Vertrag über eine Ausbildung zum Therapiebegleittierteam

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Transkript:

Vertrag über eine Ausbildung zum Therapiebegleittierteam abgeschlossen zwischen dem Verein TIERE HELFEN LEBEN (im Folgenden THL ) und Frau / Herr Hiermit melde ich,.... geb. am wohnhaft in... (im Folgenden Ausbildungsteilnehmer ), mich verpflichtend zur Ausbildung zum Therapiebegleittierteam an. Voraussetzung zur Ausbildung ist der schriftliche Vereinsbeitritt, wobei der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50,- erst nach positivem Eignungstest zu bezahlen ist. Ich nehme mit einem Hund an der Therapiebegleittierausbildung teil Ich nehme mit mehreren Hunden an der Therapiebegleittierausbildung teil Ich nehme mit einem anderen Therapiebegleittier an der Therapiebegleittierausbildung teil Name des 1.Hundes...... Geb.Datum... Rasse... Identifikationsnummer... Hündin / Rüde kastriert: Ja / Nein versichert bei... Name des 2.Hundes... Geb.Datum... Rasse... Identifikationsnummer... Hündin / Rüde kastriert: Ja / Nein versichert bei... Anderes Therapiebegleittier... Name... Geb.Datum... weiblich / männlich kastriert: Ja / Nein versichert bei... Ausbildungsvertrag Therapiebegleithundeausbildung Version 2014 Seite 1 von 6

1. Informationen zur Ausbildung Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten stets für beide Geschlechter. Eignungstest Vor Beginn der Ausbildung ist von jedem Therapiebegleittierteam (Ausbildungsteilnehmer und Therapiebegleittier) ein Eignungstest zu absolvieren. Der Eignungstest ist eine durch eine erfahrene Trainerin in Vertretung des Vereines und im Beisein anderer Funktionäre und einem Tierarzt vorgenommene Verhaltensüberprüfung, die in Anwesenheit einer männlichen Hilfsperson erfolgt. Sowohl beim Ausbildungsteilnehmer als auch beim Therapiebegleittier wird auf soziale Kompetenz geachtet. Die Bindung und Verständigung zwischen Ausbildungsteilnehmer und Therapiebegleittier müssen deutlich erkennbar sein. Der tatsächliche Trainingsbeginn nach einem positiv bewerteten Eignungstest richtet sich nach der Reife des Therapiebegleithundes. Für Kleintiere wie Hühner, Meerschweinchen, Frettchen, Ratten und Katzen ist der Eignungstest ausreichend, es findet kein weiteres Training der Tiere statt. Der Teilnehmer absolviert die theoretische Ausbildung. Für Hunde erfolgt ein strukturiertes Trainingsprogramm siehe Aufbau der Ausbildung. Der Ausbildungsteilnehmer hat keinen Anspruch darauf, die praktische Ausbildung unverzüglich nach erfolgreicher Absolvierung des Eignungstests zu beginnen, weil sich der Beginn der praktischen Ausbildung an der Anzahl der Therapiebegleithundeteams orientiert, die den Eignungstest erfolgreich abgelegt haben. Die theoretische Ausbildung kann jedoch sofort begonnen werden. Ein positiv absolvierter Eignungstest ist keine Garantie für einen positiven Abschluss der Ausbildung, sondern nur eine vorläufige Einschätzung des Verhaltens und der grundsätzlichen Eignung für die Ausbildung. Die Gebühr für den Eignungstest wird vor Ort eingehoben (siehe Anhang 1 Kostenaufstellung). Bei Hunden beträgt das Mindestalter für die Ablegung des Eignungstests 18 Monate. Bei anderen Therapiebegleittieren wird das Mindestalter von THL unter Berücksichtigung der jeweiligen Tierart festgelegt. Aufbau der Ausbildung Der Ausbildungsteilnehmer muss an mindestens zwei Begleitungen (Hospitationen) eines bereits ausgebildeten und erfahrenen Therapiebegleittierteams teilnehmen und dies gegenüber THL in geeigneter Form nachweisen. Diese Hospitationen sollen nach Möglichkeit vor Ausbildungsbeginn absolviert werden. Die Ausbildung setzt sich aus den folgenden Praxiseinheiten mit Therapiebegleithund sowie Theorieeinheiten ohne Therapiebegleittier zusammen: PRAXIS mit Therapiebegleithund: Sechs individuell gestaltete Trainingseinheiten a 2,5 Stunden in einer Hundeschule, mit der THL einen Vertrag über die praktische Ausbildung der Therapiebegleithundeteams abgeschlossen hat; Acht Team-Einschulungen in ausgewählten Einrichtungen unter Praxisanleitung mit anschließender Reflexion (Kontaktadressen erhalten Sie in ihrer Ausbildungsmappe); Ein Tagesworkshop im kreativen tiergestützten Setting, erst nach der zweiten Team- Einschulung. Die Praxiseinheiten können erst nach erfolgter negativer Parasitenkontrolle des Therapiebegleittiers absolviert werden. Ausbildungsvertrag Therapiebegleithundeausbildung Version 2014 Seite 2 von 6

Derzeit hat THL mit den folgenden Hundeschulen Verträge über die praktische Ausbildung der Therapiebegleithundeteams (im Folgenden: Vertrags-Hundeschulen ) Hundeschulungszentrum Canis, 7201 Neudörfl, Sauerbrunnerstraße 21 Trainerin Martina Horvath Hundeschule dogz, OVS 1140 Wien, PVS 1230 Wien Trainerin Gabi Mayr Bildungswerkstatt für Mensch und Tier, 6410 Telfs, Pf.Gritscherstraße 10/2 Trainer Verena Pöhli, Paul Ferstl Bei jeder praktischen Trainingseinheit wird auf die individuellen Besonderheiten bzw. Rasseschwerpunkte des Therapiebegleithundes Rücksicht genommen und in den anschließenden Team-Einschulungen werden auch je nach Vorlieben des Therapiebegleithundes oder/und des Ausbildungsteilnehmers Schwerpunkte gesetzt. Bei der Zuteilung der Therapiebegleithundeteams zu den Vertrags-Hundeschulen für die praktischen Trainingseinheiten wird THL auf die Wünsche der Ausbildungsteilnehmer Rücksicht nehmen, kann jedoch aus organisatorischen bzw. administrativen Gründen nicht gewährleisten, dass jedem Wunsch in jedem Fall entsprochen werden kann. THEORIE ohne Therapiebegleittier: Vier Tagesseminare im Umfang von insgesamt 34 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (Inhalte: Pädagogik, Hygiene, Geriatrie, Psychologie, Ergotherapie, Physiotherapie, Umgang mit Gehandikapten aus der Sicht eines Betroffenen, Stress bei Hunden, Lernverhalten des Hundes, Erste Hilfe beim Hund, Einsatzmanagement, Entwicklung der tiergestützten Therapie (TGT), rechtliche Grundlagen, Ethik, Basale Stimulation). Für Ausbildungsteilnehmer mit Kleintieren wird ein Round Table mit Tierarzt und einer Fachkraft für tiergestützte Therapie mit Erfahrung im Einsatz von Kleintieren abgehalten. Dieses Round table entspricht dem Tagesseminar Stress bei Hunden und 1. Hilfe bei Hunden). Die theoretische Ausbildung wird nur am Sitz von THL in 7201 Neudörfl, Hauptstraße 154a (bei Wr. Neustadt) durchgeführt. Prüfungen Am Ende der Ausbildung erfolgt eine theoretische Prüfung des Ausbildungsteilnehmers sowie ein praktischer Abschlusstest des Therapiebegleithundeteams. Diese Prüfungen werden von THL organisiert und von zwei unabhängigen Prüfern nach THL Prüfkriterien (Prüfungsordnung) abgenommen. Der Ausbildungsteilnehmer verpflichtet sich zu jährlichen Nachtests mit seinem Therapiebegleittier und regelmäßigen parasitologischen Kontrollen seiner Therapiebegleittiere. Pflichten des Ausbildungsteilnehmers Einhaltung der Statuten und des ethischen Kodex von THL sowie Förderung und Unterstützung der Ziele von THL Bezahlung der Gebühr für die Ausbildung in Höhe von 660,- auf das folgende Bankkonto von THL: Bank Austria Empfänger: Tiere Helfen Leben IBAN: AT701200010002535705 BIC: BKAUATWW Bezahlung des Mitgliedsbeitrages an THL, das sind derzeit 50,- pro Jahr, spätestens bis zum 1. April des laufenden Kalenderjahres. Ausbildungsvertrag Therapiebegleithundeausbildung Version 2014 Seite 3 von 6

Vorlage einer Versicherungsbestätigung an THL über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für das Therapiebegleittier mit einer Mindestversicherungssumme von 1.000.000,-; Einhaltung des vorgegebenen Ausbildungszeitrahmens innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss. Pflichten des Ausbildungsteilnehmers nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung Wahrnehmen der Fortbildungspflicht (mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten innerhalb von zwei Jahren); eindeutig dem Einsatzsetting zuordenbare Fortbildungen können auch von anderen Veranstaltern anerkannt werden Wahrnehmung der mit THL abgestimmten Termine für den regelmäßig durchzuführenden Kottest (Bei Nichteinhaltung dieser Termine hat der Ausbildungsteilnehmer den Kottest verpflichtend auf eigene Kosten nachzuholen und den Ergebnisnachweis an die Geschäftsstelle von THL zu übermitteln); Ablegung eines jährlichen Nachtests, dessen Termin von THL festgelegt wird; Erbringen eines tierärztlichen Attestes zum Nachtest mit vorgegebenem Inhalt (eine Vorlage wird bei Anmeldung mitgesandt); Bekanntgabe von Adresse, Bezeichnung und Art der Institution welche als Therapiebegleittierteam besucht wird (bei Bedarf auch Vermittlung durch THL); Persönliche Erreichbarkeit aktualisieren. Im Falle der Nichteinhaltung von Fortbildungspflicht, regelmäßigen Kotabgaben, absolvierten Nachtests erlischt die Einsatzberechtigung (Ablauf des Ausweises) und im Wiederholungsfall oder Einsatz ohne gültigen Ausweis kann laut Statuten ein Ausschluss des Vereinsmitgliedes erfolgen. Pflichten von THL Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung inklusive Abschlusstest unter der Leitung qualifizierter Trainer und anerkannter Referenten der tiergestützten Therapie, sowie unabhängigen Prüfern Anbieten von fundierten Fortbildungen im Bereich der tiergestützten Therapie; Bereitstellung von Brustgeschirr und Emblem und zeitlich begrenztem Ausweis (Legitimierung); Übernahme der Kosten der Kottestuntersuchung (nur bei Einhaltung der vorher mit THL vereinbarten Termine!); Hilfestellung bei Ersteinstieg und Projektentwicklung; Vermittlung von Teams an interessierte Einrichtungen; Organisation und Abwicklung der jährlichen Nachtests; Unterstützung bei Betreuung von Problemklienten. 2. Bezahlung der Gebühr für die Ausbildung mit Hunden Der Ausbildungsteilnehmer hat die Gebühr für die Ausbildung in Höhe von insgesamt 660,- an THL zu bezahlen. Nach Vertragsabschluss erhält der Ausbildungsteilnehmer von THL einen Einzahlungsbeleg, auf der die Daten zur Einzahlung der Gebühr für die Ausbildung vermerkt sind. Es kann die komplette Gebühr für die Ausbildung vor Beginn der Ausbildung bezahlt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Bezahlung in zwei Teilbeträgen: Bezahlung des ersten Teilbetrags in Höhe von 360,- noch vor Antritt der ersten praktischen Trainingseinheit bei einer Vertrags-Hundeschule bzw vor Besuch des ersten theoretischen Tagesseminares. Ausbildungsvertrag Therapiebegleithundeausbildung Version 2014 Seite 4 von 6

Bezahlung des zweiten Teilbetrags in Höhe von 300,- vor Beginn der ersten praktischen Team-Einschulung, spätestens jedoch sechs Monate nach dem Eignungstest. Ausnahmeregelung: Ratenvereinbarung ist nur nach Ansuchen und mit schriftlichem Bescheid des Kassiers in begründeten Fällen möglich. Bei einem Zahlungsverzug verfällt die Teilnahmeberechtigung an der Ausbildung. 3. Rücktritt durch den Ausbildungsteilnehmer Der Ausbildungsteilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf der schriftlichen Form. Event. schon einbezahlte Gebühren für die Ausbildung werden rückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später als eine Woche (Datum des Poststempels) nach dem Eignungstest wird dem Ausbildungsteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 30,- berechnet. Tritt der Ausbildungsteilnehmer nach Beginn der Ausbildung (Besuch der ersten praktischen Trainingseinheit, der ersten Team-Einschulung oder des ersten theoretischen Tagesseminares) von diesem Vertrag zurück, sind die gesamten noch offenen Gebühren für die Ausbildung einzubezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Reduzierung der Gebühren für die Ausbildung. 4. Rücktritt durch THL THL kann eine Woche nach dem Eignungstest vom Vertrag zurücktreten, falls die benötigte Mindestanzahl von Ausbildungsteilnehmern nicht erreicht wird. Ein Rücktritt durch Ausfall des Vertrags-Trainers ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Eine event. schon einbezahlte Gebühr für die Ausbildung wird in beiden Fällen, abzüglich bereits absolvierter Ausbildungseinheiten, umgehend zurückerstattet. THL kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Ausbildungsteilnehmer vertragswidrig verhält. Dies gilt vor allem dann, wenn der Ausbildungsteilnehmer andere Ausbildungsteilnehmer und/oder deren Therapiebegleittiere und/oder das Ziel der Ausbildung gefährdet. In diesem Fall wird die gesamte Gebühr für die Ausbildung einbehalten. Wenn trotz bestandenem Eignungstest der Vertragshundetrainer oder Praxisanleiter den Ausbildungsteilnehmer und/oder den Therapiebegleithund im Verlauf der praktischen Ausbildung für ungeeignet befindet, so hat dies eine sofortige Beendigung der Ausbildung nach Rücksprache mit dem Vorstand von THL zur Folge. Eine anteilige Rückerstattung der Gebühren für die Ausbildung kann gegenüber THL beantragt werden. THL wird dabei insbesondere auf den Grund bzw. die Ursache bedacht nehmen, warum der Ausbildungsteilnehmer bzw. der Therapiebegleithund als ungeeignet beurteilt wurde. Ein Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung der Gebühr für die Ausbildung besteht nicht. 5. Haftung THL haftet nur für von seinen vertretungsbefugten Organen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet THL nicht. Die Haftung von THL ist der Höhe nach mit der vom Ausbildungsteilnehmer bezahlten Gebühr für die Ausbildung beschränkt. THL haftet nicht für Schäden, die von dritten Personen und/oder deren Tieren verursacht werden oder aus der Nichteinhaltung von Anweisungen seitens THL oder der Vertrags-Hundeschulen herrühren. Ausbildungsvertrag Therapiebegleithundeausbildung Version 2014 Seite 5 von 6

6. Nebenabreden Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die rechtlich zulässig ist und der Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am besten entspricht. Dies gilt sinngemäß im Fall von Lücken dieses Vertrags. 7. Ausbildungsantritt Erfolgt der Beginn der praktischen Ausbildung nicht innerhalb eines Jahres nach bestandenem Eignungstest so verliert dieser seine Gültigkeit und muss auf Kosten des Ausbildungsteilnehmers wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Beginn der praktischen Ausbildung gar keine praktischen Ausbildungsinhalte absolviert wurden (z.b: Pause zwischen Training und 1. Einschulung von einem Jahr). Falls die Verzögerung des Beginns der praktischen Ausbildung von THL zu vertreten ist, so trägt THL die Kosten des neuerlichen Eignungstests. 8. Ausbildungsdauer Die praktische Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren ab bestandenem Eignungstest bzw. innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der ersten praktischen Ausbildungseinheit abgeschlossen werden. Erfolgt kein rechtzeitiger Abschluss der praktischen Ausbildung muss die gesamte praktische Ausbildung inkl. Eignungstest auf Kosten des Ausbildungsteilnehmers wiederholt werden. Bei Ausbildungsverzögerungen, die nachweislich nicht vom Ausbildungsteilnehmer zu vertreten sind (wie zb Krankheit des Ausbildungsteilnehmers und/oder des Therapiebegleittieres) kann im Einverständnis mit THL diese Frist verlängert werden. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich von Streitigkeiten über das gültige Zustandekommen, über die Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit dieses Vertrags, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von THL vereinbart. Datum / Ort Anlagen: 1) Kostenaufstellung 2) Beitrittserklärung Unterschrift: (Ausbildungsteilnehmer) Unterschrift: (THL) Ausbildungsvertrag Therapiebegleithundeausbildung Version 2014 Seite 6 von 6