Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
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- Gerhardt Bergmann
- vor 8 Jahren
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1 in der Regierung von Mittelfranken
2 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen
3 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen
4 Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten Es handelt sich um alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person
5 Teil A Allgemeines zum Datenschutz 5 II. Rechtsgrundlagen 1. Datenschutz im öffentlichen Bereich für Behörden, öffentliche Unstitutionen usw. Es gelten die Datenschutzgesetze der Bundesländer bzw. der 2. Abschnitt des Bundesdatenschutzgesetzes Aufsicht: Der jeweilige Landesbeauftragte für den Datenschutz bzw. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
6 6 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Teil A Allgemeines zum Datenschutz II. Rechtsgrundlagen 2. Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Für die Privatwirtschaft, freiberuflich Tätige, Vereine und Verbände sowie das Internet Es gilt der 3. Abschnitt des Bundesdatenschutzgesetzes Aufsicht in Bayern: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
7 Teil A Allgemeines zum Datenschutz 7 III. Wichtige Begriffe (1) Datenschutz Schutz der Persönlichkeit bei der Erhebung, Verarbeitung (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) Nutzung personenbezogener Daten Datensicherheit Technische Sicherung gegenüber unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung
8 Teil A Allgemeines zum Datenschutz 8 III. Wichtige Begriffe (2) Recht auf informationelle Selbstbestimmung Das Recht des einzelnen, grundsätzlich selbst über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu bestimmen
9 Teil A Allgemeines zum Datenschutz 9 IV. Grundprinzipien des Datenschutzes Erforderlichkeit Datenvermeidung und Datensparsamkeit Zweckbindung Transparenz
10 Teil A Allgemeines zum Datenschutz 10 V. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten 1. Erlaubnis durch eine Rechtsvorschrift 2. Einwilligung des Betroffenen 3. Datenverarbeitung im Auftrag
11 11 Teil B Datenschutz im Unternehmen Wo sieht die Datenschutzaufsicht Handlungsbedarf?
12 Teil B Datenschutz im Unternehmen 12 Die verantwortlichen Stellen müssen sich ihrer Verantwortung für den Datenschutz mehr bewusst werden
13 Teil B Datenschutz im Unternehmen 13 Verantwortlich sind Die Leitung und die von ihr Beauftragten Alle Bediensteten, die mit personenbezogenen Daten umgehen
14 Teil B Datenschutz im Unternehmen 14 Der Datenschutzbeauftragte ist für die Erfüllung seiner Aufgaben ( 4 g BDSG) verantwortlich
15 Teil B Datenschutz im Unternehmen 15 Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Innerbetriebliches Kontrollorgan Wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin Unterstützt insoweit die Leitung und die Mitarbeiter Überprüft Beschwerden
16 Teil B Datenschutz im Unternehmen 16 Die Leitung muss dem Datenschutzbeauftragten die erforderliche Zeit das nötige Personal und die entsprechenden Sachmittel zur Verfügung stellen
17 Teil B Datenschutz im Unternehmen 17 Die Leitung muss den Datenschutzbeauftragten über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig unterrichten
18 Teil B Datenschutz im Unternehmen 18 Die Schulung der Mitarbeiter im Datenschutzrecht und in Fragen der Datensicherheit muss intensiviert werden
19 Teil B Datenschutz im Unternehmen 19 Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 BDSG muss ernster genommen werden
20 Teil B Datenschutz im Unternehmen 20 Bei der Auftragsdatenverarbeitung müssen die Vorgaben des 11 BDSG beachtet werden!
21 Teil B Datenschutz im Unternehmen 21 Auftragsdatenverarbeitung Die verantwortliche Stelle bedient sich einer anderen Stelle, die für sie im Auftrag und weisungsabhängig personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt. Es darf sich nur um datenverarbeitende Hilfsfunktionen handeln, die z. B. in einem Rechenzentrum, Datenerfassungsbüro, Systembetreuungsunternehmen oder bei einer Gehaltsabrechnung vorgenommen werden.
22 Teil B Datenschutz im Unternehmen 22 Auftragsdatenverarbeitung (2) Die Auftrag gebende Stelle ist im vollen Umfang verantwortlich. Datenbewegungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellen keine Datenübermittlungen dar. Sie werden einer internen Nutzung gleichgestellt.
23 Teil B Datenschutz im Unternehmen 23 Auftragsdatenverarbeitung (3) Der Auftragnehmer ist sorgfältig auszuwählen. Im schriftlich zu erteilenden Auftrag sind konkret festzulegen die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, technische und organisatorische Maßnahmen, etwaige Unterauftragsverhältnisse Der Auftragnehmer ist an die Weisungen des Auftraggebers gebunden.
24 24 Teil C Datenschutzkontrolle
25 Teil C Datenschutzkontrolle I. Die Kontrollsystematik des BDSG Der betriebliche Datenschutzbeauftragte als das innerbetriebliche Kontrollorgan 25 Der Betriebsrat für Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle Die Datenschutzaufsichtsbehörde als staatliches Kontrollorgan Der Betroffene kann den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten selbst kontrollieren
26 Teil C Datenschutzkontrolle 26 II. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 1. Was heißt das?
27 27 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Teil C Datenschutzkontrolle II. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 1. Was heißt das? Unterstreichung der Bedeutung der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich Verdeutlichung der Zuständigkeit für ganz Bayern Erhebliche Personalverstärkung
28 28 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Teil C Datenschutzkontrolle II. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 2. Zielsetzungen Mehr Unternehmenskontrollen Weitgehendere Spezialisierung des Personals
29 Teil C Datenschutzkontrolle II. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 2. Zielsetzungen Intensivierung der Beratungstätigkeit Ausbau der Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit in den Medien Herausgabe von Informationen 29
30 in der Regierung von Mittelfranken Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
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