Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau

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Transkript:

Eine Weiterbildung mit beruflicher Perspektive Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau Personalfachkaufleute halten für alle betrieblichen Aktivitäten im Personal-, Sozial- und Bildungssektor die Fäden in der Hand. Außerdem treffen sie Entscheidungen rund um Personalpolitik, Personalsuche, -einstellung, -entwicklung sowie -betreuung und Beratung der Mitarbeiter und Geschäftsführung. Diese anspruchsvollen Aufgaben erfordern umfangreiches Fachwissen, welches Ihnen in diesem Lehrgang vermittelt wird. Interessentenliste Bei genügender Interessentenzahl wird eine Informationsveranstaltung zum Lehrgang angeboten Beratung & Information Anmeldung Michael Herbers Katharina Langer Tel.: 05931 9373-25 Tel.: 05931 9373-14 www.vhs-meppen.de

Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau Für die meisten Unternehmen sind die Mitarbeiter und deren Know-how die wertvollste Ressource. Nur mit engagierten und motivierten Mitarbeitern kommen Firmen heute im Markt voran. Im Personalbereich werden deshalb ganz neu ausgebildete Fach- und Führungskräfte benötigt. Standen dort bisher eher administrative Aufgaben im Vordergrund, wie z. B. Gehaltsabrechnungen oder Urlaubsplanungen, übernimmt das Personalwesen heute eine strategische Schlüsselrolle. Inzwischen sind die Führungskräfte hier vor allem Dienstleister für Mitarbeiter und Geschäftsführung. Lehrgangsinhalte: UStd. I. Prüfungsteil A: Ausbildung der Ausbilder (IHK) 72 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen und 4. Ausbildung abschließen II. Prüfungsteil B: Vier Handlungsbereiche UStd.* 1. Personalarbeit organisieren und durchführen 152 2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen 180 3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen 120 4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern 120 III. Prüfungsteil C: Situationsbezogenes Fachgespräch 8 * vorläufige Stundenverteilung 2

Zulassungsvoraussetzungen I. Zur Prüfung ist zugelassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige kaufmännische Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis II. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder- Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß 3 Abs. 1 der Ausbilder- Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. III. Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Personalwirtschaftsbereich eines Unternehmens haben. IV. Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Personalwirtschaftsbereich eines Unternehmens haben. Wichtig! Klären Sie bitte vor Anmeldung zum Lehrgang, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung erfüllen (siehe beiliegendes Musterschreiben). Sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vorliegt, schicken Sie uns bitte eine Kopie. 3

Lehrgangsdaten im Überblick Lehrgangsbeginn Lehrgangsdauer Unterrichtszeiten Lehrgangsort Lehrgangskosten Lehrbücher Auf Anfrage (Eintragung in Interessentenliste möglich) 24 Monate (580 Unterrichtsstunden) Mi. 18:30 21:45 Uhr Sa. 09:00 12:30 Uhr bzw. 08:00 13:15 Uhr VHS Meppen, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 49716 Meppen Prüfungsteil A Die Lehrgangskosten betragen 432,00. Sie sind zu Beginn des Lehrgangs fällig. Prüfungsteile B und C: Die Lehrgangkosten betragen 2.320. Sie werden in monatlichen Raten in Höhe von 96,67 von Ihrem Konto eingezogen. Die Kosten für Lehrbücher sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Prüfungsvorbereitung Bildungsurlaube zur Prüfungsvorbereitung (optionale Teilnahme, Kosten 240 ) Prüfungsgebühren Prüfungsteil A: Ausbildung der Ausbilder (IHK) Zurzeit werden von der IHK 170 nach Anmeldung zur Prüfung in Rechnung gestellt. Prüfungsteile B und C: Zurzeit werden von der IHK 480 nach Anmeldung zur Prüfung in Rechnung gestellt. Meisterbafög WIN-Förderung Sie möchten an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen? Dann können Sie das Meisterbafög beantragen. Sie erhalten einen Zuschuss von 40 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Wenn Sie über die Restsumme (60 %) ein Darlehen bei der KfW-Bank beantragen, werden Ihnen, nach Bestehen der Prüfungen, nochmals 40 % auf das Darlehen erlassen. Ihr Eigenanteil an den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt dann nur noch 36%. Weitere Infos unter www.meister-bafoeg.info Beispiel: Lehrgangskosten 2.320,00 Ausbildung der Ausbilder 432,00 Prüfungsgebühren 650,00 Gesamtkosten 3.402,00 Zuschuss 1.360,80 Eigenanteil 2.041,20 Sie sind bei einem niedersächsischen Unternehmen tätig und Ihr Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung? Dann kommt möglicherweise die WIN-Förderung für Ihr Unternehmen in Frage. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 6. Steuererleichterungen Das Finanzamt gewährt Steuererleichterungen durch Anerkennung der Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Weiterbildung entstehen: als Werbungskosten (bei Weiterbildung im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt/Steuerberater. 4

Ihre Vorteile bei der VHS Meppen Gute Erreichbarkeit der Veranstaltungen Die Unterrichtsräume im VHS Gebäude an der Freiherr-vom-Stein-Straße in Meppen liegen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und des Stadtzentrums. Kurze Wege von der Beratung zur Buchung einer Veranstaltung Beratung, Organisation, Verwaltung und Unterricht, Sie finden alles zentral in einem Gebäude. Moderne Technik Unsere Räume sind mit Whiteboard, Beamer, Leinwand, Flipchart, Metaplanwänden und vielfach mit interaktiver Präsentationskamera ausgestattet. Individuelle Beratung Gemeinsam finden wir die richtige Weiterbildung für Sie! Der direkte Weg zu den Fördermitteln Wir informieren Sie gerne zum Meisterbafög. Wir sind außerdem anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie und stellen Prämiengutscheine direkt vor Ort aus. Über 450 fachlich kompetente und erfahrene Dozentinnen und Dozenten Wir investieren kontinuierlich in die Weiterbildung unserer Dozenten. Unsere Unterrichtenden kommen aus der Berufspraxis und werden kontinuierlich pädagogisch und methodisch geschult. Standardisierte Qualität Die VHS Meppen arbeitet mit einem Qualitätsmanagementsystem, ist nach DIN 9001 zertifiziert und stellt sich regelmäßig externen Qualitätsüberprüfungen. Wir kennen uns mit Weiterbildung aus Seit über 25 Jahren bietet die VHS Meppen passgenaue Weiterbildungen an. Gemeinsames Lernen in freiwilligen Lerngruppen verhilft zum Erfolg Das Lernen in der Gruppe macht Spaß und fördert die Sozialkompetenzen. Für lehrgangsergänzende, freiwillige und selbstorganisierte Treffen von Lerngruppen stellt die VHS Meppen kostenfrei Räume zur Verfügung. Beste Prüfungsvorbereitung durch Angebote für Bildungsurlaube oder Lerngruppen Eine Woche Intensivtraining vor Ihrer Prüfung bei IHK-Lehrgängen oder betreute Lerngruppen zur Erstellung von Facharbeiten und zur Vorbereitung auf das Abschlusskolloquium von vhs Concept Veranstaltungen sind für uns selbstverständlich. Flexibilität Sollten Termine ausfallen, werden diese selbstverständlich nach Terminabsprache im Lehrgang nachgeholt. Prüfung vor Ort Viele Prüfungen (VHS-concept-, IHK- und Zertifikatsprüfungen) finden direkt bei der VHS Meppen und somit in Ihrer gewohnten Lernumgebung statt. Anerkennung auf ein Studium Weiterbildung oder Studium? Beides ist möglich und die während der Weiterbildung erbrachten Leistungen können auf ein betriebswirtschaftliches Studium angerechnet werden. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und sind für Sie in der Regel Wochentags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar. 5

Weiterbildung in Niedersachen (WIN) Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Übersicht Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 24 Monate Laufzeit Pro Teilnehmer/-in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen Wer wird gefördert? Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen Betriebsinhaber/-innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten Was wird gefördert? Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) Personalausgaben für die Teilnehmer/-innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) Bedingungen Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate beschränkt. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden. (z. B. Meisterkurse mit einer Dauer von 30 Monaten) Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Förderprogrammen des Bundes oder anderer Länder, wie Meister-BAFöG oder WeGebAU ). Voraussetzungen Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Antragstellung Die Antragstellung zur Förderung muss vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Etwaige Anmeldefristen sollten hierbei Ihrerseits berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf. Den Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank und reichen ihn zusätzlich im Original ein. Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover Beratung, Fragen, Termine Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr Tel.: 0511 300 31-333 Fax: 0511 300 31-11333 beratung@nbank.de 6

Allgemeine Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1. Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin des Lehrgangs eigenverantwortlich vor oder spätestens zu Beginn des Lehrgangs mit der zuständigen Institution zu klären. Eine Kopie des Zulassungsschreibens ist unverzüglich bei der VHS-Geschäftsstelle einzureichen. 2. Anmeldung 2.1. Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen anerkennt. 3. Gebühren 3.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden im Lastschriftverfahren direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers abgebucht. 3.2. Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühren für die nicht besuchten Unterrichtsstunden. 3.3. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter. 3.4. Falls Sie ohne Klärung der Zulassung zur Prüfung am Unterricht teilnehmen und im Laufe des Lehrgangs wider Erwarten nicht zur Prüfung zugelassen werden, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühren. 4. Lehrplan 4.1. Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans, Änderungen (z. B. Unterrichtszeit, -termine, - ort) bleiben vorbehalten. Eine Fahrtkostenentschädigung oder sonstiger Kostenersatz bei Unterrichtsausfall ist ausgeschlossen. 4.2. Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung. 5. Absage eines Lehrgangs 5.1. Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Kursgebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 5.2. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 6. Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme 6.1. Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurückgenommen werden. Für kurzfristigere Abmeldungen gilt 6.3. 6.2. Abmeldungen müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen VHS erfolgen. Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam. 6.3. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. 6.4. Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung. 6.5. Die VHS behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten in Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Unterricht zu versagen. 7. Teilnahmebedingungen 7.1. Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können durch eine außerordentliche Kündigung vom Unterricht ausgeschlossen werden. 7.2. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. 7.3. Die Haftung der VHS Meppen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der VHS Meppen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Gerichtsstand für beide Teile ist Meppen. 7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. 7

Anmeldung: Ausbildung der Ausbilder (IHK) Lehrgangsnummer: 67-021 Abendkurs 67-022 Bildungsurlaub (bitte ankreuzen) Lehrgangskosten: 432,00 Die Lehrgangskosten werden in einer Summe zu Beginn des Lehrgangs fällig. Als Zahlungsart ist das Lastschriftverfahren vorgesehen. Name: Vorname: Straße: PLZ Wohnort: Geb.-Datum: Tel. (privat): Tel. (mobil): E-Mail (privat): Beruf: Firma, Straße, Ort: Tel. (dienstlich): E-Mail (dienstlich): Bitte ankreuzen Bitte ankreuzen Die Lehrgangskosten werden von meiner Firma übernommen. Bitte schicken Sie die Rechnung an die oben genannte Firmenanschrift oder Lastschriftverfahren: Hiermit ermächtige ich die VHS Meppen, bis auf Widerruf, die monatlichen Lehrgangskosten und die Kosten für die von mir bestellte Literatur von meinem Konto abzubuchen. Bank: IBAN: D E Unterschrift (für das Lastschriftverfahren) Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung und die allgemeinen Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge erkenne ich mit meiner Unterschrift an. Unterschrift (für die Lehrgangsanmeldung) Anmeldung an: Volkshochschule Meppen ggmbh Frau Katharina Langer Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen E-Mail: katharina.langer@vhs-meppen.de Faxnummer: 05931 9373-55 8

Anmeldung: Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau Lehrgangsnummer: 67-024 Lehrgangskosten: 2.320,00 Die Lehrgangskosten werden in 24 monatlichen Raten in Höhe von 96,67 zum 15. des laufenden Monats ab Lehrgangsstart fällig. Als Zahlungsart ist das Lastschriftverfahren vorgesehen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. Name: Vorname: Straße: PLZ Wohnort: Geb.-Datum: Tel. (privat): Tel. (mobil): E-Mail (privat): Beruf: Firma, Straße, Ort: Tel. (dienstlich): E-Mail (dienstlich): Bitte ankreuzen Bitte ankreuzen Bitte ankreuzen Bank: IBAN: Die Lehrgangskosten werden von meiner Firma übernommen. Bitte schicken Sie die Rechnung an die oben genannte Firmenanschrift Die Kosten für die Literatur werden ebenfalls von meiner Firma übernommen. oder Lastschriftverfahren: Hiermit ermächtige ich die VHS Meppen, bis auf Widerruf, die monatlichen Lehrgangskosten und die Kosten für die von mir bestellte Literatur von meinem Konto abzubuchen. D E Unterschrift (für das Lastschriftverfahren) Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung und die allgemeinen Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge erkenne ich mit meiner Unterschrift an. Unterschrift (für die Lehrgangsanmeldung) Anmeldung an: Volkshochschule Meppen ggmbh Frau Katharina Langer Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen E-Mail: katharina.langer@vhs-meppen.de Faxnummer: 05931 9373-55 9

www.vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen An die Volkshochschule Meppen ggmbh Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Tel.: 059319373-0 Fax: 059319373-55 info@vhs-meppen.de Unsere Geschäftszeiten: Mo-Do 08:00 19:00 Uhr Fr 08.00 13:00 Uhr Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE39VHS00000562352 Ihre Mandatsreferenznummer wird Ihnen von uns mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Volkshochschule Meppen ggmbh Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Schulungseinrichtung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut BIC IBAN Ihre IBAN und BIC finden Sie z.b. auch auf Ihrem Kontoauszug. Unterschrift 10

Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraus setzungen zu einer Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Neuer Graben 38 49074 Osnabrück Anschrift des Antragstellers (bitte ausfüllen) Tel. (für Rückfragen): Ich beabsichtige, die nachfolgend genannte Fortbildungsprüfung abzulegen und bitte vorab um Klärung meiner persönlichen Zulassungsvoraussetzungen: Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Vorgesehener Prüfungsbeginn (1. Teilprüfung) Dem Antrag sind als Anlage beizufügen: Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Prüfungszeugnisses der beruflichen Erstausbildung (nicht Berufsschulzeugnis) Tätigkeitsnachweis und/oder Zeugnisse über die bisherige Berufspraxis Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (sofern für die angestrebte Prüfung erforderlich) Für die Zulassung zum Geprüften Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann Für die Zulassung zum Geprüften Technischen Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Technischen Fachwirt oder einer vergleichbaren technischen Meisterprüfung, Techniker oder Ingenieur Bitte beachten: Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise auch mittels einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung erbringen. Fremdsprachlichen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt einer evtl. vorgezogenen ersten Teilprüfung erfüllt sein. Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Unterschrift 11