Ärztliche Untersuchungen an Bewerbern und Beschäftigten
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- Claus Klaus Graf
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1 Ärztliche Untersuchungen an Bewerbern und Beschäftigten 8. Datenschutz-Kolleg Datenschutz in Recht und Technik DATAKONTEXT-Tagungen Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) Dienstag, 3. Juli 2007 Timmendorfer Strand, Hotel Seeschlösschen Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) 1
2 Inhalt Interessenkonflikt Arbeitnehmer (AN) Arbeitgeber (AG) Rechtsgrundlagen Rolle des Betriebsarztes (gilt auch für Betriebspsychologen) Datenerhebung im Bewerbungsverfahren Datenerhebung während Arbeitsverhältnis Speicherung und weitere Verarbeitung Betroffenenrechte Perspektiven 2
3 Interessenkonflikt Arbeitnehmer - Arbeitgeber Arbeitgeber (AG) Interessen - Hohe Produktivität - Hohe Leistungsfähigkeit, geringe Ausfälle der Arbeitnehmer - Evtl. Kündigung bei zu langer Krankheit - Verhinderung des Krankfeierns - Kenntnis des Gesundheitszustands der Belegschaft - Kenntnis von gesundheitsschädlichen Arbeitsplätzen Arbeitnehmer (AN) Interessen - Keine Gesundheitsschädigung durch Arbeit - Soziale Absicherung im Krankheitsfall - Geheimhaltung sensibler Gesundheitsdaten - Medizinisch-informationelle Selbstbestimmung Spannungsverhältnis: AG AN Solidargem. 3
4 Rechtsgrundlagen Patientengeheimnis (ärztl. Schweigepflicht): 9 MBO ÄK, 203 I StGB Bundesdatenschutzgesetz (Schutz bes. sensibler Daten): 3 IX, 28 VI-IX BDSG Sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen, z.b. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Sozialgesetzbücher (SGB) konkretisierende Verordnungen (z.b. BKVO) 4
5 Rolle des Betriebsarztes - Förderung der Arbeitssicherheit - Schutz der Gesundheit des AN - Interessenwahrnehmung sowohl des AG wie auch des AN Untersuchungsrechte + Geheimhaltungspflichten Offenbarung bei direkter Relevanz für Arbeitsverhältnis Erforderlichkeit nur bzgl. Ergebnis, nicht Diagnose+Anamn. - bei Einwilligung - Bei gesetzlicher Regelung, z.b. 15 SGB VII (Vorsorge bei best. Berufsgruppen) 202 SGB VII (Verdacht einer berufsbedingt. Krankheit) (-) 3 I Nr. 2 ASiG (allgem. Vorsorgeuntersuchung) (-) 84 SGB IX (Eingliederungsmanagement) Eigenständige Dokumentation egal von Mitarbeiter od. eigene Stelle 5
6 Datenerhebung im Bewerbungsverfahren I Pflichtuntersuchungen 32 JugArbSchG (innerhalb letzter 14 Monate) bei Ersteinstellung 43 InfSchG bei Lebensmittelproduktion und Küchen 60 StrlSchVO, 37 ff. RöV bei Strahlenexposition 15 Biostoff-VO, 28 Gefahrstoff-VO 81 SeemannsG für AG Angebot Pflicht, für AN freiwillig (anders Strahlenexp.) Generell: Berechtigtes billigenswertes und schutzwürdiges Interesse (BAG) Beeinträchtigung dauernd od. wiederkehrend Ansteckungsgefahr bei Kunden und Kollegen absehbare längere Arbeitsunfähigkeit 6
7 Datenerhebung im Bewerbungsverfahren II Ansonsten Recht auf Lüge bei Falschangaben AnfechtungsR des AG, kein SchE- Anspruch Sonderfall Schwangerschaft BAG: Frage grds. verboten, anders bei kurzer Beschäftigg. od. bei Bestandsgefahr für AG (Art. 6 Abs. 4 GG) Sonderfall Schwerbehinderung, Frage nach amtl. Feststellg. unabhängig von Arbeitsplatzrelevanz > Pflicht zur Positivdiskriminierung ( 81 SGB IX) Kein Sonderfall HIV 7
8 Datenerhebung während Arbeitsverhältnis I Informationspflicht d. AN bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall od. minderung gegenüber AG Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, nur Arzt, Dauer, 5 I EFZG) Krankengespräch nach Rückkehr möglich (AN-Pflicht zur Teilnahme, nur Ergebnis, nicht Diagnose usw.) ANin soll Schwangerschaft mitteilen ( 5 Abs. 1 MuSchG) Verbot der Vorlage der elektron. Gesundheitskarte ( 291a VIII SGB V) 8
9 Datenerhebung während Arbeitsverhältnis II Verarbeitung zur Verteidigung rechtlicher Ansprüche ( 28 VI Nr. 3 BDSG) Übermittlung Krankenkasse - AG bei AU wg. derselben Krankheit ( 69 IV SGB X, vgl. 3 I 2 EntgeltfortzahlungsG EFZG) Evtl. Pflicht zur ärztl. Untersuchung nach Tarif- od. Individualvertrag Evtl. arbeitsvertragliche Nebenpflicht (Abklärung von naheliegendem Krankheitsverdacht) Drogen- und Alkoholtest nur bei konkretem Verdacht u.a. auf Abhängigkeit Prognostische Gentests sind absolut verboten evtl. Angebot zur Eigen-Abklärung 9
10 Speicherung und weitere Verarbeitung Daten des Betriebsarztes > Patientengeheimnis Daten des AG in der Personalakte > Personalaktengeheimnis für Entgeltberechnung, Ausstellung von Bescheinigung, krankheitsbedingte Kündigung Getrennte sichere Aufbewahrung (TOM nach 9 BDSG) technische Sicherung der Zweckbindung Löschung beim AG nach 35 Abs. 2 BDSG EFZG: nach 12 Monaten nicht mehr erforderlich Kündigung: Rückblick max. 4 Jahre, unter 6 Wochen AU max. 1 Jahr, vgl. Eingliederungsmanagement, 84 SGB IX Löschung bei Betriebsarzt frühestens nach 10 Jahren 1 0
11 Betroffenenrechte Betriebsarzt, Ansprüche auf Akteneinsicht Gegendarstellung, i.d.r. nicht Löschung, Berichtigung evtl. Sperrung - Recht auf freie Arztwahl - Recht auf Nichtwissen (bzgl. Gesundheitsprognosen) AG, Ansprüche identisch zu sonstigen Daten/Akten Keine Besonderheiten bei Mitbestimmungspflicht ( 87 I Nr. 1, 7 BetrVG allgemein u. Gesundheitsschutz) (z.b. Fragen bei Bewerbung, Krankengespräch, Eingliederungsmanagement) 1 1
12 Perspektiven seit 20 Jahren: Forderung der Gewerkschaften nach einem Arbeitnehmer-DSG 2003 EU-Kommission: 2. Stufe der Anhörung zum ArbNDS zentrale Themen: Einwilligung, Umgang mit Gesundheitsdaten, Drogentests, Genscreening, (elektronische AN-Überwachung) Trend zum präventiven Gesundheitsschutz, Vorverlagerung in den Life-Style Evtl. Gendiagnostikgesetz 1 2
13 Ärztliche Untersuchungen an Bewerbern und Beschäftigten Dr. Thilo Weichert Wo? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Kiel, Holstenstraße 98 Telefon? 0431/ Telefax? 0431/ ? Internet? (ULD) 1 3
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