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1 Datenschutz im Unternehmen

2 Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz und Datensicherheit für IT-Systeme

3 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) Grundlagen des Datenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Landesdatenschutzgesetz(e) (LDSG / pro Bundesland) Europäische Datenschutzrichtlinie Weitere Rechtsvorschriften in denen der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt ist

4 Bundesdatenschutzgesetz Weitere Gesetze und Normen Telekommunikationsgesetz (TKG) Telemediengesetz (TMG) Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Sozialgesetzbücher (SGB) Zivilprozessordnung (ZPO) Strafprozessordnung (StPO)

5 Bundesdatenschutzgesetz Grundsatz Grundsätzlich gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Nach 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig, wenn es eine gesetzliche Erlaubnis gibt, oder der Betroffene zustimmt.

6 Datenschutz Begriffsdefinitionen 3 Abs. 2 ff. BDSG Personenbezogene Daten: Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener) Persönliche Verhältnisse Sachliche Verhältnisse Name, Vorname, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Beruf, Konfession, Gesundheitsdaten Gehalt, Eigentum, Fahrzeugmarke, Steuern, Versicherungen

7 Datenschutz Begriffsdefinitionen 3 Abs. 6 u. 6a BDSG Anonymisieren: Entfernen von eindeutigen Merkmalen eines Datensatzes Zuordnung einer bestimmten Person nicht mehr möglich Reanonymisierung nur noch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Kosten und Arbeitskraft möglich

8 Datenschutz Begriffsdefinitionen 3 Abs. 6 u. 6a BDSG Pseudonymisieren: Ein oder mehrere Merkmale eines Datensatzes werden durch definierte Kennzeichen ersetzt Der Personenbezug wird aufgehoben, Rückschlüsse auf die Identität werden erschwert Wiederherstellung des Bezuges kann ermöglicht werden

9 Technisch-organisatorische Maßnahmen

10 Technisch-Organisatorische Maßnahmen Auftragskontrolle Personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, dürfen nur nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden Sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers Kontrolle der Datenlöschung am Auftragsende Abschluss Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

11 Datenschutz im Betrieb Videoüberwachung Erlaubt in öffentlich zugänglichen Räumen zur Wahrnehmung des Hausrechts Verdeckte Überwachung nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet Löschung der Aufnahmen wenn der Zweck unmittelbar erreicht ist Öffentliche Kennzeichnung der Überwachung

12 Datenschutz im Betrieb Die wichtigsten Formalitäten: Bestellung Datenschutzbeauftragter Erstellung Verfahrensverzeichnis Verpflichtung der Mitarbeiter ( 5 BDSG) Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung ( 11BDSG) Erstellung Datenschutzhandbuch

13 Datenschutz und Datensicherheit für IT-Systeme VPN-Einwahlen absichern (Tokensysteme, IPSec) Passwörter: Mindestlänge vorgeben, regelmäßiger Wechsel USB-Anschlüsse, DVD-Brenner und andere Wechselmedien sperren oder beschränken Internetzugang regulieren Serversysteme klimatisieren und per USV absichern

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