- Schiedsrichterausschuss - Erläuterungen zu den Hallenturnierrichtlinien des FLVW (Ausgabe 2014)

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Transkript:

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.v. - Schiedsrichterausschuss - Karsten Jonsson, VSL Thorsten Kaatz, Futsal-Beauftragter Erläuterungen zu den Hallenturnierrichtlinien des FLVW (Ausgabe 2014) Vorbemerkung: Bei den letzten Lehrwarte-Tagungen haben wir schon kurz über die neu gefassten Hallenturnierrichtlinien informiert. Mittlerweile hat die beauftragte Arbeitsgruppe die Hallenbestimmungen erarbeitet und verabschiedet und zwischenzeitlich haben auch ie Kreisvorsitzenden die Hallenturnierrichtlinien in der beigefügten Fassung erhalten. Anlass und Grundlage der Überarbeitung ist das Bestreben der FIFA und des DFB, in der Halle flächendeckend die Futsal-Regeln einzuführen. Bei offiziellen Wettbewerben des Verbandes und der Kreise werden die Wettbewerbe zukünftig nach Futsal- Regeln durchgeführt. Für Vereinsturniere gelten noch abgemilderte Bestimmungen, in denen viele Elemente der Futsal-Regen enthalten sind. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Richtlinien um Ergänzungen zu den FIFA-Futsalregeln, die weitestgehend mit den normalen Fußballregeln übereinstimmen handelt und nicht um deren Ersatz. Das heißt: da, wo diese Richtlinien zur Beurteilung einer Situation nichts beitragen, müssen die Futsalregel herangezogen werden. Damit sollten sich dann alle auftauchenden Schwierigkeiten lösen lassen. Sollte trotzdem eine Situation beim Futsalspiel auftreten, die man nicht "lösen" kann, weil der Schiedsrichter die Futsal-Regel nicht kennt, sollte er grundsätzlich so entscheiden, wie er auf dem Feld entscheiden würde. Darüber hinaus verfügt der Schiedsrichter bei Hallenturnieren über einen Ansprechpartner, das Turnierschiedsgericht nämlich, mit dessen Hilfe sich auch Probleme, die nicht durch diese Richtlinien gelöst werden, klären lassen. Die Entscheidungen dieses Schiedsgerichts, dem ja auch ein Schiedsrichter angehören muss, sind unanfechtbar. Zu den Änderungen im Einzelnen: Die ersten Änderungen haben sich unter VI. Sporthalle und Spielfeld ergeben. Es ist mit diesen Richtlinien anders als beim Futsal - weiterhin möglich, statt eines 3-Meter breiten Tores alternativ ein 5-Meter breites Tor zu verwenden. Neu ist allerdings, dass bei Verwendung von 3-Meter-Toren der Strafstoß nun aus 6 und nicht mehr aus 7 Metern geschossen wird. Da die i. d. R. für den Hallenfußball verwendete Handballfelder diese Markierungen nicht vorsehen, ist folglich eine zusätzliche Markierung anzubringen. Alternativ zum 6-Meter-Schießen kann es wie bisher ein 9-Meter-Schießen geben, wenn 5-Meter-Tore verwendet werden. Bei Nutzung der Markierungen eines Handballfeldes sind der Torraum und der Strafraum gleichzusetzen. 1

Die nächste Änderung findet sich unter VII. Der Ball. Es heißt dort jetzt, dass jetzt ausschließlich mit sprungreduzierten Futsalbällen gespielt werden muss. Stellt der ausrichtende Verein diese nicht zur Verfügung, hat der Schiedsrichter dies in den Spielbericht einzutragen. Auf keinen Fall darf aufgrund des Fehlens des Futsalballes ein Turnier nicht ausgetragen werden. Ein paar Anpassungen gab es in VIII. Die Spieler beim Überzahlspiel, die aus den Bestimmungen selber nicht abzulesen sind, aber aus den Futsalregeln abzuleiten sind. Sollte es bei einem Überzahlspiel auch noch zu einen Feldverweis kommen, z. B. beim Vereiteln einer Tormöglichkeit durch den Spieler, der auf das Feld lief, muss es neben der persönlichen Strafe auch zu einer Reduzierung der Anzahl der Spieler kommen. Das wäre dann der Fall, wenn z. B. der sechste Spieler auf das Spielfeld läuft, ein Tor verhindert, Rot sieht. Wenn er nun das Spielfeld verlässt, würde die Mannschaft ja eigentlich mit 5 Spielern weiterspielen. Die Futsalregeln und somit auch diese Bestimmungen sehen für diesen Fall vor, dass der Spielführer nun einen weiteren Spieler benennen muss, der das Feld verlässt, so dass diese in Unterzahl weiterspielen. Natürlich dürfte dieser benannte Spieler wieder eingewechselt werden, wenn dafür ein anderer Spieler das Feld verlässt. Die Mannschaft muss aber für 3 Minuten in Unterzahl weiter spielen. Weitere Änderungen ergeben sich unter X. Spielzeit. Eher unwichtig ist, dass die Halbzeitpause nun maximal 5 statt früher 3 Minuten dauern darf. Wesentlich interessanter ist, dass zukünftig in der letzten Spielminute jeder Halbzeit der Zeitnehmer verpflichtet ist, bei jeder Spielunterbrechung die Uhr anzuhalten. In der letzten Spielminute gibt es also jetzt die effektive Spielzeit. D. h., dass die Turnierleitung einen Zeitnehmer zu bestimmen hat, der gerade am Ende der Halbzeiten voll konzentriert sein muss, um die Uhr zum richtigen Zeitpunkt anhalten zu können. Für den Schiedsrichter bedeutete dies, dass er vor dem Turnier mit der Turnierleitung diese Bestimmung zu besprechen hat und vor jedem Spiel wissen sollte, wer als Zeitnehmer bestimmt wurde. Außerhalb der jeweils letzten Minute hat der Zeitnehmer die Uhr während einer Unterbrechung nur auf Zeichen des Schiedsrichters anzuhalten (Time Out). Dies darf dann aber nicht so verstanden werden, als sei dem Zeitnehmer die Entscheidung darüber überlassen, die Uhr tatsächlich anzuhalten. Sie muss vielmehr so verstanden werden, dass der Zeitnehmer die Uhr immer dann anzuhalten hat, wenn der Schiedsrichter ihn dazu auffordert aber auch wirklich nur dann! Keinesfalls darf der Zeitnehmer nach eigenem Verlangen die Uhr anhalten oder weiterlaufen lassen. Er ist in dieser Hinsicht nur der Erfüllungsgehilfe des Schiedsrichters, ohne eigenen Entscheidungskompetenz. Eine weitere Änderung zur Spielzeit ergibt sich aus den Futsalregeln: Ertönt bei einem Schuss auf das Tor die Sirene, muss der Schiedsrichter nun die Wirkung des Schusses abwarten. D. h., landet z. B. der Schuss im Tor, obwohl zwischenzeitlich die Schlusssirene ertönt, ist das Tor anzuerkennen. Bisher haben wir auf "kein Tor entschieden, jetzt ist es ein gültiger Treffer. Würde der Schuss z. B. durch einen Verteidiger auf der Linie mit der Hand abgewehrt, nachdem die Sirene ertönte, müsste es hier noch den Strafstoß und den Feldverweis geben. 2

Unter XII. Spielregeln sind die meisten Änderungen zu finden. Gleich im ersten Absatz finden wir nun unter 1. eine neue Variante der Spielfortsetzung. Aus den Futsalregeln wurde der Einkick übernommen, der u. a. das Einrollen nach Seitenaus ersetzt. Beim Einkick ist auf folgendes zu achten: Der Einkick kann nur mit dem Fuß ausgeführt werden. Der Ball muss ruhig am Boden liegen und vom ausführenden Spieler an der Stelle, an der er das Spielfeld verlassen hat, oder höchstens 25 cm von dieser Stelle entfernt außerhalb des Spielfelds, mit dem Fuß ins Spielfeld getreten werden. Der den Einkick ausführende Spieler muss mit einem Teil eines Fußes entweder auf der Seitenlinie oder auf dem Boden außerhalb des Spielfeldes stehen, wenn er den Ball mit dem Fuß stößt. Die Spieler der verteidigenden Mannschaft müssen mindestens 5 m von dem Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Verstößt die einkickende Mannschaft gegen die o. a. Ausführungsbestimmungen, ist der Einkick durch Spieler der gegnerischen Mannschaft zu wiederholen. Der Einkick ist also unter den o. a. Voraussetzungen mit einem Freistoß vergleichbar, was auch so gewollt ist. Mit dem Einkick soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Ball möglichst schnell wieder vor das gegnerische Tor zu bringen. Durch Einkick kann ein Tor allerdings nicht direkt erzielt werden. In den vergangenen Jahren fiel es häufig schwer, zwischen dem Abstoß und dem Abschlag vom Tor zu unterscheiden. Auch in den neuen Hallenbestimmungen ist diese Problematik nicht ganz zu unterdrücken. Daher wurde bewusst das Wort Abstoß in die Regeln eingebaut, auch, wenn es keinen wirklichen Stoß mehr gibt. Bei einem Abstoß wird der Ball nur noch durch Werfen oder Rollen vom Torwart ins Spiel gebracht. Der Abstoß vom Boden ist also nicht mehr möglich. Der Abstoß kann auch nicht von einem Feldspieler übernommen werden. Für den Torwart gilt weiterhin, dass er die eigene Spielfeldhälfte nicht verlassen darf, es sei denn zur Ausführung eines Strafstoßes. Ebenfalls neu sind unter XII. 3. die Mindestabstände der gegnerischen Spieler bei der Durchführung eines Ab-, Straf-, Frei- und Eckstoßes sowie beim Einkick. Statt der bisherigen 3 Meter müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft nun 5 Meter vom Ball entfernt sein. Um das Spiel schnell zu halten und Zeitverzögerungen durch Spieler Einhalt zu gebieten, wurde aus den Futsalregeln die 4-Sekunden-Regel übernommen. D. h., dass das Spiel nach einer Spielunterbrechung innerhalb von 4 Sekunden fortgesetzt werden muss. Voraussetzung ist natürlich, dass die ausführende Mannschaft in der Lage ist, das Spiel auch wirklich fortzusetzen. Sollte der Ball im Zuschauerbereich verschwun- 3

den oder eine Verletzungsunterbrechungen erforderlich sein, ist die Spielfortsetzung natürlich erst später möglich. Sobald die ausführende Mannschaft spielbereit ist, werden die 4 Sekunden vom Schiedsrichter mit der erhobenen Faust angezählt, wobei er bei 0 beginnt. Erfolgt die Spielfortsetzung (Ausnahmen Strafstoß und Anstoß) nicht innerhalb der 4 Sekunden wird das Spiel wie folgt fortgesetzt: Bei Eckstoß mit Torabwurf Beim Einkick, Einkick für den Gegner Bei Freistoß, Freistoß für den Gegner Abstoß, Freistoß für den Gegner auf der Torraumlinie Zurück zur Uralt -Bestimmung heißt es bei Freistößen für die angreifende Mannschaft, wenn das Vergehen innerhalb des Strafraumes stattfindet. Dann wir der Freistoß auf der Strafraumlinie ausgeführt. Die gestrichelte Linie des Handballfelds spielt keine Rolle mehr. In XII. 4. wird nun geregelt, dass sobald der Ball die Hallendecke berührt, das Spiel zu unterbrechen ist und durch Einkick von der Seitenlinie ausgeführt wird. Der Einkick folgt auf der Höhe der Deckenberührung. Im Text ist zwar nur von der Hallendecke die Rede; es gibt aber auch einen Einkick, wenn der Ball andere Gegenstände wie Körbe, etc. berührt! Unter XII. 7. wird noch einmal klargestellt, dass der Torwart den Ball nicht über die Mittellinie hinaus werfen darf, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat. Dies gilt sowohl für den Abstoß (Erwähnung fehlt im Regeltext) als auch für den Abwurf aus dem laufenden Spiel heraus. Bei einem Verstoß, ist auf Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Dies gilt nicht, wenn der Torhüter den Ball lediglich abwehrt, oder wenn er ihn gleich einem Verteidiger mit dem Fuß annimmt und weiterspielt, ohne den Ball zwischenzeitlich in die Hand genommen zu haben. 4

Gravierende Änderungen gab es auch bei den Bestimmungen unter XII. 8. Grätschen verboten. Der gegnerischen Mannschaft wird nun ein Freistoß zugesprochen, wenn ein Spieler versucht, durch Hineingleiten von der Seite oder von hinten den Ball zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt oder versucht zu spielen (Hineingrätschen, Sliding, Tackling); dies gilt nicht für den Torwart in seinem Strafraum, sofern die Aktion nicht fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart erfolgt. In der Praxis ist dies dann so auszulegen, dass hiernach bereits ein Foul vorliegt, sobald der Gegner, auch wenn der Ball klar das Spielobjekt ist, vor, während oder nach dem Tackling (Grätsche) berührt bzw. zu Fall gebracht wird Bei XIII. Spiel- bzw. Platzierungsentscheidungen von der Strafstoßmarke wurde durch eine Ergänzung noch einmal klargestellt, dass nur spielberechtigte Spieler teilnehmen dürfen. Für die Bestimmung XIV. Strafbestimmungen gibt es die bereits unter VIII. Die Spieler Anpassungen. Zusätzlich ist jetzt zu beachten, dass bei einer laufenden Zeitstrafe bzw. bei Unterzahl durch Feldverweis nach einer Torerzielung der gegnerischen. Mannschaft, erst dann eine Vervollständigung möglich ist, wenn diese auch tatsächlich in Unterzahl spielt. Damit ist gemeint, sollten beide Mannschaften durch einen Feldverweis oder durch eine Zeitstrafe jeweils z. B. um einen Spieler reduziert sein, sie also mit jeweils mit 4 Feldspielern spielen, sich nach einer Torerzielung erst dann erst vervollständigen dürfen, wenn die andere Mannschaft wieder mit 5 Spielern, also nicht in Unterzahl, spielt. Sicherlich wird es noch Nachfragen geben, die wir Euch gerne beantworten. Solltet Ihr Fragen haben, schreibt bitte gleichzeitig an Thorsten Kaatz (Thorsten-Munster@tonline.de) und Karsten Jonsson (karstenjonsson@web.de). Kaiserau, 10.10.2014 5