Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab

Ähnliche Dokumente
Taxordnung ab

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5

1 Grundsatz Taxen... 4

1 Grundsatz Taxen... 4


Taxordnung. Bürgerhof Bischofszell

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Wollmatt. und Pflegewohngruppe Steinmatt

Alters- und Pflegeheim Wollmatt Taxordnung 2016 vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016

Taxordnung Ferienbetten

TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016

Leistungs- und Taxübersicht 2019

Taxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019)

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung:

Alterszentren / Taxordnung vom 16. September (Taxordnung)

Taxordnung. Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell

Alterswohngruppe Blumengarten

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen

Alterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax

Tarifliste gültig ab 1. Januar 2018 Tag/Nacht-Station. In der Tag/Nacht-Station wird zwischen folgenden Aufenthaltsmöglichkeiten unterschieden:

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen

1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxordnung. Tages- & Nachtstruktur

Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen

Senioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2018 Seniorenzentrum Verahus QA 1191

Taxordnung Ersetzt alle bisherigen Taxordnungen

1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:

Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung:

T A X O R D N U N G 2019

Senioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2019 Seniorenzentrum Verahus QA 1191

Alters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach. Taxordnung

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

Preisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

BÜRGERHEIM APPENZELL TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2017

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014

- Taxen - Pflegekosten - Zusätzliche und individuelle Leistungen / Verrechnungen - Allgemeines

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014

Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2011

Preise Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne tur Verfügung. Alterstentrum Weierbach, Weierbachstrasse 4, 8193 Eglisau

Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt.

Preisliste. Stiftung Alterszentrum Region Bülach. Allmendstrasse Bülach

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD

TARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5

TAXORDNUNG 1. Juli 2018

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab

gültig ab Das Departement für Justiz-, Sicherheit und Gesundheit Graubünden setzt die Maximaltarife fest.

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen

TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2018 KANTONALES ALTERS- UND PFLEGEZENTRUM APPENZELL

Diese Taxordnung ist integrierender Bestandteil des Pensionsvertrages und gilt für alle Aufenthalte in den Pflegewohngruppen Buttisholz.

Taxordnung Taxordnung Inhaltsverzeichnis. 1. Administration Geltung... 2

Preise und Bedingungen

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab

Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016

Wohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab

Pflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken. Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner

Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2017

Preisliste ab 1. Juli 2015

Einzelzimmer mit Dusche, WC, Lavabo und Balkon Einzelzimmer mit WC, Lavabo (A1, A2, A4, A5)

Taxordnung Taxordnung gültig ab

Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.

Reglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime)

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2017)

Taxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen

Taxordnung Es stehen bei Hand in Hand 3- Einzelzimmer uns 3-Appartments zur Verfügung. Appartement 1 Einzelbelegung CHF 160,00 pro Tag

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung Inhalt

TAXORDNUNG. Gültig ab 1. Januar Stiftung Alterszentrum Turm-Matt

Die Zusatzleistungen richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen der Bewohnenden.

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2018)

Bezeichnung Pflegestufen Basispreis 1

Taxordnung. Alterszentrum Sunnetal. Gültig ab 1. Januar 2018

TAXORDNUNG 1. Januar 2018

Tarifliste Altersbereich

Taxordnung 2011 (gültig vom )

Tarifliste Altersbereich

Transkript:

Alters- und heim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab 1.1.2016

Taxordnung 1 Zweck der Taxordnung - In der Taxordnung sind die Tarife für alle Leistungen des Alters- und heims Baumgarten in Bettlach festgelegt. - Die separate Tax- und Tariftabelle bildet einen integrierenden Bestandteil der Taxordnung. Die Tax- und Tariftabelle wird jährlich überprüft und allenfalls angepasst. 2 Gültigkeitsbereich - In den Taxen eingeschlossen sind alle ordentlichen Leistungen der entsprechenden stufe. Die Einwohner von Bettlach bzw. Selzach als Trägergemeinden erhalten einen vergünstigten Tarif bei der Hotellerietaxe. Zusätzliche spezielle Leistungen werden nach Aufwand oder festen Ansätzen separat berechnet. - Als Einwohner von Bettlach bzw. Selzach gelten Personen, die unmittelbar vor dem Heimeintritt während mindestens zwei Jahren (gemäss Statuten) nachweislich in Bettlach/Selzach niedergelassen und steuerpflichtig waren. 3 Vorübergehende Abwesenheit - Bei vorübergehender Abwesenheit (Kuraufenthalt, Ferien usw.) wird die Hotellerietaxe um Fr. 10.-- pro Tag reduziert. - Diese Vergünstigung tritt nur bei einem auswärtigen Aufenthalt von mehr als sieben zusammenhängenden Tagen in Kraft. Die Vergünstigung erfolgt demnach ab dem achten Tag der Abwesenheit. - Bei einem Spitalaufenthalt werden die Pauschalleistungen der Krankenkasse sowie der Verpflegungsanteil an der Hotellerietaxe um Fr. 10.-- reduziert. 4 Todesfall - Im Todesfall erlischt der Vertrag ohne Kündigung. Für die Zimmerinstandstellung wird ein Pauschalbetrag erhoben. Das Zimmer ist innert 14 Tagen zu räumen (s. Heimreglement Art. 5.4). Die Todesfallkosten sowie die Kosten für die Zimmerinstandstellung sind in der Tariftabelle festgehalten. 5 Rechnungstellung - Die Hotellerie- (inkl. Betreuungstaxen) und die taxen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind nachschüssig zahlbar. - Nicht bezahlte, fällige Taxrechnungen sind zu verzinsen. Zur Berechnung des Verzugszinses ist der für die Staatssteuer jeweils geltende Zinssatz anwendbar. - Ein- und Austrittstag werden voll berechnet. - Zusätzliche Leistungen werden sofort fällig und periodisch in Rechnung gestellt. 6 Kostenbeiträge - Die Heimbewohner/-innen respektive deren Angehörige machen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie allfällige Zuwendungen sozialer Institutionen selbst geltend. Die dazu erforderlichen Ausweise und Bescheinigungen werden durch die Administration ausgestellt.

Tax- und Tariftabelle 1. Geltungsbereich Die Taxordnung findet Anwendung bei allen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern des Alters- und heims Baumgarten in Bettlach. 2. Grundlage Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das bewertungssystem RAI/RUG, gemäss den Weisungen des Regierungsrates RRB-Nr. 522 vom 15.3.99 des Kantons Solothurn, in Anlehnung an das KVG sowie RRB-Nr. 2007/2062 vom 3.12.07 (Umstellung auf den Schweizer Index (CH-Index) sowie dem RRB-Nr. 2014/1628 vom 16.9.14 (finanzierung; Anpassung an das Leitungsniveau in Vergleichskantonen / Massnahmenplan 2014). 3. Taxen Die Hotellerietaxe, inkl. Betreuung beträgt je Tag Fr. 157.-- * (für Bewohner aus Bettlach/Selzach) - Zuschlag für Bewohner aus anderen Gemeinden des Kantons Solothurn Fr. 10.-- - Zuschlag Kurzaufenthalt je Tag Fr. 30.-- - Zuschlag ausserkantonale Bewohner je Tag Fr. 10.-- *) Hotellerietaxe inkl. Fr. 28.-- Investitionskostenpauschale und Ausbildungspauschale Fr. 2.-- Die Taxen je Tag setzen sich wie folgt zusammen: stufe Hotellerie inkl. Betreuung Selbstbehalt Total Bewohner KVG * EG** MiGel * Gesamttaxe 1-a 157.-- 2.50 159.50 9.-- -.-- 1.90 170.40 2-b 157.-- 14.70 171.70 18.-- -.-- 1.90 191.60 3-c 157.-- 21.60 178.60 27.-- -.-- 1.90 207.50 4-d 157.-- 21.60 178.60 36.-- 14.70 1.90 231.20 5-e 157.-- 21.60 178.60 45.-- 27.80 1.90 253.30 6-f 157.-- 21.60 178.60 54.-- 39.-- 1.90 273.50 7-g 157.-- 21.60 178.60 63.-- 50.80 1.90 294.30 8-h 157.-- 21.60 178.60 72.-- 61.-- 1.90 313.50 9-i 157.-- 21.60 178.60 81..-- 73.70 1.90 335.20 10-j 157.-- 21.60 178.60 90.-- 82.80 1.90 353.30 11-k 157.-- 21.60 178.60 99.-- 95.-- 1.90 374.50 12-l 157.-- 21.60 178.60 108.-- 108.-- 1.90 396.50 Tagesaufenthaltstaxen: ½ Kurzaufenthaltspauschale der jeweiligen Stufe *) wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen **) wird von der Wohnsitzgemeinde und vom Kanton übernommen Die Taxen verstehen sich inkl. Logis, Mahlzeiten, Betreuung, material und Wäschereinigung. Nicht eingeschlossen sind Drittleistungen wie Arzt, Medikamente, Coiffeur, Fusspflege, Telefon, Chem. Reinigung etc. Die Einstufung nach RAI/RUG wird bei Eintritt des Pensionärs und danach halbjährlich vorgenommen. Signifikante Veränderungen des Gesundheitszustandes erfordern eine umgehende Anpassung.

3. Kostenbeiträge Die Krankenkassenbeiträge aus der obligatorischen Grundversicherung richten sich nach der entsprechenden stufe und sind in der obgenannten Tarifliste ersichtlich. Die Heimbewohner machen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie allfällige Zuwendungen sozialer Institutionen selbst geltend. 4. Besondere Leistungen Zimmerservice für nicht pflegebedürftige Pensionäre Fr. 5.-- Coiffure / Pédicure / externe Kleiderreinigung Kennzeichnung der pers. Kleidungsstücke mit Namensetiketten (einmalige Pauschale bei Heimeintritt) Fr. 60.-- Unterhalt der persönlichen Wäsche direkt zu bezahlen Instandstellung Zimmer bei Wechsel auf eigenen Wunsch Fr. 300.-- Allfällige Instandstellung Zimmer bei Ferien- und Tagesaufenthalten TV/Radio-Kabelanschluss in Taxe inbegriffen Verrechnung nach Aufwand in Taxe inbegriffen Telefongebühr (sofern Anschluss gewünscht wird): Umschaltgebühr bei Eintritt Fr. 75.-- Grundgebühr Fr. 25.-- pro Monat Gespräche Schweiz: Festnetz und Natel kostenlos Gespräche nahes Ausland: nur auf Festnetz kostenlos Übriges Ausland nach Aufwand Transportspesen Medikamente, Heilmittel Prämienanteil an Privathaftpflicht-Kollektiv Weitere Sonderleistungen (Leistungen und Artikel für persönlichen Bedarf) nach km und Zeitaufwand / separate Tarifliste dir. Belastung durch Krankenkasse Fr. 60.-- pro Jahr nach sep. Tarifblatt Todesfallkosten: Todesfallpauschale Fr. 950.-- Austritts- / Leerstands- / Wiederinstandstellungspauschale Fr. 1'400.--

5. Rechnungsstellung Die Hotellerie- (inkl. Betreuungstaxe) und taxen sind monatlich nachschüssig zahlbar. Nicht bezahlte, fällige Taxrechnungen sind zu verzinsen. Zur Berechnung des Verzugszinses ist der für die Staatssteuer gültige Zinssatz anwendbar*. Ein- und Austrittstag werden voll berechnet. Zusätzliche Leistungen werden sofort fällig und periodisch in Rechnung gestellt. *) Steuerverordnung Nr. 10 61.l59.10, Paragraph 6 Genehmigt durch den Zweckverband Alters- und heim Baumgarten, Bettlach-Selzach am 10.12.2015.