Technische Anschlussbedingungen und Ausführungshinweise für die sichere Versorgung mit Trinkwasser der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH

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Transkript:

Technische Anschlussbedingungen und Ausführungshinweise für die sichere Versorgung mit Trinkwasser der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH für Kunden, Planer, Tiefbauunternehmer und Sanitärinstallateure Inhalt: 1. Herstellung des Rohrgrabens und Vorbereitung der Verlegearbeiten 2. Vorgaben an Hausanschlüsse und Hauseinführungen 3. Darstellung Hauseinführungen 4. Anforderungen an Hausanschlussräume und Übergaberäume nach DVGW W404 + DIN 18012 5. Zusätzliche Bestimmungen 6. Vorbereitung zur Inbetriebnahme der Kundenanlage Seite 1 von 10

1. Herstellung des Rohrgrabens und Vorbereitung der Verlegearbeiten 1.1 Errichtung des Rohrgrabens: Grabensohle 0,80 m 1,20 m Kabelsand 1.2 Rohrüberdeckung Die Rohrüberdeckung beträgt aus Frostgründen vom Rohrscheitel bis zur Oberfläche 1,20 m. 1.3 Grabenmaße Die Grabenbreite beträgt bei standsicheren Böden 0,80 m. Bei nichtstandsicheren Böden ist eine geeignete Abböschung oder ein Grabenverbau vorzunehmen. Die Vorgaben der DIN 4124 sind einzuhalten. 1.4 Grabensohle Die Grabensohle ist mindestens 0,15 m tiefer auszuheben und der Aushub durch eine Sandschicht zu ersetzen. 1.5 Abstände Abstände zu unterirdischen Anlagen bemessen sich nach DVGW W404. Die Wasserleitung muss im Bereich von unterirdischen Bauwerken ein Mindestabstand von 20 cm haben oder in einem Schutzrohr geführt werden (z.b. Regenwasserspeicher, Abwasserschacht, Fundamente). Bei Annäherung von Trinkwasserleitungen an eine Abwasserleitung (Abstand kleiner = 1m), dürfen Trinkwasserleitungen nicht tiefer als Abwasserleitungen liegen. Verfüllen des Rohrgrabens Kabelsand Seite 2 von 10

1.6 Druckprüfung, Einmessung und Abnahme Der Rohrgraben darf erst verfüllt werden, wenn die Dichtprüfung die Einmessung und die Abnahme durch die Stadtwerke erfolgt ist. 1.7 Verfüllen des Rohrgrabens Die Leitung ist bis 0,30 m über den Rohrscheitel mit Sand unter ausreichendem Verdichten einzubetten, der Rohrleitungsverlauf ist mit einem von den Stadtwerken beigestellten Trassenwarnband zu markieren. Danach muss der übrige Rohrgraben innerhalb kurzer Zeit verfüllt werden (Frost-/ Erwärmungsgefahr). 2. Vorgaben an Hausanschlüsse und Hauseinführungen Allgemeine Einbauhinweise: 2.1 Der Mauerdurchbruch wird in der Regel durch ein vom Kunden beauftragtes Unternehmen z.b. durch Kernbohrverfahren hergestellt. Die Bohrung ist in Absprache mit den Stadtwerken im Durchmesser von 100 m für eine Einzeleinführung oder im Durchmesser 200 m für Mehrsparteneinführung herzustellen. Die Hauseinführung für das Gebäude ist direkt an der Straßenseite zugewandten Außenwand (Außenkante) einzubauen, dort ist auch der Wasserzähler bzw. die Übergabestelle vorzusehen. Die Mauerdurchführung für die Wasserleitung ist bei fehlender Kernbohrung vom Maurer wasserdicht zu verschließen. Die Stadtwerke übernehmen keinerlei Gewähr für die Dichtheit. 2.2 Erfolgen an einem von den Stadtwerken ausgeführten und verschlossenen Mauerdurchbruch nachträgliche und unsachgemäße Eingriffe von Dritten (z.b. von anderen Versorgungsunternehmen, Anschlussnehmer/Kunden), so übernehmen die Stadtwerke keine Gewährleistung für die von ihr ausgeführten Arbeiten. 2.3 Die jeweiligen Herstellerangaben und Montageanleitungen der verschiedenen Hauseinführungen sind zu beachten und einzuhalten. 2.4 Die Hausanschlussleitung wird in Kunststoff - PE 100 SDR 11 bis zur Hauptabsperreinrichtung verlegt (Erdungshinweis bzw. Potentialausgleich beachten). 2.5 Eine Erdung bzw. Potentialausgleich der Elektroinstallation über die Wasserrohrleitungen der Stadtwerke darf nach DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540 nicht erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Informationsblatt Erdung und Potenzialausgleich über die Kundenanlage. Der Kunde hat durch ein Elektrofachunternehmen eine geeignete Erdung der Hauselektroinstallation herzustellen. Seite 3 von 10

3. Darstellung Hauseinführungen 3.1. Singlehauseinführung: EHES-QS Einzelhauseinführung (Singleanschluss Quadro-Secura E1 ) Die Einführung der Wasser-Rohrleitung erfolgt durch eine Doyma Singlehauseinführung Quadro-Secura E1. Die Bohrung ist in Absprache mit den Stadtwerken in D 100 für eine Einzeleinführung herzustellen (Bild 1 Variante 1). Diese HE wird von den Stadtwerken geliefert und eingebaut. Bild 1 Variante 1 UHES-RMA Unterbodenhauseinführung (Singleanschluss RMA W-Flex) Bei nicht unterkellerten Gebäuden verwenden die Stadtwerke die Flexible Mauereinführung Flex. Hierzu ist die Fundament- und die Bodenplattenaussparung 80x80 cm vorzubereiten (Bild 2 Variante 2). Diese UHES wird von den Stadtwerken geliefert und eingebaut. Bild 2 Variante 2 Seite 4 von 10

UHES- QS Unterbodenhauseinführung (Singleanschluss Quadro Secura Basic-MB-R4) Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterbodenhauseinführung Doyma vorab in die Bodenplatte mit ein zu betonieren wie in Bild 3 Variante 3 dargestellt. Diese muss jedoch durch ein vom Kunden beauftragtes Tiefbauunternehmen vorbereitet und montiert werden. Es dürfen keine Kanalrohre oder ähnliches als Hauseinführungsrohr verwendet werden. Diese UHES wird von den Stadtwerken geliefert. Bild 3 Variante 3 3.2. Mehrspartenhauseinführungen MHE-QSN und MHE-QSBP Mehrspartenhauseinführungen Die Verwendung von Mehrsparten Hauseinführungen, geprüft nach DVGW VP 601, ist möglich (Bild 4 und 5). Diese müssen jedoch durch ein vom Kunden beauftragtes Tiefbauunternehmen geliefert, vorbereitet und nach Montage der Rohrleitung abgedichtet werden. Nova Bild 4 Variante 4 Seite 5 von 10

Nova BP Bild 5 Variante 5 4. Anforderungen an Hausanschlussräume und Übergaberäume nach DVGW W404 + DIN 18012 4.1 Hausanschlusseinrichtungen (HR) in Gebäuden Definitionen und Hinweise Bei Mehrfamilienhäusern, Büro-, Geschäfts- und gewerblichen Gebäuden sind gesonderte Anschlussräume gemäß DIN 18012 vorzusehen. Detailfragen dazu sind mit den Stadtwerken abzustimmen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Ausweisung eines gesonderten Anschlussraumes nicht notwendig. Der Raum für die Anschlüsse muss trocken, belüftet, frostfrei und beleuchtet sein. Er muss grundsätzlich an der straßenseitigen Gebäudeaußenwand angeordnet sein, um eine rechtwinklige, geradlinige und möglichst kurze Verbindung mit den Verteilungsanlagen entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu ermöglichen. Unterteilt wird der Flächenbedarf der Hausanschlüsse in Hausanschlussnische, vorgesehen für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser, die Hausanschlusswand, die vorgesehen ist für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, und wiederum der Hausanschlussraum, der für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gefordert wird, und in Hausanschluss Übergaberäume für Gewerbe- und Großkunden. Die einzelnen Anforderungen der Anschlussvarianten werden auf den nachfolgenden Seiten erläutert. Bitte beachten Sie bei der Planung folgende Hinweise: - Hausanschlussleitungen sind immer auf kürzestem Weg zum Gebäude zu verlegen, - die Verlegung von Hausanschlüssen sollte zum Gebäude immer rechtwinklig zur Straße erfolgen und - Hausanschluss- und Versorgungsleitungen dürfen nicht überbaut werden Seite 6 von 10

Beispiele von Standard Hausanschlusseinrichtungen: 4.2 Hausanschlussraum im Keller Der Hausanschlussraum ist entsprechend nach DIN 18012 zu planen und zu errichten. Es sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: - der Hausanschlussraum muss über allgemein zugängliche Räume (Treppenräume, Kellergang oder direkt von außen) erreichbar sein, - er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen und - der Hausanschlussraum muss an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Ausnahmefälle sind im Vorfeld rechtzeitig mit den Stadtwerken abzustimmen. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2 m lang und 2 m hoch sein. Bei Belegung nur einer Wand beträgt die Mindestbreite 1,5 m, bei Belegung von zwei gegenüberliegenden Wänden 1,8 m. 4.3 Hausanschlusswand an der Außenwand Die Hausanschluss(installations-)wand ist eine Wand, die zur platzsparenden Befestigung von Leitungen, Anschluss- und Betriebseinrichtungen dient. Größe und Lage der Wand richten sich nach der Anzahl der vorgesehenen Sparten und der zu versorgenden Kunden sowie nach der Größe der Betriebseinrichtungen. Der Raum, in dem sich die Anschlusswand befindet, muss über allgemein zugängliche Räume z.b. Treppenraum, Kellergang oder direkt von außen erreichbar sein. Des Weiteren muss die Anschlusswand in Verbindung mit einer Außenwand stehen. Es ist darauf zu achten, dass eine Durchgangshöhe unter Leitungen und Kanälen von mindestens 1,80 m gewährleistet wird. Die Hausanschlusswand ist mit einer fest installierten Beleuchtung und Schutzkontaktsteckdose auszurüsten. 4.4 Hausanschlussnische Die Hausanschlussnische ist eine bauseits erstellte und mit einer Tür abschließbare Nische in einem Gebäude, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist und zur Aufnahme der Seite 7 von 10

erforderlichen Anschlüsse und Betriebseinrichtungen dient. Sie wird in der Regel für nicht unterkellerte Gebäude empfohlen. 4.5 Hausanschluss Übergaberäume für Gewerbe- und Großkunden ab DN 80 Die Hausanschlussübergabe erfolgt bei Gewerbe- und Großkunden in einem Hausanschlussraum im Gebäude oder einem separaten Übergabegebäude an der Grundstücksgrenze ab der Dimension DN 80. Diese Übergabepunkte sind entsprechend nach DIN 18012 zu planen und zu errichten. Es sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: 1. Der Übergaberaum muss über allgemein zugängliche Räume (Treppenräume, Kellergang oder direkt von außen) erreichbar sein. 2. Der Zugang muss ergonomisch und sicher gestaltet sein z.b. über Treppen oder Stahltreppen. Zugänge über Schächte und Leitern sind unzulässig. Zudem ist zu beachten: - er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen und - der Hausanschluss-Übergaberaum muss an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Ausnahmefälle sind im Vorfeld rechtzeitig mit den Stadtwerken abzustimmen. 3. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 3,8 m lang und 2 m hoch sein. Bei Belegung nur einer Wand beträgt die Mindestbreite 1,8 m, bei Belegung von zwei gegenüberliegenden Wänden 2,0 m. 4. Ein separates Übergabegebäude muss mindestens 3,8 m lang und 2 m hoch sein. Bei Belegung nur einer Wand beträgt die Mindestbreite 1,8 m, bei Belegung von zwei gegenüberliegenden Wänden 2,0 m. 5. Der Hausanschluss Übergaberaum sowie separate Übergabegebäude für Gewerbe- und Großkunden müssen - trocken, belüftet, frostfrei und beleuchtet sein, - eine Entwässerung, - einen Stromanschluss und - einen Telefonanschluss für die Datenübertragung haben.. Beispiel für ein separates Übergabegebäude: Seite 8 von 10

5. Zusätzliche Bestimmungen und Hinweise - Der Bauwasseranschluss ist durch ein vom Kunden beauftragtes Tiefbauunternehmen freilegen zu lassen. Die Montage ist durch die Stadtwerke über das Formblatt Auftrag - Erstellen eines Bauwasseranschlusses mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin, zu beantragen. - Der Bauwasseranschluss, die Wasserleitung und der Hauptwasserzähler sind vom Kunden oder dessen Beauftragten vor Frost und mechanischer Beschädigung zu schützen. Im Schadensfall haftet der Kunde vollumfänglich. - Die Verlegung des Wasserhausanschlusses, ist nach Absprache mit den Stadtwerken, mindestens 10 Arbeitstage vor dem Verlegetermin durch den Projektverantwortlichen abzustimmen. Eine Verlegung kann nur bei Temperaturen über 0 C erfolgen. - Die Wasserleitung ist wie im genehmigten Plan eingezeichnet zu verlegen. Der Plan ist dem ausführenden Tiefbauunternehmen / Subunternehmen rechtzeitig zur Kenntnis zu geben. - Die Inbetriebnahme der Hausinstallation erfolgt bei einem gemeinsamen Termin zwischen dem in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke eingetragene Installateurunternehmen und den Stadtwerken. Die Inbetriebnahme ist über die Fertigstellungsanzeige mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin durch das in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke eingetragen Installateurunternehmen zu beantragen. - Falls eine Regenwassernutzung betrieben wird, sind zusätzlich die Technischen Anschlussbestimmungen Eigengewinnung zu beachten. Seite 9 von 10

6. Vorbereitung zur Inbetriebnahme der Kundenanlage Beispiel für geeignete Gerätschaften Spülkompressor: Der Spülkompressor ist ein fahrbares, elektronisch gesteuertes Kompaktgerät zur automatischen Spülung von Trinkwasserleitungen bis 2" nach DIN 1988-200. Weitere Einsatzgebiete sind Legionellenbekämpfung, Desinfizieren von Rohrleitungen und die Vorbereitung zur Rohrleitungssanierung. Am Gerät kann zwischen folgenden vier Funktionen gewählt werden: 1. Spülen mit Wasser und Luft: Spülen von Rohrleitungen nach DIN 1988-200, mit einem pulsierenden Luft-Wasser-Gemisch. Die Druckluft wird mengenproportional in periodischen Impulsen zugeführt um die Spülwirkung zu erhöhen. Der Spülluftdruck stellt sich automatisch auf einen über dem vorhandenen Wasserdruck liegenden Wert ein. 2. Dauerluftstoß: Zur Verstärkung der Reinigungswirkung z. B. bei Sanierungsspülungen von Trinkwasserleitungen. 3. Spülen mit Desinfektion: Legionellenbekämpfung und Desinfektion von Rohrleitungen mit einem Wasser- Desinfektionsmittel-Gemisch. Die Zugabe eines Desinfektionsmittels (z.b. Chlor) erfolgt mit der speziell auf den Spülkompressor abgestimmten Dosieranlage. Die Dosierung wird vom Spülkompressor durchflußabhängig gesteuert. 4. Dosierungsanlage: Die Dosierungsanlage dient zur Desinfektion von Rohrleitungen mit Chlor in Verbindung mit dem Spülkompressor. Die Dosieranlage wird am Spülkompressor angeschlossen. Die Dosierpumpe wird mittels eines Wasserzählers am Spülkompressor extern angesteuert. Die erforderliche Konzentration des Spülwassers kann an jeder Zapfstelle mit Hilfe der Chlor-Prüfeinrichtung bestimmt werden. Die Dosiermenge kann frei am Hublängenregler der Dosierpumpe eingestellt werden. Das Desinfektionsmittel wird über eine Sauglanze aus dem Kanister angesaugt. Das in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke eingetragene Installateurunternehmen hat den Stadtwerken die Durchführung der Spülung und Desinfektion schriftlich über die Fertigstellungsanzeige zu bestätigen. Seite 10 von 10