Amtliches Mitteilungsblatt

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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt Museum für Naturkunde Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde Teil 1: Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin Referat Öffentlichkeitsarbeit Nr. 20 / 2007 16. Jahrgang / 12.Juli 2007

Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde Teil 1: Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin Präambel Das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin hat am 8. Juni 2007 auf Grund von 6 Abs. 2 der Satzung des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 18 / 2005) und gemäß 3 Abs. 1 Nr. 6 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 28 / 2006) auf Vorschlag des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin vom 5. Juni 2007 gemäß 5 Abs. 1a Nr. 5 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin die nachfolgende Teilordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde beschlossen: 1 1 Geltungsbereich Die Besucherordnung des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin als Teil 1 der Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde regelt die Nutzung der Ausstellungsräume durch die Öffentlichkeit im Rahmen des normalen Ausstellungsbetriebes. Die Satzung regelt außerdem die hierfür zu erhebenden Gebühren. 2 Inkrafttreten Die Besucherordnung des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität in Kraft. Gleichzeitig tritt Teil 1 der Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde - Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin - (Amtliches Mitteilungsblatt HU Nr. 25/2001 vom 20. Dezember 2001) außer Kraft. 1 Diese Ordnung wurde am 11.07.07 von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt. Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde der Humboldt-Universität zu Berlin Öffnungszeiten Das Museum für Naturkunde ist Dienstag Freitag von 9.30 17.00 Uhr geöffnet. Einlassschluss ist 16.30 Uhr. Am Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen ist das Museum in der Zeit von 10.00 18.00 Uhr geöffnet Einlassschluss ist an diesen Tagen 17.30 Uhr. Aus begründeten Anlässen trifft der Generaldirektor Sonderregelungen. Eintritt - Erwachsene 5,00 - Erwachsene in Gruppen ab 10 Personen/pro Person 3,50 - Familienkarte (2 Erwachsene +3 Kinder bis 14 J.) 10,00 - Mini-Familienkarte (1 Elternteil +2 Kinder bis 14 J.) 6,00 - Ermäßigungsberechtigte 3,00 a) Schüler (bis einschl. 15 Jahre; ab 16 Jahre Schülerausweis erforderlich) b) Studenten und Auszubildende (gültiger Semester- und Schülerausweis mit Lichtbild erforderlich) c) Erwerbslose (gegen Vorlage eines Nachweises) d) Sozialhilfeempfänger (gegen Vorlage eines Nachweises) e) Wehr- und Zivildienstleistende (gegen Vorlage eines Ausweises) f) Rentner g) Schwerbehinderte (ab 50 %; gegen Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweises) - Ermäßigte in Gruppen ab 10 Personen/pro Pers. 1,50 3

Begleitpersonen von Gruppen zahlen den gleichen Betrag wie die Gruppenmitglieder. Freien Eintritt haben folgende Personen: - Kinder bis zur Einschulung; - Mitglieder des internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes (DMB); - Mitglieder der Fördervereine des Museums; - Mitglieder der WFTGA (World Federation of Tourist Guide Associations) gegen Vorlage der WFTGA Cultour-Card; - Studierende der Berliner Universitäten und Hochschulen, die im Rahmen ihres Studiums an Veranstaltungen des Museums teilnehmen; - Inhaber eines offiziell anerkannten Presseausweises; - Mitarbeiter anderer Berliner Museen, die sich als solche ausweisen; - im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson eines Schwerbehinderten. Aus besonderem Anlass und für einen befristeten Zeitraum kann der Generaldirektor des Museums für Naturkunde einem bestimmten Personenkreis Eintrittsermäßigungen gewähren bzw. anlässlich von Sonderausstellungen oder Spezialprogrammen einen Aufschlag auf den Eintrittspreis festlegen. Garderobe Vor Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten sind größere Taschen und Rucksäcke, Stöcke, Schirme u. dgl. an der Garderobe abzugeben. Im Zweifelsfall entscheidet darüber das Aufsichtspersonal. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt unentgeltlich. Für Wertgegenstände, die sich in der abgegebenen Garderobe befinden, wird eine Haftung seitens des Museums für Naturkunde ausgeschlossen. Schutz der Museumsobjekte Es ist nicht gestattet, - Ausstellungsgegenstände zu berühren, sofern dies nicht ausdrücklich in der Ausstellung erlaubt wird, - Tiere in die Ausstellungsräume mitzubringen, - in den Ausstellungsräumlichkeiten zu essen, zu trinken und zu rauchen sowie - die Ausstellungsräumlichkeiten mit Inline-Skatern, Kick-Boards o.ä. zu befahren. Foto- und Videoaufnahmen Das Fotografieren bzw. Filmen im Rahmen privater Nutzung ist erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist das Benutzen von Stativen, Scheinwerfern und Kabeln nicht gestattet. Aufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der vorherigen Genehmigung und vertraglichen Vereinbarung mit der Museumsleitung. Die Genehmigung kann mit Auflagen und der Festlegung zur Zahlung eines Entgeltes verbunden sein. Führungen durch die Ausstellungen Führungen durch die Ausstellungen werden nur durch das Museum autorisierte Personen durchgeführt. Ausnahme ist die Betreuung von Schulklassen durch deren Lehrpersonal. Für die Führungen werden zusätzlich zum Eintrittspreis folgende Entgelte erhoben: Erwachsene in Gruppen: - ab 10 Personen/pro Pers. 3,00 - in einer Fremdsprache 4,00 Ermäßigte in Gruppen: - ab 10 Personen/pro Pers. 2,00 Falls nicht anders ausgewiesen, ist für museumspädagogische Programme grundsätzlich eine schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich. Verhalten in den Ausstellungen Die Besucher sollten sich in den Ausstellungsräumlichkeiten so verhalten, dass andere Besucher nicht gestört Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Kindern unter zehn Jahren kann der Besuch des Museums für Naturkunde nur in Begleitung Erwachsener gestattet Der Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Aufsichtspersonal Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Eintrittskarten der Besucher zu überprüfen und Anweisungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Besuchern zu erteilen. Die Museumsleitung kann bei Besuchern, die wiederholt die Regelungen der Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals missachten, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie vom weiteren Besuch des Museums für Naturkunde ausschließen. Haftung Das Museum haftet nicht für Schäden, die Besuchern in den Ausstellungsräumen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Museums zu vertreten sind. Hinweise, Beschwerden, Fundsachen Für Hinweise, Wünsche und Stellungnahmen zu den im Museum für Naturkunde gezeigten Ausstellungen und dem Besucherservice liegt am Kassentresen ein Gästebuch aus. Das Aufsichtspersonal kann ebenfalls informiert Beschwerden sollten dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemeldet Schriftliche Beschwerden sind an den Leiter der Abteilung für Ausstellungen und öffentliche Bildung zu richten. Das Museum verpflichtet sich, 4

dem Sachverhalt unverzüglich nach zu gehen und geeignete Schritte für eine Verbesserung einzuleiten. Fundsachen nehmen das Kassen- oder Garderobenpersonal entgegen. Nachfragen zu Fundsachen sind an die Museumsverwaltung zu richten. Schlussbestimmungen Jeder Besucher der Ausstellungen des Museums für Naturkunde erkennt mit dem Erwerb der Eintrittskarte die vorliegende Besucherordnung an. Bei Nichtbeachtung dieser Ordnung behält sich das Museum für Naturkunde Maßnahmen vor, die zur Herstellung der Ordnung führen bzw. der Schadensbegrenzung dienen. 5