Datenschutz in Arztpraxen/MVZ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenschutz in Arztpraxen/MVZ"

Transkript

1 Datenschutz in Arztpraxen/MVZ Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Berlin Die sieben Säulen des ULD Datenschutzrecht (BDSG, LDSG, SGB, StGB) Inhalt Rechtliche Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten 28 Abs. 1 BDSG 28 Abs. 6 BDSG 203 StGB Probleme im Bereich der Datenverarbeitung bei Arztpraxen und MVZ s Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 2 Seite 1

2 Datenschutzrechtliche Aufsicht über Arztpraxen/MVZ Öffentlicher Bereich (Bsp. KVen): Landesbeauftragte für Datenschutz Koordinierung: Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) Arbeitskreis Gesundheit und Soziales Nicht-öffentlicher Bereich (Niedergelassene Ärzte und MVZ s): Landes- Datenschutzaufsichtsbehörden nach 38 BDSG Koordinierung: Düsseldorfer Kreis Jedes Bundesland hat eine Datenschutzaufsichtsbehörde Der Bundesbeauftragte ist nur für bereichsspezifisch aufgeführte Sachverhalte zuständig (Bsp. Krankenkassen, wenn diese in mehr als 2 Bundesländern tätig sind) Zuständig ist die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in deren Zuständigkeitsbereich die verantwortliche Stelle (MVZ/Arztpraxis) ihren Sitz hat Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 3 Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN- SCHUTZ- AKADEMIE IT-Labor Modellprojekte Gütesiegel Audit Primäre Adressaten: Verwaltung Wirtschaft Bürger Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 4 Seite 2

3 Datenschutzrecht Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendungsbereich Nicht-öffentliche Stellen (Unternehmen) Öffentliche Stellen des Bundes Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Anwendungsbereich Öffentliche Stellen des Landes StGB (spezielle Datenschutznorm Staatsanwaltschaft zuständig) 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen Berufsordnung Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 5 Systematik des BDSG: Wem gehören die Daten? Grundsätzlich: Alles ist erlaubt, es sei denn es ist verboten! Datenschutzrecht? Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ( 4 Absatz 1 BDSG) Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder wenn eine Rechtsvorschrift die Datenverarbeitung erlaubt Die Datenverarbeitung muss gerechtfertigt sein. Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 6 Seite 3

4 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Patientendaten Arztpraxen und MVZ sind in der Regel nichtöffentliche Stellen (Wirtschaftsunternehmen), daher richtet sich die rechtliche Beurteilung der Datenverarbeitung nach dem 2. Abschnitt des BDSG und 203 StGB Maßgeblich 28 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 6 BDSG Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 7 Datenschutzrechtliche Themen in Arztpraxen Gesetzliche Krankenversicherung Abrechnung, Abrechnungskontrolle (auch Qualität, Wirtschaftlichkeit) Elektronische Gesundheitskarte und Telematik- Infrastruktur Abrechnung Praxisgebühr über Anwälte i.a. der KVen? Private Abrechnung Einwilligung in externe Abrechnung (Vorab-) Abtretung von Forderungen Datenverarbeitung in der Arztpraxis Organisation Technikeinsatz Materielle Zulässigkeit Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 8 Seite 4

5 Das Problem: Datenschutzrecht erlaubt die Datenverarbeitung durch Dritte im Wege der Auftragsdatenverarbeitung ( 11 BDSG) dann bedarf es keiner Einwilligungserklärung des Patienten, da der Arzt selbst verantwortlich für die Datenverarbeitung beim Dritten bleibt (Fernwartung der Systeme, Privatärztliche Abrechnung, usw.) 203 StGB Eine Offenbarung von Patientengeheimnissen an Unbefugte steht unter Strafe. Ein Outsourcing an Dritte ohne Schweigepflichtentbindungserklärung ist demnach nicht zulässig, auch wenn es nach Datenschutzrecht möglich wäre!!!! Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 9 Patientengeheimnis verpflichtet ÄrztInnen und deren GehilfInnen (angestellte Beschäftigte) Problemfälle: externes Labor, Systemadministrator, Abrechnung Lösung: Schriftliche Einwilligung/Schweigepflichtentbindung Gesetzliche Durchbrechung des Patientengeheimnisses: Sozialgesetzbücher (im Rahmen der Abrechnung) Strafprozessordnung Gesetzlicher Notstand/Nothilfe ( 34 StGB) Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 10 Seite 5

6 Sozialgeheimnis 35 SGB I gilt für Personen (auch Verstorbene) und Geschäftsdaten Gilt für KVen und Krankenkassen Kann Patientengeheimnis überwinden (SGB V, 76 SGB X) Erlaubt eine Verarbeitung und Nutzung nur auf Grundlage einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (SGB V, 67 ff. SGB X) Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 11 Technisch-organisatorische Maßnahmen in der Arztpraxis Diskretionszonen einrichten (Empfangs-, Warte- Behandlungsbereich) Mithörmöglichkeit anderer Patienten verhindern (Behandlung, Telefon, Mehrstuhlpraxis in der Kieferorthopädie) Telefax und Bildschirme nicht einsichtsfähig stellen Sichere Aufbewahrung von Patientenakten (auch Archiv) Zuverlässige Aktenvernichtung Verschwiegenheitsverpflichtung der Bediensteten Bestellung eines betriebl. Datenschutzbeauftragten Vorabkontrolle der EDV Abschottung und Absicherung der Praxis-EDV Sicherstellung (verschwiegene) Systemadministration Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 12 Seite 6

7 Problemfall: Anbindung der MVZ an Krankenhausinformationssysteme Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (OH KIS) MVZ s dürfen KIS-Systeme nicht gemeinsam mit Krankenhaus nutzen möglich bei Mandantenfähigkeit der Systeme - Nutzung in unterschiedlichen Mandanten Sonst: Einwilligung nötig (informiert, freiwillig, bestimmt, schriftlich) Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 13 Problemfall: Behandlungsvertrag Behandlungsvertrag im MVZ wird mit diesem geschlossen nicht mit einem einzelnen Arzt Daher kann ein gemeinsames Arztinformationssystem in einem MVZ genutzt werden, aber Zugriffsberechtigungen müssen gesetzt sein Nicht jeder Arzt darf alle Daten der anderen Ärzte/Patienten sehen (Behandlungszusammenhang) Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 14 Seite 7

8 Problemfall: Externe Abrechnung Privilegierung der PVS ( 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB) Aber: Einwilligung ist immer nötig (informiert, freiwillig, bestimmt, schriftlich) Praxisproblem: Einschaltung von Auskunfteien, Rechtsanwälten, Inkassofirmen, Vorab-Abtretung der Forderungen Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 15 Weitere aktuelle Praxisprobleme Anbindung des Praxisrechners ans Internet Hausarztzentrierte Versorgung Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortlichkeit durch den Arzt Arzt-Webseiten im Internet Ärztebewertung im Internet (Arztnavigator) Digitale Bilddatenerhebung (Behandlung, Identifizierung/Fotografieren, Praxiskontrolle) Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 16 Seite 8

9 Hilfen Aktion meiner Arztpraxis des ULD in Kooperation mit der Ärztekammer und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Virtuelles Datenschutzbüro Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Holstenstraße Kiel 0431/ Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 18 Seite 9

10 Exkurs Rechtliche Bewertung Erfüllung eigener Geschäftszwecke 28 Abs. 1 BDSG Erheben und Speichern personenbezogener Daten Für Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 19 Exkurs Rechtliche Bewertung Erfüllung eigener Geschäftszwecke 28 Abs. 1 BDSG Beachte: 3 Abs. 9, 28 Abs. 6, 28 Abs. 7 BDSG Besondere Arten personenbezogener Daten 3 Abs. 9 BDSG Gesundheitsangaben 28 Abs. 6 BDSG Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besondere Arten personenbezogener Daten nur mit Einwilligung Aber: 28 Abs. 7 BDSG Erhebung zulässig, wenn zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder Behandlung oder für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten erforderlich und die Verarbeitung der Daten durch ärztliches Personal oder durch sonstige Personen erfolgt, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 20 Seite 10

11 Exkurs Rechtliche Bewertung Alle von 28 Abs. 7 BDSG erfassten personenbezogenen Daten dürfen zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke erhoben werden Soweit Daten davon nicht umfasst sind, bedarf es einer Einwilligung nach 4a Abs. 3 BDSG Freiwillig Schriftlich Informiert Widerrufsmöglichkeit Bezogen ausdrücklich auch auf die besonderen personenbezogenen Daten Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 21 Exkurs Behandlungsrelevante Daten? Welche personenbezogenen Daten sind behandlungsrelevant? Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten durch den Pflegedienst muss erforderlich sein, um eigene Aufgaben zu erfüllen Problem ihrer Anfrage: Welche Daten für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, ist keine datenschutzrechtliche Frage, sondern primär eine aus fachlicher Sicht zu beantwortenden Frage Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 22 Seite 11

12 Exkurs Konkrete Datenerhebung und -speicherung Maßgeblich ist die Erforderlichkeit der personenbezogenen Daten für die Aufgabenerfüllung Daher: Definition der Aufgabe Definition der Handlungsmöglichkeiten/des Handlungsbedarfs (für jeden einzelnen Betroffenen!!!) Auflistung der dafür erforderlichen personenbezogenen Daten Datenschutz in der Arztpraxis und im MVZ ULD 23 Seite 12

Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen

Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen Thilo Weichert Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, Leiter des ULD KZV Schleswig-Holstein Kiel, 27.09.2012 Datenschutzaufsicht Inhalt

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Thilo Weichert, Leiter des ULD. Mittwoch, den 05.11.2014 Frankfurt/Main

Thilo Weichert, Leiter des ULD. Mittwoch, den 05.11.2014 Frankfurt/Main Datenschutz für Zahnärzte Folgerungen aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02.04.2014 zur Unzulässigkeit der quartalsweisen Verschlüsselung der Zahnarztnummer vor dem Hintergrund des Datenschutzes

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Gesundheits- und Medizin Apps: Stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar?

Gesundheits- und Medizin Apps: Stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar? Gesundheits- und Medizin Apps: Stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar? Apps für Smartphones werden immer populärer und erleichtern uns den schnellen Zugriff auf bestimmte Informationen. Seit ein paar Jahren

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland

Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Nach 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen hauptamtlich beschäftigen

Mehr

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Datenschutz in der Arztpraxis Gesetzlicher Rahmen ärztlicher Tätigkeit Ärztliche Berufsordnung BGB Behandlungsvertrag SGB V (KV + Krankenkassen) Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Datenschutz-Kontrollfragen für Arztpraxen

Datenschutz-Kontrollfragen für Arztpraxen Datenschutz-Kontrollfragen für Arztpraxen Unbefugte Augen, Ohren und Hände dürfen keinen Zugang zu Patientendaten haben! Bei der Verarbeitung von Patientendaten in einer Arzt-/Zahnarztpraxis sind nicht

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Datenschutz in der Apotheke

Datenschutz in der Apotheke Datenschutz in der Apotheke Thilo Weichert Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, Leiter des ULD Apothekerverband Schleswig-Holstein Hamburg, 05.06.2013 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 4 (22.6. 29.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Stellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar?

Stellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar? Stellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar? 04.06.2013 Medical Apps 2013 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 2013 ISiCO Datenschutz GmbH All rights reserved 2 1 Chancen und Risiken

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Schutz der Sozialdaten

Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon

Mehr

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was

Mehr

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich

Mehr

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in

Mehr

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Nr.147. Gesetz zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn - PatDSG Zum Schutz von personenbezogenen

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

Meine Daten. Mein Recht

Meine Daten. Mein Recht Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

- Dokumentation - Ausblick auf der Grundlage des neuen BayRDG. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.

- Dokumentation - Ausblick auf der Grundlage des neuen BayRDG. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.2008 in Beilngries BayRDG Dokumentation Art. 12 Art. 45 Art. 46 Rechte und Befugnisse des Ärztlichen Leiters Qualitätsmanagement Dokumentation

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz

Mehr

Datenschutz und Verschwiegenheit. Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis http://www.drop-ml.de DrOP 2015 Folie Nr.: 1

Datenschutz und Verschwiegenheit. Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis http://www.drop-ml.de DrOP 2015 Folie Nr.: 1 Datenschutz und Verschwiegenheit Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis http://www.drop-ml.de DrOP 2015 Folie Nr.: 1 Datenschutz und Verschwiegenheit Datenschutz und Verschwiegenheit nicht wirklich

Mehr

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015 CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) GDD Erfa Kreis Essen, 12. Mai 2016 RAin Yvette Reif Stellv. Geschäftsführerin GDD e.v. Seite 2 Agenda Bestellpflicht / Öffnungsklausel

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Begriffe. Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

Begriffe. Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes Begriffe Datenschutz Daten werden vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Datensicherheit Daten werden vor Verlust oder unberechtigten Änderungen oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Datensicherung Methode,

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing. Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing

Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing. Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing AuthentiDate International AG Referent: Alfonso Concellón Copyright 2000-2010, AuthentiDate International AG Datenschutzkonforme digitale Patientenakten

Mehr

Rundschreiben Nr. 41/96 Sicherung der notariellen Verschwiegenheitspflicht bei EDV-Installation

Rundschreiben Nr. 41/96 Sicherung der notariellen Verschwiegenheitspflicht bei EDV-Installation 30.10.1996 R 46/E 22 er An alle Notarkammern nachrichtlich: An das Präsidium der Bundesnotarkammer An den Badischen Notarverein An den Württembergischen Notarverein An die Notarkasse An die Ländernotarkasse

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Einführung eines Krankenhausinformationssystems. Evangelischen Krankenhaus Bielefeld

Einführung eines Krankenhausinformationssystems. Evangelischen Krankenhaus Bielefeld Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld Referent: Christian Bake Stabsstelle Recht/Versicherungen Königsweg 1 33617 Bielefeld Tel.: 0521/144-3069 e-mail:

Mehr

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen?

Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 30. August 2012 Kiel Inhalt Die

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus

Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte Über mich (meine Qualifikationen): Externer Datenschutzbeauftragter (zertifiziert von der TÜV Süd Akademie) Microsoft Certified IT Professional Windows Server 2008 Microsoft

Mehr

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz)

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) Input für die Arbeitsgruppe am 29.1.2010 Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) RA Dr. Carsten Wendtland, Hildesheim Überblick Rechtsgrundlagen

Mehr

Steuerberater haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen! - Verbände informieren

Steuerberater haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen! - Verbände informieren Steuerberater haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen! - Verbände informieren Grundsätzlich ist jeder Steuerberater zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, es sei denn, er beschäftigt

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015

Mehr

Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern

Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Osnabrück, Band 48, Nr. 7, Seite 41 ff., Art. 50, Änderung im KA für die Diözese Osnabrück, Band

Mehr

Rechtliche Anforderungen an Dienstleister im Archivbereich und die Auslagerung von Daten

Rechtliche Anforderungen an Dienstleister im Archivbereich und die Auslagerung von Daten GMDS Karlsruher Archivtage 06.12.2007 Rechtliche Anforderungen an Dienstleister im Archivbereich und die Auslagerung von Daten Marco Biewald, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter Klinikum Braunschweig,

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Verpflichtung auf das Datengeheimnis Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), Rechtsbereinigt mit Stand vom 31.

Mehr

Guter Datenschutz schafft Vertrauen

Guter Datenschutz schafft Vertrauen Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Mehr

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission. Dr. Moritz Karg (Dr.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission. Dr. Moritz Karg (Dr. Bereitstellung von Geodaten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte anhand des Datenclusters Denkmalschutz der öffentlichen Verwaltung für die Wirtschaft Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz

Mehr

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main Achtung! Auftragsdatenverarbeitung Datenschutz-Kurzcheck

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Datenschutz und -Sicherheit. Gesetzeskonformer. Datenschutz schützt nicht nur Ihre Gäste, sondern auch Sie.

Datenschutz und -Sicherheit. Gesetzeskonformer. Datenschutz schützt nicht nur Ihre Gäste, sondern auch Sie. Datenschutz und -Sicherheit Gesetzeskonformer Datenschutz schützt nicht nur Ihre Gäste, sondern auch Sie. Seit 2003 verpflichtet Sie der Gesetzgeber, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Hat Ihr

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Berliner Energietage 2012 Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Leiter des Bereichs Informatik beim und Stellvertreter

Mehr

Personal- und Patientendaten Datenschutz in Krankenhäusern

Personal- und Patientendaten Datenschutz in Krankenhäusern Personal- und Patientendaten Datenschutz in Krankenhäusern Datenschutz in Krankenhäusern In Krankenhäusern stehen neben der datenschutzkonformen Speicherung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung

Mehr

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle durch die EuroPriSe GmbH gemäß 3 Verfahrensordnung zur Erteilung des Gütesiegels Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 1. Angaben zur Prüfstelle 1.1 Name/Bezeichnung

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Übersicht über die Übermittlungstatbestände des SGB X

Übersicht über die Übermittlungstatbestände des SGB X X bdsb-1/ X bdsb-11, Stand: 19.02.2015 Übersicht über die Übermittlungstatbestände des -neben der Einwilligung nach 67 b Absatz 1 - (in der Regel Schriftform gemäß 67 b Absatz 2 Satz 3 ) Beachte: Soweit

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Weitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma

Weitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Ideenskizze für die Nutzung einer IPv6-Infrastruktur zur Vitaldatenüberwachung von Menschen:

Ideenskizze für die Nutzung einer IPv6-Infrastruktur zur Vitaldatenüberwachung von Menschen: Ideenskizze für die Nutzung einer IPv6-Infrastruktur zur Vitaldatenüberwachung von Menschen: Oft sind chronisch kranke oder ältere Menschen in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Ältere Menschen

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr