ANHANG: Lebenslauf Station1 Alojs Andritzki 2.7.1914 in Radibor geboren kirchlich verwurzelte Familie hatte 5 Geschwister Priesterweihe am 30.7.1939 in Bautzen Primiz in Radibor am 6.8.1939 (sein Primizbild: großes schwarze Kreuz mit der Aufschrift: Jesus Christus durch Dein heiliges Kreuz hast Du die Welt erlöst) begeisterter Jugendarbeiter, Sportler, Schauspieler Verhaftung Januar 1941 Anklage: Verstoß gegen das Heimtückegesetz (gehässige, hetzerische und böswillige Äußerungen) Überführung nach Dachau: 2.10.1941 Freundschaft zu P. Maurus Münch OSB: gegenseitiges Versprechen zu den Idealen der Gedanken- und Meinungsfreiheit und priesterlicher Existenz 1942/43: Hungersnot und Typhusepedemie im Lager Krankheit Bitte um die Kommunion im Krankenlager willkürliche Hinrichtung durch einen Aufseher mit der Giftspritze
ANHANG: Eröffnung 1. Korintherbrief Station 2 Neue Genfer Übersetzung Paulus, Apostel Jesu Christi, von Gott selbst berufen und beauftragt, an die Gemeinde Gottes in Korinth. Zusammen mit dem Bruder Sosthenes grüße ich euch, die ihr durch Jesus Christus Gottes Eigentum geworden seid. Gott hat euch berufen, und ihr gehört zu seinem heiligen Volk, genauso wie an jedem anderen Ort alle dazugehören, die den Namen Jesu Christi im Gebet anrufen, den Namen ihres und unseres Herrn. `Ich wünsche` euch Gnade und Frieden von Gott, unserem Vater, und von Jesus Christus, unserem Herrn. Einheitsübersetzung Paulus, durch Gottes Willen berufener Apostel Christi Jesu, und der Bruder Sosthenes an die Kirche Gottes, die in Korinth ist, - an die Geheiligten in Christus Jesus, berufen als Heilige mit allen, die den Namen Jesu Christi, unseres Herrn, überall anrufen, bei ihnen und bei uns. Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus.
ANHANG: Zettel 1 gelb Ein Verfahren zu Selig- / Heiligsprechung kann fünf Jahre nach dem Tod der Person eröffnet werden. (Dabei gibt es immer wieder päpstlich genehmigte Ausnahmen, wie im Fall von Papst Johannes Paul II.) Eine Diözese oder Ordensgemeinschaft stellt den Antrag zur Aufnahme eines Verfahrens in Rom bei der Kongregation Heiligsprechungen. Der Antragsteller wird als Actor bezeichnet. Nachdem die Kongregation den Antrag geprüft hat, erteilt sie das Nihil Obstat (lat. Es steht nichts dagegen), womit der Prozess eröffnet wird. Der Actor beauftragt einen Postulator (Förderer), dessen Aufgabe es ist, Fakten über den Verstorbenen zu sammeln. Dabei sind die Biographie, erhaltene Briefe und Zeitzeugenberichte (soweit noch vorhanden) von besonderem Interesse. Nach Übergabe dieser Ergebnisse an die Kongregation, entscheidet diese, ob das Verfahren weitergeführt wird.
ANHANG: Zettel 2 gelb Nach der Entscheidung zur Fortführung des Prozesses, stehen viele Prüfungen an. Dazu gehört die Untersuchung, ob der Verstorbene als Märtyrer, Glaubensbote,..., oder Bekenner angesehen werden kann. Weiterhin müssen auf dessen Fürsprache geschehene Wunder untersucht werden, um von der Kirche als Wunder anerkannt zu werden. Dies entfällt, wenn der Verstorbene als Märtyrer anerkannt worden ist. Nach Anerkennung der Wunder oder des Martyriums, wird eine Theologenkommission mit der weiteren Prozessführung beauftragt. Dabei werden Argumente für und gegen die Kanonisierung gesammelt und diskutiert. Kommt die Kommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln dazu der Seligsprechung zuzustimmen, wird der Prozess beendet und die Ergebnisse werden der Kongregation vorgelegt.
ANHANG: Zettel 3 gelb Nach der letzten Entscheidung, die dem Papst obliegt, wird die liturgische Feier organisiert. In einer Heiligen Messe wird die Seligsprechung vorgenommen. Dies geschieht nach aktueller Vorschrift nicht mehr durch den Papst, sondern durch einen Kardinal. Die Seligsprechung ist begrenzt auf die betreffende Ordensgemeinschaft / Diözese, während die Heiligsprechung universal, das heißt für die ganze Weltkirche verbindlich, ist.
ANHANG: Zettel 4 gelb Nach der Seligsprechung kann der Prozess der Heiligsprechung angestrebt werden. Dieser unterscheidet sich kaum von dem Prozess der Seligsprechung. Am Ende steht die Heiligsprechung, die in einer Heiligen Messe vom Papst in Rom vorgenommen wird.
ANHANG: Zettel 1 rot Eröffnung des Verfahrens am 2.7.1998 durch unseren Bischof Joachim Reinelt bei einem Wallfahrtsgottesdienst in Rosenthal
ANHANG: Zettel 2 rot Abschluss des Verfahrens am 22.3.2001 in Bautzen und Übergabe der Akten an den römischen Anwalt Dr. Andrea Ambrosi Ende der Arbeit des Anwalts und Übergabe der Akten mit der Positio super Martyrium (Stellungnahme über das Martyrium) an Bischof Reinelt am 6.5.2003 17.12.2003 Übergabe der Positio an Papst Johannes Paul II
ANHANG: Zettel 3 rot Abschluss und Bestätigung mit Unterzeichnung des Dekretes zur Seligsprechung am 10.12.2010 Übertragung der Urnen in die Kathedrale am 5.2. Gottesdienst mit Seligsprechung am Pfingstmontag 2011