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Transkript:

DURCHFÜHRUNGS- UND SPIELBESTIMMUNGEN für die österreichischen WHA-, Bundesliga Frauen- und "Unter 17"-Meisterschaften im Spieljahr 2009/10 I VERTRETUNGEN I.1 Vertreter der Ligen und Technische Kommission Vertreter der Ligen Vertreter WHA Vertreter der TK Gerald Berger (Neuwahl des WHA-Vertreters am 26. Mai 2009) Thomas Czermin I.2 Der Strafausschuss des Österreichischen Handballbundes Vorsitzender: Mitglieder: Heinrich Löschnig Walter Jarolim Heinz Heindl Wolfgang Pacher

II. SPIELBESTIMMUNGEN Für die Durchführung der WHA/Bundesliga Frauen Meisterschaften gelten grundsätzlich die Vorschriften und Bestimmungen des ÖHB und das Regelwerk der IHF in der geltenden Fassung, soweit diese nicht durch die gegenständlichen Bestimmungen abgeändert werden. Demnach können die Spiele der genannten Meisterschaften nur in Hallen mit durch den ÖHB genehmigten Spielfeldern ausgetragen werden. II.1 FRAUEN-LIGEN Die WHA Meisterschaft besteht aus 12 Vereinen. Die Mannschaft von Hypo NÖ 1 nimmt am Grunddurchgang nicht teil und ist im Finale gesetzt. II.1.1 Spielmodus WHA 1. Grunddurchgang Die Meisterschaft der WHA wird in einer Hin und einer Rückrunde durchgeführt. 1. Durchgang = 11 Spielrunden, 2. Durchgang = 11 Spielrunden -> insgesamt 22 Runden 2. Finale Die erstplatzierte Mannschaft des Grunddurchganges qualifiziert sich für das Finale, in dem Hypo NÖ 1 gesetzt ist und das in einem Hin- und Rückspiel entschieden wird. Hypo NÖ 1 hat im zweiten Spiel Heimrecht. Der Sieger der Finalspiele, die im EC Modus ausgetragen werden, ist Österreichischer Meister und erhält 18 Goldmedaillen. Der Verlierer der Finalspiele ist Zweiter der WHA und erhält 18 Silbermedaillen. Dritter ist die Mannschaft, die nach dem WHA Grunddurchgang den 2. Platz belegt und erhält 18 Bronzemedaillen. II.1.2 Auf/Abstiegs-Regelung Die Mannschaft auf dem 12. Rang nach der Hin- und Rückrunde geht in ihren Landesverband zurück und nimmt in der Saison 2010/11 an der Bundesliga Frauen teil. Der Sieger der Bundesliga Frauen steigt in die WHA auf. II.1.3 Bundesliga Frauen Die Bundesliga Frauen wird mit 6 Vereinen in Meisterschaftsform in einer Hin- und einer Rückrunde ausgetragen. Die an diesem Bewerb teilnehmenden Mannschaften sind verpflichtet gleichzeitig am Bewerb des Landesverbandes teilzunehmen, bzw. am Damenbewerb eines anderen Landesverbandes teilzunehmen. Der Sieger steigt in die WHA auf. Aufgrund der für die Saison 2010/11 beschlossenen Aufstockung der Bundesliga Frauen auf 8 Vereine gibt es in der Bundesliga Frauen in der Saison 2009/10 keinen Absteiger. Die Aufsteiger werden in einem bundesweiten Aufstiegsturnier der Landesmeister ermittelt, wobei die beiden erstplatzierten Teams in die Bundesliga Frauen aufsteigen und dort somit ab der Saison 2010/11 spielberechtigt sind. Der Landesmeister jedes Landesverbandes (bei dessen Verzicht der vom zuständigen Landesverband nominierte Verein) hat das Recht, am Aufstiegsturnier in die Bundesliga Frauen teilzunehmen. Ein Rücktritt nach erfolgter Nennung zieht eine Geldstrafe in der Höhe von 500,- für den betreffenden Landesverband bzw. Verein nach sich! Die Mannschaften, die am Aufstiegsturnier teilgenommen haben, verpflichten sich automatisch auch in die Bundesliga Frauen aufzusteigen. Reserve oder 1b-Mannschaften sind von der Teilnahme an der Bundesliga Frauen und damit am Aufstiegsturnier ausgeschlossen (außer: 5.2.2 der Bestimmungen des ÖHB). 2

II.2.EUROPACUPBERECHTIGUNG II.2.1 Europacup der Landesmeister Der Sieger der Finalspiele der WHA ist am Europacup der Landesmeister teilnahmeberechtigt (siehe jedoch II.2.5). II.2.2 Europacup der Cupsieger Der Sieger des österreichischen Cup-Bewerbes ist am Europacup der Cupsieger teilnahmeberechtigt. Ist dieser gemäß II.2.1 oder II.2.5 am Europapokal der Landesmeister teilnahmeberechtigt, so ist der Zweitplazierte des österreichischen Cup-Bewerbes am Europacup der Cupsieger zur Teilnahme verpflichtet. Falls dieser Verein von der Teilnahme zurücktritt, liegt die Entscheidung bei der TK einen Verein zu nominieren oder ein Entscheidungsspiel auszutragen. II.2.3 EHF-Cup Teilnahmeberechtigt am EHF Cup ist der Verlierer der Finalspiele bzw. der bestplatzierte Verein, der nach II.2.1 und II.2.2 noch keine Europacup Teilnahmegenehmigung hat. II.2.4 Challenge Cup Teilnahmeberechtigt am Challenge-Cup ist der bestplatzierte Verein der WHA Meisterschaft, der keine Startberechtigung in der Championsleague, im EHF Cup oder im Cup der Cupsieger hat. Sollte Österreich ein weiterer Platz im Challenge Cup zugesprochen werden, erhält diesen der nächstplatzierte Verein, der noch keine Europacupspielberechtigung erworben hat. II.2.5 Europa (EHF) Cup Titelverteidiger Der Europapokalsieger (Landesmeister, Cup, EHF) des Vorjahres ist im entsprechenden Europacup automatisch spielberechtigt (EHF-Reglement für EC-Bewerbe). Sollte dieser Verein auch gemäß II.2.1 oder II.2.2 am Europapokal teilnahmeberechtigt sein, so ist der bestplatzierte Verein der WHA, der weder nach II.2.1 oder II.2.2 am Europacup teilnahmeberechtigt ist, am entsprechenden Europa (EHF-) Pokal zusätzlich teilnahmeberechtigt. II.3 "UNTER 17"-BEWERB FRAUEN Spielberechtigt im "Unter 17"-Bewerb sind Jugendspielerinnen der Geburtsjahrgänge 1992 bis 1995. II.3.1 Durchführungsmodus "Unter 17"-Bewerb In der Saison 2009/10 wird der Unter 17 -Bewerb in einem Bewerb gespielt! 1.Durchgang = 11 Spielrunden 2.Durchgang = 11 Spielrunden Die Spiele der "Unter 17-Mannschaften sind grundsätzlich unmittelbar vor dem Spiel der WHA- Mannschaften anzusetzen. Bei Doppelveranstaltungen oder bei Spielen, die an einem normalen Arbeitstag (Montag - Freitag) stattfinden, kann das "Unter 17"-Spiel auch unmittelbar nach dem Spiel der WHA-Mannschaften angesetzt werden. In allen anderen Ausnahmefällen (TV- Übertragung etc.) kann nur mit Genehmigung der TK vom allgemeinen Grundsatz abgegangen werden. Die nach Beendigung der beiden Durchgänge auf Platz eins aufscheinende Mannschaft ist Meister im Handball "WHA-Unter 17" und erhält 18 Goldmedaillen. II.4. PLATZIERUNG VON MANNSCHAFTEN MIT GLEICHER PUNKTEANZAHL Nach BV-Beschluss vom 11.5.1996 wird die Platzierung von Mannschaften mit der gleichen Punkteanzahl folgendermaßen ermittelt: Für die Reihenfolge von punktegleichen Mannschaften entscheiden die Spiele untereinander (gemäß höhere Punktezahl, bessere Tordifferenz, größere Anzahl der erzielten Tore, größere Anzahl der erzielten Auswärtstore bei den Spielen untereinander). Ergibt sich auch hier eine 3

Gleichheit, entscheidet die bessere Tordifferenz aller Spiele des Bewerbes, bei Gleichheit der Tordifferenz die größere Anzahl der erzielten Tore. Sind auch diese gleich, entscheidet das Los. Sind mehr als zwei Mannschaften punktegleich, wird unter diesen Mannschaften eine kleine Tabelle (Begegnungen untereinander, Punkte + Tore) zur Wertung herangezogen. II.5. SONDERFÄLLE Gemäß ÖHB Bestimmungen ist bei Nichtantreten oder Abtreten die Schuld tragende Mannschaft unabhängig der Tordifferenz oder dem direktem Ergebnis auf den letzten Platz der punktegleichen Mannschaften zu setzen. II.6. MEISTERSCHAFTS-BETRIEB ALLER ÜBRIGEN MANNSCHAFTEN Die übrigen Mannschaften eines WHA Vereines (Reserven und Nachwuchsmannschaften) nehmen wie bisher an den entsprechenden Bewerben ihres zuständigen Landesverbandes teil. Gemäß Beschluss des Bundesvorstandes vom 4.6.1994 muss jeder WHA Verein mindestens vier Jugendmannschaften (mind. 1 Mannschaft in Jugend U19/U17, mind. eine in Jugend U15/U13) stellen. II.7.1 Teilnehmer am Europacup und EHF-Cup Die Teilnehmer am Europacup der Meister und Cupsieger sowie am EHF-Cup und Challenge-Cup werden für die jeweiligen Europacuprunden, soweit diese auf einen Meisterschaftstermin fallen, für diesen Meisterschaftstermin freigestellt. Der Ersatztermin für das ausgefallene Spiel wird auf Di./Mi. vorher oder nachher festgelegt. Wenn sich die beiden Vereine auf einen Ersatztermin nicht einigen können, bleibt die Entscheidung der TK vorbehalten. Eine berechtigte Absage muss bis spätestens 7 Tage vor dem Spiel dem Gegner und dem ÖHB mitgeteilt werden. II.7.2 Spielberechtigung Nach den gültigen An- und Abmeldebestimmungen können in den WHA- und Bundesliga Frauen- Mannschaften nur solche Spielerinnen eingesetzt werden, die bis 28. Feber 2009 für den betreffenden Verein gemeldet erscheinen (ausgenommen Neuanmeldungen). In allen Bewerben dürfen maximal 14 Spielerinnen zum Einsatz gebracht werden. II.7.3 Ausländische Spielerinnen In jeder Mannschaft dürfen unbegrenzt ausländische Spielerinnen eingesetzt werden. II.7.4 Schiedsrichter Die Spiele der WHA werden von Bundesschiedsrichtern geleitet. Die Spiele der "Unter 17"- Mannschaften der WHA werden entweder von den Schiedsrichtern der Kampfmannschaften oder von Schiedsrichtern des Landesverbandes der Heimmannschaft geleitet. Grundsätzlich erfolgt die Besetzung der Bundesschiedsrichter durch den ÖHB - Bundesschiedsrichter Referenten. Die Besetzung der Landesschiedsrichter der "Unter 17"-Spiele der WHA erfolgt durch den Landesschiedsrichterreferenten. Die Gebühren sind den Bundesschiedsrichtern vor dem Spiel auszuzahlen! Der Ausgleich der Schiedsrichterkosten der WHA erfolgt komplett nach Beendigung der Meisterschaft des Grunddurchganges bzw. des Play - Off durch das ÖHB - Bundessekretariat. DIE SCHIEDSRICHTER SIND VERPLFICHTET, DIE ORIGINAL-SPIELPROTOKOLLE ALLER WHA SPIELE (AUCH "UNTER 17"-BEWERBE) UNMITTELBAR NACH DEM SPIEL DEM ÖHB- BUNDESSEKRETARIAT IN 1050 WIEN, HAUSLABGASSE 24A ZU SCHICKEN. 4

DIE VEREINE SIND VERPFLICHTET, DIE WHA/UNTER 17 SPIELPROTOKOLLE BIS ZUM NÄCHSTEN WOCHENTAG 8.00 UHR PER FAX 01/544 27 12 ZU ÜBERMITTELN!!! (STRAFE: NICHTDURCHSAGE DES SPIELERGEBNISSES!) Auch Meldungen über besondere Vorkommnisse (Ausschlüsse, Disqualifikation mit Anzeige etc.) sind mit evtl. eingezogenen Spielerpässen sofort dem Bundessekretariat zu übermitteln!! Dazu werden die Schiedsrichter ersucht, den Tatbestand oder Sachverhalt eingehend, unmissverständlich und erschöpfend darzustellen, um dem Strafausschuss die Möglichkeit zu geben, den Tatbestand klar festzustellen und den Vereinen kostspielige Vernehmungen zu ersparen. II.7.5 Straffälle Straffälle werden in I. Instanz vom Strafausschuss des ÖHB behandelt. Die II. und zugleich letzte Instanz ist der Einspruchssenat des ÖHB. Die Einspruchsgebühr beträgt 100,- und ist dem Einspruch beizulegen. Allfällige Verfahrenskosten hat der schuldige Verein zu tragen. Bei Ausschlüssen, Disqualifikation mit Anzeige etc. ist der betreffende Spieler bis zum Abschluss des Verfahrens nicht spielberechtigt. Bei Disqualifikationen mit Passeinzug in Doppelrunden sind Stellungnahmen bis spätestens 10.00 Uhr am nächstfolgenden Tag per Fax dem ÖHB zu übermitteln. Im Falle eines Freispruchs durch den Strafausschuss ist der Spieler sofort wieder spielberechtigt (auch ohne Spielerpass, gegen Ausweisleistung). Es wird auf den Länderkonferenz-Beschluss 1990 hingewiesen, dass bei Roten Karten für Betreuer und Trainer im WHA/BL Frauen-Bewerb eine Ordnungsstrafe von 100,- (2. Rote Karte 200,- 3. Rote Karte 400,- usw.) verhängt wird. Nach besonderen Fällen (z.b. Versagen des Ordnerdienstes, Raufhandel etc.) ist der Strafausschuss berechtigt, nach seinem Ermessen einen Beobachter für ein oder mehrere Spiele zu Lasten des Platzvereines zu delegieren. Auf schriftlich begründeten Wunsch eines WHA- Vereins kann ebenfalls eine Spielüberwachung angeordnet werden. Die auflaufenden Kosten plus einer Überwachungsgebühr von 72,- sind bei Anordnung durch den Strafausschuss vom Heimverein, bei Anforderung durch einen WHA-Verein von diesem zu tragen. Ordnungsstrafen werden von Fall zu Fall vom Strafausschuss festgelegt. Die in den Hallen den Ordnerdienst versehenden Personen sind mit Armschleife zu kennzeichnen. II.7.6 Spielzeiten Für die WHA-Spiele und die "Unter 17"-Spiele der Frauen WHA wird die Spielzeit mit 2 x 30 Minuten + 10 Minuten Pause festgelegt. II.7.7 Spielkleidung nach dem Regelwerk Auf Vorschriften und Regelwerk bezüglich Spielkleidung einschl. Rücken- und Brustnummern (auch für die Torhüter) wird besonders hingewiesen. Nicht einheitliche Spielkleidung (bei Verwendung von Radfahrerhosen müssen diese einheitlich sein), Fehlen der Nummern etc. sind von den amtierenden Schiedsrichtern auf dem Spielprotokoll zu vermerken. 5

III. ORGANISATION III.1 WHA Beitrag Der WHA Beitrag bzw. Bundesligabeitrag wird vom Präsidium wie folgt festgelegt: WHA Frauen 1.650,- Bundesliga Frauen 550,- Die Beiträge sind bis spätestens 05.06.2009 auf das Konto des ÖHB einzuzahlen. (Bank: Die Steiermärkische Sparkasse, Bankleitzahl: 20815, Kontonummer.:224000 12492 Adresse: Dr. Theodor Körnerstr. 1, A - 8600 Bruck/Mur, IBAN: AT 302081522400012492 BIC: STSPAT2G) III.2 Kosten Die Kosten der Reise, der Verpflegung und des Aufenthaltes am Spielort gehen ausschließlich zu Lasten des Gastvereines. Die unmittelbaren Kosten der Veranstaltung einschließlich der Schiedsrichter gehen zu Lasten des Heimvereines, dem auch die Spieleinnahmen verbleiben. III.3 Diplomtrainer Nach dem Beschluss der ÖHB-Länderkonferenz 1988 sind die WHA/Bundesliga-Vereine verpflichtet, für das Training und die Betreuung der WHA-Mannschaften einen Trainer mit gültiger österreichischer oder vom ÖHB nostrifizierter A-Trainerlizenz einzusetzen. Für Training und Betreuung der U 17 Mannschaften ist mindestens einen B-Trainer einzusetzen. Nach Beschluss des Bundesvorstandes vom 30. April 2005 muss dieser Trainer beim österreichischen Handballbund eine Trainerlizenz lösen. Dieser Trainer muss am Spielprotokoll vermerkt werden. Die Anwesenheit dieses Trainers wird durch die Schiedsrichter überprüft. Ist keine Person mit gültiger A-Lizenz auf dem Protokoll bei einem WHA Meisterschafts- oder ÖHB Cupspiel eingetragen, wird vom ÖHB ein Pönale von 100,- verhängt. Tritt dieser Fall öfter als 3x in der laufenden Meisterschaft ein, wird zusätzlich das Jahrespönale für die WHA verhängt. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist im ersten Jahr folgendes Pönale festgelegt: WHA 730,-- Im zweiten Jahr verdoppelt sich dieses Pönale, im dritten Jahr wird es vervierfacht. Nach dem dritten Jahr verliert die WHA- / Bundesliga Frauen-Mannschaft die Teilnahmeberechtigung am Bewerb (Zwangsabstieg in den zugehörigen Landesbewerb). III.4. Grundsätzliche Termine Grundsätzliche Beginnzeiten sind bei Wochentagsterminen frühestens um 18.00 Uhr und spätestens um 20.00 Uhr anzusetzen; am Samstag früheste Anwurfzeit 14.00 Uhr (13.00 Uhr bei Doppelveranstaltungen) und letzter Termin 20.00 Uhr; Sonntag frühester Termin 11.00 Uhr und letzter Spieltermin 16.00 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung sind vom ÖHB genehmigte Spieltermine aufgrund von TV- Live-Übertragungen. Im gegenseitigen Einverständnis können auch andere Spielzeiten vereinbart werden. Spielort und Spielzeit mit genauer Angabe der Spielhalle sind dem ÖHB-Bundessekretariat bis spätestens 10. August 2009 zu übermitteln! 6

Etwaige Änderungen des Jahresspielplanes (betreffend Zeit, Ort etc.) sind bis spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Spiel (Datum des Poststempels) eingeschrieben, per Fax oder Email dem Gegner, dem ÖHB-Bundessekretariat, den eingesetzten WHA-Schiedsrichtern, dem Bundesschiedsrichterreferenten und dem Landesschiedsrichterreferenten (U 17 Besetzung) des Heimvereines bekannt zugeben und die Kosten von 100,- zu begleichen. Außer im Einverständnis mit dem Gegner und mit Genehmigung durch die TK können Meisterschaftsspiele nur in Hallen im Bereich des eigenen Landesverbandes zur Durchführung gelangen. Als Pflichtkarten sind dem Gastverein je 20 Eintrittskarten pro Mannschaft zur Verfügung zu stellen. III.5 Kampfrichtertisch Den Schiedsrichtern stehen zur Spielabwicklung ein Zeitnehmer (ein vom Landesverband nominierter Schiedsrichter) und ein Sekretär oder ein geprüftes Kampfrichterpaar zur Verfügung. Auf den Austauschbänken können nur 4 Betreuer und die Wechselspieler in Spielkleidung Platz nehmen. Die Kontrolle erfolgt jeweils durch die Schiedsrichter und das Kampfgericht. Die Abwicklung einer WHA- /Bundesliga-Meisterschaft erfordert den Einsatz der besten und erfahrensten Funktionäre an den Kampfrichtertischen. Die Verantwortlichkeit für die Durchführungs- und Spielbestimmungen liegt grundsätzlich beim Heimverein! Bei den Spielansetzungen in den Ligen ist zu berücksichtigen, dass den Mannschaften in der Halle mindestens 10 Minuten zum Aufwärmen zur Verfügung stehen. Auch bei Verspätung durch Vorspiele etc. ist diese Zeit einzuhalten. Nach Möglichkeit soll dem Gastverein die Garderobe eine Stunde vor dem angesetzten Spieltermin zur Verfügung stehen. III.6 Spielerkartei Die Erfassung der WHA/Bundesliga Frauen Spielerinnen und der "Unter 17"-Teams erfolgt im ÖHB-Bundessekretariat, ebenso die Beglaubigung der Spiele nach dem Wettspielprotokoll und der Spieler. Bei Spielgemeinschaften sind Kaderlisten abzugeben. Es dürfen nur Jugendspieler in den Bewerben eingesetzt werden, die eine ärztliche Bestätigung hinterlegt haben. Diese wird vom zuständigen Landesverband kontrolliert. III.7 Dopingbestimmungen Nach dem Beschluss der Bundes-Sportversammlung und Erlass der Republik Österreich, Bundeskanzleramt, Sektion Sport, unterliegen alle Fachverbände und deren Mitgliedsvereine dem mit 19. Mai 2006 in Kraft getretenen Anti Doping Bundesgesetz und Richtlinien der NADA. Die Liste der verbotenen Substanzen bzw. Anti-Doping-Bestimmungen und weitere Informationen sind auf der Website der NADA unter www.nada.at zu finden. Wir verweisen nochmals auf die Konsequenzen bei Missbrauch (Strafbeglaubigungen, Spielersperren). Die WHA Vereine haben unter allen Umständen mit unangemeldeten Dopingkontrollen zu rechnen. Die Verletzung der Informationspflicht betreffend des Wochentrainingsplans und Bekanntgabe der Kaderliste wird mit Ordnungsstrafen des österreichischen Handballbundes geahndet. III.8 Sonstiges Die Gebühren für die Spielerpässe sind wie bisher mit dem zuständigen Landesverband zu verrechnen. Die Spielerpässe 09/10 gelten vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010. 7

Bei Nachnennung einer Spielerin oder eines Spielers muss die Anmeldung bis zum Freitag 12.00 Uhr im Bundessekretariat einlangen, wenn die Spielerin oder der Spieler am darauffolgenden Wochenende spielberechtigt sein soll! Hinsichtlich von Beglaubigungen und Neuansetzungen von WHA/Bundesliga Frauen Spielen, die wegen Nichterreichung oder verspätetem Eintreffen einer Mannschaft am Spielort aus Gründen höherer Gewalt (Unfall, Straßenunbenützbarkeit etc.) - soweit diese nicht voraussehbar waren nicht stattfinden konnten, wird im Sinne der Rechtsordnung festgelegt, dass den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus) Fahrten mit konzessionierten Transportunternehmen - wie Reisebüros, Busunternehmen, Taxiunternehmen etc. - gleichzusetzen sind. Die Heimmannschaften sind verpflichtet sicherzustellen, dass Handballkleber bei Spielen der Bewerbe der WHA, BLF, und WHA U 17 in den Hallen zugelassen ist. Nach Beschluss des Bundesvorstandes vom 5.4.1997 dürfen in den Hallen nur zugelassene Kleber verwendet werden. Diese sind vom Heimverein dem Gastverein, falls dieser über solche nicht verfügt, zur Verfügung zu stellen. Bis zum 15. August haben die Vereine bekannt zugeben, ob in ihren Hallen ein spezieller Kleber verwendet werden muss. Nach Beschluss des Bundesvorstandes vom 5.4.1997 hat der Heimverein das Dressenwahlrecht. Die Mannschaften haben bis 15.August die Farbe ihrer Heimdressen im ÖHB Sekretariat bekannt zu geben. Auf den Strafenkatalog gemäß ÖHB-Bestimmungen (Anlage C), gültig ab 15.06.1999, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Ergebnisse sind unmittelbar nach dem Spiel dem Pressedienst unter der Telefonnummer 01 714887728 mitzuteilen. Außerdem sind die WHA Vereine verpflichtet, die APA unter 01 36060 Klappe 1630 1637 direkt zu kontaktieren. Die Nichtbeachtung dieser Anordnung zieht eine Strafe nach Anlage C der ÖHB - Bestimmungen nach sich. SIS Die Vereine der WHA und Bundesliga Frauen sind nach Beschluss des BV vom 9.5.2009 verpflichtet, die Spieldatenerfassung SIS zu verwenden. Die Daten können live (Spielbericht muss von den Schiedsrichtern versiegelt werden) oder zeitversetzt nach dem händisch geführten und von den Schiedsrichtern unterschriebenen Durchschlag des Spielprotokolls eingetragen werden. Die Spielergebnisse und der Spielbericht müssen jedoch spätestens 4 Stunden nach Spielende eingetragen werden. Alle Einrichtungen, insbesondere Internetzugang und Computer am Kampfgericht, um das Infosystem SIS und den daraus resultierenden Live Ticker zu betreiben, sind seitens der Heimvereine zu stellen. ÖSTERREICHISCHER HANDBALLBUND Hausleitner Martin Generalsekretär Wien, Mai 2009 8

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