Allgemeine Bemerkungen zu den Aktivitäten im Handlungsfeld und den hinter den Zielen und Maßnahmen stehenden konzeptionellen Überlegungen:

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Kirchenkreis: Gifhorn Handlungsfeld Grundstandard / Nr. Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Nr. V) Allgemeine Bemerkungen zu den Aktivitäten im Handlungsfeld und den hinter den Zielen und Maßnahmen stehenden konzeptionellen Überlegungen: Allgemeine Bemerkungen Eltern übernehmen gemeinsam mit der Kirchengemeinde durch die Taufe ihrer Kinder eine Verpflichtung zur christlichen Erziehung und zum Heranführen an den Glauben. Nachdem die religiöse Sozialisation durch die elterliche Erziehung immer mehr zurückgeht, kommt der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen große Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von Kirche zu. Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat zum Ziel, sie zum Glauben einzuladen und sie an der christlichen Gemeinschaft in unserem Kirchenkreis, an Gemeinden, Gruppen oder auf Freizeiten zu beteiligen. Dies geschieht auf der Grundlage des von der Landesjugendkammer beschlossenen Leitbildes der Evangelischen Jugend. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie selbstverständlich Teil eines auch für sie interessanten und ansprechenden kirchlichen Lebens sind, ernst genommen werden und daran mitwirken können. Im Kirchenkreis Gifhorn gibt es zwischen den Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis abgestimmte Angebote für Ehrenamtliche, Kinder und Jugendliche, die von den jeweiligen Hauptberuflichen in den Gemeinden und im Kirchenkreis mit Kindern und Jugendlichen gestaltet werden. Die Angebote berücksichtigen die sozialräumlichen Strukturen und verknüpfen Bildungsarbeit, sozialdiakonisches Handeln, Spiritualität, Freizeitangebote und besondere Förderung einzelner Jugendlicher oder bestimmter Zielgruppen. Gemeinsames Kennzeichen dieser Angebote ist die Verknüpfung der Tätigkeitsfelder, die Vernetzung aller in diesen Bereichen tätigen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden und die hierbei zustande kommenden intensiven kommunikativen Prozesse. Die Arbeit in Eltern-Kind-Gruppen, die Arbeit der Kindertagesstätten und -krippen, die Kindergottesdienstarbeit, die kirchenmusikalische Arbeit und die Konfirmandenarbeit sind Bausteine der jeweiligen Gemeindekonzepte für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zu den grundlegenden Angeboten gehören auch Kindergruppen und Jugendgruppen sowie Freizeiten. Die im Kirchenkreis aktiven Verbände eigener Prägung können, wenn sie aktiv werden, in das Konzept einbezogen werden. Die in den Kirchengemeinden aktiven Jugendlichen werden durch die Gemeinde unterstützt. Sie sollen ermutigt werden, sich am Kirchenkreisjugendkonvent zu beteiligen und sich darüber hinaus in die Evangelische Jugend einzubringen. Förderung des ehrenamtlichen Engagements: Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt nach wie vor wesentlich von der Arbeit ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ehrenamtliche Jugendliche zu gewinnen und auszubilden, sie geistlich zu begleiten, ist ein eigenständiges Ziel der Arbeit mit Jugendlichen. Außerdem werden sie darauf vorbereitet und dafür qualifiziert, in der Kirche und in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Der KKJD ist in besonderer Weise für die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden zuständig. Es werden religionspädagogische und rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen vermittelt, so dass sie selbständig und verantwortlich Kinder- und Jugendgruppen leiten und Freizeiten begleiten können. Die Fortbildungen und Seminare dienen nicht zuletzt der Bewusstseins- und Persönlichkeitsentwicklung der

Mitarbeitenden. Ein wichtiges Themenfeld der Schulungsarbeit sind Themen wie beispielsweise die Gestaltung von Andachten, das Erzählen von biblischen Geschichten, das Kennenlernen von Struktur und Profil evangelischer Jugendarbeit. Die Fortbildungsangebote für die Ehrenamtlichen und Projekte auf regionaler Ebene oder Kirchenkreisebene ergänzen die Angebote der Gemeinden für Kinder und Jugendliche. Neben den JuleiCa-Schulungen gibt es jährlich Seminare für Personen, die Freizeiten leiten, Klausurtagungen zum Erstellen von Programmen für Freizeiten erlebnispädagogische Fortbildungen, im Wechsel das landeskirchenweite Landesjugendcamp oder den Kirchentag. Weitere Angebote, in denen Ehrenamtliche sich engagieren, unterstützt werden und die gleichzeitig Angebote für Kinder und Jugendliche aus den Gemeinden bilden, sind: vor Ort Maßnahmen wie: Kinderferienprojekte, Angebote für Konfirmandinnen und Konfirmanden, Musikevents. Aufgaben des Kirchenkreisjugenddienstes: Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird vom Kirchenkreisjugenddienst zusammen mit dem Kirchenkreisjugendkonvent geplant und koordiniert. Das geschieht durch die Kirchenkreisjugendkonventsarbeit, in der Fachkonferenz der in diesem Handlungsfeld im KK tätigen beruflich Mitarbeitenden (KIJAK), durch die Mitarbeit des Kreisjugendwarts in den Kirchenkreiskonferenzen, Besuche und Beratung von Kirchenvorständen bzw. Jugendausschüssen in Kirchengemeinden. Dem zuständigen Fachausschuss des Kirchenkreises wird regelmäßig berichtet. Der Kirchenkreisjugenddienst ist die Fachstelle für das Arbeitsfeld und die Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis, bildet die Anlauf-, Informations- und Servicestelle für alle Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, bietet Fortbildung für Ehrenamtliche an (s.u.), sorgt für kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und vernetzt sie, beteiligt sich an Visitationen versteht sich als Einrichtung, die den Kirchengemeinden zuarbeitet und sie unterstützt durch Beratung und Begleitung. führt eigene Angebote in Ergänzung zu den Angeboten in den Gemeinden und Regionen durch Initiiert die religionspädagogische Begleitung der Jugendwerkstatt des Kirchenkreises Die diakonische und seelsorgliche Begleitung der Jugendlichen wird von allen beruflich im Arbeitsfeld Mitarbeitenden wahrgenommen. Der Kirchenkreisjugenddienst bietet Kirchengemeinden an, sie bei der Wahrnehmung kinder - bzw. jugendgemäßer spiritueller Angebote wie: Kinderbibeltage, Andachten vor Schulbeginn in der Passionszeit und im Advent, je ein Jugendgottesdienst in den Monaten außerhalb der Schulferien, zu unterstützen. Der Kirchenkreisjugenddienst bietet an, sich an Planungen und Durchführung von gemeindeübergreifenden Projekten für Konfirmandinnen und Konfirmanden zu beteiligen, um die Gemeinden in diesem Arbeitsfeld zu unterstützen, die Vernetzung zu fördern und Jugendliche für eine ehrenamtliche Mitarbeit und die entsprechenden Fortbildungen zu gewinnen. Freizeiten: 2

Eine besondere Rolle spielen im Kirchenkreis die Freizeiten für Kinder und Jugendliche. Die Freizeiten sind christliche Lebensgemeinschaften auf Zeit. In der Gruppe werden christliche Werte gelebt. Sie beinhalten neben einem inhaltlichen Schwerpunkt immer auch spirituelle Erfahrungen in Form von Andachten, Gebeten und Gottesdienstbesuchen. Die Unterstützung von Kirchengemeinden und Regionen in Planung, Durchführung und Konzeptentwicklung bei Freizeitangeboten wird vom Kirchenkreisjugenddienst geleistet. Die Freizeiten sind ein Lernfeld für ehrenamtlich Mitarbeitende. Außerdem dienen sie der Unterstützung und Entlastung von Familien, indem sie die Versorgung der Kinder in den Ferien während der Berufstätigkeit der Eltern gewährleisten. Es finden im Durchschnitt fünf Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche statt. Kooperation der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Schulen: Im Bereich der schulnahen Jugendarbeit ist das Angebot der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis vielfältig. Folgende Angebote gibt es an einzelnen Schulen: - Deeskalationstrainings/ Anti-Gewalt-Arbeit in der BBS I - Tage ethischer Orientierung im Gymnasium Meinersen - im Nachmittagsbereich Unterstützung des Projektes Kunterbunt der Grundschule Wilsche durch die FSJ-Kraft des Kirchenkreisjugenddienstes - Beteiligung an der Projektwoche des Gymnasiums Meinersen mit einem Schülermentorenprojekt - Aufbau einer Kooperation mit der Fritz-Reuter-Realschule - Szenenwechsel Interessierte Jugendliche werden anschließend zu weiteren Angeboten des Kreisjugenddienstes eingeladen. Es finden Schulgottesdienste an vielen Schulen statt. Insgesamt sind drei Pastorinnen und eine katechetische Lehrkraft regulär im Schuldienst tätig. Das Landesjugendpfarramt führt in Kooperation mit dem KKJD in unregelmäßigen Abständen klassengemeinschaftsstärkende Tagungen mit Klassen der Berufsbildenden Schulen durch. Zwei Pastorinnen erteilen Religionsunterricht an zwei Gymnasien im Kirchenkreis.. Eine weitere Pastorin gibt eine im Umfang einer halben Stelle Unterricht an der Berufsschule. Dort arbeitet sie im Streitschlichterprogramm mit. Daneben werden AGs angeboten, seelsorgerliche und beratende Tätigkeiten ausgeübt. Verknüpfungen zu örtlichen Kirchengemeinden und zur Struktur der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis sollen verstärkt werden. Öffentlichkeitsarbeit: Der Kirchenkreisjugenddienst erstellt ein Jahresprogramm mit den Angeboten der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Insbesondere der Kirchenkreisjugenddienst und die Region Mitte des Kirchenkreises sprechen junge Menschen mit einem gezielten Internetauftritt an. Die besondere Chance der Teilnahme am alle zwei Jahre stattfindenden Landesjugendcamp wird im Kirchenkreis aktiv beworben und gefördert. Bestand der Stellen und Stellenanteile am 01. 01. 2013: - 1,0 Stelle Kreisjugendwart, - 1,0 Stelle für eine Person im Freiwilligen Sozialen Jahr, - Beauftragung des Kreisjugendpastors - fast alle Diakoninnen und Diakone und einige wenige Pastorinnen und Pastoren sind in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aktiv. Außerdem arbeiten die Mitglieder der Fachkonferenz (Regional- bzw. Gemeinde-Diakone und Pastoren/innen des Kirchenkreises mit Beauftragung im Jugendbereich) in vielen Bereichen 3

der Evangelischen Jugend (z.b. schulbezogene Jugendarbeit, Jugendgottesdienste, Freizeiten und Aktionen) mit einem erheblichen Teil ihrer Tätigkeit mit dem Jugenddienst zusammen. geplante Veränderungen im Planungszeitraum: Die im Aktenstück 98 beabsichtigte Stärkung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Bereitstellung der Mittel für eine Stelle im FSJ / alternativ für eine Stelle Verwaltungsmitarbeit im KKJD Sicherung von 6,3 DiakonInnenstellen ausschließlich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 4

Grundstandard: Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Nr. V) Dimension / Nr.: Biographische und Biographie begleitende Dimensionen (Nr. 1) Zuständig: KK-Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Herausforderungen an die Arbeit Ziele Gewichtung regelmäßige und für alle Interessierten erreichbare 1. Koordinierung der Arbeit mit Eltern-Kindgruppen und Kindergartenkindern - und Eltern ansprechende religionspädagogische und gottesdienstliche Angebote für beide Gruppen 2. Junge Erwachsene für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gewinnen Angebote für junge Erwachsene 3. Sozialdiakonischen Angebote für Kinder und Jugendliche sind erforderlich 4. Förderung des Engagements von und für Jugendliche durch den Kreisjugenddienst und die Gemeinden 5. Anlaufstellen (Treffs u. Gruppen) vor Ort für Kinder und Jugendliche sind nicht in allen Gemeinden vorhanden. 6. Kinder auch aus nicht kirchlichen Familien für die Arbeit gewinnen 7. Jugendliche auch aus nicht-kirchlichen Familien für die Arbeit gewinnen Angebote offener Treffs für Kinder und Jugendliche aufrecht erhalten und weiter entwickeln Unterschiedliche Jugendliche brauchen unterschiedliche Herausforderungen, um Engagement entwickeln zu können. Um Verantwortungsübernahme zu ermöglichen, muss ein System unterschiedlicher Formen des Engagements geschaffen werden. Kinder- und jugendgerechte Anlaufstellen schaffen Die Arbeit mit Kindern in den Kirchengemeinden und im kirchenkreis arbeitet mit einem Konzept, das bewusst milieuübergreifend ist und gezielt auch auf sozial schwache und der Kirche fern stehende Familien zugeht. Die Arbeit mit Jugendlichen in den Kirchengemeinden und im kirchenkreis arbeitet mit einem Konzept, das bewusst milieuübergreifend ist und gezielt auch auf sozial schwache und der Kirche fern stehende Familien zugeht. Legende zur Gewichtung: 1 = dringlich; 2 = notwendig; 3 = wünschenswert; Zu Nr. Geplante Maßnahmen bzw. Ideen, um die gesteckten Ziele im Planungszeitraum zu erreichen (Kurzbeschreibung, soweit möglich auch quantifiziert) geplanter Darstellung der Maßnahme Ressourceneinsatz 1. Die Hauptamtlichen im Kinder- und Jugendarbeitskreis erarbeiten ein entsprechendes Konzept. Der Kindertagesstättenausschuss unterstützt und beteiligt sich an der Umsetzung. Das Vorhaben wird durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit ergänzt. 2. Der Fachausschusses entwickelt mit dem Kreisjugenddienst ein Projekt zur Aktivierung junger Erwachsener 500,00 5

3. Fortführen der entsprechenden Angebote in den Gemeinden Wahrenholz und Wesendorf. Unterstützung der Mitarbeitenden, Gemeinden und Einrichtungen durch den KKJD. Konzept zur Finanzplanung 2013-2016 800,00 Einführung eines Mentoringsystems für an der 4. Kirchenkreisarbeit interessierte, jugendliche Ehrenamtliche durch den KKJD. 5. Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts mit dem Ziel in jeder Gemeinde eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche vorzuhalten. 6. Durchführen von einer Kinderfreizeiten und / oder einem Ferienprojekte pro Region. Stabilisierung bestehender Angebote. 7. Durchführen von einer Jugendfreizeiten und / oder einem Ferienprojekten pro Region.Stabilisierung bestehender Angebote. 150 % 100 % 7000,00 100 % 7000,00 6

Grundstandard: Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Nr. V) Dimension / Nr.: Institutionelle Dimension (Nr. 2) Konzept zur Finanzplanung 2013-2016 Zuständig: KK-Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Herausforderungen an die Arbeit Ziele Gewichtung 1. Kindergottesdienstarbeit in allen Gemeinden In allen Gemeinden soll es Teams zur Kindergottesdienstarbeit geben. Darum bemüht sich die Gemeindeleitung. 2. Kinderbibeltage gibt es nur in einigen Einrichtung und Förderung von Kinderbibeltagen Kirchengemeinden und wochen in den Gemeinden und Regionen in Zusammenarbeit mit den Grundschulen. 3. Jugend-, Kindergruppen und treffs nicht in allen Kirchengemeinden 4. Schulbezogenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch die zunehmende Einrichtung von Ganztagsschulen ermöglichen. 5. Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss öffentlich wahrgenommen werden. 6. Im ländlich strukturierten Kirchenkreis müssen Kinder und Jugendliche mobil sein, um Angebote der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wahrnehmen zu können. 7. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen muss Strukturell gestützt Finanziell abgesichert Und jugendpolitisch vertreten werden. Jugend-, Kindergruppen und treffs sind im Kirchenkreis flächendeckend vorhanden Schaffung von mind. einem Angebot schulnaher Arbeit mit Kindern u. Jugendlichen pro Region Pressekontakte, Internetauftritt, Printerzeugnisse erstellen, verbessern, ermöglich Dem KKJD und den Gemeinden muss ein VW-Bus zur Verfügung stehen. Informationsweitergabe, Abrechnungen u. Schriftverkehr, Datenpflege, Beratung von Mitarbeitenden und Gremien. Legende zur Gewichtung: 1 = dringlich; 2 = notwendig; 3 = wünschenswert; 7 Ziel: 1 Geplante Maßnahmen bzw. Ideen, um die gesteckten Ziele im Planungszeitraum zu erreichen (Kurzbeschreibung, soweit möglich auch quantifiziert) Zu geplanter Darstellung der Maßnahme Nr. Ressourceneinsatz 1. Die Beauftragte für Kindergottesdienstarbeit entwickelt mit der AG für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein Konzept, um die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden zu gewährleisten. 5 % 2. Die KIJAK fördert den Austausch von Mitarbeitenden in Kinderbibeltagen und wochen. Darüber hinaus werden Kinderbibeltage und wochen durchgeführt. 3. Die KIJAK entwickelt ein Konzept in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für die Einrichtung regionaler Jugendgruppen. 4. Entwicklung eines Konzepts durch Jugendausschuss, KKJD und Gemeinden und Umsetzung der Angebote. 1.500,00 5. Bereitstellung von Arbeitskraft im KKJD und den Gemeinden. 6. Bereitstellung von Arbeitskraft im KKJD 7. Bereitstellung von Arbeitskraft im KKJD und den Gemeinden 100 % 500,00 75 % 2.500,00

Grundstandard: Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Nr. V) Dimension / Nr.: Konzepttionell-koordinierende Dimension (Nr. 3) Zuständig: KK-Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Herausforderungen an die Arbeit Ziele Gewichtung 1. nur punktuelle Vernetzung der Jugendarbeit mit stärkere konzeptionelle Vernetzung von der Konfirmandenarbeit Jugendarbeit und Konfirmandenarbeit 2. nicht in allen Gemeinden werden die sich durch den KU bietenden Chancen genutzt. 3. wenig abgestimmtes Handeln der verschiedenen Bereiche schulkooperativer Arbeit Zusammenarbeit zwischen den Kirchengemeinden für eine qualitativ bessere und attraktive Konfirmandenarbeit fördern erfolgreiche und abgestimmte schulkooperative Arbeit und ein klares Angebot, das Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen und Schulen regelmäßig erreicht 4. Partizipationskultur Jugendlicher fördern Jugendliche sollen nicht nur in der Gemeinde helfen, sondern auf allen Ebenen partizipieren. Die Bildung von Jugendkonventen in Gemeinden / Regionen ist zu fördern. 5. nur punktuelle Vernetzung der Jugendarbeit mit der Unterrichtsarbeit der drei Pastorinnen und der katechetischen Lehrkraft im Kirchenkreis. 6. keine Zusammenarbeit zwischen verbandlicher Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in der JWG. 7. Der Kirchenkreisjugenddienst wird an Visitationen im Arbeitsfeld mit Kindern und Jugendlichen beteiligt. Kirchliche Bildungsarbeit an Schulen und Jugendarbeit soll miteinander vernetzt sein. Jugendliche aus unterschiedlichen Milieus sollen in der Jugendarbeit gemeinsam agieren. Der Kirchenkreisjugenddienst muss die Situation in den Gemeinden des Kirchenkreises kennen, um sie zu vertreten. Die Gemeinden ihrerseits brauchen fachaufsichtliche Begleitung zur Sicherstellung der Arbeitsqualität. Legende zur Gewichtung: 1 = dringlich; 2 = notwendig; 3 = wünschenswert; Ziel: 3 Ziel: 3 Geplante Maßnahmen bzw. Ideen, um die gesteckten Ziele im Planungszeitraum zu erreichen (Kurzbeschreibung, soweit möglich auch quantifiziert) Zu geplanter Darstellung der Maßnahme Nr. Ressourceneinsatz 1. Kirchenkreiskonferenz zur Entwicklung eines Projekts für die 50 % Vernetzung von Jugend- und Konfirmandenarbeit; Unterstützung von Gemeinden und Durchführung von Pilotprojekten. 1000,00 2. Kirchenkreiskonferenz zur Entwicklung von Modellen für eine regionale Zusammenarbeit in der Konfirmandenarbeit 3. Fachtag im Kirchenkreis zum Thema: Und was wollen wir? Kirchliche Angebote für Schülerinnen und Schüler 4. Ein Fachtag in der Kirchenkreiskonferenz unter Mitwirkung der KIJAK soll stattfinden 100,00 500,00 500,00 5. Zukunftstag im Kirchenkreis zum Thema: Und was wollen wir? Kirchliche Angebote für Schülerinnen und Schüler s. 3. 500,00 8

6. Der KKJW arbeitet in der JWG mit und initiiert ein gemeinsames Angebot 7. Der KKJW führt Gespräche mit Gruppen, Gremien, nichtberuflichen und beruflich Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden. 25 % 750,00 200,00 Grundstandard: Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Nr. V) Dimension / Nr.: Qualifizierende Dimension (Nr. 4) Zuständig: KK-Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Herausforderungen an die Arbeit Ziele Gewichtung 1. Zu wenig Leitende haben eine Juleicaausbildung Bewusstseinsbildung im KK herbei führen absolviert 2. Fortbildung von Juleicainhabern Ein im KK verbindlicher Standard unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen (Schutzauftrag) soll formuliert und regelmäßig überprüft werden. 3. Ehrenamtliche (Jugendliche und Erwachsene) müssen fachlich in Stand gesetzt werden, Gruppen, Projekte und Maßnahmen selbständig zu leiten. Aus- und Fortbildung muss konzipiert und durchgeführt werden Legende zur Gewichtung: 1 = dringlich; 2 = notwendig; 3 = wünschenswert; Geplante Maßnahmen bzw. Ideen, um die gesteckten Ziele im Planungszeitraum zu erreichen (Kurzbeschreibung, soweit möglich auch quantifiziert) Zu geplanter Darstellung der Maßnahme Nr. Ressourceneinsatz 1. Entsprechende Beschlussfassung in den Gremien des KK 2. Freizeitzuschüsse des Kirchenkreises werden nur gewährt, wenn Gemeinden den Standards entsprechend handeln. Entsprechende Beschlussfassung in den Gremien des KK 3. Aus- und Fortbildung koordinieren und durchführen Stellenanteile Mittelbedarf 250,00 1 3: 25 % 1000,00 9