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Transkript:

Spielordnung für die Frauen-Bundesliga des Deutschen Tischfußballbund e.v. Spielordnung für die Frauen-. Fassung vom 1. Oktober 2010 - Version 2/2010 Seite 1 von 6

ALLGEMEINES 3 SPIELJAHR UND SPIELTERMINE 3 SPIELTISCHE UND SPIELBÄLLE 3 MANNSCHAFTSMELDUNG 4 SPIELERLAUBNIS UND SPIELERPASS 4 MANNSCHAFTSAUFSTELLUNG 5 SPIELMODUS 5 SPIELWERTUNG 6 TABELLEN / PLATZIERUNG 6 PROTEST UND EINSPRUCH 6 Seite 2 von 6

Allgemeines (1) Der Spielbetrieb für die Frauen-Bundesliga im Tischfußball wird durch folgende Spielordnung geregelt. (2) Als Träger der nationalen Wettbewerbe im Deutschen Tischfußballsport gilt der DTFB als Veranstalter. (3) Die Gesamtleitung des Spielbetriebes obliegt dem Sportwart des DTFB. (4) Im Bereich der Spieltische dürfen Getränke nur in verschließbaren Kunststoffbehältern mitgeführt werden. Dies gilt für Spielerinnen und Zuschauer. Verstöße werden gemäß 11 (9) der Go geahndet. Spieljahr und Spieltermine (1) Das Spieljahr beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres, bzw. mit Ablauf des letzten Spieltages. (2) Der Bundesvorstand legt bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres die Anzahl der Spieltage und die Termine für das nächstfolgende Spieljahr fest. Grundsätzlich sind die vom DTFB-Vorstand festgelegten Termine einzuhalten. Spieltische und Spielbälle (1) Für die Frauen-Bundesliga sind als Spieltische zugelassen: die vom DTFB-Vorstand festgelegten offiziellen Tische der Frauen-Bundesliga (2) Die einzusetzenden Spielbälle werden in der Ausschreibung definiert. Sie haben in einem neuwertigen Zustand zu sein. In jedem Tisch müssen sich mindestens 2 Bälle befinden. (3) Der Einsatz von Zusatzstoffen auf der Spielfläche oder den Bällen ist nur nach vorheriger Absprache mit der Turnierleitung erlaubt. Seite 3 von 6

Mannschaftsmeldung (1) An der Frauen-Bundesliga des DTFB können ausschließlich Mannschaften teilnehmen, deren Verein einem Landesverband als ordentliches Mitglied angehört. (2) Die von den Landesverbänden gemeldeten Mannschaften müssen unter Ihrem Vereinsnamen (Städtenamen) gemeldet werden. Jeder gemeldete Verein (Mannschaft) muss mindestens 4 aktive Spielerinnen melden und kann je Austragungswochenende bis zu 10 aktive Spielerinnen melden mit Angabe der Spielerpassnummer. Der Verein ist dafür verantwortlich, die Umsetzung der Meldung über die Daten auf der DTFB-Webseite zu prüfen. (3) Nichtantreten einer Mannschaft Nichtantreten einer Mannschaft am Bundesligaspieltag Stehen einer Mannschaft am Spieltag weniger als drei Spielerinnen zur Verfügung, ist dies ein Nichtantreten Ist eine Mannschaft am Spielort anwesend und tritt jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht an, so ist dies mit einem Nichtantreten gleichzusetzen In all diesen Fällen wird die betreffende Mannschaft gemäß 11 der Gebührenordnung (GO) mit einer Ordnungsstrafe für Nichtantreten belegt und ist für den weiteren Verlauf der Bundesliga nicht mehr spielberechtigt. Spielwertung Aufgrund einer fairen Behandlung aller Mannschaften wird die betreffende Mannschaft bei selbstverschuldetem Nichtantreten komplett aus dem Turnierplan gestrichen. (Alle Ergebnisse werden somit storniert) Spielerlaubnis und Spielerpass (1) Spielberechtigt für die Frauen-Bundesliga sind nur solche Spielerinnen, die eine von einem Landesverband durch die Verbandsmeldung an den DTFB belegte Spielerlaubnis oder beim Weltverband ITSF für eine andere ITSF-Mitgliedsnation eine gültige Spielerlaubnis haben. (2) Die Teilnahme von Spielerinnen an der Frauen-Bundesliga verhindert nicht die Teilnahme an sonstigen Mannschaftswettbewerben innerhalb der DTFB-Strukturen auch nicht bei anderen Vereinen. Die Teams der Frauen-Bundesliga werden losgelöst von dem Meldewesen der sonstigen Mannschaftswettbewerbe betrachtet. (3) Die Mannschaftsmeldelisten sind bis spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Spieltag an den Bundesligawart und in Kopie an den Schatzmeister des DTFB zu senden. Nachmeldungen sind möglich und müssen den o. g. Vorstandsmitgliedern spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Spieltag schriftlich vorliegen. Im Laufe der Saison dürfen nur Spielerinnen nachgemeldet werden, die innerhalb dieser Saison noch nicht für ein anderes Team der Frauen-Bundesliga gemeldet waren. (4) Es gilt im Fall der Meldung sowie der Nachmeldung das Datum des Poststempels bzw. das Eingangsdatum der Mail. Seite 4 von 6

(5) Verspätet eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Die betreffende Spielerin ist dann folglich nicht zu dem in Frage kommenden Frauen-Bundesliga-Spieltag spielberechtigt. Stehen nicht spielberechtigte Spielerinnen am Spieltag auf der Mannschaftsmeldung (z.b. Eintragungen zusätzlicher Spielerinnen ohne vorherige Meldung), hat dies o. g. Konsequenzen zur Folge und eine zusätzliche Ordnungsstrafe nach 11 der GO. (6) Der Spielerpass wird im Online-Verfahren gehandhabt. Die Spielerinnen müssen Ihre Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität und Passnummer) mit dem Lichtbild dem DTFB zur Verfügung stellen und mit der Veröffentlichung durch den DTFB in der Online-Datenbank auf der DTFB-Webseite einverstanden sein. Es sind nur Spielerinnen spielberechtigt, die alle Daten und das Lichtbild zu dem jeweiligen Termin fristgerecht eingereicht haben. Mannschaftsaufstellung (1) Die Mannschaftsführer sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin des Spielbeginns die Mannschaftsaufstellung beider Mannschaften auszutauschen, wobei die zweite auf dem Spielbogen genannte Mannschaft den ersten Kontakt aufnimmt. Die Mannschaftsführer sind verpflichtet, den Vornamen, Nachnamen und die Passnummer einzutragen. (2) Die beiden ausgetauschten Mannschaftsaufstellungen gelten als Dokument. Jede nachträgliche Änderung ist nicht mehr zulässig und wird als Fälschung (Manipulation) angesehen. Dies wird mit einer Ordnungsstrafe und mit einer Spielsperre gemäß 11, Abs. 5 der GO geahndet. (3) Es sind keine Auswechslungen möglich. (4) Der Mannschaftsführer, der auf dem Spielbogen erstgenannten Mannschaft, ist für die richtige Eintragung der Spielergebnisse verantwortlich. Er ist ferner dafür verantwortlich, dass der ausgefüllte und von beiden Mannschaftsführern unterzeichnete Originalspielberichtsbogen spätestens zehn Minuten nach Spielende bei der Turnierleitung abgegeben ist. Die Nichtabgabe des Spielberichts bei allen Spielen wird mit einer Ordnungsstrafe gemäß GO 11 (6a) geahndet. Jede nachträgliche Änderung des Spielbogens zieht Ordnungsstrafen nach sich ( 11, Abs. 6 der GO). (5) Die Spielführerinnen beider Mannschaften sind für den reibungslosen Ablauf der jeweiligen Pflichtspiele verantwortlich. Bei Zwischenfällen, die die Einschaltung eines Schiedsgerichts zur Folge haben, wird das Verhalten der Spielführerin gesondert behandelt bzw. geahndet. (6) Beleidigungen bzw. Drohungen von Mannschaften/Spielerinnen einer Mannschaft oder zuschauenden Spielerinnen werden mit Ordnungsstrafen bzw. Spielsperren belegt. Tätlichkeiten der Vorgenannten werden mit Spielsperren bzw. zusätzlich mit Ordnungsstrafen belegt. Es liegt im Ermessen des Schiedsgerichts, über die Höhe der Ordnungsstrafe und der Spielsperre zu entscheiden. Eine Ordnungsstrafe sollte den Betrag von 150,-- Euro nicht übersteigen. Spielmodus Der Spielmodus wird vom dem DTFB für die jeweilige Saison / Veranstaltung festgelegt. Seite 5 von 6

Spielwertung (1) Gespielt werden Einzel und Doppel mit jeweils 2 Gewinnsätzen (best of 3) bis 5 Tore je Satz. Wird der dritte Satz ausgetragen, benötigt man zum Sieg außerdem einen Vorsprung von mindestens 2 Toren (ohne Limit). Es zählt: gewonnene Begegnung = 1 : 0 Begegnungspunkte Ein gewonnenes Meisterschafts- (Pflicht-) Spiel ergibt 2 : 0 Punkte. (2) Zu abgegebenen Spielberichten, bei denen ein oder mehrere Ergebnisse fehlen, wird die Turnierleitung folgende Wertung vornehmen: 2:0 Sätze und 1:0 Begegnungspunkte für den Sieger (3) Nicht angetretene oder nicht zu Ende gespielte Begegnungen werden mit 2:0 Sätzen und 1:0 Begegnungspunkten gewertet (4) Erfolgt ein Antritt nicht zu mindestens der (aufgerundeten) Hälfte der Begegnungen, gilt das Meisterschaftsspiel als nicht angetreten Tabellen / Platzierung (1) Die Erstellung der Tabelle erfolgt nach Vorlage der Spielberichte durch die Turnierleitung. (2) Für den Tabellenstand werden die Siegpunkte und die Satzdifferenz gewertet. Sind nach Ende der Vorrunde Mannschaften punkt- und satzgleich, so entscheidet der direkte Vergleich und anschließend das Los über die endgültige Platzierung. Protest und Einspruch (1) Proteste sind auf dem Spielberichtsbogen oder in sonstiger Form schriftlich zu vermerken. Der Protest muss die Uhrzeit der Eintragung, den genauen Spielstand und das besondere Vorkommnis in Kurzform beinhalten, sofern der Protest nicht an Ort und Stelle geklärt wird. (2) Der Protest wird am gleichen Bundesligaspieltag durch das vom DTFB ernannte Schiedsgericht geklärt. (3) Der Protest bzw. Einspruch eines Vereins wird nur wirksam, wenn die Gebühr in voller Höhe lt. Gebührenordnung eingereicht wurde. Außerdem müssen die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sein. (4) Wird dem Protest bzw. Einspruch eines Vereins stattgegeben und eine Bestätigung in der entsprechenden Schiedsgerichtssitzung erzielt, so wird die Protest- bzw. Einspruchsgebühr erstattet. Seite 6 von 6