Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld

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1 Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld Auf Grund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S.666/SGV NRW 2023) - zuletzt geändert durch Artikel 7 des Fünften ÄndG vom (GV NRW S. 474) - hat der Rat der Stadt Bielefeld in seiner Sitzung am die nachfolgende Entgeltordnung beschlossen. 1 Privatrechtliche Entgelte Für den Besuch der Theater- und Konzertveranstaltungen und des Ballettunterrichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld werden privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben. 2 Höhe der Entgelte Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. I. Stadttheater /Entgelte in EURO : 1-6. Reihe 1-3. Reihe Reihe 4-7. Reihe Loge 1. Reihe (16.). Reihe Reihe Reihe Loge 2. Reihe Reihe Kleine Loge I II III IV V Musiktheater Montag - Donnerstag 36,50 32,00 27,00 21,00 14,00 Musiktheater Freitag - Sonntag 3 35,00 29,00 25,00 18,00 Schauspiel 2 25,50 21,50 16,50 13,50 Märchen Musik voll fett 14,50 12,00 7,50 6,50 12,50 11,00 8,00 7,00 Silvester- und Galavorstellungen 67,00 59,00 54,00 41,50 32,00 Zeitsprung Loft Loft spezial 14,50 12,00 7,50 6,50 14,00

2 II. Theater am Alten Markt /Entgelte in EURO : 2 I 1-6. Reihe 1-2. Reihe II Reihe 3-4. Reihe Schauspiel Musikalische Vorstellungen Silvester-, Galavorstellungen FREITAGNACHT 24,50 21,00 27,50 25,00 47,50 42,00 III Theater am Alten Markt (TAM ZWEI + TAM Drei ) /Entgelte in EURO: TAM Zwei, TAM Drei 14,00 IV. Theaterlabor /Entgelte in EURO: Theaterlabor Zeitsprung Theaterlabor 24,00 V. Rudolf-Oetker-Halle - Großer /Entgelte in EURO: Freitagskonzerte Sonntagskonzerte Neujahrskonzert Mitte Seite I II III IV V Reihe 1-5.Reihe Reihe 6-9. Reihe Reihe Reihe 33,50 27,50 24,00 22,00 18,00 27,00 24,00 21,50 18,50 16,00 24,00 21,00 18,00 16,50 14,00 Rudolf-Oetker-Halle Kleiner /Entgelte in EURO : Kammerkonzerte 13,00

3 3 3 Sonstige Entgelte Für Gastspiele, theaterpädagogische Angebote oder einzelne Veranstaltungen / Produktionen im Zusammenhang mit konkreten Aktionen können kurzfristig weitere Preise / Auf- oder Abschläge von der Betriebsleitung festgesetzt werden. 4 Ermäßigungen (1) Nachstehende Besucherkreise erhalten eine Ermäßigung auf den Kassenpreis: von 50 % 1.1 Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, 1.2 Schüler/Studenten/Auszubildende/ Bundessozialdienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, 1.3 Rollstuhlfahrer und ihre Begleitung, 1.4 Schwerbehinderte mit Ausweis Merkmal B und ihre Begleitung. von 75 % 1.5 Inhaber des Bielefeld-Passes oder Inhaber entsprechender Ausweise anderer Städte und Gemeinden. Im Stadttheater und der Rudolf-Oetkerhalle beschränkt auf die Preiskategorien 3 5 und im TAM beschränkt auf die Preiskategorie 2. Dieser Personenkreis kann Restkarten an den Abendkassen zum Einheitspreis von 4, 00 erwerben. Ausgenommen von den vorstehenden Ermäßigungen sind die Silvester- und Galavorstellungen und für die Besucherkreise und 1.5 zusätzlich die Märchen- und Zeitsprungvorstellungen. (2) Die vorstehenden Ermäßigungen werden nur bei Vorlage entsprechender Unterlagen gewährt. Bei Besuch der Vorstellungen bzw. der Konzerte sind dem Aufsichtspersonal neben der Eintrittskarte unaufgefordert auch die Unterlagen, die die Ermäßigungen begründen, vorzuzeigen. (3) Besuchergruppen erhalten folgende Ermäßigungen: Besuchergruppen von Personen = 20 % Besuchergruppen von Personen = 25 % Besuchergruppen ab 121 Personen = 30 % (4) Die Ermäßigung für Theatergutscheine (12-Block) beträgt 20%. Die Gutscheine sind übertragbar.

4 (5) Mehrfachermäßigungen sind ausgeschlossen. 4 5 Theater- und Konzertcard Nach Erwerb einer Theater- und Konzertcard Uno zum Preis von 80 oder einer Theater- und Konzertcard Duo (einschließlich Partnercard) zum Preis von 130, wird für alle gekauften Karten eine Ermäßigung von 50 % auf den Kassenpreis gewährt. Sowohl die Theater- und Konzertcard Uno als auch die Theater- und Konzertcard Duo sind Inhaber gebunden und nicht übertragbar. 6 Abonnements (1) Der Abonnementpreis ermäßigt sich gegenüber dem Kassenpreis gem. 2 wie folgt: 1.1 Premieren Abo um 10% 1.2 Theaterabonnements (12 und 8 Vorstellungen) um 30 % 1.3 Theaterabonnements (5 Vorstellungen) um 20 % 1.4 Konzertabonnements für Freitags- u. Sonntagskonzerte zwischen 15 % und 30% 1.5 Für die Besucherkreise im Sinne des 3 Abs. 1 Nr für das Premieren Abo um 20 %, für alle weiteren Abonnements um 50 %; für den Besucherkreis im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 1.5 für das Premieren Abo um 20 %, für alle weiteren Abonnements um 75 %; (2) Das Entgelt für alle Theater- und Konzertabonnements kann in 2 Raten am und der jeweiligen Spielzeit gezahlt werden. (3) Für die Ausstellung von Theater-Umtauschscheinen werden 1,50 erhoben. (4) Für die Ausstellung von Abonnementersatzkarten wird das Entgelt auf 3,00 festgesetzt. (5) Im Übrigen gelten die Abonnementbedingungen. 7 Pauschalpreise für Besucherorganisationen (1) Die Pauschalpreise für Mitglieder der Volksbühne betragen: für Schauspielvorstellungen 15,00 für Musiktheatervorstellungen 17,00 für Tanzvorstellungen ohne Orchester 15,00 für Tanzvorstellungen mit Orchester 17,00.

5 5 (2) Der Einheitspreis im Rahmen der Schulpartnerschaften beträgt 8,00 (3) Die Preise/Ermäßigungen für weitere Besucher-/ Verkaufsorganisationen richten sich nach den jeweils gültigen Verträgen. (4) Die Pauschalpreise gelten nicht für Silvester- und Galavorstellungen und Gastspiele. 8 Freikarten und sonstige Ermäßigungen (1) Freikarten und ermäßigte Karten werden als solche nur abgegeben, soweit sie im freien Verkauf nicht abgesetzt werden können. Ehren- und Pressekarten sind hiervon ausgenommen. (2) Die Entscheidung über die Abgabe von Frei- und / oder ermäßigten Karten trifft im Zweifelsfall der Verwaltungsdirektor/Kfm. Betriebsleiter. 9 Garderoben- und sonstige Entgelte (1) Das Garderobenentgelt ist bei Theatervorstellungen im Eintrittsentgelt enthalten. Bei Vorstellungen im TAM Zwei und TAM Drei ist die Garderobe nicht besetzt. Bei den Konzertvorstellungen in der Rudolf-Oetkerhalle gilt für die Garderobenannahme die dortige Entgeltordnung. (2) Der Preis für die Programmhefte beträgt 2,00-10 Ballettunterricht Für den Besuch des Ballettunterrichts beträgt das Entgelt 36,00 pro Monat. 11 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt für alle Veranstaltungen ab der Spielzeit 2013/2014 mit Wirkung vom und für den Ballettunterricht mit Wirkung vom in Kraft. Die Entgeltordnung vom tritt mit Ablauf des außer Kraft.

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