MCH Group Global Live Marketing. Vergütungsbericht 2014

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Seit der anlässlich der Generalversammlung 2014 vorgenommenen Statutenänderung gilt für die Abstimmungen betreffend Vergütung folgendes:

Transkript:

MCH Group Global Live Marketing Vergütungsbericht 2014

Einleitung 5 Allgemeine Vergütungsgrundsätze 7 Vergütungen Verwaltungsrat 8 Vergütungen Executive Board 10 Bericht der Revisionsstelle 13

4

Einleitung Gemäss 7. Abschnitt der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) vom 20. November 2013 hat der Verwaltungsrat der MCH Group AG für das Geschäftsjahr 2014 erstmals einen schriftlichen Vergütungsbericht vorzulegen, in dem er über die Vergütungen, Darlehen und Kredite an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung (Executive Board) informiert. Dieser Vergütungsbericht ersetzt die Angaben, welche bisher im Finanzbericht im Anhang zur Jahresrechnung der Holdinggesellschaft aufgeführt waren. Zwecks Übersichtlichkeit und zum besseren Verständnis der Angaben sind in diesem Bericht neu auch die allgemeinen Vergütungsgrundsätze und die Vergütungssysteme für den Verwaltungsrat und das Executive Board enthalten, welche bisher im Tätigkeitsbericht im Kapitel Corporate Governance aufgeführt waren. Die Revisionsstelle muss jeweils prüfen, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und der VegüV entspricht. Die Veröffentlichung des Vergütungsberichts erfolgt nach den diesbezüglichen Vorschriften für den Geschäftsbericht. Der Vergütungsbericht muss der Generalversammlung nicht zur Genehmigung unterbreitet werden. Die nichterfolgsabhängigen Vergütungen des Verwaltungsrats und des Executive Board sowie die erfolgsabhängige Vergütung des Executive Board, über welche die Generalversammlung jährlich zu beschliessen hat, werden entsprechend traktandiert. Angaben zu den Vergütungen gemäss VegüV Die erforderlichen Angaben zu den Vergütungen sind in den Artikeln 14 16 der VegüV festgehalten. > www.admin.ch unter «Bundesrecht» / «Systematische Rechtssammlung» / «Landesrecht» / «221.331» Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen Die Bestimmungen über die Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütung gemäss Artikel 18 der VegüV sind in den Paragraphen 18 und 19 der Statuten der MCH Group AG festgehalten. > www.mch - group.com unter «MCH Group» / «Investor Relations» Gestützt auf die Statuten der MCH Group AG hat die Generalversammlung am 22. Mai 2014 die nicht - erfolgsabhängige Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board für das Geschäftsjahr 2015 genehmigt. An der Generalversammlung vom 4. Mai 2015 stimmt diese über die erfolgsabhängige Vergütung des Executive Board für das Geschäftsjahr 2014 sowie über die nicht - erfolgsabhängige Vergütung des Verwaltungsrats und des Executive Board für das Geschäftsjahr 2016 ab. Vergütungsbericht 2014 5

6

Allgemeine Vergütungsgrundsätze MCH Group Die MCH Group ist bestrebt, ihren Mitarbeitenden attraktive Rahmenbedingungen zu offerieren. Die Vergütungsgrundsätze, die Vergütungssysteme und die Höhe der Vergütungen sind auf markt - und branchenübliche Bedingungen ausgerichtet und werden regelmässig überprüft. Es ist ausserdem das Ziel der MCH Group, einen möglichst hohen Prozentsatz ihrer Angestellten mittels variablen Vergütungsanteils am Erfolg der Unternehmensgruppe zu beteiligen. Die Vergütungssysteme für alle Gesellschaften sind dabei so ausgelegt, dass sie verhältnismässig und konkurrenzfähig sind im Vergleich zu Gesellschaften in einem vergleichbaren Tätigkeitsgebiet; sie der Arbeitsqualität, der Belastung und der Verantwortung der jeweiligen Position sowie dem individuellen Beitrag Rechnung tragen; sie für die Mitarbeitenden aller Stufen einfach nachvollziehbar, transparent und angemessen sind; das Verhältnis zwischen nicht - erfolgsabhängigen (fixen) und erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungselementen den Einflussbereich der einzelnen Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt; sie ein vertretbares Verhältnis zwischen niedrigstem und höchstem Gehalt aufweisen. Verwaltungsrat und Executive Board Der Verwaltungsrat legt jährlich die Vergütung des Verwaltungsrates und des Executive Board auf Antrag des durch die Generalversammlung gewählten Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung fest. Die Generalversammlung hat am 22. Mai 2014 für das Berichtsjahr folgende Verwaltungsratsmitglieder als Mitglieder des GNCC gewählt: Dr. Ulrich Vischer, Vorsitz Rolando Benedick, Mitglied Ernst Stocker, Mitglied Thomas Weber, Mitglied Angaben zur Funktion des GNCC und zu den Mitgliedern sind dem Jahresbericht zu entnehmen (Seiten 46 und 52 53). Die im Vergütungsbericht offengelegten Vergütungen für den Verwaltungsrat und das Executive Board enthalten sämtliche das gesamte Berichtsjahr betreffenden Vergütungen unter Berücksichtigung der folgenden Einschränkungen: Bei Neueintritt in den Verwaltungsrat oder das Executive Board erfolgt der Einbezug der Vergütung ab Datum der Übernahme der entsprechenden Funktion. Bei Austritt aus dem Verwaltungsrat oder dem Executive Board wird die Vergütung bis zum Datum des Austrittes plus eine allfällige Vergütung, welche im Berichtsjahr im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit ausgerichtet wurde, einbezogen. Die Mitglieder des Executive Board sind zum Teil auch Verwaltungsratsmitglieder von Konzerngesellschaften. Für die Ausübung dieser konzerninternen Mandate werden keine zusätzlichen Vergütungen ausbezahlt. Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Executive Board erfolgt zeitlich erst nach der Generalversammlung, welche diese zu genehmigen hat. Vergütungsbericht 2014 7

Vergütungen Verwaltungsrat Vergütung Verwaltungsrat Sitzungsgeld Ausschusshonorar Spesenpauschale Auf eine erfolgsabhängige Vergütung des Verwaltungsrates wird verzichtet. Mit Ausnahme einer Gleichstellung in Bezug auf die Vergütung von Sozialversicherungsanteilen sowie der im Jahr 2007 neu eingeführten Honorare für die Fachausschüsse ist die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder seit 2001 unverändert geblieben. Grundhonorar Die nicht - erfolgsabhängige Vergütung für das Jahr 2015 wurde durch die Generalversammlung am 22. Mai 2014 genehmigt. Der Gesamtbetrag der nicht - erfolgsabhängigen Vergütungen für das Jahr 2016 wird der Generalversammlung am 4. Mai 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Er beträgt wiederum CHF 540 000. Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen: a) Nicht - erfolgsabhängige (fixe) Vergütung Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält ein im Voraus festgelegtes und für alle Mitglieder gleich hohes, fixes Grundhonorar, welches reglementarisch festgelegt ist. Die Honorare des Präsidenten und des Vizepräsidenten sind höher angesetzt. Um der individuellen Verantwortung und Belastung Rechnung zu tragen, werden Mitgliedschaften und Vorsitze in einem Ausschuss zusätzlich vergütet. Die für jedes Mitglied ermittelte Vergütung wird quartalsweise in bar ausbezahlt. b) Sitzungsgelder Pro Sitzung respektive bei mehreren Sitzungen pro Sitzungstag wird ein Sitzungsgeld vergütet, dessen Höhe im Reglement über die Vergütungen des Verwaltungsrates festgelegt ist. c) Spesen Alle Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine Spesenpauschale. Zusätzliche Ausgaben, beispielsweise für Geschäftsreisen, werden gemäss effektivem Aufwand erstattet. Für die Aufwendungen des Sekretariats des Verwaltungsratspräsidenten stellt die VISCHER AG jährlich CHF 35 000 in Rechnung. d) Aktien, Optionen Die MCH Group kennt kein Aktien - und Optionsbeteiligungsprogramm für den Verwaltungsrat. Angaben zu den sich im Eigentum der Verwaltungsratsmitglieder befindenden Aktien der MCH Group AG sind dem Jahresbericht zu entnehmen (Seite 56). e) Antrittsprämien Für die Mitglieder des Verwaltungsrates werden keine Antrittsprämien ausgerichtet. f) Darlehen, Kredite Sofern Mitgliedern des Verwaltungsrates Darlehen und Kredite gewährt werden, geschieht dies zu marktüblichen Konditionen. g) Sicherheiten Den Mitgliedern des Verwaltungsrates sind im Berichtsjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt worden. 8

Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates 2013, in CHF Grundhonorar Honorar für Zusatzfunktionen 1) Sitzungsgelder und Spesen 2) Sozialversicherungsbeiträge Gesamtbetrag Brutto Gesamtbetrag Netto Dr. Ulrich Vischer, Präsident 91 821 26 750 13 000 0 10) 131 571 131 571 Heini Brugger, Vizepräsident 4) 15 000 20 833 3 833 3 142 42 808 39 666 Rolando Benedick, Vizepräsident 5) 29 750 3 000 7 583 2 629 42 962 40 333 Christoph Brutschin 3) 21 000 3 000 9 000 4 628 37 628 33 000 Werner Helfenstein 21 000 18 750 7 000 3 467 50 217 46 750 Dr. Eva Herzog 3) 21 000 5 000 3 616 29 616 26 000 René C. Jäggi 21 000 6 000 3 761 30 761 27 000 Dr. Karin Lenzlinger 21 000 5 000 3 616 29 616 26 000 Daniel Leupi 3) 6) 12 250 3 583 2 206 18 039 15 833 Ernst Stocker 3) 21 000 3 000 6 000 652 30 652 30 000 Martin Vollenwyder 3) 7) 21 000 4 167 7 000 3 061 35 228 32 167 Thomas Weber 3) 8) 14 000 1 500 3 500 253 19 253 19 000 Peter Zwick 3) 9) 3 500 500 168 72 4 240 4 168 Gesamttotal 313 321 81 500 76 667 31 103 502 591 471 488 Jean - Philippe Rochat, Beisitzer 21 000 5 000 3 616 29 616 26 000 2014, in CHF Grundhonorar Honorar für Zusatzfunktionen 1) Sitzungsgelder und Spesen 2) Sozialversicherungsbeiträge Gesamtbetrag Brutto Gesamtbetrag Netto Dr. Ulrich Vischer, Präsident 89 442 8 000 14 000 0 10) 111 442 111 442 Rolando Benedick, Vizepräsident 36 000 3 000 7 000 3 243 49 243 46 000 Christoph Brutschin 3) 21 000 3 000 8 000 4 467 36 467 32 000 Werner Helfenstein 3) 21 000 6 000 1 097 28 097 27 000 Dr. Eva Herzog 3) 21 000 5 000 3 603 29 603 26 000 René C. Jäggi 21 000 6 000 1 097 28 097 27 000 Dr. Karin Lenzlinger 21 000 7 000 3 891 31 891 28 000 Daniel Leupi 3) 21 000 6 000 3 747 30 747 27 000 Ernst Stocker 3) 21 000 3 000 5 000 432 29 432 29 000 Martin Vollenwyder 21 000 5 000 10 000 5 044 41 044 36 000 Thomas Weber 3) 21 000 3 000 5 000 0 29 000 29 000 Gesamttotal 314 442 25 000 79 000 26 621 445 063 418 442 Jean - Philippe Rochat, Beisitzer 21 000 7 000 3 731 31 731 28 000 1) Beinhaltet Honorare für die Gremien GNCC und AC sowie für die Baukommission (bis 2013). 2) Ohne Entschädigung für die Aufwendungen des Sekretariats des Verwaltungsratspräsidenten 3) Die Honorare für die durch die öffentlichen Hände bestellten VR - Mitglieder werden an die von diesen angegebenen Stellen überwiesen. 4) VR Mitglied und Vizepräsident bis 27.05.2013 5) Vizepräsident ab 27.05.2013 6) Ab 01.06.2013 7) Ab 27.05.2013 Wahl durch Generalversammlung 8) Ab 01.07.2013 9) 23.02.2013 10) Die Vischer AG stellt das Honorar für den Verwaltungsratspräsidenten in Rechnung und liefert die gesetzlichen Sozialabgaben ab Vergütungsbericht 2014 9

Vergütungen Executive Board Das Vergütungsmodell für die Mitglieder des Executive Board hatte seit der Festlegung durch den Verwaltungsrat am 31. August 2007 unverändert bis zum 31. Dezember 2013 Gültigkeit. Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 hat der Verwaltungsrat auf Antrag des Governance, Nomination and Compensation Committee (GNCC) das Vergütungsmodell in Bezug auf die erfolgsabhängige (variable) Vergütung leicht angepasst. Er hat dabei insbesondere darauf Wert gelegt, die erfolgsabhängige Vergütung noch stärker am effektiv erreichten Ergebnis auszurichten. Zudem hat er die Anzahl der einzelnen Vergütungselemente reduziert. Die Änderungen sind in das Reglement über die erfolgsabhängigen Vergütungen des Executive Board eingeflossen. Die nicht - erfolgsabhängige (fixe) Vergütung und die Spesenpauschalen werden periodisch überprüft; letztere sind durch das kantonale Steueramt bewilligt worden. Die Höhe der erfolgsabhängigen (variablen) Vergütung beziehungsweise die Höhe des individuellen Bonus werden in Abhängigkeit des finanziellen Ergebnisses jedes Jahr neu festgelegt. Es bestehen keine befristeten Arbeitsverträge und keine Kündigungsfristen von über 12 Monaten. Bei der Beendigung der Arbeitsverhältnisse mit Mitgliedern des Executive Board werden keine Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Die gesamte Vergütung für die Mitglieder des Executive Board setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen: a) Nicht - erfolgsabhängige (fixe) Vergütung Die nicht - erfolgsabhängige (fixe) Vergütung der Mitglieder des Executive Board wird durch den Verwaltungsrat aufgrund der Ausbildung, Kompetenzen und Funktionen festgelegt. Dieser Vergütungsteil beinhaltet allfällige Familienzulagen und Prämien für Dienstjubiläen. Die fixe Vergütungskomponente wurde erstmalig 2008 für eine Periode von drei Jahren (2008 bis 2010) festgelegt und danach mit Ausnahme einer Anpassung infolge Funktionsänderung für die Jahre 2011 bis 2013 in unveränderter Höhe bestätigt. Für eine weitere dreijährige Periode (2014 bis 2016) wurde eine Anpassung infolge Funktionserweiterung respektive eine Angleichung an den Benchmark vorgenommen. Ansonsten wurde die fixe Vergütungskomponente am 12. Dezember 2014 durch den Verwaltungsrat erneut unverändert verabschiedet. Die fixe Vergütung für das Jahr 2015 wurde durch die Generalversammlung am 22. Mai 2014 genehmigt. Der Gesamtbetrag der fixen Vergütungen für das Jahr 2016 wird der Generalversammlung am 4. Mai 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Er beträgt wie für das Jahr 2015 unverändert CHF 2 300 000. b) Erfolgsabhängige (variable) Vergütung Die erfolgsabhängige Vergütung setzte sich gemäss Reglement über die erfolgsabhängigen Vergütungen des Executive Board bis Ende des Geschäftsjahres 2013 aus vier Komponenten zusammen: Konzernergebnis, Cash - Flow, Profit - Center - Ergebnis sowie individuelle Beurteilung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 wird die Komponente Cash - Flow für alle Mitglieder in die Komponente Konzernergebnis integriert und entfällt somit. Für den CEO wird die Komponente Profit - Center - Ergebnis ab dem Geschäftsjahr 2014 ebenfalls in die Komponente Konzernergebnis integriert. Für den CEO stellt das Konzernergebnis die alleinige Komponente für die Bemessung der erfolgsabhängigen Vergütung dar. Für die weiteren Mitglieder des Executive Board bleiben die Komponenten des Konzernergebnisses, des Ergebnisses der Division sowie der individuellen Beurteilung unverändert. Sie werden weiterhin als prozentualer Anteil der fixen Vergütung berechnet: Ergebnis Division (0 12 %) Individuelle Beurteilung (0 16 %) 10

Vergütung CEO Vergütung Leiter Division Vergütung Leiter Corporate Services Komponente Konzerngewinn Komponente Konzerngewinn Komponente Konzerngewinn Komponente Division Komponente Individuelle Beurteilung Komponente Individuelle Beurteilung Fixe Vergütung Fixe Vergütung Fixe Vergütung Bei der Komponente Konzernergebnis wird die Höhe der Vergütung direkt vom erzielten Ergebnis abgeleitet. Eine Auszahlung dieses Elements erfolgt nur, wenn das Konzernergebnis mehr als CHF 10 Mio. beträgt. Sofern eine Vergütung erfolgte, betrug die Komponente Konzernergebnis bis Ende des Geschäftsjahres 2013 für den CEO 1.0 % und für die übrigen Mitglieder des Executive Board 0.5 % des Konzernergebnisses. Die Komponente Cash - Flow wurde bis Ende des Geschäftsjahres 2013 für jedes Mitglied als prozentualer Anteil der fixen Vergütung berechnet (0 32 %). Ab Geschäftsjahr 2014 beträgt die Komponente Konzernergebnis neu 1.75 % des Jahresergebnisses für den CEO und 0.7 % für die weiteren Mitglieder des Executive Board. Je nach Verantwortungsbereich der Mitglieder werden einzelne Komponenten höher gewichtet oder nicht berücksichtigt. Keine der maximal drei variablen Komponenten ist den Mitgliedern des Executive Board unabhängig vom Geschäftsgang respektive unabhängig von ihrer individuellen Leistung geschuldet. Sämtliche erfolgsabhängigen Vergütungselemente werden in bar ausbezahlt. Für das Berichtsjahr 2014 betrug der erfolgsabhängige Teil der Vergütung für die Mitglieder des Executive Board durchschnittlich 42 % (Vorjahr: 40 %) der Gesamtvergütung. Davon wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert 81 % als Bar - Komponente ausbezahlt und 19 % den verschiedenen Sozialversicherungen überwiesen. Der Gesamtbetrag von CHF 1 861 000 der erfolgsabhängigen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2014 wird der Generalversammlung am 4. Mai 2015 zur Genehmigung vorgelegt (Bruttobetrag inklusive Anteil Sozialversicherungsbeiträge). c) Spesen Die Mitglieder des Executive Board erhalten eine nach Funktion differenzierte Spesenentschädigung sowie eine nach der Fahrleistung abgestufte Fahrzeugpauschale. Im Jahr 2014 beträgt der Gesamtbetrag CHF 142 000 (Vorjahr CHF 173 525). Diese Aufwandentschädigungen sind durch die kantonale Steuerverwaltung genehmigt. d) Aktien, Optionen Die MCH Group kennt kein Aktien - und Optionsbeteiligungsprogramm für das Executive Board. Angaben zu den sich im Eigentum der Mitglieder des Executive Board befindenden Aktien der MCH Group AG sind dem Jahresbericht zu entnehmen (Seite 56). e) Antrittsprämien Für die Mitglieder des Executive Board werden keine Antrittsprämien ausgerichtet. f) Darlehen, Kredite Sofern Mitgliedern des Executive Board Darlehen und Kredite gewährt werden, geschieht dies zu marktüblichen Konditionen. g) Sicherheit Den Mitgliedern des Executive Board sind im Berichtsjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt worden. h) Vorsorgeleistungen Die vom Arbeitgeber an Vorsorgeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen sind in der Tabelle «Vergütung der Mitglieder des Executive Board» angegeben. Seit dem 1. Juli 2012 unterliegt auch die erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Executive Board (wie auch aller anderen anspruchsberechtigten Mitarbeitenden) ebenfalls der Versicherung in der Pensionskasse. Vergütungsbericht 2014 11

Vergütung der Mitglieder des Executive Board 2013, in CHF Fixe Vergütung 1) Erfolgsabhängige Vergütung Sozialversicherungsbeiträge 2) Gesamtbetrag Brutto Gesamtbetrag Netto Gesamtes Executive Board 3) 2 134 067 1 514 640 870 811 4 519 518 3 648 707 davon René Kamm (CEO) 462 600 439 300 203 104 1 105 004 901 900 2014, in CHF Fixe Vergütung 1) Erfolgsabhängige Vergütung Sozialversicherungsbeiträge 2) Gesamtbetrag Brutto Gesamtbetrag Netto Gesamtes Executive Board 4) 1 905 983 1 511 010 792 813 4 209 806 3 416 993 davon René Kamm (CEO) 481 500 503 540 212 220 1 197 260 985 040 1) Beinhaltet Basisgehalt, Jubiläumsprämien, Familienzulagen, etc. 2) Beinhaltet Arbeitgeberbeiträge an Pensionskasse, AHV / IV, ALV etc. 3) Bis 30.11.2013 sechs Mitglieder, ab 01.12.2013 sieben Mitglieder 4) Bis 31.05.2014 sechs Mitglieder, ab 01.06.2014 fünf Mitglieder Per 01.01.2014 ist das Executive Board von sechs auf fünf Mitglieder verkleinert worden, indem der CEO auch die Leitung der Division Exhibitions übernommen hat. Im Rahmen der Ablösung des CFO kam es von Dezember 2013 bis Mai 2014 zu einer personellen Überschneidung. Die der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitete erfolgsabhängige Vergütung des gesamten Executive Board für das Jahr 2014 beläuft sich auf brutto CHF 1 861 000 (erfolgsabhängige Vergütung netto CHF 1 511 010 plus Anteil Sozialversicherungsbeiträge CHF 349 990). Für Beratungstätigkeiten von ehemaligen Executive Board Mitgliedern entrichtete die MCH Group 2014 Honorare in Höhe von TCHF 558 (Vorjahr TCHF 305). Vom in den Statuten festgelegten Zusatzbetrag von CHF 1 000 000 für die Vergütungen von Mitgliedern des Executive Board, die nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen des Executive Board ernannt werden, wurde im Geschäftsjahr 2014 kein Gebrauch gemacht. 12

Bericht der Revisionsstelle Verantwortung des Prüfers An die Generalversammlung der MCH Group AG, Basel Basel, 27. März 2015 Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung des Vergütungsberichtes Wir haben den Vergütungsbericht vom 27. März 2015 der MCH Group AG für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich dabei auf die Angaben nach Art. 14 16 der Verordnung gegen übermässige Vergütung bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in der Tabelle «Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates» auf der Seite 7 und in der Tabelle «Vergütung der Mitglieder des Executive Board» auf der Seite 10 des Vergütungsberichts. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14 16 der VegüV entspricht. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14 16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der MCH Group AG für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14 16 der VegüV. KPMG AG Stefan Inderbinen Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor) Christoph Vonder Mühll Zugelassener Revisionsexperte Vergütungsbericht 2014 13

MCH Group AG 4005 Basel, Schweiz T +41 58 200 20 20 info@mch - group.com www.mch - group.com Der Vergütungsbericht der MCH Group erscheint in Deutsch, Englisch und Französisch. Verbindlich ist die deutsche Version.