D DATENSCHUTZ-NACHWEIS
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- Bertold Böhm
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1 KURZGUTACHTEN ZUM D DATENSCHUTZ-NACHWEIS Version: 2.0 Prüfgegenstand: Verantwortliche Stelle: Datenschutzkonzept und dessen Umsetzung für den D - Dienst der 1 & 1 D GmbH 1 & 1 D GmbH Elgendorfer Str Montabaur Prüforganisation: TÜV Informationstechnik GmbH TÜV NORD GROUP Prüfstelle für Datenschutz Langemarckstraße Essen Verfasser/Gutachter: Leiter der Prüfstelle: Monika Wojtowicz, Ulrich Heitkötter, Manuel Cebulla Monika Wojtowicz (Recht), Ulrich Heitkötter (Technik) Datum: Seite 1 von 8
2 Inhalt 1 EINLEITUNG 3 2 VERFAHREN 4 3 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFERGEBNISSE Rechtliche Zulässigkeit Dienstespezifische Umsetzung der technisch-organisatorischen Anforderungen Rechte der Betroffenen Datenschutzmanagement 7 Seite 2 von 8
3 1 Einleitung Im Rahmen der Akkreditierung der 1 & 1 D GmbH als D -Diensteanbieter ist das Datenschutzkonzept und deren Umsetzung durch eine sachverständige Prüfstelle für Datenschutz zu begutachten. D -Diensteanbieter müssen nach 18 Abs. 3 Nr. 4 D -Gesetz die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an das Datenschutzkonzept für die eingesetzten Verfahren und die eingesetzten informationstechnischen Einrichtungen nachweisen. Der Nachweis wird durch ein Zertifikat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geführt, welches ausgestellt wird, wenn die datenschutzrechtlichen Kriterien erfüllt sind, die vom BfDI im Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis (D -Kriterienkatalog) niedergelegt worden sind. Der Begutachtung durch die Prüfstelle für Datenschutz der TÜV Informationstechnik GmbH wurde der D -Kriterienkatalog in der Version 1.2 zugrunde gelegt. Das Zertifikat durch den BfDI ist am erteilt worden. Das Zertifikat des BfDI ist am um einen weiteren Dienst zur Durchführung der Erstidentifizierung der D -Nutzer erweitert worden. Der D -Kriterienkatalog schreibt die Betrachtung aller Dienste und Funktionalitäten vor. Die Begutachtung beinhaltet insgesamt technische und rechtliche Aspekte, die im Wesentlichen nach vier Kriteriengruppen geprüft werden: rechtliche Zulässigkeit unter Angabe der rechtlichen Erlaubnistatbestände; dienstespezifische Umsetzung der technisch-organisatorischen Anforderungen einschließlich Verschlüsselung, Authentifizierung und Signaturen sowie Anforderungen an Datensparsamkeit; Rechte der Betroffenen; Datenschutzmanagement. Das ausführliche Gutachten der Prüfstelle besteht aus vier Teilgutachten sowie einem Ergänzungsgutachten, in denen die vorgenannten Kriteriengruppen gesondert behandelt worden sind. Neben der Begutachtung der vom D -Gesetz geforderten Dienste und Funktionalitäten sieht der D -Kriterienkatalog auch die Begutachtung der optionalen Dienste Dokumentenablage und Identitätsbestätigungsdienst vor. Diese Dienste werden von der 1 & 1 D GmbH nicht angeboten und wurden somit auch nicht begutachtet. Die für die Akkreditierung erforderliche Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb der D -Dienste umfasst insbesondere die Beachtung der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Gewährleistung ausreichender Sicherheit für die über die D -Dienste verarbeiteten personenbezogenen Daten. Seite 3 von 8
4 Neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des D -Gesetzes müssen insbesondere auch die einschlägigen Normen des Telekommunikationsgesetztes, des Telemediengesetzes und die Einhaltung anderer auf die einzelnen Dienste und Funktionalitäten anwendbarer Datenschutzbestimmungen sowie des Bundesdatenschutzgesetzes begutachtet werden. 2 Verfahren Die rechtliche und technische Begutachtung für den Datenschutz-Nachweis hat alle Tatsachen, Bestandteile und Arbeitsabläufe umfasst, die für den Prüfgegenstand gemäß dem detaillierten D -Kriterienkatalog zu begutachten sind. Dieser bezieht sich auf die oben genannten gesetzlichen Anforderungen und darüber hinaus auf den Baustein 1.5 der IT- Grundschutzkataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der vollumfänglich in die Begutachtung einbezogen worden ist, sowie auf einzelne Anforderungen aus der Technischen Richtlinie D (BSI TR D ). 1 Gegenstand der Begutachtung durch die Prüfstelle für Datenschutz der TÜV Informationstechnik GmbH waren das Datenschutzkonzept der 1 & 1 D GmbH und die darin referenzierten zahl- und umfangreichen Dokumente, die zur Begutachtung vorgelegt worden sind. In Vor-Ort-Terminen wurden Aspekte aus dem Kriterienkatalog geprüft, indem sie in Augenschein genommen wurden und Gespräche mit Verantwortlichen bzw. Interviews mit Mitarbeitern geführt wurden. Zusatzinformationen wurden zudem per elektronischer Post oder in Form von Telefonkonferenzen bei verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeholt. Die Erstbegutachtung fand zwischen Oktober 2012 und Februar 2013 statt. Die Ergänzungsbegutachtung wurde im Mai bis Juli 2013 durchgeführt. 3 Zusammenfassung der Prüfergebnisse Die Prüfstelle für Datenschutz der TÜV Informationstechnik GmbH hat dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit empfohlen, das Zertifikat zu erteilen, da alle Anforderungen aus dem D -Kriterienkatalog durch die 1 & 1 D GmbH erfüllt werden. 1 Neben der Begutachtung für den Datenschutz-Nachweis ist für die Akkreditierung der 1 & 1 D GmbH als D -Diensteanbieter von D -Auditoren der TÜV Informationstechnik GmbH testiert worden, dass der Diensteanbieter die in der Technischen Richtlinie festgelegten umfangreichen Anforderungen an die Informationssicherheit, an die Funktionalität und an die Interoperabilität erfüllt. Seite 4 von 8
5 3.1 Rechtliche Zulässigkeit Die Anforderungen des D -Kriterienkatalogs aus der Kriteriengruppe Rechtliche Zulässigkeit werden von der 1 & 1 D -GmbH erfüllt. Dies betrifft die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die im D -Gesetz für die einzelnen Dienste und Funktionalitäten genannten speziellen Anforderungen und die weiteren im D - Kriterienkatalog genannten einschlägigen Rechtsvorschriften. Die eingehende Begutachtung hat insbesondere Folgendes ergeben: Für jede Verarbeitung personenbezogener Daten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) liegt eine gesetzliche Ermächtigung oder Einwilligung der Betroffenen vor. Es werden nur erforderliche Daten im Rahmen ihrer Zweckbestimmung erhoben und verwendet und nach Wegfall der Erforderlichkeit werden sie gelöscht. Somit wird auch dem Erfordernis der Datensparsamkeit Genüge getan. Die 1 & 1 D GmbH setzt andere Unternehmen als Auftragnehmer ein. Die gesetzlichen Vorschriften an die Datenverarbeitung im Auftrag werden eingehalten. Das Fernmeldegeheimnis wird gewahrt. Die 1 & 1 D GmbH kommt ihren Aufklärungs- und Informationspflichten nach. Den D -Nutzern werden den gesetzlichen Anforderungen entsprechende detaillierte Informationen über die D -Dienste, über Datenschutz und Datensicherheit und über die Rechte der Betroffenen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der D -Dienste wird gemäß dem gesetzlichen Kopplungsverbot nicht vom Abschluss anderer Verträge oder von der Einwilligung in D -fremde Datenverarbeitungen abhängig gemacht. Die erhobenen Daten der Nutzer werden nicht für Adresshandel oder Werbung verwendet. Auf Wunsch können die Nutzer pseudonyme D -Adressen benutzen. Die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Nachrichten werden durch Transportverschlüsselung und Inhaltsverschlüsselung gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichten, welche vom Nutzer eingerichtet werden kann, wird vom System unterstützt. Der Sender kann bestimmen, dass sich der Empfänger für den Abruf der Nachricht an seinem D -Konto sicher anmeldet. Der Nutzer kann sich die sichere Anmeldung bestätigen lassen. Die Bestätigung erfolgt mit einer qualifizierten Signatur. Die Versandbestätigung und die Eingangsbestätigung werden durch den akkreditierten D - Diensteanbieter des Senders mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Löschungsfristen und an die Zugriffs- bzw. Weitergabekontrolle werden hinsichtlich der Versandbestätigung und der Eingangsbestätigung erfüllt. Berechtigten öffentlichen Stellen kann eine mit einer qualifizierten Signatur versehene Abholbestätigung zur Verfügung gestellt werden. Die D -Nutzer können, wenn sie sicher an ihrem D -Konto angemeldet sind, automatische Weiterleitungen für die an sie gerichteten D s einrichten und jederzeit Seite 5 von 8
6 zurücknehmen. Auf ausdrückliches Verlangen der Nutzer können ihre D -Adressen, ihre hinterlegten Identitätsdaten und ihre öffentlichen Schlüssel für die zusätzliche Verschlüsselung von Nachrichten (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) in einem Verzeichnisdienst veröffentlicht und auf Verlangen der Nutzer wieder aus dem Verzeichnisdienst gelöscht werden. Die internen Prozesse der 1 & 1 D GmbH gewährleisten zudem, dass eine Löschung auch dann erfolgt, wenn die Daten auf Grund falscher Angaben ausgestellt wurden oder die zuständige Behörde die Löschung aus dem Verzeichnisdienst anordnet. 3.2 Dienstespezifische Umsetzung der technischorganisatorischen Anforderungen Die Anforderungen des D -Kriterienkatalogs aus der Kriteriengruppe Dienstespezifische Umsetzung der technisch-organisatorischen Anforderungen werden von der 1 & 1 D -GmbH erfüllt. Dies hat die eingehende Begutachtung ergeben. Für jeden von der 1 & 1 D GmbH angebotenen D -Dienst sind geeignete, erforderliche und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen implementiert worden zur Erfüllung der Anforderungen nach der Anlage zu 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (Zutritts-, Zugangs-, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungsgebot, Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren) sowie für die Authentifizierung und für die zum Einsatz kommenden elektronischen Signaturen. Darüber hinaus werden das Gebot der Datensparsamkeit ( 3a Satz 1 BDSG) und die Möglichkeit der pseudonymen Nutzung ( 3a Satz 2 BDSG) umgesetzt. Die besonderen, sich aus dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz ergebenden Anforderungen an Datensicherheit, Datenvermeidung und Datensparsamkeit werden ebenfalls erfüllt. Die Art und Qualität der zum Einsatz kommenden Verschlüsselung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik. Dies gilt für die Datenspeicherung bei der 1 & 1 D GmbH und ihren Auftragnehmern und für den Transport der D s zwischen den Diensteanbietern. Die 1 & 1 D GmbH ermöglicht, dass die Benutzer über die dienstseitig eingesetzte Transportverschlüsselung hinaus eine von ihnen selbst gewählte Ende-zu-Ende- Verschlüsselung einsetzen können. Die 1 & 1 D GmbH hat über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus weitere technische Maßnahmen implementiert, um das Niveau von Datenschutz und Datensicherheit weiter zu steigern (datenschutzfördernde Gestaltung): Verschlüsselung auf Dateisystemebene des Betriebssystems, verschlüsselte Kommunikation auf Transportebene auch bei interner Kommunikation, Verschlüsselung der Kommunikationsverbindung zwischen den Seite 6 von 8
7 Rechenzentren, Verschlüsselung auf Datenbankebene. Es kann keine Vermischung mit Datenbeständen aus anderen Angeboten der 1 & 1 stattfinden. 3.3 Rechte der Betroffenen Die Anforderungen des D -Kriterienkatalogs aus der Kriteriengruppe Rechte der Betroffenen werden von der 1 & 1 D -GmbH erfüllt. Die Dokumente und Verfahren der 1 & 1 D GmbH wurden begutachtet. Die sich aus D -Gesetz, Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz und Bundesdatenschutzgesetz ergebenden Rechte der Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Recht auf Benachrichtigung und Auskunft, Löschung und Sperrung, Berichtigung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Rücknahme einer Einwilligung) werden durch geeignete organisatorische Verfahren gewährleistet. Die D -Nutzer können Änderungen und Löschungen ihrer personenbezogenen Daten sowie die Änderung über Einstellungen in ihrem D -Konto selbst vornehmen. Der Kundenservice hat - was aus Gründen des Datenschutzes sinnvoll ist - nur beschränkte Möglichkeiten, auf Kundendaten zuzugreifen, sondern leistet im Wesentlichen nur Hilfe zur Selbsthilfe. Zum Zwecke der Aufklärung der Nutzer stellt die 1 & 1 D GmbH ihnen detailliertes und verständliches Informationsmaterial zur Verfügung. 3.4 Datenschutzmanagement Die Anforderungen des D -Kriterienkatalogs aus der Kriteriengruppe Datenschutzmanagement werden von der 1 & 1 D -GmbH erfüllt. Die betriebliche Organisation zur Gewährleistung der rechtlichen und technischen Vorschriften für den Datenschutz hinsichtlich der von der 1 & 1 D GmbH angebotenen D -Dienste wurde auf der Grundlage des IT-Grundschutz-Bausteins B 1.5 Datenschutz eingehend begutachtet. Die Begutachtung hat insbesondere Folgendes ergeben: Das von der 1 & 1 D GmbH für den D -Service vorgesehene Datenschutzmanagementsystem schafft die Möglichkeit, ein gesetzeskonformes Datenschutzmanagement umzusetzen, mit dem die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Wirkbetrieb sichergestellt werden kann. Das Datenschutzmanagementsystem ist als dauerhafter Datenschutzprozess angelegt (sogenannter Plan-Do-Check-Act-Zyklus), um bei geänderten Umfeldbedingungen die Einhaltung des Datenschutzrechts kontinuierlich sicherstellen zu können. Es sind Verfahren eingerichtet zum Management von IT-Sicherheitsvorfällen, Management der Lebenszyklen von IT-Verfahren unter Datenschutzgesichtspunkten, Management Seite 7 von 8
8 von Änderungen im Datenschutzrecht, zum Technologie-Monitoring und zum Monitoring und Management von Änderungen in den IT-Grundschutz-Katalogen. Die Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz sind bei der 1 & 1 D GmbH klar geregelt. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bestellt. Er kann seine Aufgaben gesetzeskonform ausführen und erhält die erforderliche Unterstützung. Er wird umfassend und frühzeitig eingebunden, wenn Fragen des Datenschutzes berührt sind bzw. sein können. D - Nutzer und andere Interessenten können sich direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Die 1 & 1 D GmbH verfügt über ein den Anforderungen entsprechendes Datenschutzkonzept, Datenschutzmanagementkonzept und weitere erforderliche Dokumentationen wie z.b. Verfahrensbeschreibungen. Die Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit werden gemäß einer Schutzbedarfsfeststellung ergriffen. Die Mitarbeiter der 1 & 1 D GmbH und die Mitarbeiter der von dieser eingesetzten Dienstleister werden auf das Datengeheimnis und auf das Fernmeldegeheimnis verpflichtet und umfassend und regelmäßig zu Datenschutz und Datensicherheit geschult bzw. sensibilisiert. Seite 8 von 8
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