Stadt Chemnitz
|
|
|
- Jesko Egger
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Chemnitz Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa Esche Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzung am mit Beschluss-Nr. B-09/2011 folgende Entgeltordnung für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa Esche beschlossen: 1 Die Kunstsammlungen Chemnitz, das Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa Esche sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Chemnitz. Die Stadt Chemnitz/Kunstsammlungen Chemnitz betreiben das Museum Gunzenhauser. 2 Für den Besuch, die Nutzung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen der Museen werden Entgelte auf privatrechtlicher Basis erhoben. Dies erfolgt nach Maßgabe dieser Ordnung und des als Anlage beigefügten Entgelttarifs, welcher Bestandteil dieser Entgeltordnung ist. Abweichungen hiervon sind in begründeten Fällen zulässig. 3 Diese Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa Esche tritt ab in Kraft. Die Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum und die Burg Rabenstein mit der Beschluss-Nr. B-8/2009 und die Änderung der Entgeltordnung für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum und die Burg Rabenstein mit Beschluss-Nr. B-082/2010 treten mit Wirkung zum außer Kraft. gez. Barbara Ludwig Oberbürgermeisterin 1
2 1.310 Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa Esche - Chronologie - Beschlussdatum Ausferti- bekannt In-Kraft- Fundstelle Nr. der gung gemacht Treten Amtsblatt Erg.lfg. Entgeltordnung / Änderung / Entgeltordnung /
3 1.310 Anlage zur Entgeltordnung der Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa Esche 1: 2: 3: : 5: Kunstsammlungen Chemnitz Museum Gunzenhauser Schloßbergmuseum Burg Rabenstein Henry van de Velde Museum in der Villa Esche Leistungen Entgelt in EUR lfd. Nr. Bezeichnung zu zu 1. Besichtigung von Ausstellungen 1.1 Einzelkarte 3,00-10,00 1,20 (inklusive Audioguide/Multimediaguide soweit verfügbar) frei ** frei 2,00-5,00 * 0,60 *** **** 1.2 Gruppenermäßigung (ab 10 Personen, pro Person) 1.3 Kombikarte Chemnitz, im Museum Gunzenhauser und dem Henry van de Velde Museum in der Villa Esche, inklusive Verkaufstag für drei aufeinanderfolgende Tage gültig) 1. Kombikarte Chemnitz, im Museum Gunzenhauser und Schloßbergmuseum inklusive Verkaufstag für drei aufeinanderfolgende Tage gültig) 2,00-8,00 0,60 1,00 -,00 * 0,0 *** frei ** frei **** 8,00-23, ,00-10,00 * - - 8,00-23, ,00-10,00 * - - 1
4 1.310 Entgelt in EUR lfd. Nr. Bezeichnung zu zu 1.5 Geschlossene Führungen (zzgl. Besichtigungsentgelt für Gruppen bis max. 25 Personen) 32,00-6,00 12,00 16,00-32,00 */** 8,00 ***/**** frei VSG/SK/SPG frei VSG/SK/SPG 1.6 Öffentliche Führungen frei - frei Jahreskarte 26, (gültig für 12 Monate ab Verkaufstag, nicht übertragbar, nur mit Personalausweis gültig) 13,00 * Jahres-Kombikarte Chemnitz, im Museum Gunzenhauser und dem Henry van de Velde Museum in der Villa Esche, gültig für 12 Monate ab Verkaufstag, nicht übertragbar, nur mit Personalausweis gültig) 1.9 Jahres-Kombikarte Chemnitz, im Museum Gunzenhauser und Schloßbergmuseum, gültig für 12 Monate ab Verkaufstag, nicht übertragbar, nur mit Personalausweis gültig) 50, ,00 * , ,00 * Familienkarte (gilt für max. 2 Erwachsene mit zur Familie gehörende Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) - - 2,0-2. Veranstaltungen und museumspädagogische Angebote 2.1 Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, ) Eintritt für */** Eintritt für ***/**** 2
5 1.310 Entgelt in EUR lfd. Nr. Bezeichnung zu zu 2.2 Museumspädagogische Angebote (Kurse, Veranstaltungen, ) Eintritt für */** Eintritt für ***/**** 3. zusätzliche Entgelte 3.1 Video- und Fotoerlaubnis (nur ohne Blitz) 3.2 Versandkostenpauschale bei Postversendung 3,00-3,00-1,00 zuzügl. Postentgelt enstprechend des jeweiligen Posttarifs gilt je Postsendung 1,00 zuzügl. Postentgelt enstprechend des jeweiligen Posttarifs gilt je Postsendung 3.3 Kosten für Zusatzpersonal Das Entgelt für zusätzliches Personal der Stadt Chemnitz z. B. Kasse/Aufsicht richtet sich nach dem tatsächlichen. Das Entgelt für zusätzliches Personal der Stadt Chemnitz z. B. Kasse/Aufsicht richtet sich nach dem tatsächlichen. 3
6 Sonderregelungen.1 /freier Eintritt bei Ausstellungswechsel bzw. -umbau.2 Flexibler Eintritt in die Ausstellungen zu besonderen Gegebenheiten (z.b. Museumsnacht usw.).3 Eintritt in die Ausstellungen unter Vorlage von sonstigen Museums-, Kultur-, Touristik- und anderen Karten, die von der Stadt Chemnitz anerkannt werden oder nach bestehenden Vereinbarungen.. Freier Eintritt in die Ausstellungen an den "Tagen der offenen Tür" Ermäßigung zum Eintrittspreis bei befristet eingeschränktem Ausstellungsangebot, bei erheblich technisch-organisatorisch bedingten Störungen oder Baumaßnahmen freier Eintritt möglich. Das Entgelt für die Besichtigung von Ausstellungen richtet sich nach dem technisch-organisatorischen und nach den Rahmenbedingungen der Partnermuseen/Kooperationspartner. Entsprechend können Vergünstigungen angeglichen werden. Ermäßigung entsprechend der Rahmenbedingungen der Kooperationspartner (gültig nur für Einzelkarten; Veranstaltungen sind ausgenommen).5 Vergünstigungen Für die Besichtigung der Ausstellungen/Führungen können dem Besucher im Rahmen kulturell-touristischer Gemeinschaftsaktionen zwischen der jeweiligen dieser Entgeltordnung und anderen Partnern Vergünstigungen in Form von ermäßigtem bzw. freiem Eintritt/Führungen gewährt werden..6 Ermäßigung für Fördervereine Die Mitglieder des Fördervereins Die Freunde der Kunstsammlungen Chemnitz e. V. erhalten 50 % Ermäßigung auf alle Volltarife der lfd. Nr. 1-2 der Kunstsammlungen Chemnitz; Die Mitglieder des Fördervereins "Freundeskreis des Schloßbergmuseums e.v." erhalten 50 % Ermäßigung auf alle Volltarife der lfd. Nr. 1-2 der Schloßbergmuseum. Die aufgrund der Bestimmungen zu freiem und ermäßigtem Eintritt berechtigten Personen haben sich durch Vorlage entsprechender Ausweise oder Bescheinigungen als solche auszuweisen. Die Tarife innerhalb der Entgeltspannen sind abhängig vom technisch-organisatorischen und materiellen.
7 1.310 Legende: Gültig ab dem * Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ** Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schüler; Chemnitzpass-Inhaber; Betreuer von Schwerbehinderten und Gruppen; Haupt- und Ehrenamtliche Museumsmitarbeiter, auswärtige Kollegen, die als Gäste des Museums durch die Ausstellungen geführt werden und unangemeldete Einzelbesucher aus anderen Museen, mit denen bilaterale Abkommen bestehen bzw. mit ICOM- bzw. Dienstausweis, Journalisten mit gültigem und anerkannten Presseausweis VSG SK SPG Gültig ab dem *** Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte **** Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; Chemnitzpass-Inhaber; Betreuer von Schwerbehinderten und Gruppen; Haupt- und Ehrenamtliche Museumsmitarbeiter, auswärtige Kollegen, die als Gäste des Museums durch die Ausstellungen geführt werden und unangemeldete Einzelbesucher aus anderen Museen, mit denen bilaterale Abkommen bestehen bzw. mit ICOM- bzw. Dienstausweis, Journalisten mit gültigem und anerkannten Presseausweis; Mitglieder des Fördervereins "Burg Rabenstein e.v." nur gültig für die Burg Rabenstein Vorschulgruppen Schulklassen Schulprojektgruppen 5
Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für das Museum für Naturkunde im Eigenbetrieb Das TIETZ
Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für das Museum für Naturkunde im Eigenbetrieb Das TIETZ Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzung am 17.04.2013 mit Beschluss-Nr.: B- 044/2013 folgende Entgeltordnung
Eintrittspreise in den Museen der Stadt Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Euro- Beträge ab )
Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss (Nr., Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen 188/94 15.12.1994 17.01.1995 2/1995 28.01.1995 28.01.1995 Beschluss
Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße 1) 2) Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner öffentlichen
Tarifordnung der Eintrittspreise der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - KultEinrTarifOEF - vom 9.
Tarifordnung der Eintrittspreise der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - KultEinrTarifOEF - vom 9. September 2010 Auf der Grundlage der 2, 18, 54 der Thüringer Gemeinde-
Stadt Chemnitz. Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadtbibliothek Chemnitz. Inhalt
Stadt 42.010 Chemnitz Gebührensatzung der Stadt Chemnitz Inhalt 1 Gebührentatbestand 2 Gebührenschuldner 3 Gebührenmaßstab 4 Entstehung der Gebühren 5 Fälligkeit der Gebühren 6 In-Kraft-Treten Anlage 119.
Preistarif ab 2016 für die Museen der Hansestadt Lübeck
1. Eintrittsgeld In allen städtischen Museen und Sammlungen wird mit Ausnahme des Industriemuseums Herrenwyk, für das der Förderverein die Preise für Eintritt und Führungen festsetzt Eintrittsgeld nach
Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)
Stadt 50.200 Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen 1 Grundsatz 2 Berechtigte 3 Gegenstand und Umfang der Leistung 4 Verwaltungsverfahren und Zuständigkeit 5 Datenerhebung
Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Museen der Stadt Nordhausen
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 4.3.1 S.1 Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Museen der Stadt Nordhausen Auf der Grundlage der 2, 18 Abs. 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 S. 1 und 54 der Thüringer
Benutzungs- und Entgeltordnung des Eigenbetriebes Das TIETZ der Stadt Chemnitz für die kurzzeitige Überlassung von Räumen und weiteren Leistungen
Stadt 41.900 Chemnitz Benutzungs- und Entgeltordnung des Eigenbetriebes Das TIETZ der Stadt Chemnitz für die kurzzeitige Überlassung von Räumen und weiteren Leistungen Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Grundsätze
Entgeltordnung für die Nutzung der Schwimmhalle und des Waldbades
Entgeltordnung für die Nutzung der Schwimmhalle und des Waldbades Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum
ANLAGE 1 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und Sammlungen des Stadtgeschichtlichen
Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Festplatzes und der markttechnischen Anlagen
Stadt 72.120 Chemnitz Redaktioneller Stand: Oktober 2006 Inhalt I II III IV Geltungsbereich Berechnung des Entgeltes Erhebung des Entgeltes In-Kraft-Treten Anlage: Tarifverzeichnis Der Stadtrat der Stadt
Amtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt Museum für Naturkunde Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde Teil 1: Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität
Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung SeGebS)
Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung SeGebS) Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom 4.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung) Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVBl S. 264)
Entgeltordnung Zoologischer Garten Schwerin ggmbh
Entgeltordnung Zoologischer Garten Schwerin ggmbh gemäß AR-Beschluss vom 01. Dezember 2017, redaktionelle Änderungen vom 18. Dezember 2017 Gültig ab 01. Januar 2018 1 Begriffsbestimmungen 1. Ermäßigte
Präambel. 4. Eine Aufrechnung des Entgeltes mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Entgeltordnung für die Benutzung der Bäder und der Sauna der Stadt Frechen vom 17.12.2014 (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 24.05.2016 gültig ab 01.06.2016) Präambel Der Rat der Stadt Frechen hat
Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013
Ordnungs-Nr. 03/08 Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013-1 - EINTRITTSPREISE UND NUTZUNGSENTGELTE FÜR DIE KULTURELLEN EINRICHTUNGEN DER
Gebührensatzung für die Bäder, die Schwimmhalle und die Freizeitanlage der Stadt Wittingen
Gebührensatzung für die Bäder, die Schwimmhalle und die Freizeitanlage der Stadt Wittingen Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der z. Z. geltenden Fassung und der 2 und
FÜR DAS FREIBAD VOM 11. MÄRZ 2014
Gemeinde H i l z i n g e n Landkreis K o n s t a n z GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS FREIBAD VOM 11. MÄRZ 2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
Stadt 72.110 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Redaktioneller Stand: Oktober 2006 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Gebührenschuldner 3 Gebührenberechnung 4 Entstehung
GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS HALLENBAD GERSTHOFEN
EAPl.-Nr. 5220.1 GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS HALLENBAD GERSTHOFEN vom 05.05.2009 Aufgrund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 04. April
Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen Haltern am See - Havixbeck
15. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen-Haltern am See-Havixbeck vom 15.12.1981 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen hat am 16. Dezember 2010 aufgrund des 7 Gemeindeordnung
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst
Schule und Kultur 4.24 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst Beschluss Nr. DS-00572/14 der Ratsversammlung vom 24.02.2016 (veröffentlicht im Leipziger
Richtlinien für die Gewährung von Vergünstigungen für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen
für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit in Kraft 90.413 Geschäftsbereich 2 01.01.2001 für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Siegen Seite 1 Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich
S a t z ung. für die Benutzung und den Betrieb des Erholungszentrums Vilshofen, bestehend aus
S a t z ung für die Benutzung und den Betrieb des Erholungszentrums Vilshofen, bestehend aus Hallenbad, Freibad, Solarium, Dampfkammer, Solebad, Sauna, Kunsteisbahn und des Freibades Pleinting, nachfolgend
Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld
Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld Auf Grund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i der Gemeindeordnung für das
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln vom , in der z.zt gültigen Fassung vom
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln vom 27.04.1978, in der z.zt gültigen Fassung vom 12.12.2018 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Chemnitz (Informationsfreiheitssatzung)
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Chemnitz (Informationsfreiheitssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
vom , öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz Neues Grenzblatt Nr. 5/2008 am ;
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der touristischen, kulturellen und Freizeiteinrichtungen der Großen Kreisstadt Sebnitz (Gebührensatzung
Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
Veröffentlicht am: 30.12.2015 In Kraft ab: 01.01.2016 Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar Präambel Aufgrund des 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung für das Land
S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für. die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim
S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim vom 08.11.2018 Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim
Entgeltordnung. für die Volkshochschule Dülmen - Haltern am See - Havixbeck. Hinweis:
- 1-4.09 Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen - Haltern am See - Havixbeck Hinweis: Diese Entgeltordnung wurde zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen
Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadtbibliothek Chemnitz. 1 Gebührentatbestand
Seite 1 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 29.04.2015
Entgeltordnung SchwefelBad Fallersleben
Entgeltordnung SchwefelBad Fallersleben Eintrittspreise Freies Schwimmen im Bewegungsbad Einzelkarte Erwachsene 3,60 10er-Karte Erwachsene 34,00 Eintrittspreise Saunalandschaft Einzelkarte Erwachsene 13,00
Entgeltordnung SchwefelBad Fallersleben ab dem
Entgeltordnung SchwefelBad Fallersleben dem 1.1.2014 Eintrittspreise Freies Schwimmen im Bewegungsbad Einzelkarte Erwachsene 3,50 10er-Karte Erwachsene 33,00 Eintrittspreise Saunalandschaft Einzelkarte
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder vom 25. November 2016
Satzung 7.07 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder vom 25. November 2016 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 f) und
Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim
5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955
GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS HALLENBAD GERSTHOFEN
EAPl.-Nr. 5220.01 GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS HALLENBAD GERSTHOFEN vom 26.04.2017 Aufgrund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 04. April
Eintrittspreise Elbauenpark und Sommerrodelbahn
Eintrittspreise Elbauenpark und Sommerrodelbahn JAHRESKARTE Parkbesuch inkl. Jahrtausendturm, Schmetterlingshaus und Fahrten mit dem Elbauen-EXPRESS 23,00 EUR 15,00 EUR (ab 7 bis einschließlich 17 Jahre,
GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS FREIZEITBAD GERSTHOFEN
EAPl.-Nr. 5220.02 GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS FREIZEITBAD GERSTHOFEN vom 26.04.2017 Aufgrund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 04.
2 Benutzungszeiten 1. Die Benutzungszeiten sind in allen Bädern während der festgesetzten Betriebszeiten zeitlich nicht begrenzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bädergesellschaft Böhmetal mbh für die Benutzung der Bäder im Zuständigkeitsbereich Hallenbad Bad Fallingbostel Lieth-Freibad Bad Fallingbostel Strandbad Dorfmark
Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger
Stadt 10.110 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Pauschale Entschädigung für Stadträtinnen/Stadträte
Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)
Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen 1 Grundsatz 2 Berechtigte 3 Gegenstand und Umfang der Leistung 4 Verwaltungsverfahren und Zuständigkeit 5 Datenverarbeitung,
Stadt Wasserburg am Inn. Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn
Stadt Wasserburg am Inn Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Benutzerkreis... 3 3. Anmeldung... 3 4. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung...
Entgeltordnung über Eintrittsgelder für Veranstaltungen des Stadttheaters Minden 4.2.6
Entgeltordnung über Eintrittsgelder für Veranstaltungen des Stadttheaters Minden..6 Entgeltordnung über Eintrittsgelder für Veranstaltungen des Stadttheaters Minden Aufgrund des Abs. Satz Buchst. i der
Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe
Stadt Chemnitz Gebühren- und Kostensatzung Inhalt 1 Gebühren- und Kostenpflicht 2 Schuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Kosten 4 Bemessungsgrundlage 5 Andere Gebühren und Kosten 6 In-Kraft-Treten
Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Badebetriebe der Gemeinde Haar
GEMEINDE HAAR Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich die im Rathaus hinterlegten und von jedermann einsehbaren Fassungen der folgenden Entgeltordnung nebst Änderungen rechtswirksam sind. Aus
Gebührenordnung für den KulturBetrieb Wurzen
Satzung der Stadt Wurzen über die Erhebung von en im KulturBetrieb Wurzen Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO} in der Fassung der
Beckum, den 23. April 2018 Jahrgang 2018/Nummer 13
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 23. April 2018 Jahrgang 2018/Nummer 13 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bädergebührensatzung der Stadt Beckum 2 Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung;
- 1 - Entgeltordnung. für die Benutzung der AQUARENA - Schwimmhalle der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid
- 1 - Entgeltordnung für die Benutzung der AQUARENA - Schwimmhalle der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid in der Fassung der Änderungen vom 04.12.2014, 05.02.2015 und 11.11.2015 Aufgrund von 114 a Abs.
Gebührensatzung für das Freischwimmbad
DER MAGISTRAT DER STADT OBER-RAMSTADT 743-00 / 2013 Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 04/2011 21. Jahrgang 21. April 2011 Inhaltsverzeichnis 12 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Satzung
E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad)
E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad) Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 die Eintrittspreise für die städtischen Bäder
Preis- und Gebührenordnung für das Hallenbad und das Freibad der Stadt Aschaffenburg
Preis- und Gebührenordnung für das Hallenbad und das Freibad der Stadt Aschaffenburg in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 27.10.1982 (veröffentlicht am 29.10.1982), geändert durch Änderung vom
1 Eintrittspreise in den Freibädern Fallersleben und VW-Bad
Entgeltordnung Bäderbetriebe Wolfsburg Entgelte für den öffentlichen Badebetrieb Wolfsburg (EntgO Bäder) gem. Ratsvorlage V 1852/2015, Beschluss am 16.03.2016 Teil A. Städtische Bäder 1 Eintrittspreise
1 Eintrittspreise in den Freibädern Fallersleben und VW-Bad
Entgeltordnung Bäderbetriebe Wolfsburg Entgelte für den öffentlichen Badebetrieb Wolfsburg (EntgO Bäder) gem. Ratsvorlage V 2017/0564, Beschluss am 14.03.2018 Teil A. Städtische Bäder 1 Eintrittspreise
Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe
Stadt 67.210 Chemnitz Gebühren- und Kostensatzung Inhalt 1 Gebühren- und Kostenpflicht 2 Schuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Kosten 4 Bemessungsgrundlage 5 Andere Gebühren und Kosten
Satzung der Stadt Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher Grünanlagen (Grünanlagengebührensatzung)
Stadt 67.240 Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher n (ngebührensatzung) Inhalt 1 Erhebung von Gebühren/Gebührenbefreiung 2 Entstehung und Ende der Gebührenschuld 3 Gebührenschuldner
SOZIALWESEN FÖRDERMASSNAHMEN
Inhalt: 1. Allgemeine Grundsätze 2. Allgemeine Voraussetzungen 3. Geltungsbereich 4. Vergünstigungen 5. Schlußbestimmungen 1. Allgemeine Grundsätze ------------------------- 1.1 Die Familie ist das Fundament
Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln vom 14. Juli 2011
Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln vom 14. Juli 2011 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am14.07.2011 auf Grund der 41, Abs. 1, Buchst. f und 76, Abs. 2, Nr. 1 der Gemeindeordnung
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS BädGebS)
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS BädGebS) Vom 22. April 2013 (Amtsblatt S. 142), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 428)
Abendtarif (2 Stunden vor Ende der Schließungszeit) 2, er-Karte Erwachsene 29, Begünstigte nach Nr
Entgeltfestsetzung für die Benutzung der städtischen Hallenbäder Herschelbad, Hallenbad Waldhof-Ost und Hallenbad Vogelstang Entgelt 1. Allgemeine Entgelte 1.1 Schwimmbad 1.1.1 Einzelkarte 1.1.1.1 Erwachsene
ORTSRECHT DER STADT FREILASSING
ORTSRECHT DER STADT FREILASSING 1 Aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Freilassing folgende S a t z u n g 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung des städtischen Erholungsparks
INFORMATIONEN VEREINS- UND SPARTENBEITRÄGE
1. Grundbeitrag INFORMATIONEN VEREINS- UND SPARTENBEITRÄGE Der Grundbeitrag ist von jedem Vereinsmitglied (aktiv oder passiv) zu zahlen. Ausnahmen sind Familienmitglieder, die über eine Familienmitgliedschaft
