Wohnmobil-Mietvertrag

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Wohnmobil-Mietvertrag Der obengenannte Eigentümer vermietet zu den Vermietbedingungen der Anlage das Wohnmobil Marke: Autocaravans Rimor S.p.A. Fahrgestellnummer: VF1VAE4S653481872 Fahrzeugscheinnummer: BA-K-0-096/16-00108 Amtliches Kennzeichen: BA-JN 162 Typ: Renault (F) Fahrzeughöhe: 3,04 m Kraftstoff: Diesel Nur die nachstehend als Mieter genannten Personen, sind zum Führen des Wohnmobils berechtigt: Vorname, Name Straße, Hs.-Nr. PLZ, Ort Handynummer Geburtsdatum Personalausweisnr. Führerscheinnr. Mieter 1 Mieter 2 Daten zur Miete Miete ab Datum: Uhrzeit: Miete bis Datum: Uhrzeit: Kilometerstand bei Abholung: Rückgabe: Miet- und Servicekosten Tagesmiete Tage zu je 69 (Nebensaison) / 99 (Hauptsaison) = Endreinigung durch den Vermieter (innen + außen) = 60,00 Servicepauschale (Gasflasche, individuelle Einweisung und Beratung, 2 x 11 kg Gas, Abwassertaxi, Wasserschlauch, Toilettenchemie, Stromkabel, Ausgleichskeile) Vorauszahlung bei Buchung (25 % des Mietpreises) = Restbetrag spätestens vier Wochen vor Mietbeginn zu überweisen = Mietpreis gesamt = = 90,00 Kaution bei Mietantritt in bar zu hinterlegen = 1.000 Vermieterkonto: Margit und Heiko Schmiedel, IBAN: DE06 5001 0517 5415 9102 12, BIC: INGDDEFFXXX, ING DiBa

Mietbedingungen (Auszug aus den Geschäftsbedingungen) 1. Die Übernahme und Rückgabe des Wohnmobils erfolgt Am Eichenwald 13 in 96132 Aschbach. 2. Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit 1000,- Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist bei Abholung in bar als Kaution beim Vermieter zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in bar zurückerstattet. 3. Die Kilometerbeschränkung beträgt 250 km pro Miettag oder erfolgt nach Absprache. 4. Die Müllentsorgung, Abwasser- und Toilettenentsorgung wird durch den Mieter erledigt. Andernfalls wird eine Pauschale von 125 fällig. 5. Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. 6. Das Wohnmobil wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Der angegebene Rückgabezeitpunkt des Wohnmobils ist verbindlich. 7. Der Mieter bestätigt, dass er die Geschäftsbedingungen erhalten und gelesen hat und diese Bestandteil des Vertrags sind. Aschbach, den Vermieter Mieter 1 Mieter 2

Geschäftsbedingungen 1. Zustandekommen des Vertrags Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. Die Anzahlung bei Buchung ist innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 2 geltend machen. Die Kaution ist bei Abholung in bar beim Vermieter zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in bar zurückerstattet. 2. Rücktritt / Stornierungen Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten: bis 29 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises 28-14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet. 3. Übergabe und Rückgabe Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt Am Eichenwald 13 in 96132 Aschbach zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet. 4. Nutzung und Nutzungsverbote Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Mieter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen. Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz. Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Bitte wenden

Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten. 5. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer. Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von 150,- in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet. 6. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden / Unfälle Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut. Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nicht- Einhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang. Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst vor, so wird hiermit ein Stundensatz von 25,- als angemessene Ersatzleistung vereinbart. 7. Reinigungs- und Kraftstoffkosten Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind die Kosten für eine komplette Tankfüllung in Höhe von 100,- zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hierfür Kosten in Höhe von 125,- an. Die Endreinigung (innen + außen) wird vom Vermieter zu den genannten Kosten (60,- ) durchgeführt. 8. Verlust Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden. 9. Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.

10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Bamberg. Übergabe- / Rücknahmeprotokoll Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z. B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand. Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.