Schallschutzfensterprogramm - Antragsformular -

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Transkript:

An die Hansestadt Lübeck Bereich Umweltschutz Betr.: Dr.-Julius-Leber-Str. 50-52 23552 Lübeck Antrag auf Förderung für passiven Lärmschutz (Schallschutzfenster, -balkontüren, ggf. Lüftungsanlagen) gemäß dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder in der Hansestadt Lübeck Bitte beachten Sie: Pro Gebäude ist ein Antrag auszufüllen! I. AntragstellerIn Vor-, Nachname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Kontakt (Telefon, Mobil, ggf. Email): II. Objekt mit zu fördernden Bauteilen Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Wohnung (fortlfd. Nr.) 1 Wohnungsbezeichnung (bspw. 1. Stock rechts) 1 2 3 4 1 Bei weiteren Wohnungen bitte entsprechende Ergänzung dem Antrag beifügen 1/4

AntragstellerIn ist EigentümerIn des Objektes (Teileigentümer benötigen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft) VerwalterIn des Objektes Erbbauberechtigte/r des Objektes Die Baugenehmigung für das Objekt wurde vor dem 01.01.1990 erteilt. Ja, Baujahr Nein III. Fenster Wohnung (lfd. Nr. nach II.) 2 Anzahl der Fenster Quadratmeter insgesamt (auf Grundlage der Rahmenaußenmaße) Anzahl der Lüfter 1. 2. 3. 4. IV. Zahlung (der Förderung auf folgendes Konto) Kontoinhaber Geldinstitut Bankleitzahl Konto 2 Bitte fortlaufende Nummerierung nach II. beibehalten, sofern für weitere Wohnungen Förderung beantragt wird 2/4

V. Erklärung Ich erkläre, dass die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt werden. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen und wird nicht vor Bekanntmachung des Bewilligungsbescheides begonnen. Als Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages für die beantragte Maßnahme zu werten. Ich erkläre, dass die zu fördernden Ausgaben für Schallschutzfenster, -balkontüren und schallgedämmte Lüfter nicht auch zugleich nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen als Anteilsfinanzierung nach Artikel 104b GG und nach dem bis zum 31.08.2006 gültigen Artikel 104a Abs. 4 GG oder nach Artikel 91a GG (Gemeinschaftsaufgaben) und nach Artikel 91b GG (Bildungsplanung und Forschungsförderung) oder mit KfW-Darlehensprogrammen (die KfW-Programme Investitionsoffensive Infrastruktur ausgenommen) durch den Bund gefördert werden. Mir ist bekannt, dass es sich bei dem beantragten Zuschuss um eine Subvention handelt, auf welche der 264 des Strafgesetzbuches (StGB) und gemäß 1 des Subventionsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landessubventionsgesetz vom 11.11.1977 LsubvG, GVOBI. 1977, S. 489) die 2-6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz SubvG, BGBL. 1976, Teil II, S. 2037 f.) Anwendung finden. Mir ist bekannt, dass die in Antrag anzugebenen Informationen subventionserheblich im Sinne des 264 StGB sind und dass ein Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist. Mir ist weiterhin bekannt, dass eine Entstellung oder Unterdrückung dieser Informationen ggf. als Betrug im Sinne des 263 StGB strafbar ist. Mir ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGBI. I, S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist. Mir ist bekannt, dass nach 3 SubvG die Verpflichtung besteht, unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Ich erkläre, dass eine längerfristige Nutzung der geförderten Gebäudeteile als Wohnraum vorgesehen ist. Die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen s gemäß dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder sind mir bekannt, und ich erkenne sie an. Es werden demnach nur Fenster gefördert, die an Hauptverkehrsstraßen gemäß 1.1 der Vergaberichtlinien liegen. Die in diesem Antrag und allen Antragsunterlagen gemachten Angaben sind vollständig und richtig. Ort, Datum Unterschrift 3/4

VI. Anlagen Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt: Die Anlage 1 zum Antrag mit Angaben zu den Fenstern, Türen und Lüftern. Pro Wohnung ist eine Anlage auszufüllen. Lageplan des Objektes Grundrisspläne mit Angaben über Raumgrößen Ansichtspläne mit Lage und Rahmenaußenmaßen der Fenster/Balkontüren und Nutzungsart der Räume (Skizze ausreichend)* Kostenvoranschlag inkl. Schallschutzklasse der einzubauenden und qualitativer Aussage zum Zustand der eingebauten Fenster Prüfzeugnis der einzubauenden Fenster mit Angaben über Glas und Rahmen. (Anmerkung: Vor dem Einbau ist eine Kopie zur Prüfung einzureichen, nach dem Einbau das Original zusammen mit dem Kostennachweis) Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges Abteilungen I und II und Bestandsverzeichnis zum Nachweis der Besitzverhältnisse *Bitte beachten Sie, dass die förderfähige Gebäudeseite nicht zwingend die Frontseite des Hauses sein muss. Bei Gebäuden in Seitenstraßen ist demnach diejenige Gebäudeseite ausschlaggebend, die an einer Hauptverkehrsstraße gemäß Absatz 2.3 des Lärmaktionsplans 2008 der Hansestadt Lübeck liegt. 4/4

An die Hansestadt Lübeck Bereich Umweltschutz Betr.: Dr.-Julius-Leber-Str. 50-52 23552 Lübeck Antrag auf Förderung für passiven Lärmschutz (Schallschutzfenster, -balkontüren, ggf. Lüftungsanlagen) gemäß dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder in der Hansestadt Lübeck Bitte beachten Sie: Pro Gebäude ist ein Antrag auszufüllen! I. AntragstellerIn Vor-, Nachname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Kontakt (Telefon, Mobil, ggf. Email): II. Objekt mit zu fördernden Bauteilen Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Wohnung (fortlfd. Nr.) 1 Wohnungsbezeichnung (bspw. 1. Stock rechts) 1 2 3 4 1 Bei weiteren Wohnungen bitte entsprechende Ergänzung dem Antrag beifügen 1/4

AntragstellerIn ist EigentümerIn des Objektes (Teileigentümer benötigen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft) VerwalterIn des Objektes Erbbauberechtigte/r des Objektes Die Baugenehmigung für das Objekt wurde vor dem 01.01.1990 erteilt. Ja, Baujahr Nein III. Fenster Wohnung (lfd. Nr. nach II.) 2 Anzahl der Fenster Quadratmeter insgesamt (auf Grundlage der Rahmenaußenmaße) Anzahl der Lüfter 1. 2. 3. 4. IV. Zahlung (der Förderung auf folgendes Konto) Kontoinhaber Geldinstitut Bankleitzahl Konto 2 Bitte fortlaufende Nummerierung nach II. beibehalten, sofern für weitere Wohnungen Förderung beantragt wird 2/4

V. Erklärung Ich erkläre, dass die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt werden. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen und wird nicht vor Bekanntmachung des Bewilligungsbescheides begonnen. Als Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages für die beantragte Maßnahme zu werten. Ich erkläre, dass die zu fördernden Ausgaben für Schallschutzfenster, -balkontüren und schallgedämmte Lüfter nicht auch zugleich nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen als Anteilsfinanzierung nach Artikel 104b GG und nach dem bis zum 31.08.2006 gültigen Artikel 104a Abs. 4 GG oder nach Artikel 91a GG (Gemeinschaftsaufgaben) und nach Artikel 91b GG (Bildungsplanung und Forschungsförderung) oder mit KfW-Darlehensprogrammen (die KfW-Programme Investitionsoffensive Infrastruktur ausgenommen) durch den Bund gefördert werden. Mir ist bekannt, dass es sich bei dem beantragten Zuschuss um eine Subvention handelt, auf welche der 264 des Strafgesetzbuches (StGB) und gemäß 1 des Subventionsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landessubventionsgesetz vom 11.11.1977 LsubvG, GVOBI. 1977, S. 489) die 2-6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz SubvG, BGBL. 1976, Teil II, S. 2037 f.) Anwendung finden. Mir ist bekannt, dass die in Antrag anzugebenen Informationen subventionserheblich im Sinne des 264 StGB sind und dass ein Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist. Mir ist weiterhin bekannt, dass eine Entstellung oder Unterdrückung dieser Informationen ggf. als Betrug im Sinne des 263 StGB strafbar ist. Mir ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGBI. I, S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist. Mir ist bekannt, dass nach 3 SubvG die Verpflichtung besteht, unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Ich erkläre, dass eine längerfristige Nutzung der geförderten Gebäudeteile als Wohnraum vorgesehen ist. Die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen s gemäß dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder sind mir bekannt, und ich erkenne sie an. Es werden demnach nur Fenster gefördert, die an Hauptverkehrsstraßen gemäß 1.1 der Vergaberichtlinien liegen. Die in diesem Antrag und allen Antragsunterlagen gemachten Angaben sind vollständig und richtig. Ort, Datum Unterschrift 3/4

VI. Anlagen Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt: Die Anlage 1 zum Antrag mit Angaben zu den Fenstern, Türen und Lüftern. Pro Wohnung ist eine Anlage auszufüllen. Lageplan des Objektes Grundrisspläne mit Angaben über Raumgrößen Ansichtspläne mit Lage und Rahmenaußenmaßen der Fenster/Balkontüren und Nutzungsart der Räume (Skizze ausreichend)* Kostenvoranschlag inkl. Schallschutzklasse der einzubauenden und qualitativer Aussage zum Zustand der eingebauten Fenster Prüfzeugnis der einzubauenden Fenster mit Angaben über Glas und Rahmen. (Anmerkung: Vor dem Einbau ist eine Kopie zur Prüfung einzureichen, nach dem Einbau das Original zusammen mit dem Kostennachweis) Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges Abteilungen I und II und Bestandsverzeichnis zum Nachweis der Besitzverhältnisse *Bitte beachten Sie, dass die förderfähige Gebäudeseite nicht zwingend die Frontseite des Hauses sein muss. Bei Gebäuden in Seitenstraßen ist demnach diejenige Gebäudeseite ausschlaggebend, die an einer Hauptverkehrsstraße gemäß Absatz 2.3 des Lärmaktionsplans 2008 der Hansestadt Lübeck liegt. 4/4

An die Hansestadt Lübeck Bereich Umweltschutz Betr.: Dr.-Julius-Leber-Str. 50-52 23552 Lübeck Antrag auf Förderung für passiven Lärmschutz (Schallschutzfenster, -balkontüren, ggf. Lüftungsanlagen) gemäß dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder in der Hansestadt Lübeck Bitte beachten Sie: Pro Gebäude ist ein Antrag auszufüllen! I. AntragstellerIn Vor-, Nachname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Kontakt (Telefon, Mobil, ggf. Email): II. Objekt mit zu fördernden Bauteilen Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Wohnung (fortlfd. Nr.) 1 Wohnungsbezeichnung (bspw. 1. Stock rechts) 1 2 3 4 1 Bei weiteren Wohnungen bitte entsprechende Ergänzung dem Antrag beifügen 1/4

AntragstellerIn ist EigentümerIn des Objektes (Teileigentümer benötigen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft) VerwalterIn des Objektes Erbbauberechtigte/r des Objektes Die Baugenehmigung für das Objekt wurde vor dem 01.01.1990 erteilt. Ja, Baujahr Nein III. Fenster Wohnung (lfd. Nr. nach II.) 2 Anzahl der Fenster Quadratmeter insgesamt (auf Grundlage der Rahmenaußenmaße) Anzahl der Lüfter 1. 2. 3. 4. IV. Zahlung (der Förderung auf folgendes Konto) Kontoinhaber Geldinstitut Bankleitzahl Konto 2 Bitte fortlaufende Nummerierung nach II. beibehalten, sofern für weitere Wohnungen Förderung beantragt wird 2/4

V. Erklärung Ich erkläre, dass die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt werden. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen und wird nicht vor Bekanntmachung des Bewilligungsbescheides begonnen. Als Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages für die beantragte Maßnahme zu werten. Ich erkläre, dass die zu fördernden Ausgaben für Schallschutzfenster, -balkontüren und schallgedämmte Lüfter nicht auch zugleich nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen als Anteilsfinanzierung nach Artikel 104b GG und nach dem bis zum 31.08.2006 gültigen Artikel 104a Abs. 4 GG oder nach Artikel 91a GG (Gemeinschaftsaufgaben) und nach Artikel 91b GG (Bildungsplanung und Forschungsförderung) oder mit KfW-Darlehensprogrammen (die KfW-Programme Investitionsoffensive Infrastruktur ausgenommen) durch den Bund gefördert werden. Mir ist bekannt, dass es sich bei dem beantragten Zuschuss um eine Subvention handelt, auf welche der 264 des Strafgesetzbuches (StGB) und gemäß 1 des Subventionsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landessubventionsgesetz vom 11.11.1977 LsubvG, GVOBI. 1977, S. 489) die 2-6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz SubvG, BGBL. 1976, Teil II, S. 2037 f.) Anwendung finden. Mir ist bekannt, dass die in Antrag anzugebenen Informationen subventionserheblich im Sinne des 264 StGB sind und dass ein Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist. Mir ist weiterhin bekannt, dass eine Entstellung oder Unterdrückung dieser Informationen ggf. als Betrug im Sinne des 263 StGB strafbar ist. Mir ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGBI. I, S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist. Mir ist bekannt, dass nach 3 SubvG die Verpflichtung besteht, unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Ich erkläre, dass eine längerfristige Nutzung der geförderten Gebäudeteile als Wohnraum vorgesehen ist. Die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen s gemäß dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder sind mir bekannt, und ich erkenne sie an. Es werden demnach nur Fenster gefördert, die an Hauptverkehrsstraßen gemäß 1.1 der Vergaberichtlinien liegen. Die in diesem Antrag und allen Antragsunterlagen gemachten Angaben sind vollständig und richtig. Ort, Datum Unterschrift 3/4

VI. Anlagen Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt: Die Anlage 1 zum Antrag mit Angaben zu den Fenstern, Türen und Lüftern. Pro Wohnung ist eine Anlage auszufüllen. Lageplan des Objektes Grundrisspläne mit Angaben über Raumgrößen Ansichtspläne mit Lage und Rahmenaußenmaßen der Fenster/Balkontüren und Nutzungsart der Räume (Skizze ausreichend)* Kostenvoranschlag inkl. Schallschutzklasse der einzubauenden und qualitativer Aussage zum Zustand der eingebauten Fenster Prüfzeugnis der einzubauenden Fenster mit Angaben über Glas und Rahmen. (Anmerkung: Vor dem Einbau ist eine Kopie zur Prüfung einzureichen, nach dem Einbau das Original zusammen mit dem Kostennachweis) Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges Abteilungen I und II und Bestandsverzeichnis zum Nachweis der Besitzverhältnisse *Bitte beachten Sie, dass die förderfähige Gebäudeseite nicht zwingend die Frontseite des Hauses sein muss. Bei Gebäuden in Seitenstraßen ist demnach diejenige Gebäudeseite ausschlaggebend, die an einer Hauptverkehrsstraße gemäß Absatz 2.3 des Lärmaktionsplans 2008 der Hansestadt Lübeck liegt. 4/4