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1 %HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich benötigen Ärzte diese Daten, um ihren Beruf zu unserer Zufriedenheit ausüben zu können. Nichtsdestotrotz sind diese Daten hochsensibel und dürfen nicht in unbefugte Hände gelangen. Es liegt auf der Hand, dass zum Beispiel Unternehmen im Normalfall keine Auskunft vom Arzt darüber erhalten dürfen, an welcher Krankheit ein Mitarbeiter leidet. Zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten gehören: Angaben über die rassische und ethnische Herkunft von Personen, ihre politische Meinungen, ihre religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, ihre Gesundheit und ihr Sexualleben. Die Verarbeitung dieser Daten ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig. ( 3Abs. 9, 28 Abs. 6-9 BDSG) %HJULIIHGHVJHVHW]OLFKHQ'DWHQVFKXW]HV $QRQ\PLVLHUHQ Das Zusammenfassen mehrerer Daten, um einen Rückschluss auf eine einzelne Person zu verhindern. %HWURIIHQHU Das Objekt der Begierde, also derjenige, um dessen persönliche Daten es geht 'DWHQVFKXW] Schutz des Menschen und seiner persönlichen Daten vor Missbrauch durch Andere. 16

2 'DWHQVLFKHUKHLW Schutz aller Daten eines Unternehmens vor unbefugten oder unberechtigten Zugriffen. 'DWHQVSDUVDPNHLW Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet, genutzt und weiter gegeben werden, soweit und solange dies für einen legalen Zweck erforderlich ist. 'LUHNWHUKHEXQJVSULQ]LS Sagt aus, dass personenbezogene Daten grundsätzlich beim Betroffenen selbst, also direkt zu erheben sind. 'ULWWHU Dritter ist jeder außerhalb der verantwortlichen Stelle, wenn er nicht der Betroffene ist. (PSIlQJHU Die Stelle, an die Daten (z.b. von der verantwortlichen Stelle) weiter gegeben werden. (UKHEHQ Das Aufnehmen (Erfassen) personenbezogener Daten auf Datenträgern.,QIRUPDWLRQHOOH6HOEVWEHVWLPPXQJ Regelung des "Rechts des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung" also selbst entscheiden zu können, wer was, wann und wie lange über einen selbst weiß. 1XW]HQ Die Daten für den Verarbeitungszweck verwenden. 3HUVRQHQEH]RJHQH'DWHQ Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener) ( 3 Abs. 1 BDSG). 17

3 3ULYDF\3ROLF\ Datenschutzerklärung als Orientierungshilfe für Mitarbeiter und Kunden. 3VHXGRQ\PLVLHUHQ Das Ersetzen des Betroffenen durch einen Alias-Namen (das berühmte Paar Max und Erika Mustermann). 5HFKWPl LJNHLW Alle Verwendungs- und Verarbeitungszwecke sind unzulässig, sofern sie nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. 9HUDQWZRUWOLFKH6WHOOH Das Bundesdatenschutzgesetz definiert als verantwortliche Stelle alle so genannten "Datenverarbeiter", also alle Personen, Unternehmen, Vereine oder andere Gruppierungen, die personenbezogen Daten verarbeiten oder Dritte damit beauftragen. 9HUDQWZRUWOLFKNHLW Jede Person, Firma oder sonstige Organisation, die personenbezogene Daten besitzt, muss erkennbar sein und für ihre Tätigkeit verantwortlich gemacht werden können, sie hat ihr Tun für Kontrollzwecke zu dokumentieren. 9HUDUEHLWHQ Umfasst die Bereiche speichern, ändern, übermitteln, sperren und löschen. 9HUKlOWQLVPl LJNHLW Technische, organisatorische und personelle Maßnahmen sind in dem Maße zu gestalten, dass ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem Schutzzweck steht. 18

4 'DWHQVFKXW]JHVHW]H±HLQNOHLQHUhEHUEOLFN 'DWHQVFKXW]JHVHW]HLQGHU%5' Basis: Grundgesetz, EU-Datenschutzrichtlinie o Inhaltliche Ebene (Anwendung): Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) o Dienste-Ebene (Anbieter): TeleMedienGesetz (TMG) o Telekommunikations-Ebene: Telekommunikationsgesetz (TKG) /lqghu EHUJUHLIHQGH'DWHQVFKXW]JHVHW]H Harmonisierte Datenschutzgesetze in der Europäischen Union auf Basis der Europäischen Datenschutzrichtlinie Richtlinie der Vereinten Nationen (in den USA weitgehend Fokussierung auf Selbstregulierung) *UXQGJHVHW]XQG9RONV]lKOXQJVXUWHLO Das Volkszählungsurteil beruht auf dem wohl bekanntesten unserer Gesetzesartikel, nämlich dem Artikel 1 (1) Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. und auf Artikel 2 (1) Grundgesetz Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt 19

5 Daraus leitet das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 ab: Jeder kann selbst über die Weitergabe und Verwendung persönlicher Daten entscheiden, er kann bestimmen, in welchen Grenzen Lebensumstände zu offenbaren sind. Dieses Recht bedarf unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitungsmöglichkeiten des besonderen Schutzes. Natürlich gibt es auch hier Einschränkungen, denn: "Einschränkungen dieses Rechts sind möglich im überwiegenden Allgemeininteresse. Der Mensch als soziales Wesen, das in gesellschaftlichen Zusammenhängen lebt, muss ermöglichen, dass diese Zusammenhänge verwaltbar werden." Allerdings unterliegen etwaige Einschränkungen besonderen Voraussetzungen: Sie müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und diese gesetzliche Grundlage muss verhältnismäßig sein und verfahrensmäßig voraussetzen, dass der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes entgegen gewirkt wird. Aus der Bedingung der Verhältnismäßigkeit leiten sich verschiedene Bedingungen ab: =ZHFNELQGXQJ Es muss deutlich sein, für welchen Zweck Daten erhoben werden. Diese Daten dürfen nur zu dem angegebenen Zweck verwendet werden. Beispiel: Kundendaten, die ein Heizungsbauer zum Zweck der Auftragserfüllung erhoben hat, darf er nicht verwenden, um auf sein privates Ebay-Angebot zum Verkauf seiner Modelleisenbahn hinzuweisen. 20

6 %HUHLFKVSH]LILVFKH5HJHOXQJHQ Viele Unternehmen verfallen in eine Überorganisation des Datenschutzes, für jede Abteilung gibt es ein eigenes Datenschutzkonzept, letztendlich weiß niemand mehr, was der andere eigentlich umsetzt. Hier gilt es, ein betriebsumfassendes Konzept zu erstellen. Für besonders sensible Bereiche sind die Abweichungen zu definieren (z. B. in Form von Organisationsanweisungen) und auch nur an diese Bereiche zu verteilen. 0LQLPDOLVLHUXQJVJHERW Sammeln Sie nur diejenigen Daten, die sie auch wirklich für den angegebenen Zweck benötigen. Was nützt Ihnen die Automarke Ihrer Kunden, wenn Sie ein Schreibbüro haben? 9HUERWGHU9RUUDWVSHLFKHUXQJ Hier ist es wie mit der Abseitsregel im Fußball: Vor dem Tor lauern und auf den Ball warten, ist verboten! Das heißt, dass Sie keine Daten "schon mal auf Vorrat" sammeln dürfen, nur weil Sie diese eventuell "irgendwann mal" brauchen könnten. 21

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