Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom
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- Hanna Gerda Lorenz
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1 Ordnungs-Nr. 03/08 Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom
2 EINTRITTSPREISE UND NUTZUNGSENTGELTE FÜR DIE KULTURELLEN EINRICHTUNGEN DER STADT GOSLAR Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 12. März 2013 die folgenden Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar beschlossen: I. Allgemeines 1. Die Besichtigung der Kaiserpfalz, des Museumsufers (Goslarer Museum und Zinnfigurenmuseum) sowie die Inanspruchnahme des museumspädagogischen Dienstes sind kostenpflichtig. 2. Der Kaiser- und Wintersaal der Kaiserpfalz, die Kaiserpfalzwiese und der Pfalzgarten, die Däle des Großen Heiligen Kreuzes sowie die Däle des St. Annenhauses können Dritten auf Grundlage eines abzuschließenden Nutzungsvertrages zur kostenpflichtigen Benutzung überlassen werden, soweit die Einrichtungen nicht für städtische oder andere vorrangige Veranstaltungen benötigt werden und städtische oder öffentliche Interessen der Benutzung nicht entgegenstehen 3. Weitere Räumlichkeiten und Flächen in oder an den unter Ziff. 2 genannten Häusern können an Dritte vermietet werden. II. Eintrittspreise 1. Für die Besichtigung der Kaiserpfalz sind folgende Eintrittspreise zu entrichten: Einzelbesucher Gruppen (ab 10 Personen) MuseumSpass Erwachsene 7,50 6,00 17,00 (vom 6. bis 18. (vom 12. bis 18. Familienkarte (für max. zwei Erwachsene u. alle eigenen Kinder) 4,50 4,00 16,50 8,50-2 -
3 2. Für die Besichtigung des Museumsufers (Goslarer Museum und Zinnfigurenmuseum) sind folgende Eintrittspreise zu entrichten: Einzelbesucher Gruppen (ab 10 Personen) MuseumSpass Erwachsene 6,00 5,00 17,00 (vom 6. bis 18. (vom 12. bis 18. Familienkarte (für max. zwei Erwachsene u. alle eigenen Kinder) 3,50 3,00 12,50 8,50 3. Für die Besichtigung des Goslarer Museums (ohne Zinnfigurenmuseum) sind folgende Eintrittspreise zu entrichten Erwachsene (Einzelkarte) 4,00 (Gruppen ab 10 Personen) 3,00 (vom 6. bis 18. (Einzelkarte) 2,00 (Gruppen ab 10 Personen) 1,50 Familienkarte 9,00 (für max. zwei Erwachsene und alle eigenen Kinder) 4. Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres zahlen keinen Eintritt. 5. Für Klassen der allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Goslar ist der Eintritt frei. 6. Der MuseumSpass berechtigt zum einmaligen Besuch der Kaiserpfalz, des Museumsufers (Goslarer Museum und Zinnfigurenmuseum), des Huldigungssaals im Rathaus, sowie des Mönchehausmuseums für moderne Kunst, des Weltkulturerbe Rammelsberg und des Museums im Zwinger. Er ist zeitlich unbegrenzt gültig und übertragbar. 7. Schwerbehinderte, die sich mit einem Schwerbehinderten-Ausweis als solche ausweisen können, zahlen den Eintrittspreis für. 8. Inhaber der Harzgastkarte zahlen den ermäßigten Gruppenpreis. 9. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt
4 III. Nutzungsentgelte 1. In den kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar werden auf spezielle Anforderung Aktionen im Rahmen der Museumspädagogik angeboten, für die das nachfolgend näher bezeichnete Entgelt erhoben wird: 1.1 Kindergeburtstag bis max. 10 Kinder (Dauer ca. 2,5 Stunden) 7,00 pro teilnehmendes Kind, mindestens jedoch 35,00 für die Gruppe 1.2 Betreuung von Schulklassen (Führung, Museumsgespräch oder Praxisübung) 24,00 pro angefangene Schulstunde 1.3 museumspädagogische Aktivitäten für Erwachsenen-Gruppen (bis 15 Personen) 35,00 pro angefangene Stunde 2. Die Förderung bestimmter Benutzer oder bestimmter Veranstaltungen innerhalb der unter Ziffer I. Nr. 2 genannten Häuser und Örtlichkeiten erfolgt durch Einteilung in Benutzergruppen mit unterschiedlichen Benutzerentgelten 2.1 Es werden drei Benutzergruppen unterschieden: Es gehören zu der Benutzergruppe A: Konzertagenturen, Theater und sonstige gewerbliche Unternehmungen; Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiete des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen; Privatpersonen; Es gehören zu der Benutzergruppe B: Politische Vereine und Organisationen sowie Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiete des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, soweit sie nicht zur Benutzergruppe C gehören; öffentliche Behörden und Dienststellen; Es gehören zu der Benutzergruppe C: Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die kulturellen und kirchlichen Zwecken dienen; karitative Vereine; Gesangvereine. 2.2 Das Entgelt beträgt (pauschal) je Veranstaltung: Benutzergruppe A B C für den Kaisersaal der Kaiserpfalz 2.100,00 550,00 300,00 für den Wintersaal der Kaiserpfalz 550,00 350,00 150,00 für die Däle des Großes Heiligen Kreuzes 1.100,00 300,00 150,00 für die Däle des St. Annenhauses 1.000,00 250,00 100,00 für die Kaiserpfalzwiese und den Pfalzgarten jeweilige Verhandlungssache 2.3 Neben dem Entgelt nach Ziffer III Nr.: 2.2 sind die Nebenkosten zu zahlen. Für die Benutzung der Kaiserpfalz werden Nebenkosten für Strom, Heizung, Bestuhlung, Podestumbauten, Sonderreinigung, Gestellung von städtischen Bediensteten sowie Leistungen Dritter nach den tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet
5 Die Nebenkosten für Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren werden pauschal wie folgt pro Veranstaltung abgerechnet: bei Festveranstaltung mit Bewirtung 30,00 bei sonstigen Festveranstaltungen 20,00 bei Konzerten 15,00 Der Einnahmeausfall beträgt pauschal pro Stunde geschlossener Öffnungszeit 450,00 Bei Veranstaltungen im Wintersaal der Kaiserpfalz, die eine Schließung der Gewölbe voraussetzen, beträgt der Einnahmeausfall 115,00 pro Stunde. Für die Dauer der Schließung der Gewölbe wird den Besuchern ein Nachlass auf den Eintritt i. H. v. 1,50 gewährt. Für die Benutzung der Däle des Großen Heiligen Kreuzes bzw. des St. Annenhauses betragen die Nebenkosten einschl. Heizung, Strom, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren pauschal je angefangene Stunde: im Sommerhalbjahr ( ) 8,00 im Winterhalbjahr ( ) 10, Für die Anmietung von Kammern im Großen Heiligen Kreuz sind folgende Entgelte zu entrichten: für Verkaufskammern Mietzeit 1 Monat (monatl.) 90,00 für Vorrats- und Abstellräume (monatl.) 12,50 für einen PKW-Einstellplatz 20,00 IV. Befreiungen und Ausnahmeregelungen 1. Von der Zahlung des Entgeltes nach Ziffer III Nr. 2.2 ist der Förderkreis Goslarer Tage der Kleinkunst e.v. befreit. Die Leistungen Dritter (Nebenkosten) sind hiervon ausgenommen. Das Gleiche gilt für Schülerkonzerte der Kreismusikschule Goslar e.v. sowie Veranstaltungen, bei denen die Stadt Goslar als Mitveranstalter fungiert. 2. Weitere Befreiungen, Teilbefreiungen und Ausnahmeregelungen können für die Ziffern I bis III durch den Oberbürgermeister der Stadt Goslar in begründeten Ausnahmefällen ausgesprochen werden. V. Rechnungen Soweit der Eintrittspreis oder das jeweilige Nutzungsentgelt nicht unmittelbar bei Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung gezahlt wird, werden diese vom Fachdienst Kultureinrichtungen einschl. der Nebenkosten festgesetzt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung an die Stadtkasse zu zahlen. Fremdleistungen Dritter werden direkt vom Leistungsträger in Rechnung gestellt und sind auch direkt an diesen zu zahlen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Goslar. VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand - 5 -
6 VII. Inkrafttreten Diese Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar treten am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bestimmung über die Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar vom 1. Juli 2012 außer Kraft. Goslar, gez. Dr. Oliver Junk Oberbürgermeister Bekannt gemacht im Internet unter am unter
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