Kundenkategorisierung und Geschäftsarten Gemäß MiFID müssen Kunden in eine der nachfolgend aufgeführten Kundenklassen eingestuft werden. Die jeweilige Kundenklasse bestimmt das Schutzniveau, welches der Kunde genießt. In besonderen Fällen und bei Erfüllung von bestimmten, gesetzlich genau beschriebenen Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit für Privatkunden, sich auf schriftlichen Antrag umstufen zu lassen. Es ist jedoch zu beachten, dass mit der Änderung der Einstufung auch eine Änderung des Schutzniveaus verbunden ist. Privatkunden Als Privatkunden gelten alle Kunden, die weder die Kriterien für professionelle Kunden noch diejenigen für geeignete Gegenparteien erfüllen. Professionelle Kunden Grundsätzlich fallen in diese Kundenklasse institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen, Pensionskassen, staatliche Stellen und große Unternehmen. Bei einem professionellen Kunden nimmt das Gesetz an, dass die handelnden Personen über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, um Anlageentscheidungen treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Geeignete Gegenparteien Als geeignete Gegenpartei kommen gemäß gesetzlich vorgegebenen Kriterien lediglich beaufsichtigte Rechtspersönlichkeiten, größere Unternehmen sowie Regierungen, Zentralbanken und internationale bzw. supranationale Organisationen in Frage. Auch bei dieser Kundenklasse gelten die erwähnten gesetzlichen Annahmen. Soweit wir bei bestimmten Kunden eine Einstufung als professionelle Kunden bzw. geeignete Gegenparteien als angemessen erachten, werden wir mit separatem Schreiben darüber informieren; ansonsten gehen Sie bitte davon aus, als Privatkunde und damit mit dem höchsten vom Gesetz vorgesehen Schutzniveau eingestuft zu sein. Geschäftsarten Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, Dienstleistungen mit unterschiedlicher Beratungsintensität zu erbringen. Wie bisher bieten wir die Leistungen der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung an, wobei Empfehlungen eines Finanzinstruments oder einer Wertpapierdienstleistung auf Basis der zuvor ermittelten Kundendaten zu Kenntnissen, Erfahrungen und Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen sowie der Risikoneigung erfolgen («Eignungsprüfung»). Abweichungen von diesen Grundsätzen können nach Ermessen und mit Einverständnis der Constantia Privatbank im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in einer konkreten Kundenverbindung vorgesehen werden. Wenden Sie sich ggf. bitte an Ihren Kundenberater.
Zusammenfassung der Grundsätze der Durchführung von Aufträgen Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) normiert in den 52 ff die Verpflichtung zur Festlegung von Grundsätzen für die Durchführung von Aufträgen in Wertpapieren (Finanzinstrumenten), auch Durchführungspolitik (Best Execution Policy) genannt. Die Durchführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die ein Kunde der Constantia Privatbank zum Zwecke des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren erteilt. Sie gelten auch, wenn die Constantia Privatbank in Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit einem Kunden für Rechnung des Kunden Wertpapiere kauft oder verkauft. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Constantia Privatbank. Die Constantia Privatbank wird Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren entweder als Kommissionärin mit oder ohne Selbsteintritt ausführen oder mit dem Kunden Festpreisgeschäfte tätigen. Die Erstellung der hier in einer Zusammenfassung wiedergegebenen Grundsätze wird von der Constantia Privatbank im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen vorgenommen. Dabei berücksichtigt die Constantia Privatbank folgende Faktoren: Preis (Kurs) und Kosten der Auftragsdurchführung Schnelligkeit Wahrscheinlichkeit der Ausführung Wahrscheinlichkeit der Abwicklung (insbesondere bei ausländischen Handelsplätzen) Umfang bzw. Größe einer möglichen Auftragsausführung Art des Auftrages (z. B. limitiert oder unlimitiert) alle sonstigen relevanten Aspekte Im Sinne der gesetzlichen Anforderungen für Privatkunden werden die Ausführungsaspekte des Preises und der Kosten von der Constantia Privatbank gemeinsam betrachtet und am stärksten gewichtet. KOMMISSIONSGESCHÄFTE I. Durchführung des Kommissionsauftrages (1) Ausführungsgeschäft / Beauftragung eines Zwischenkommissionärs Die Constantia Privatbank führt Aufträge ihres Kunden zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten im In- und Ausland als Kommissionärin aus. Hierzu schließt die Constantia Privatbank für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Die Constantia Privatbank darf solche Aufträge auch durch Selbsteintritt ausführen und wird dem Kunden hierüber in der Abrechnung berichten. (2) Geltung von Rechtsvorschriften / Usancen / Geschäftsbedingungen Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Usancen; daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Constantia Privatbank.
(3) Preis des Ausführungsgeschäfts / Entgelt / Aufwendungen Die Constantia Privatbank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäftes ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Aufwendungen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. II. Ausführungsplatz und Ausführungsart (1) Vorrang von Kundenweisungen Der Kunde kann den Ausführungsplatz und die Handelsart für ein Einzelgeschäft oder generell bestimmen. Erteilt der Kunde keine Weisung, gilt der folgende Absatz 2. Erteilt der Kunde Weisungen, erkennt er an, dass die Constantia Privatbank insoweit nicht verpflichtet ist, den Auftrag entsprechend ihren Durchführungsgrundsätzen zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen. (2) Ausführung im Inland oder Ausland (a) Aufträge über Aktien inländischer Emittenten, die an einer Börse gehandelt werden, werden an der Wiener Börse ausgeführt. (b) Aufträge über Aktien, die nicht im Inland gehandelt werden, Anleihen und Derivate werden an Zwischenkommissionäre weitergeleitet und von diesen gemäß deren Durchführungsgrundsätzen ausgeführt. (3) Berichtspflicht Über die Ausführung, den Ausführungsplatz und die Ausführungsart wird die Constantia Privatbank dem Kunden unverzüglich berichten. (4) Grundsätze der Auswahl / Überprüfung Wird ein Wertpapier gemäß Absatz 2b von mehreren Zwischenkommissionären gehandelt, so erfolgt die Ausführung über denjenigen, der für diese Wertpapierart nach dem Ergebnis der letzten Überprüfung die beste Ausführungsqualität erwarten lässt. Die festzustellende Ausführungsqualität bestimmt sich primär nach dem Gesamtentgelt (Preis und Kosten). Bieten mehrere Zwischenkommissionäre eine gleich gute Ausführungsqualität, wird die Constantia Privatbank zwischen diesen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Auswahl treffen. Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Handelsplätzen und Zwischenkommissionären wird die Constantia Privatbank jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung wahrnehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Handelsplatz gesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Über Änderungen bei der Auswahl wird die Constantia Privatbank den Kunden informieren. FESTPREISGESCHÄFTE Vereinbaren Constantia Privatbank und Kunde für das einzelne Geschäft einen festen Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt die Constantia Privatbank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Constantia Privatbank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen), und wird dabei die Marktlage berücksichtigen.
SONSTIGES Zum Erwerb bzw. zur Veräußerung von Finanzinstrumenten ist die Zustimmung des Kunden zu den hier in einer Zusammenfassung wiedergegebenen Grundsätzen der Durchführung von Aufträgen notwendig. Wir bieten Ihnen daher die Ausführung derartiger Aufträge nach diesen Grundsätzen die in der Langfassung unter www.constantia.at/mifid veröffentlicht sind an. Im Fall der Ablehnung dieser Grundsätze bzw. eines Widerrufes einer erteilten Zustimmung können wir Kundenaufträge nicht bzw. nur nach eigenem Ermessen akzeptieren. Allfällige Änderungen dieser Grundsätze werden ebenfalls auf der erwähnten Website publiziert.
Umgang mit Interessenkonflikten (Grundzüge) Die Constantia Privatbank vereint die Tugenden der klassischen Privatbank mit den Stärken einer modernen Investmentbank. Dazu gehört auch, von ihren Mitarbeitern Integrität und Professionalität gegenüber ihren Kunden zu erwarten. Für die Mitarbeiter der Constantia Privatbank ist es daher eine Selbstverständlichkeit, Gesetze, regulatorische Vorschriften und/oder innerbetriebliche Bestimmungen zu kennen und anzuwenden. Das besondere Maß der Verantwortung der Mitarbeiter für die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und/oder innerbetrieblicher Bestimmungen basiert auf der Vermeidung jeglicher Handlungsweisen, Abhängigkeiten oder Interessensverflechtungen, sowohl innerhalb wie außerhalb der Bank, die geeignet sind, die Interessen des Kunden oder der Constantia Privatbank zu beeinträchtigen. VIELFALT VON LEISTUNGEN UND FINANZINSTRUMENTEN Das immer größer werdende Spektrum von Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen, die von der Constantia Privatbank angeboten und ausgeführt werden, hat das Potenzial für Interessenkonflikte zwischen diesen Tätigkeiten und den Interessen ihrer Kunden erhöht. GESETZLICHE GRUNDLAGE UND ANFORDERUNGEN Die Anforderungen, welche das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) basierend auf der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente («MiFID Markets in Financial Instruments Directive») an Kreditinstitute, und somit auch an die Constantia Privatbank, im Hinblick auf den Umgang mit Interessenkonflikten stellt, können in eine dreistufige Ordnung gebracht werden: Erkennen, Verhindern und Offenlegen. Daher trifft die Constantia Privatbank alle angemessenen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten, Nebendienstleistungen oder einer Kombination derselben im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten entstehen, zu erkennen, sowie durch geeignete, insbesondere organisatorische und verwaltungsmäßige Maßnahmen, zu verhindern oder gegebenenfalls dem Kunden eindeutig offenzulegen. MÖGLICHE INTERESSENKONFLIKTE UND BETROFFENE BEREICHE Interessenkonflikte können einerseits zwischen der Constantia Privatbank selbst, einschließlich ihrer Geschäftsleitung, ihren Mitarbeitern und vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit ihr direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und ihren Kunden, sowie andererseits zwischen ihren Kunden entstehen. Besonders betroffen sind die Bereiche Finanzanalyse, Beratung, Eigenhandel, Vermögensverwaltung, Unternehmensfinanzierungen, das Emissions- und das M&A-Geschäft. Insbesondere folgende Konstellationen und Verhaltensweisen stellen potenzielle Interessenkonflikte dar, die den Interessen des Kunden schaden können: Wenn die Constantia Privatbank oder eine direkt oder indirekt durch Kontrolle mit ihr verbundene Person zu Lasten des Kunden einen finanziellen Vorteil erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet, am Ergebnis einer für den Kunden erbrachten Dienstleistung oder eines im Namen des Kunden getätigten Geschäftes ein Interesse hat, das dem Interesse des Kunden zuwiderläuft,
einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen eines anderen Kunden oder einer anderen Gruppe von Kunden vor die Interessen des Kunden zu stellen, der gleichen Tätigkeit nachgeht wie der Kunde, aktuell oder künftig von einer anderen Person als dem Kunden in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Dienstleistung zusätzlich zu der dafür üblichen Provision oder Gebühr einen Anreiz in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält. Personen, die mit mehreren, mit einem möglichen Interessenkonflikt verbundenen Tätigkeiten befasst sind, führen diese mit einem Grad an Unabhängigkeit aus, der der Größe und den Dienstleistungen der Constantia Privatbank und dem Risiko, dass Kundeninteressen geschädigt werden, angemessen ist. AUFGABEN DER COMPLIANCE-FUNKTION Unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung fällt der unabhängigen Compliance- Funktion die Aufgabe zu, die betreffenden Abteilungen bzw. Mitarbeiter durch entsprechende Information und Instruktion in die Lage zu versetzen, Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder eine entsprechende Information an die Compliance-Funktion zu veranlassen. Die Erkennung und Vermeidung konkreter Interessenkonflikte bleibt Aufgabe der betreffenden Abteilungen bzw. Mitarbeiter, wird jedoch von der Compliance-Funktion überwacht und gegebenenfalls durchgesetzt. Als Maßnahmen und Instrumente, die für den Umgang mit Interessenkonflikten eingesetzt werden können, kommen in Betracht: die Abstandnahme von einem der konfligierenden Geschäfte die möglichen Konfliktlinien folgende Separierung der Geschäftsbereiche und die Beschränkung oder Kontrolle des Informationsflusses zwischen diesen (Vertraulichkeitsbereiche) bei bestimmten Arten von Interessenkonflikten, insbesondere bei knappheitsbedingten, empfiehlt sich die strikte Anwendung des Prioritätsprinzips oder die Repartierung bei der Auftragsausführung. Die Compliance-Funktion trägt dafür Sorge, dass wirksame Strategien für alle relevanten Bereiche schriftlich erstellt werden, überprüft periodisch deren Effizienz und Zweckmäßigkeit und überwacht die Einhaltung der daraus resultierenden Vorschriften.
Das Profil der Constantia Privatbank und weitere Informationen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 Name Constantia Privatbank Aktiengesellschaft Anschrift Bankgasse 2, A-1010 Wien Telefon +43 (1) 53616-0 Telefax +43 (1) 53616-900 E-Mail marketing@constantia.at Internet www.constantia.at Bankleitzahl 76320 UID 15358100 SWIFT (BIC) COPRATWW FN (Handelsgericht Wien) 80713x Zuständige Aufsichtsbehörde FMA Finanzmarktaufsicht, A-1020 Wien, Praterstraße 23, www.fma.gv.at Hauptgeschäftstätigkeit Die Constantia Privatbank bietet alle Arten von Geschäften in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten an, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren sowie deren Verwahrung. Laut Bescheid der Finanzmarktaufsicht verfügt die Constantia Privatbank über eine Bankenkonzession, die sämtliche unter 1 Abs. 1 Z 1-8, 10-11 und 17-18 Bankwesengesetz genannten Bankgeschäfte umfasst. Sprache und Kommunikationsmittel Alle Verträge zwischen der Constantia Privatbank und dem Kunden sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache abgefasst. Während der Laufzeit der Verträge wird sämtliche Kommunikation in Deutsch geführt. Im allgemeinen werden folgende Kommunikationsmittel eingesetzt: Persönliches Gespräch, Telefon, Telefax und Brief; Aufträge können über diese Medien erteilt werden. Für telefonische und per Fax übermittelte Aufträge sind separate schriftliche Vereinbarungen notwendig. Auch die Nutzung von Online-Depots bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte Mangels anderer Vereinbarung schließt die Constantia Privatbank Konten jährlich ab. Depotaufstellungen werden einmal jährlich erstellt. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Die Constantia Privatbank ist Mitglied der Einlagensicherung des Verbandes Österreichischer Banken und Bankiers GmbH. Gemäß 93 Bankwesengesetz sind die Einlagen bzw. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen daher bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro pro Einleger im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung geschützt. Im übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen der 93, 93a, 93b und 93c Bankwesengesetz.
Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern Zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen und der damit verbundenen Verwahrung und Verwaltung bedient sich die Constantia Privatbank externer Drittverwahrer (Lagerstellen) im Inund Ausland. Auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers wird dabei besonders großer Wert gelegt. Die Constantia Privatbank unterliegt bei der Verwahrung von Wertpapieren bei einem Dritten den geltenden Rechtsvorschriften und Usancen des entsprechenden Landes bzw. Verwahrortes sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Die Verwahrung erfolgt im Inland in der Regel als Sammelverwahrung, indem der Kunde anteiliger Miteigentümer am Sammelbestand der Wertpapiere der gleichen Gattung ist und somit ein Aussonderungsrecht im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Verwahrers hat. Im Ausland verwahrte Wertpapiere werden in der Regel in Wertpapierrechnung verbucht. Kunden, die in Wertpapierrechnung Gutschriften erhalten haben, tragen anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den gesamten Deckungsbestand durch von der Constantia Privatbank nicht zu vertretende Maßnahmen, Ereignisse oder Zugriffe Dritter treffen sollten. Die Constantia Privatbank trennt die Wertpapierbestände nach Kunden- und Eigenbestand der Bank. Um jederzeit unverzüglich die Vermögensgegenstände zu unterscheiden, wurden angemessene organisatorische Maßnahmen getroffen. Der Drittverwahrer im Ausland kann an den Wertpapieren (Kundenbestand) nur dann ein Sicherungs-, Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Constantia Privatbank den Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht nachkommt. Die internen Abwicklungsprozesse der Constantia Privatbank stellen einen reibungslosen Ablauf der Zahlungsaktivitäten sicher.