Allgemeine Geschäftsbedingungen der adequapharm GmbH

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in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.

Transkript:

1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung ab dem 01.12.2014 in Kraft. Sie regeln den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden (Großhändler und Apotheken). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn deren Einbeziehung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen ist ihre Geltung ausgeschlossen, selbst wenn wir von ihnen Kenntnis haben und das Geschäft vorbehaltlos abwickeln. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Aufträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. 1.2. Unsere Angebote, Annahmen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese erkennt der Kunde durch Erteilung des Auftrages, durch die Entgegennahme der Lieferung oder durch eine aufforderte Unterschrift auf unserem Kundenstammblatt, an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2. Bestellung und Vertragsabschluss 2.1. Die Angebote der adequapharm GmbH sind freibleibend. 2.2. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung der bei uns eingegangenen Bestellung, durch Rechnungserteilung oder durch Übersendung der Ware zustande. Der Vertragsinhalt richtet sich nach der Auftragsbestätigung bzw. Lieferschein und Rechnung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.3. Mündliche Bestellungen und mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. 2.4 Wir sind berechtigt vor Lieferung einen Nachweis der Erlaubnis zum Handel mit Arzneimittel anzufordern. Wir geraten bis zum Eingang des Nachweises nicht in Lieferverzug. Sollte der Kunde den Nachweis nicht unverzüglich erbringen, gerät er in Annahmeverzug. 3. Preise 3.1. Unsere Listenpreise sind freibleibend und gelten ausschließlich für den Inlandsbedarf. Es werden stets die am Tage der Versandbereitstellung gültigen Preise fakturiert. 3.2. Soweit im konkreten Fall nicht anderes vereinbart wird, gelten im Falle von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die jeweils in der Lauer-Taxe der IFA GmbH für die konkrete Handelsstufe benannten Netto-Preise in Verbindung mit den maßgeblichen Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung. Soweit die Ware nicht in der Lauer-Taxe 1

aufgeführt ist, gilt unsere Preisliste am Tag der Lieferung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 3.3. Die Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Transportkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. 3.4. Rabatte oder individuelle Lieferkonditionen werden als Sondervereinbarung zwischen uns und unserem Kunden festgelegt. 4. Zahlung 4.1. Sofern im Einzelfall nichts anders vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. 4.2. Die Zahlung erfolgt unbar durch Überweisung auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten oder durch Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. 4.3. Sofern die Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, beträgt die Vorankündigungsfrist mindestens einen Werktag. Die Vorankündigung erfolgt per Rechnung bzw. Zahlungsavis. 4.4. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, sofern keine besondere Leistungsbestimmung getroffen wird. 4.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn seine Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 4.6. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es werden Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch 8% über dem Basiszinssatz sowie 3,00 EUR Mahnkostenanteil berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 4.7. Kommt der Kunde mit Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden sofort alle Forderungen der adequapharm GmbH gegen diesen Kunden fällig. Dies gilt insbesondere auch, wenn eine vereinbarte Einzugsermächtigung zur sofortigen Lastschrift vom Bankkonto des Kunden widerrufen oder nicht eingelöst wird. 4.8. Die adequapharm GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, ein registriertes Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. 5. Lieferung 5.1. Bei Aufträgen ab einem Bestellwert von 80,00 EUR netto, also nach Abzug der Umsatzsteuer und etwaiger Preisnachlässe, liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Verpackung frei Haus unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach unserer Wahl. Erfolgt die Lieferung auf Sonderwunsch des Käufers auf einem bestimmten Versandweg oder zu einem bestimmten Termin, hat der Käufer etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten zu tragen. 2

5.2. Bei Aufträgen unter einem Bestellwert von 80,00 EUR netto wird ein Versandkostenanteil von 5,00 EUR netto berechnet. 5.3. Unsere Verpflichtung zur Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Paketdienst oder einem Spediteur übergeben worden ist. Mit dieser Übergabe geht die Gefahr auf den Kunden über. 5.4. Sofern zwischen uns und dem Kunden schriftlich nichts anderes vereinbart wird, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Eine feste Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Die Regelungen unter Ziffer 5.5. und 5.6. bleiben hierdurch unberührt. 5.5. Bestellungen werden im Allgemeinen unverzüglich ausgeführt. Ist eine unverzügliche Lieferung der Gesamtbestellung im Einzelfall nicht möglich, behalten wir uns Teillieferungen vor. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt die adequapharm GmbH. 5.6. Wir werden von der Lieferpflicht frei, wenn unser Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig liefert. Die Verpflichtung, uns bei Fremdlieferanten einzudecken, besteht nicht. 5.7. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten und/oder nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Frist zur Erfüllung vom Vertrag zurückzutreten. 5.8. Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Fälle höherer Gewalt sind Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. 5.9. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmungen mit den Bestell- und Lieferunterlagen zu untersuchen und Schäden, Mängel oder sonstige Abweichungen sofort anzuzeigen. Der Kunde hat uns und dem beauftragten Transportdienstleister unverzüglich schriftlich anzuzeigen im Fall von Transportschäden. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. 6.2. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. 6.3. Der Kunde ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in 3

Höhe unseres Forderungsanteiles solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. 6.4. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 7. Weiterverkauf 7.1. Abgesehen von den in 31 Apothekenbetriebsordnung genannten Fällen dürfen die von uns bezogenen Präparate nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden. 7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns gelieferte Ware nicht in das Gebiet außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder in Freizonen einschließlich Freihafengebiete zu verkaufen. 8. Gewährleistung und Haftung 8.1. Der Kunde verpflichtet sich die gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang auf deren Richtigkeit zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. 8.2. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Rücknahme gegen Lieferung mangelfreier Ware. Falls nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verlangen des Kunden auf Ersatzlieferung fehlerfreie Ware durch uns als Ersatz geliefert wird, wird dem Kunden der von ihm für die Ware gezahlte Betrag erstattet. 8.3. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der aufgetretene Mangel ist von uns zu vertreten und/oder wir haben bezüglich der Qualität der Ware eine Garantie übernommen. Wir übernehmen insbesondere keine Gewähr für Schäden an der Ware, die durch unsachgemäße Anwendung, Transport oder Lagerung verursacht wurden, sofern diese Schänden nicht auf unser schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind. 8.4. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. 8.5. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, aufgrund einer Sachmängelhaftung oder aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden ( 286 BGB). Insoweit haften wir für 4

jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Unbeschadet bleiben die Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz. 8.6. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. 9. Retouren und Gutschriften 9.1. Die Rücknahme oder der Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach Maßgabe unserer Retourenregelung in der jeweils geltenden Fassung. 9.2. Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. 9.3. Kunden haben unabhängig von ihren Gewährleistungsansprüchen und unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei der adequapharm GmbH gekaufte Ware zu retournieren. Die Rücksende- und Erstattungsbedingungen sind in der Retourenregelung beschrieben die auf der Webseite der adequapharm GmbH eingesehen und von dort heruntergeladen werden können. 10. Datenspeicherung 10.1. Kundendaten werden, soweit dies zur Abwicklung des Geschäfts notwendig und nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig ist, elektronisch gespeichert und verarbeitet. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 11.1. Erfüllungsort für Warenlieferungen, Zahlungen und sonstige Vertragsleistungen ist Berlin. 11.2. Gerichtsstand ist Berlin. 11.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland 12. Schlussbestimmungen 12.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen ist ihre Geltung ausgeschlossen, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. 12.2. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 5

Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand: 01.12.2014 6