Medienbildung in der Schule. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012)



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Transkript:

Medienbildung in der Schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012)

Gliederung 1 Anlass und Ziel der Erklärung... 3 2 Bedeutung der Medienbildung in der Schule... 3 2.1 Unterstützung und Gestaltung innovativer und nachhaltiger Lehr- und Lernprozesse... 4 2.2 Selbst bestimmte, aktive und demokratische Teilhabe an Politik, Kultur und Gesellschaft... 4 2.3 Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung... 5 2.4 Ausprägung moralischer Haltungen, ethischer Werte und ästhetischer Urteile... 5 2.5 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Einflüssen und Wirkungen von Medien... 6 3 Handlungsfelder der Medienbildung in der Schule... 6 3.1 Lehr- und Bildungspläne... 6 3.2 Lehrerbildung... 7 3.3 Schulentwicklung... 7 3.4 Ausstattung und technischer Support... 7 3.5 Bildungsmedien... 8 3.6 Urheberrecht und Datenschutz... 8 3.7 Außerschulische Kooperationspartner... 8 3.8 Qualitätssicherung und Evaluation... 8 4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen... 9 2

1 Anlass und Ziel der Erklärung Mit ihrer Erklärung Medienpädagogik in der Schule vom 12.05.1995 hat die Kultusministerkonferenz seinerzeit grundlegende Aussagen zur Bedeutung der Medien für Schule und Bildung formuliert. Ohne dass Printmedien und audiovisuelle Medien wie Film, Fernsehen und Radio seither ihre Bedeutung für Individuum, Gesellschaft und Kultur verloren hätten, haben neue technologische Entwicklungen wie Digitalisierung, Internet und die breite Verfügbarkeit mobiler Endgeräte die Medienwelt in der Zwischenzeit grundlegend verändert. Die Konvergenz alter und neuer Medien, ihre universelle Verfügbarkeit sowie interaktive Medienangebote, soziale Online-Netzwerke und mediengestützte Dienstleistungen generieren neue Möglichkeiten und Chancen des Mediengebrauchs, führen aber auch zu neuen Herausforderungen und Gefahren. Diese betreffen die Gesellschaft insgesamt wie den Einzelnen, insbesondere seine Privatsphäre, seine Persönlichkeitsrechte und seine Datenschutzgrundrechte. Gleichzeitig sorgen neue Lerntechnologien wie z. B. das online-basierte Lehren und Lernen dafür, dass Unterricht, Erziehung und Bildung in weit größerem Maße als je zuvor durch Medien bestimmt werden. Somit ergeben sich durch Medienbildung für die Schulen veränderte Aufgaben, aber auch neue Chancen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags. Die Entwicklung von umfassender Medienkompetenz durch Medienbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Zusammenwirken von Schule und Elternhaus sowie mit den Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Kultur bewältigt werden kann. Die neue KMK- Erklärung Medienbildung in der Schule soll dazu beitragen, Medienbildung als Pflichtaufgabe schulischer Bildung nachhaltig zu verankern sowie den Schulen und Lehrkräften Orientierung für die Medienbildung in Erziehung und Unterricht zu geben. Zugleich sollen die sich durch den didaktisch-methodischen Gebrauch neuer Medien ergebenden Möglichkeiten und Chancen für die Gestaltung individueller und institutioneller Lehr- und Lernprozesse hervorgehoben werden. 2 Bedeutung der Medienbildung in der Schule Schulische Medienbildung versteht sich als dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Medienwelt. Sie zielt auf den Erwerb und die fortlaufende Erweiterung von Medienkompetenz; also jener Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und sozial verantwortliches Handeln in der medial geprägten Lebenswelt ermöglichen. Sie umfasst auch die Fähigkeit, sich verantwortungsvoll in der virtuellen Welt zu bewegen, die Wechselwirkung zwischen virtueller und materieller Welt zu begreifen und neben den Chancen auch die Risiken und Gefahren von digitalen Prozessen zu erkennen. 3

Da Medienkompetenz weder durch familiale Erziehung noch durch Sozialisation oder die individuelle Nutzung von Medien in der Freizeit allein erworben werden kann, ist eine grundlegende, umfassende und systematische Medienbildung im Rahmen der schulischen Bildung erforderlich. Zudem ist zeitgemäße Bildung in der Schule nicht ohne Medienbildung denkbar; sie ist als wichtiger Beitrag zu Lernprozessen zu sehen, die aus Wissen und Können, Anwenden und Gestalten sowie Reflektieren, Bewerten, Planen und Handeln erwachsen. Medienkompetenz leistet einen Beitrag zu persönlichen und beruflichen Entwicklungsperspektiven und kann mit Blick auf Medienwirkungs- und Mediennutzungsrisiken präventiv wirken. 2.1 Unterstützung und Gestaltung innovativer und nachhaltiger Lehr- und Lernprozesse Medien wirken durch ihr vielfältiges didaktisch-methodisches Potenzial, das Anschaulichkeit, inhaltliche Attraktivität und formale Qualität ebenso einschließt wie die Möglichkeit, eigene mediale Produkte kreativ zu gestalten, als Motor und Motivator für das Lehren und Lernen in der Schule. Sie können sowohl selbstgesteuertes als auch kooperatives Lernen unterstützen und bei der Implementierung innovativer Ansätze, wie problembasiertes oder forschendes Lernen, Hilfestellung leisten. Somit ermöglichen Medien den Lernenden die Übernahme von Verantwortung und Gestaltung bei der Planung, Reflexion und Dokumentation des eigenen Lernweges. Ihr sachgerechter Einsatz in zunehmend vernetzten Lernumgebungen fördert die Unterrichtsqualität, erhöht die Verfügbarkeit von digitalisierten Bildungsangeboten über räumliche und zeitliche Distanzen hinweg und erweitert die unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Spielräume schulischer Bildung. Ihr pädagogisch sinnvoller Einsatz unterstützt differenzierende, teilweise selbstgesteuerte und zugleich überprüfbare Lernprozesse. Medienkompetenz ergänzt zeitgemäß die traditionellen Kulturtechniken und gilt in nahezu allen Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung inzwischen als unverzichtbare Schlüsselqualifikation. Medien können aber nicht nur Bildungsprozesse und Lerntransfers in methodisch-didaktischem Sinne fördern; sie werden selbst zum Bildungsgegenstand. Schulische Medienbildung umfasst also stets das Lernen mit Medien und das Lernen über Medien. 2.2 Selbstbestimmte, aktive und demokratische Teilhabe an Politik, Kultur und Gesellschaft Die Kommunikations- und Massenmedien sind konstitutiver Bestandteil der gesellschaftlichen Wirklichkeit; sie gestalten politische Prozesse mit, beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung und entscheiden in hohem Maße über Umfang und Art gesellschaftlicher Teilhabe. Ob neue Medien dabei zu mehr Demokratie und zu mehr gesellschaftlicher Freiheit führen oder aber das eine wie das andere auch einschränken und bedrohen können, hängt wesentlich von ihrem kompetenten Gebrauch ab. Mangelnde Medienkompetenz beschränkt die Möglichkeiten des Einzelnen zur politischen Mitwirkung und kulturellen Partizipation. 4

Medienbildung ist somit Teil politischer Bildung und trägt damit zur Ausgestaltung unserer auf Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität ausgerichteten Gesellschaft bei. Zudem unterstützt Medienbildung die Bemühungen um Chancengleichheit beim Zugang zu Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsprozessen. 2.3 Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Die Medien sind durch ihre Präsenz und den alltäglichen Umgang mit ihnen längst zu einer Sozialisationsinstanz geworden. Die sich ständig erweiternden und immer stärker vernetzten medialen Angebote mit ihren dynamischen Symbol- und Lebenswelten eröffnen Heranwachsenden ganz neue Erfahrungs-, Handlungs- und Erlebnisräume. Wichtiges Ziel der Medienbildung ist die altersangemessene Fähigkeit, das wachsende Medienangebot kritisch zu reflektieren, daraus sinnvoll und bedürfnisbezogen auszuwählen und Medien sowohl für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch für die individuelle Lebensgestaltung angemessen, kreativ und sozial verantwortlich zu nutzen. 2.4 Ausprägung moralischer Haltungen, ethischer Werte und ästhetischer Urteile Kinder und Jugendliche entwickeln ihre moralischen Maßstäbe, ethischen Orientierungen und ästhetischen Urteile in ihrem familiären, persönlichen und gesellschaftlichen Umfeld sowie auch in der Auseinandersetzung mit Medien. Mediale Vorbilder, Heldenfiguren und Idole begleiten Kindheit und Jugend; Selbst- und Weltbilder, Argumentations- und Handlungsmuster, Rollenverständnisse und Verhaltensweisen werden oft medialen Kontexten entnommen. Medienbildung schafft die Voraussetzung, mediale Gestaltungselemente, Ausdrucksmittel und Codes zu analysieren und zu verstehen sowie mediale Botschaften entschlüsseln und ihre Intentionen bewerten zu können. Die durch das Internet etablierten Angebote eröffnen Kindern und Jugendlichen dafür neue Erfahrungs-, Gestaltungs- und Reflexionsräume, in denen sie Schutz brauchen und einer pädagogischen Begleitung bedürfen. Indem Medien Teil unserer Kultur und zugleich ihre Mittler sind, versteht sich Medienbildung immer auch als Querschnittsaufgabe kultureller Bildung. Sie befördert dabei kommunikatives, kooperatives und kreatives Handeln und ermöglicht fächerübergreifende Anschlusskommunikation. Einen Beitrag hierbei leistet die schulische Filmbildung. In der Begegnung mit dem Medium Film, seiner Sprache und seiner Wirkung wird die Sinneswahrnehmung geschult, die ästhetische Sensibilität gefördert, die Geschmacks- und Urteilsbildung unterstützt und die individuelle Ausdrucksfähigkeit erweitert. 5

2.5 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Einflüssen und Wirkungen von Medien Die Medienwelt birgt für den Einzelnen wie für die Gesellschaft aber auch Gefahren und Risiken. Diese liegen vor allem in der fahrlässigen Nutzung medialer Technologien und Dienste, im unbedachten oder verantwortungslosen Umgang mit personenbezogenen Daten, in der Nichtbeachtung urheberrechtlicher Grundsätze oder in der Konfrontation mit unerwünschten und gegebenenfalls entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und Darstellungen. Eine umfassende Medienbildung stellt hier eine unabdingbare Ergänzung des gesetzlichen Jugendmedien- und Datenschutzes dar. Medienkompetente Kinder und Jugendliche entwickeln Maßstäbe und Bewertungskriterien für den Gebrauch von Medien. Medienbildung soll sie befähigen, auf der Grundlage ihrer moralischen Maßstäbe, ethischen Orientierungen und ästhetischen Urteile potenziellen Entwicklungsbeeinträchtigungen, Wirkungsrisiken und Gefährdungen beispielsweise durch nicht altersgerechte, pornographische und gegebenenfalls strafrechtlich relevante Medienangebote selbstbewusst zu begegnen und darauf mit eigenen Handlungskompetenzen und Verhaltensstrategien zu reagieren. Medienbildung befähigt zur Datensparsamkeit und zur Vermeidung von Datenspuren und fördert die digitale Sicherheit der persönlichen Kommunikation. Insoweit trägt Medienbildung auch zur eigenverantwortlichen informationellen Selbstbestimmung und zum persönlichen Datenschutz bei. 3 Handlungsfelder der Medienbildung in der Schule Medienbildung trägt bei zum Erwerb fachlicher wie überfachlicher Kompetenzen, die für die aktuelle Lebensgestaltung ebenso wie für die Bewältigung künftiger Herausforderungen unverzichtbar sind. Medienbildung in der Schule ist kein Unterrichtsfach und hat keine entsprechend ausgeprägte fachdidaktische Tradition. Umso wichtiger ist es, in den nachfolgend genannten Handlungsfeldern die Voraussetzungen für eine umfassende, alle Fächer einbeziehende Medienbildung in der Schule zu schaffen. Diese Handlungsfelder stehen in enger Wechselwirkung zueinander. Gefordert ist daher eine ganzheitliche, vernetzte Strategie zur nachhaltigen Förderung der Medienbildung in der Schule. 3.1 Lehr- und Bildungspläne Medienbildung als Lernen mit Medien und Lernen über Medien ist in den Lehr- und Bildungsplänen der Länder zwar durchgängig ausgewiesen, allerdings unterscheiden sich Art, Umfang und Ausführlichkeit der Angaben deutlich. Wünschenswert wären die Aktualisierung und Akzentuierung der Medienbildung in den einzelnen Fächern und die Formulierung eige- 6

ner fächerübergreifender Kriterien zur Medienbildung. Bereits vorliegende kompetenzorientierte Konzepte zur schulischen Medienbildung können dazu zusätzlich hilfreiche Orientierung bieten. Die dort formulierten Kriterien sollten auf Landesebene in den Fächern und Lernbereichen der Lehr- und Bildungspläne konkret verankert und auf der Ebene der einzelnen Schule in Form eines Medienbildungskonzeptes oder Medienbildungsplans konkretisiert werden. Unverzichtbar ist die Berücksichtigung von Medienbildung und Medienkompetenz bei der Bewertung von Schülerleistungen. Die Zertifizierung und Dokumentation erworbener Medienkompetenz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, sie zielgerichtet für ihre weitere berufliche Bildungsplanung einsetzen zu können. 3.2 Lehrerbildung Lehrkräfte benötigen für die Vermittlung von Medienbildung sowohl eigene Medienkompetenz als auch medienpädagogische Kompetenzen. Das bedeutet, Lehrkräfte müssen mit den Medien und Medientechnologien kompetent und didaktisch reflektiert umgehen können, sie müssen gleichermaßen in der Lage sein, Medienerfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Unterricht zum Thema zu machen, Medienangebote zu analysieren und umfassend darüber zu reflektieren, gestalterische und kreative Prozesse mit Medien zu unterstützen und mit Schülerinnen und Schülern über Medienwirkungen zu sprechen. In diesem Sinne ist Medienbildung sowohl in den Bildungswissenschaften als auch in der fachbezogenen Lehrerausbildung der ersten und zweiten Phase in den Prüfungsordnungen ausreichend und verbindlich zu verankern. Diese grundlegende Ausbildung für Lehrkräfte muss fortgeführt und ergänzt werden durch entsprechende bedarfsgerechte Qualifizierungsund Fortbildungsangebote, in denen Medienkompetenz und medienpädagogische Kompetenzen für bestimmte Anwendungssituationen und Aufgabenstellungen im Zusammenhang von Schule und Unterricht vermittelt und erworben werden können. 3.3 Schulentwicklung Um Medienbildung komplexen Prozess sinnvoll moderieren und steuern zu können, bedarf es eines sorgfältigen Planungsrahmens. Das hierzu erforderliche Medienbildungskonzept muss an die konkreten pädagogischen, organisatorischen, technischen und personellen Rahmenbedingungen der einzelnen Schule und ihres Umfeldes sowie an die vorhandenen Arbeits- und Nutzungsbedürfnisse angepasst werden. 3.4 Ausstattung und technischer Support Schulen benötigen eine anforderungsgerechte Ausstattung, damit die Schülerinnen und Schüler mit und über Medien lernen und arbeiten können. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass die erforderliche Hard- und Software dort verfügbar ist, wo Unterricht tat- 7

sächlich stattfindet also auch außerhalb der klassischen Computerräume. Ausstattung, Vernetzung und Wartung der IT-Infrastruktur der Schulen ist in Abstimmung mit den Schulträgern im Rahmen von Medienentwicklungsplänen festzulegen. Dabei benötigen die Lehrerinnen und Lehrer Entlastung von der technischen Betreuung, um sich auf die pädagogischen Aufgaben beim Einsatz der digitalen Medien im Unterricht konzentrieren zu können. 3.5 Bildungsmedien Sowohl Bildungsmedien, die nur für Unterrichtszwecke hergestellt werden, als auch andere bildungsrelevante Medienangebote, insbesondere Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, sollten für die Nutzung in Schulen erschlossen, dokumentiert, und online verfügbar gemacht werden. Die Distribution dieser Medien geschieht über die regionalen Medienzentren, die Landesmedienzentren und/oder über die Länderportale. Die Nutzungsbedingungen für den Einsatz der Bildungsmedien in der Schule und die technische Infrastruktur sollen es den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die digital verfügbaren Medien sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule für Unterrichtszwecke nutzen zu dürfen. 3.6 Urheberrecht und Datenschutz Durch die hohe Verfügbarkeit von digitalen Medien und deren zunehmende Interaktivität stehen die Schulen auch vor neuen rechtlichen Herausforderungen: Vor allem auf den Gebieten Datenschutz, Jugendschutz und Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Lizenzrecht müssen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern sensibilisiert und unterstützt werden. Hierzu eignen sich etwa schulische Multiplikatorennetzwerke. Eine Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Einrichtungen, zum Beispiel den Landesbeauftragten für Datenschutz oder den Beauftragten für Kriminalprävention, kann hierbei hilfreich sein. 3.7 Außerschulische Kooperationspartner Die Schule sollte zur Vermittlung von Medienbildung sowohl innerschulisch als auch an außerschulischen Orten eng und verstärkt mit anderen Institutionen und Trägern zusammenarbeiten. Dazu zählen neben Institutionen aus dem Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie des Datenschutzes insbesondere außerschulische Bildungs- und Kultureinrichtungen, Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Medienanbieter ebenso wie Public Private Partnership-Kooperationen von Öffentlicher Hand mit der Kino-, Film- und Medienwirtschaft. Da der Umgang mit Medien familiär stark geprägt wird, kommt der Zusammenarbeit mit den Eltern beim Erwerb von Medienkompetenz eine große Bedeutung zu. 3.8 Qualitätssicherung und Evaluation Medienbildung in der Schule muss einerseits selbst qualitativen Standards entsprechen, andererseits ist sie aber auch ein Merkmal und Bestandteil der Qualität von Schule und Unter- 8

richt und soll daher als Bestandteil von Qualitätsentwicklung auch im Rahmen der Beratung, Begleitung und Unterstützung der Schulen, der internen und externen Evaluation und Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Schule ein Medienbildungskonzept umsetzt sowie die Evaluierung von Medienbildungskompetenzen der Lehrkräfte durchführt. 4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Medienbildung gehört zum Bildungsauftrag der Schule, denn Medienkompetenz ist neben Lesen, Rechnen und Schreiben eine weitere wichtige Kulturtechnik geworden. Kinder und Jugendliche leben in einer durch Medien wesentlich mitbestimmten Welt und sie lernen für eine Welt, in der die Bedeutung der Medien für alle Lebensbereiche noch zunehmen wird. Deshalb müssen Heranwachsende in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den Medien umzugehen, sie für eigene Bildungsprozesse sowie zur Erweiterung von Handlungsspielräumen zu nutzen und sich in medialen wie nichtmedialen Umwelten zu orientieren und wertbestimmte Entscheidungen zu treffen. Die vorliegende Erklärung Medienbildung in der Schule bestimmt und begründet den Stellenwert von Medienbildung in der Schule exemplarisch in fünf besonders wichtigen Dimensionen, die sich beziehen auf: die Förderung der Qualität des Lehrens und Lernens durch Medien, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe und Mitgestaltung, die Identitäts- und Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden, die Ausbildung von Haltungen, Wertorientierungen und ästhetischem Urteilsvermögen sowie den notwendigen Schutz vor negativen Wirkungen der Medien und des Mediengebrauchs. Beginnend mit der Aufgabe der fortschreitenden curricularen Verankerung bis hin zur Sicherung von Qualität und Kontinuität werden für die Umsetzung der entsprechenden Zielvorstellungen insgesamt acht Handlungsfelder benannt, in denen die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine gelingende Medienbildung in der Schule geschaffen werden müssen. Nur unter Beachtung der Zusammenhänge und Wechselwirkungen dieser Handlungsfelder können bildungspolitische Maßnahmen erfolgreich sein. 9

Bildungswege und Bildungschancen der heranwachsenden Generation zu gestalten ist eine weitreichende gesellschaftliche Aufgabe, die nur im Zusammenwirken aller an Schule und Unterricht Beteiligten gelingen kann. Den Kultusministerinnen und -ministern und den Kultussenatorinnen und -senatoren ist es ein wichtiges Anliegen, dass Medienbildung den ihr zukommenden Stellenwert im Kontext von Schule und Unterricht erhält. Die vorliegende Erklärung soll dazu einen Beitrag leisten. Folgende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz werden durch diesen Beschluss ersetzt: Empfehlung der Lehrerbildung auf dem Gebiet der Medienpädagogik (Beschluss der KMK vom 26.10.1979), Schulische Maßnahmen zur aktuellen Entwicklung am Videomarkt (Beschluss der KMK vom 25.11.1983), Erklärung der Kultusministerkonferenz Verzicht auf Gewaltdarstellung in den Medien (Beschluss der KMK vom 26.06.1992), Medienpädagogik in der Schule (Erklärung der KMK vom 12.05.1995), Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Beschluss der KMK vom 28.02.1997). 10