Das Kulturticket Das Kulturticket Der seit März 2013 amtierende AStA ist mit dem Ziel angetreten ein Kulturticket für die Studierendenschaft einzuführen. Nach vielen Verhandlungen mit verschiedenen Einrichtungen hat sich gezeigt, dass auch bei diesen großes Interesse an dieser Idee bestand. Somit handelten wir mit ihnen Verträge aus und ließen diese am 26 Juni 2013 von Euch auf einer Vollversammlung abstimmen. Nach dem das Studierendenparlament ebenfalls zugestimmt hat, haben wir die Verträge abgeschlossen und das Kulturticket tritt mit dem 01.09.2013 in Kraft! Als AStA freuten wir uns sehr über das positive Abstimmungsergebnis von 91,4% für das Kulturticket und möchten uns auch nochmal dafür bedanken! Wir wünschen Euch viel Spaß mit dem Kulturticket! Euer AStA
Mit dieser kleinen Broschüre möchten wir Euch alle wichtigen Informationen zukommen lassen. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen oder möchtet Ihr uns ein Feedback geben, so könnt Ihr uns gerne auch an voristz@asta-kassel.de mailen. Inhalt Seite Wie funktioniert das Kulturticket? 3 Welche Einrichtungen nehmen Teil? Staatstheater 5 Komödie 6 StarClub 7 Caricatura 7 Theater im Centrum 8 Stadt Korbach 8 Wehlheider Hoftheater 9 Wolfhager Land Museum 9 Mr. Wilson Skateboardverein 9 MHK 10 Kann ich mir das Ticket erstatten lassen? 11 Wie funktionier das Kulturticket? Das Kulturticket funktioniert als Solidarmodell. Dies bedeutet, dass alle Studierenden über ihren beitrag einen Preis von 2,49 Euro zahlen und dafür jede*r die Möglichkeit hat das Ticket zu nutzen oder auch nicht. Der Preis des Kulturtickets wird sich auch nicht erhöhen. Eine Änderung des Preises ist nur durch Nachverhandlungen oder den Abschluss weiterer Verträge möglich. Derzeit haben wir zehn Verträge mit Einrichtungen abgeschlossen, die uns kostenlosen Eintritt bei ihren Veranstaltungen gestatten. Allerdings gilt es hier folgendes zu beachten: Die Eintrittskarten müssen generell an den Kassen der Einrichtungen abgeholt werden. Eine Bestellung über das Internet ist nicht möglich.
Zudem gibt es eine Besonderheit in den Verträgen. Auf Wunsch einiger unserer Vertragspartner haben wir Sperrminoritäten für Veranstaltungen einführen müssen. Das heißt, dass die Einrichtung ab einer gewissen Anzahl erst mal keine weiteren Karten ausgeben muss und erst am Tag der Veranstaltung Restkarten verteilt. Um eine Karte zu erhalten müsst Ihr Euer Kulturticket und Euren Personalausweis vorlegen! Welche unserer Vertragspartner diese Regelung betrifft und was es sonst zu beachten gilt wollen wir Euch auf den nächsten Seiten erläutern! Das Staatstheater Freier Eintritt für beliebig viele Veranstaltungen Sperrminorität: 20 Karten je Veranstaltung Folgende Veranstaltungen sind aus dem Vertrag ausgenommen: Premieren Sonderveranstaltungen wie z. B. Galaabende Gastspiele Veranstaltungen am 31. 12. und 1.1. Für folgende Veranstaltungen müssen wir einen Aufpreis von 5 Euro je Karte zahlen: Musicals und besondere Konzertreihen im Opernhaus (z. B. SWING) Große Oper Wagner / Richard Strauss
Die Komödie Der StarClub Kassel Folgende Veranstaltungen sind aus dem Vertrag ausgenommen: Premieren Sonderveranstaltungen wie z. B. Galaabende Gastspiele Veranstaltungen am 31. 12. und 1.1. Die Caricatura Galerie für Komische Kunst Freier Eintritt zu allen Ausstellungen der Galerie Ausgenommen vom Vertrag sind: Lesungen Kabarettveranstaltungen Konzerte
Das Theater im Centrum Karten können ab einem Monat vor der Veranstaltung Das Wehlheider Hoftheater telefonisch vorbestellt werden. Die Stadt Korbach Freier Eintritt für alle kulturellen Einrichtungen der Stadt. Egal ob Museen, Kabarettveranstaltungen oder Konzerten! Das Regionalmuseum Wolfhager Land Freier Eintritt zu allen Einrichtungen und Veranstaltungen des Regionalmuseums Mr. Wilson Skateboardverein Zwölf Freikarten je
Die Museumslandschaft Hessen Kassel Kann ich mir das Ticket erstatten lassen? Freier Eintritt in folgende Einrichtungen: Museum Schloss Wilhelmshöhe Schloss Friedrichstein Schloss Wilhelmsthal (inkl. Führung) Weißensteinflügel (inkl. Führung) Löwenburg (inkl. Führung) Herkules Neue Galerie Insel Siebenbergen Marmorbad (inkl. Audioguide) Astronomisch-Physikalisches Kabinett Ja, aber nur unter bestimmten Gründen. Wir haben mit unseren Vertragspartnern dieselben Rückerstattungsgründe ausgehandelt die es auch bei der Rückerstattung zum ticket gibt. Es gibt jedoch einen Unterschied. Schwerbehinderte Studierende können sich das Ticket nicht erstatten lassen! Die Rückerstattungsgründe sind: Auslandsaufenthalte während des s für das die Rückerstattung beantragt wird Praktika außerhalb des Landkreises Kassel die länger als drei Monate dauern Wenn du außerhalb des Landkreises Kassel lebst und keine Pflichtveranstaltungen (Seite 6) gemäß deiner Prüfungsordnung hast. Wenn du ein Urlaubssemester machst Fernstudierende
Für alle Rückerstattungen müssen die nötigen Unterlagen beim AStA eingereicht werden. Diese findet ihr auf der Homepage des AStA unter dem Bereich Service > Kulturticket > Rückerstattungen. Es ist wichtig, dass Ihr alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und mit allen Nachweisen an den AStA übersendet. Ohne diese wird es nicht möglich sein, dass wir Euch das Geld für das Kulturticket zurück erstatten! Wichtig: Pflichtveranstaltung heißt, dass Du alle Module aus deinem Studiengang abgeschlossen hast und nur noch die Abschlussarbeit schreiben musst. Dies muss durch das Prüfungsamt bestätigt werden!