Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

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Transkript:

Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG Hannover, 11. 08. 2015 2 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

Inhaltsverzeichnis I Einführung 2 II Corporate Governance Commitment 3 III Aktionäre und Hauptversammlung 4 IV Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat 5 V Vorstand 6 VI Aufsichtsrat 8 VII Transparenz 11 VIII Rechnungslegung und Abschlussprüfung 13 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG 1

I Einführung Vorstand und Aufsichtsrat der Talanx AG haben am 11. August 2015 beschlossen, die seit dem 13. August 2012 geltenden Corporate- Governance-Grundsätze anzupassen und wie folgt zu fassen: Die Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx orientieren sich am Deutschen Corporate-Governance-Kodex (in der Fassung vom 5. Mai 2015) und dienen dem Ziel, das Vertrauen von Aktionären, Geschäftspartnern, Kunden, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen und den Konzern weiter zu intensivieren und dauerhaft zu festigen. Durch die konsequente Umsetzung einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung wird die Position der Gesellschaft und des Konzerns auf den Kapitalmärkten gestärkt. Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeiter der Talanx identifizieren sich mit den Corporate-Governance-Grundsätzen; der Vorstand trägt dafür Sorge, dass sie konzernweit Beachtung finden. 2 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

II Corporate Governance Commitment a) Die Corporate-Governance-Grundsätze stehen der Öffentlichkeit in ihrer jeweils aktuellen Fassung über das Internet sowie auf Anforderung auch in Papierform zur Verfügung. Sie werden in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies geschieht aufgrund gesetzlicher Vorgaben sowie unter Einbeziehung international geltender Best Practice -Standards. b) Die Talanx unterstützt sinnvolle und pragmatische Corporate-Governance-Grundsätze und erkennt diese als Leitlinie ihrer Aktivitäten an. Das Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung ist in unserer Unternehmensphilosophie fest verankert. c) Die Umsetzung und Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze wird konzernweit sichergestellt. Hierzu wurde die Funktion eines Corporate-Governance-Beauftragten eingerichtet. Mindestens einmal jährlich berichtet der Vorstand zum Erfüllungsgrad der Corporate Governance gegenüber dem Aufsichtsrat. d) Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate-Governance-Bericht). Der Corporate-Governance-Bericht wird im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Beide Veröffentlichungen erfolgen im Rahmen des Geschäftsberichts, der auch über das Internet zur Verfügung steht. Die Berichterstattung umfasst ebenfalls die Entsprechenserklärung der Talanx zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex, nebst Erläuterung etwaiger Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Neben der aktuellen Entsprechenserklärung können die Fassungen der vergangenen fünf Jahre im Internet abgerufen werden. Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG 3

III Aktionäre und Hauptversammlung a) Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit erfolgt eine aktuelle Informationsversorgung aller Aktionäre auch über das Internet. Die aktionärsrelevanten Informationen werden rechtzeitig veröffentlicht und umfassen unter anderem die Einladung zur Hauptversammlung, deren Tagesordnung sowie auch etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie mögliche Stellungnahmen der Verwaltung. b) Hat die Gesellschaft Stimmrechtsvertreter benannt und werden diese Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, kann die Vollmacht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in jeder von der Gesellschaft zugelassenen Weise erteilt werden. Die Einzelheiten für die Bevollmächtigung werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. c) Eine Aufzeichnung der wesentlichen Inhalte der Hauptversammlung steht auf der Internetseite der Talanx zur Verfügung. 4 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

IV Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat a) Der Vorstand führt die Geschäfte des Unternehmens nach den Gesetzen und der Satzung sowie nach der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung in eigener Verantwortung. Die Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und sonstiger dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) finden dabei Berücksichtigung. Er sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Die Regelungen über die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand sind in der Geschäftsordnung schriftlich verankert. b) Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legt die Geschäftsordnung Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest. Hierzu gehören die strategischen Grundsätze und Zielsetzungen sowie Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens maßgeblich beeinflussen. Soweit geboten, werden Vorstand und Aufsichtsrat bei Übernahmeangeboten die Mitwirkung der Aktionäre durch die Einberufung einer Hauptversammlung sicherstellen. c) Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend u.a. über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance der Gesellschaft und der wesentlichen Konzernunternehmen. Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festgelegt. d) Für Vorstand und Aufsichtsrat besteht eine D&O-Versicherung. Diese sieht einen Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis maximal zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsbzw. Aufsichtsratsmitglieds vor. Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG 5

V Vorstand a) Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und berücksichtigt sowohl positive als auch negative Entwicklungen. Sie wird für jedes Vorstandsmitglied aufgeteilt nach festen und variablen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung unter Namensnennung offengelegt. b) Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich zusammen aus einem Konzernbonus und einem Individualbonus sowie bei operativen Vorstandsmitgliedern einem Geschäftsbereichsbonus. Als Konzernbonus wird ein individuell bestimmter und im Dienstvertrag festgelegter Betrag je 0,1 % -Punkt, um den die durchschnittliche Eigenkapitalrendite der letzten drei Geschäftsjahre des Talanx Konzerns den risikofreien Zinssatz übersteigt, vergütet. Der Geschäftsbereichsbonus orientiert sich am nachhaltigen Erfolg des von dem betreffenden Vorstandsmitglied verantworteten Geschäftsbereichs. Im Übrigen werden für das Vorstandsmitglied jährlich individuelle, im Folgejahr zu erreichende persönliche Ziele festgelegt. Eine nachträgliche Änderung der Bezugsgrößen ist ausgeschlossen. Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist maximiert. 40 % der variablen Vergütung wird verzögert nach drei bzw. vier Jahren ausgezahlt. c) Zur Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten bedarf die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ihrer Angehörigen der Zustimmung des Aufsichtsrats. 6 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

d) Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Talanx-Konzerns, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. e) Jedes Vorstandsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. f) Die Talanx misst dem Risikomanagement-System auch im Interesse der Aktionäre eine herausragende Bedeutung bei. Es findet eine laufende Überprüfung der Effektivität dieses Systems statt. g) Der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity). Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG 7

VI Aufsichtsrat a) Der Aufsichtsrat berät den Vorstand regelmäßig bei der Geschäftsführung und überwacht diese. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den gesetzlichen Regelungen aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. b) Bei der Auswahl der Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, wird darauf geachtet, dass es sich um Personen handelt, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Des Weiteren wird bei der Auswahl dem Grundsatz der Vielfalt Rechnung getragen. Die Aufsichtsratsmitglieder gewährleisten für ihre Tätigkeit eine hinreichende zeitliche Verfügbarkeit; potenzielle Interessenkonflikte werden vermieden. Nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sollen Aufsichtsratsmitglieder zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde eine Regelgrenze von drei zusammenhängenden Amtsperioden festgelegt, wobei die nächste, ab Ende der Hauptversammlung 2018 bzw. für die Arbeitnehmervertreter ab Ende der Hauptversammlung 2019 beginnende Amtsperiode die erste Amtsperiode ist, die diesbezüglich zu berücksichtigen ist. Die Einbeziehung vor diesen Zeitpunkten abgelaufener Amtsperioden findet nicht statt. c) Eine Wiederbestellung von Vorständen vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats soll dieser nur Personen zu Mitgliedern des Vorstands bestellen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bestellungszeiträume sollen so bestimmt werden, dass diese spätestens in dem Monat enden, im dem das Vorstandsmitglied sein 65. Lebensjahr vollendet. 8 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

d) Zur Sicherung einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen. e) Zur Behandlung komplexer Sachverhalte und in Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens bildet der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Geschäftsordnung Ausschüsse. Zurzeit sind dies der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der Finanzund Prüfungsausschuss, der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss. Bei der Besetzung der Ausschüsse wird maßgeblich die jeweils erforderliche fachliche Eignung der Ausschussmitglieder berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Aufsichtsratsmitglieder bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch die Talanx unterstützt. f) Im Finanz- und Prüfungsausschuss werden u.a. Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements bearbeitet. Der Ausschuss befasst sich zudem mit der Frage der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, erteilt den Prüfungsauftrag und bestimmt die Prüfungsschwerpunkte. g) Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält feste und variable Bestandteile, die sich u.a. an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens orientieren. Bei der Festlegung der Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden die Funktionen des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen entsprechend berücksichtigt. Die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen sowie etwaige gewährte Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, werden individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen offengelegt. Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG 9

VI Aufsichtsrat (Fortsetzung) h) Der Abschlussprüfer berichtet unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Weiterhin ist sichergestellt, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex ergeben. i) Jedes Aufsichtsratsmitglied legt etwaige Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offen. Ferner informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten in der Person einzelner Aufsichtsratsmitglieder erfolgt eine Beendigung des Mandats. j) Das Aufsichtsratsplenum überprüft regelmäßig die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungs beurteilung und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens festgelegt. k) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und deren Veränderung. 10 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

VII Transparenz a) Die Talanx AG beachtet bei der Weitergabe von Informationen an Unternehmensexterne die Grundsätze der Transparenz, Aktualität, Offenheit, Klarheit und der gebotenen Gleichbehandlung ( Fair Disclosure ). b) Die aktuelle Informationsversorgung erfolgt über verschiedene Kommunikationsmedien, insbesondere über das Internet und Pressemitteilungen sowie durch regelmäßige Analystenkonferenzen. Der Internationalität des Geschäfts sowie der Aktionäre wird durch Mehrsprachigkeit der Veröffentlichungen Rechnung getragen. c) Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (und ihre Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die mit dem Vorstand- oder Aufsichtsratsmitglied zum Zeitpunkt des Erwerbs seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben) melden, sobald die Betragsgrenze, ab der eine solche Meldung erfolgen muss, erreicht oder überschritten wird, den Erwerb bzw. die Veräußerung von Aktien bzw. anderen vom Börsenkurs der Aktien der Talanx AG abhängigen Finanzinstrumenten dem Emittenten, der für eine entsprechende Meldung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rechnung trägt. d) Zusätzlich werden im Anhang zum Konzernabschluss folgende Angaben gemacht: Der Besitz von Aktien der Talanx AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente des einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds wird dann angegeben, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, wird der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben. Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG 11

VII Transparenz (Fortsetzung) e) Im Rahmen unserer Informationspolitik werden die voraussichtlichen Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffent - lichun gen (u. a. Bekanntgabe von Quartals- und Jahresergebnissen, Geschäfts bericht, Zwischenberichte) und der Termin der Hauptversammlung in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert. Alle wesentlichen veröffentlichten Informationen über das Unternehmen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich und in englischer Sprache erhältlich. 12 Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG

VIII Rechnungslegung und Abschlussprüfung a) Anteilseigner und Dritte werden während des Geschäftsjahres durch Zwischenberichte unterrichtet. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte werden unter Beachtung der einschlägigen internationalen Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt. Die Prüfung des Konzernabschlusses durch die vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt nach international anerkannten Prüfungsstandards. b) Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die konkrete Ausgestaltung der Talanx Share Awards für den Vorstand werden im Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft dargestellt und erläutert. Hierbei erfolgt auch eine Angabe zum Wert der Share Awards. c) Bei der Auswahl der Abschlussprüfer wird auf eine ausreichende Unabhängigkeit sowie auf ein angemessenes Prüfungshonorar geachtet. d) Sofern im Konzern unterschiedliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für die Durchführung von Prüfungen genutzt werden, ist sichergestellt, dass einheitliche Bilanzierungsgrundsätze beachtet werden. e) Die Veröffentlichung der Quartalsberichte und des Jahresabschlusses erfolgt zeitnah nach Ende der Berichtsperiode. f) Im Konzernabschluss werden Beziehungen zu Aktionären erläutert, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahe stehende Personen zu qualifizieren sind. Corporate-Governance-Grundsätze der Talanx AG 13

7020100016 (August 2015) Talanx AG Group Communications Riethorst 2 30659 Hannover Tel. +49 511 3747-2022 Fax +49 511 3747-2025 www.talanx.com