Bildungsförderung Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen
Inhalt Förderung in den Bundesländern Wien 3 Niederösterreich 3 Burgenland 4 Oberösterreich 5 Steiermark 5 Kärnten 6 Salzburg 6 Tirol 7 Vorarlberg 7 Steuerliche Absetzbarkeit 8 Bildungsteilzeit und Bildungskarenz 9
Bildungsförderung Förderungen in den Bundesländern WIEN Bildungsgutschein Arbeiterkammer Wien Nicht-selbstständige Beschäftigung bei einem Wiener Unternehmen Die AK stellt einen Bildungsgutschein in der Höhe von 120, (für Eltern in Karenz 170, ) aus. Wichtig! Der Förderantrag kann telefonisch unter 0800 311 311 oder online unter www.wien.arbeiterkammer.at (Bildung > AK Bildungsgutschein) gestellt werden. Mehr Infos! Wiener ArbeitnehmerInnen Föderungsfonds Zur individuellen Klärung der Fördermöglichkeiten kontaktieren Sie bitte das waff Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung. Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter: +43 1 217 48-555 NIEDERÖSTERREICH NÖ Bildungsförderung Land Niederösterreich Vollversicherungspflichtige Arbeitnehmer aus dem Bereich der Privatwirtschaft oder Wiedereinsteiger ohne AMS-Bezug (Bezieher von Kinderbetreuungsgeld, Personen nach der Elternkarenz) Hauptwohnsitz in Niederösterreich (mindestens sechs Monate vor Kursbeginn) Gefördert werden bis zu 2.500, wie folgt: 80 % der Kurskosten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 1.500,, 60 % bis 2.000,, 40 % bis 3.000,. Wichtig! Der Förderantrag kann online unter www.noe.gv.at/bildungsfoerderung gestellt werden. Mehr Infos! 3
Controller Institut BURGENLAND Qualifikationsförderungszuschuss Land Burgenland Arbeitnehmer (auch in Bildungskarenz oder geringfügiger Beschäftigung) oder Arbeitslose oder Arbeitssuchende oder Wiedereinsteiger nach dem Karenzurlaub (bis max. 5 Jahre nach der Geburt des Kindes) Bruttoeinkommen Alleinverdiener bis maximal 2.876, * bzw. Familieneinkommen bis 4.602,. * +10 % für Ehepartner und + 10 % für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird Gefördert werden bis zu 75 % der Kurskosten. Wichtig! Das Formular bzw. der Online-Antrag können unter www.burgenland.at (Gesundheit, Soziales & Arbeit > Arbeit > Arbeitnehmerförderung > Quailifkationsförderungszuschuss) aufgerufen werden. Mehr Infos! Aus- und Weiterbildung von Unternehmern, Fach und Führungskräften Wirtschaft Burgenland GmbH Physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften oder Selbstständige Pflichtversicherung bei der SV der gewerblichen Wirtschaft Burgenland oder Fach- und Führungskräfte: Vollversicherungspflichtig bei einer Burgenländischen GKK Bei Bildungskosten bis 7.499, werden bis zu 60 % gefördert, bei Bildungskosten zwischen 7.500, und 15.000, bis zu 50 % für Klein(st)- und Mittelunternehmen. Die bei Großunternehmen beträgt maximal 35 %. Wichtig! Der Förderantrag kann online unter www.wirtschaft-burgenland.at (Förderungen > Förderangebot > Weiterbildung) aufgerufen werden. Mehr Infos! 4
Bildungsförderung OBERÖSTERREICH Bildungskonto Land Oberösterreich Arbeitnehmer (auch geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmer) oder Akademiker mit einem Bruttoeinkommen bis 2.200, oder Wiedereinsteiger, karenzierte Personen, Kinderbetreuungs- oder Wochengeldbezieher oder Ein-Personen-Unternehmen oder Kleinunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten Hauptwohnsitz in Oberösterreich Gefördert werden 50 % der Kurskosten bis zu 2.000,. Dieser Anspruch steigt auf 70 % bis 2.400, bei Beziehern von Kinderbetreuungsgeld und Wiedereinsteigern. Wichtig! Der Förderantrag kann unter www.land-oberoesterreich.gv.at (Service > Serviceangebote > Förderungen > Bildung und Forschung) aufgerufen werden. Mehr Infos! STEIERMARK Weiter!Bilden Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh KMU bis 249 Mitarbeiter in der Steiermark Gefördert werden 30 % der Kurskosten bis zu 1.800, pro Ansuchen. Es können zwei Ansuchen pro Jahr gestellt werden. Ein-Personen-Unternehmen und Unternehmen, deren Gewerbeberechtigung nicht älter als fünf Jahre ist, können zusätzlich einen 10%-igen Bonus in Anspruch nehmen. Die Boni sind kombinierbar. Wichtig! Der Förderantrag kann unter www.sfg.at (Förderung & Finanzierung > SFG-Förderungen) aufgerufen werden. Mehr Infos! 5
Controller Institut KÄRNTEN Bildungsförderung Land Kärnten Jährliches, steuerpflichtiges Einkommen max. 28.000 Hauptwohnsitz in Kärnten Gefördert werden bis zu 2.500, innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren. Wichtig! Der Förderantrag kann online unter www.ktn.gv.at (Service > Förderungen > Arbeitnehmerförderung) gestellt werden. Mehr Infos! SALZBURG Salzburger Bildungsscheck Land Salzburg Arbeitnehmer (auch freie Dienstnehmer) oder Wiedereinsteiger, karenzierte Personen, Kinderbetreuungs- oder Wochengeldbezieher oder Kleinunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten oder Arbeitslose oder Mindestsicherungsbezieher Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte im Bundesland Salzburg Gefördert werden 50 % der Kurskosten bis zu 830,. Diese Grenze steigt auf 2000, für Unternehmerausbildung und 1.250, für Personen über 50 Jahre. Wichtig! Der Förderantrag kann ausschließlich online unter unter www.salzburg.gv.at/ bildungsscheck gestellt werden. Mehr Infos! 6
Bildungsförderung TIROL Ausbildungsbeihilfe Land Tirol Arbeitnehmer und freie Dienstnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis für eine Ausbildung aufgelöst, karenziert oder die Wochenstundenzahl reduziert haben oder Wiedereinsteiger mindestens 15 Wochenstunden an Kurszeit inkl. Lernzeit Höchstgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens* bei 1.900, bei einem Haushalt mit einer Person, 2.700, bei zwei Personen sowie 200, zusätzlich für jede Person mehr * berechnet als 1/12 des jährlichen Familieneinkommens Gefördert werden 35 % bis 350, monatlich des Einkommensverlustes bei einer vorherigen Beschäftigung von mindestens vier Jahren, 30 % bis 300, monatlich bei einer vorherigen Beschäftigungsdauer zwischen sechs Monaten und vier Jahren. Für Wiedereinsteiger beträgt die Förderung 150, monatlich. Wichtig! Der Förderantrag kann online unter www.tirol.gv.at (Themen > Arbeit & Wirtschaft > Arbeit) gestellt werden. Mehr Infos! VORARLBERG Bildungsprämie Land Vorarlberg Beschäftigung in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze Mindestens einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum Kein Studienabschluss an einer Hoch-, Fachhochschule oder Universität Monatsnettoeinkommen bis 2,150, * *berechnet als 1/12 des jährlichen Familieneinkommens Hinweis für Unternehmer: Auch Unternehmer können diese Förderung beantragen. Mehr Infos! Gefördert werden 25 % bis 2.200, der Kurskosten. Wichtig! Der Förderantrag kann online unter www.bildungszuschuss.at aufgerufen werden. Mehr Infos! 7
Controller Institut Steuerliche Absetzbarkeit Für Arbeitnehmer Als Werbungskosten sind insbesondere folgende Bildungskosten absetzbar: eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag) Kosten für Unterlagen, Fachliteratur Kosten für Arbeitsmittel (z.b. anteilige PC-Kosten) Fahrtkosten allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet) Nächtigungskosten Mehr Infos! Für Arbeitgeber Achtung! Mit der Steuerreform 2015/16 entfallen Bildungsfreibeträge und die Bildungsprämie. 8
Bildungsförderung Bildungsteilzeit und -karenz Bildungsteilzeit Arbeitsmarktservice Österreich Mindestens 6-monatige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber und gleicher Wochenstunden-Arbeitszeit Schriftliche Einwilligung des Arbeitsgebers über Anfang, Ende und Dauer der Bildungskarenz mindestens 10 Wochenstunden (4 ECTS) an Kursstunden inkl. Lernzeit Für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit, erhalten Sie 0,77, pro Tag (also auch Wochenende). Das heißt bei einer Reduktion von 40 auf 20 Stunden erhalten Sie im Monat Oktober 20 x 0,77 x 31 = 477,4. Wichtig! Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 % reduziert werden, aber um maximal 50 %. In Summe darf die Wochenarbeitszeit 10 Stunden nicht unterschreiten. In einem Zeitraum von vier Jahren können 4 bis 24 Monate Bildungsteilzeit vereinbart werden (durchgehend oder aufgeteilt). Der Antrag ist beim zuständigen AMS zu stellen. Mehr Infos! Bildungskarenz Arbeitsmarktservice Österreich Mindestens 6-monatige durchgehende Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitnehmer mindestens 20 Wochenstunden (8 ECTS) an Kursstunden inkl. Lernzeit (bei Betreuungspflichten von Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr 16 Stunden) Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz: 14,53 pro Tag). Wichtig! Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Maximal werden in 4 Jahren 12 Monate an geförderter Bildungskarenz gewährt (am Stück oder in Teilen zu mindestens 2 Monaten). Der Antrag ist beim zuständigen AMS zu stellen. Mehr Infos! 9
PROGRAMM-MANAGEMENT Mag. Clemens Nachbauer, MBA T +43 1 368 68 78-210 E clemens.nachbauer@controller-institut.at Christian Morzsa, BSc (WU) T +43 1 368 68 78-231 E christian.morzsa@controller-institut.at Controller Institut GmbH, Billrothstraße 4, 1190 Wien T +43 1 368 68 78 F +43 1 368 68 38 E ausbildung@controller-institut.at W www.controller-institut.at