Straßenbauliche Maßnahmen in dem weiterführenden Teil der Straße Unter den Eichen im Stadtteil Borgsdorf 31.05.2016 17:00 Uhr 1 1
TOP 1 Begrüßung/Vorstellung der Personen/Hinweise 2
Begrüßung Vorstellung der Personen geplanter Ablauf der Veranstaltung: 1. Begrüßung/Vorstellung der Personen/Hinweise 2. kurze Einführung Thema Straßenbau 3. Vorstellung des Projektes 4. Kurze Darstellung der Kosten/Kostenverteilung 5. Fragen/Anregungen Ende der Veranstaltung ca. 18:00 Uhr 3
Planung durch ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde Herr Grohs Ansprechpartner in der Stadtverwaltung / Bauamt - Außenstelle Oranienburger Str. 44: - für technische Fragen / Bauablauf etc.: Fr. Teigel Hr. Kröcher - für Fragen der Beitragserhebung: Frau Pense Frau Kalus 4
Hinweis I: Über diese Veranstaltung wird ein kurzes Protokoll gefertigt. Es würde uns sehr helfen, wenn Sie in der Diskussion Ihren Namen sowie Ihre Anschrift nennen würden. 5
Hinweis II: Diese Veranstaltung dient der allgemeinen Information und Vorstellung des Projektes. Grundstücksbezogene Einzelfragen sollten nicht in der allgemeinen Diskussion besprochen werden. ABER:... 6
Hinweis III: Öffentliche Auslegung der Pläne in der Außenstelle des Rathauses, Oranienburger Straße 44, I. OG Die Mitarbeiter des Bauamtes stehen für Fragen in Einzelgesprächen gerne zur Verfügung Ansprechpartner und Telefonnummern am Ende der Veranstaltung 7
TOP 2 Kurze Einführung 8
Allgemeine Einführung I 1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln Die Verbesserung der Infrastruktur ist eines der wesentlichen Ziele, die sich die Stadtverordneten gesetzt haben. Dieses langfristige Ziel findet sich im Investitionsplan/Haushaltsplan wieder. Planungsauftrag 9
Allgemeine Einführung I Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an Grundstücken im Stadtteil Borgsdorf zur Herstellung einer Verbindung der beiden Teilstücke der Straße unter den Eichen (Vorkaufsrechtssatzung) vom 18.12.2003 (Beschluss-Nr. 185/2003) 10
Allgemeine Einführung II Verfahrensablauf: 1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln 2. Erstellung eines Vorentwurfs 3. Bürgerinformation und ggf. Anpassung 4. Vorstellung im Fachausschuss und Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung 5. Ausschreibung/Vergabe der Bauleistung 6. Baubeginn 7. ggf. Vorausleistungserhebung 8. Baufertigstellung 9. Schlussrechnungslegung der Baufirma 10. Beitragserhebung (bei vorangegangener Vorausleistungserhebung wird diese hierbei verrechnet) 11
Wichtige Aspekte: Maßgebende Benutzergruppe Maßgebende Begegnungsfälle Straßenentwässerung Oberflächengestaltung Kreuzungen und Knotenpunkte Bepflanzung Soziale Sicherheit Angestrebtes Geschwindigkeitsniveau (Straßen) 12
TOP 3 Vorstellung des Projektes 13
Strecke, auf die sich die Baumaßnahme bezieht (Luftbild) 14
Strecke, auf die sich die Baumaßnahme bezieht (Flurkarte) 15
Bilddokumentation 16
Bilddokumentation 17
Auszug Verkehrsentwicklungsplan 18
Auszug Verkehrsentwicklungsplan Fahrbahnbreite: 3,50 m 5,00 m (5,10 m) Gehwege: vorzugsweise Mischfläche Ruhender Verkehr: nach Bedarf in den Straßenraum integrieren 19
Präsentation des Ing.-Büros Präsentation des Ingenieurbüros: ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde 20
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Unter den Eichen in 16556 Stadt Hohen Neuendorf / OT Borgsdorf Straßenbau mit Regenentwässerung Vorplanung Stand 31. Mai 2016 Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf geographische Einordnung Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Planungsdaten Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Planungsdaten Tabelle 1: Randbedingungen für die Trassierung Parameter Festlegung Länge der Trasse: ca. 165 m Planungsvorschrift: RASt 06/09 - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen [3] Entwurfsgeschwindigkeit: 30 km/h überplante Fläche: ca. 1.155 m² Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Tabelle 2: Querschnittsgestaltung Querschnittselement Straßennebenfläche (Versickerungsmulde) Planungsdaten Breite der Querschnittselemente variabel (i.m. 1,15 m) Fahrbahn 5,10 m Sicherheitstreifen 0,30 m Gehweg (Rastermaß f. Belag) 0,99 m Sicherheitsstreifen variabel (i.m. 0,50 m) Gesamtbreite ca. 8,04 m Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Varianten Nachfolgende Materialien für die Fahrbahnkonstruktion wurden betrachtet: Pflasterbauweise mit Naturstein (gebraucht), einschließlich Herstellung eines barrierefreien Gehweges Pflasterbauweise mit Betonstein (Rechteck 10*20 cm²) mit und ohne Gehweg (Gestaltung der Gehweganlage entsprechend dem angrenzenden Bereich zwischen Nimrodsteig und Wendeanlage) Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Richtung Nimrodsteig Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Lageplan Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Lageplan Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Querschnitt (Natursteinpflaster mit Gehweg) Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Querschnitt (Betonsteinpflaster ohne Gehweg) Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
TOP 4 Kurze Darstellung der Kosten / Kostenverteilung 32
Beitragserhebung erfolgt nach / gesetzliche Grundlage : - BauGB (Baugesetzbuch) als Erschließungsbeitrag oder/und --------------------------------------------------------- - KAG (Kommunales Abgabengesetz für das Land Brandenburg) als Straßenbaubeitrag hier: KAG anzuwenden, für die Herstellung einer Straße 33
Pflicht zur Erhebung von Beiträgen nach KAG ergibt sich aus 8 Abs. 1 KAG: Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden... Die Beiträge werden daher nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung nach KAG vom 29.06.2006 (zuletzt geändert am 26.04.2012) erhoben. 34
Warum KAG, obwohl es eine neue Straße ist? Um Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erheben zu können, muss gemäß 129 BauGB die Herstellung der geplanten Anlage (Straße) erforderlich sein, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn mindestens ein Anlieger- bzw. Hinterliegergrundstück durch die neue Anlage erstmalig (erschließungsbeitragsrechtlich) erschlossen werden würde. Dies ist bei der hier herzustellenden Straße nach derzeitiger Grundstückssituation nicht der Fall. 35
Abrechnungsgebiet 36
Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung ( 4 Absatz 2) 37
Straßenklassifizierung Anliegerstraße Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes Stadt Grundstückseigentümer 30 % 70 % Fahrbahn Fahrbahn Beleuchtung Beleuchtung unselbst. Grünanlagen unselbst. Grünanlagen umlagefähiger Aufwand 38
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes oder wie wird mein Beitrag ermittelt? Grundsätzlich gilt: Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor = Nutzungsfläche Nutzungsfläche x Beitragssatz = Beitrag für Ihr Grundstück 39
Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung (KAG) Der Nutzungsfaktor ergibt sich wie folgt: a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss; (für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Faktor um 0,25), b) 1,0 bei Grundstücken, auf denen nur Garagen und Stellplätze zulässig sind, c) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen, Campingplätze), d) 0,2 bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Nutzung als private Grünanlage festsetzt, e) 0,0333 bei Grundstücken im Außenbereich, die landwirtschaftlich oder in einer der der landwirtschaftlichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. Grün- oder Ackerland) f) 0,0167 bei Grundstücken im Außenbereich, die forstwirtschaftlich genutzt werden können. Als bebaubar im Sinne des Satzes 1 gelten auch die tatsächlich bebauten Grundstücke im Außenbereich. 40
Ermittlung der Vollgeschosszahl 5 Straßenbaubeitragssatzung (KAG) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. bzw. Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. 41
Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung (KAG) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) bei bebauten Grundstücken, aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Überschreitet die in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Vollgeschosse (zulässige Vollgeschosszahl) diese auf dem Grundstück tatsächlich vorhandene Anzahl der Vollgeschosse, so ist diese zulässige Vollgeschosszahl zugrunde zu legen b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken, aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse 42
Beispiel: 1 Vollgeschoss Beispiel: 2 Vollgeschosse Beispiel: 3 Vollgeschosse 43
Voraussichtliche Beitragssätze (auf Grund Kostenschätzung) Variante Bauprogramm (ca.) Beitragssatz /m² Nutzungsfläche 1 gebrauchtes Natursteinmaterial mit Gehweg 12,00 2 Betonsteinpflaster mit Gehweg 12,00 2a Betonsteinpflaster ohne Gehweg 11,00 44
Beispiel für die Berechnung des Beitrages Beispiel 1. Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor = Nutzungsfläche 2. Nutzungsfläche x Beitragssatz = Beitrag Beispiel: 1. Grundstück mit einer Fläche von 500 m², bebaut mit 1 Vollgeschoss, Beitragssatz von 10,00 /m² 2. Grundstück mit einer Fläche von 1000 m², bebaut mit 2 Vollgeschossen, Beitragssatz von 12,00 /m² 45
Überfahrten/Zufahrten/Zugänge 11 der Straßenbaubeitragssatzung Kostenersatz für Grundstückszufahrten und -zugänge (1) Beitragspflichtige sind verpflichtet, der Stadt den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt bzw. zuganges zu ersetzen. Der Aufwand und die Kosten sind in tatsächlich entstandener Höhe zu ersetzen. (2) Wird eine Überfahrt über einen Geh- oder Radweg aufwendiger hergestellt, erneuert oder verändert als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis für einen solchen Geh- oder Radweg entspricht, kann die Stadt den Ersatz der Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung verlangen; Abs. 1 gilt entsprechend. 46
TOP 5 Gesprächsrunde (Fragen/Anregungen) 47
Es würde uns sehr helfen, wenn Sie in der Gesprächsrunde Ihren Namen sowie Ihre Anschrift nennen würden... 48
Weitere Fragen können Sie richten an... Ansprechpartner in der Stadtverwaltung / Bauamt - Außenstelle Oranienburger Str. 44: - für technische Fragen / Bauablauf etc.: Frau Teigel 528 221 Herr Kröcher 528 162 - für Fragen der Beitragserhebung: Frau Pense 528 121 Frau Kalus 528-226 49
Die Präsentation finden Sie in ca. 1 Woche unter... http://www.hohen-neuendorf.de/de/bauen-wirtschaft/bauma%c3%9fnahmen/stra%c3%9fenausbau 50
Veranstaltungsende 1 51