Schützenverein Osterbrck e.v. S a t z u n g des Schützenvereins Osterbrck e.v. in Geeste/OT Osterbrck im Landkreis Emsland 1 Name, Sitz und Gerichtsstand des Vereins Der Verein führt den Namen "Schützenverein Osterbrck e.v." und hat seinen Sitz im Ortsteil Osterbrck der Gemeinde Geeste. Er wurde im Jahre 1920 gegründet. Der Gerichtsstand ist Geeste, Ortsteil Osterbrck, Landkreis Ems1and. 2 Zweck Der Schützenverein Osterbrck e.v. will durch den Schießsprt die Gesundheit und Lebensfreude seiner Mitglieder fördern. Er will das Schützenfest alljährlich als echtes Vlksfest feiern und Geselligkeit und Brauchtum pflegen. Der Verein ist parteiplitisch, knfessinell und rassisch neutral. 3 Gemeinnützigkeit Der Schützenverein Osterbrck e.v. verflgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenrdnung. Seite 1 vn 8
Schützenverein Osterbrck e.v. Der Schützenverein Osterbrck e.v. ist selbstls tätig; er verflgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Persn durch Ausgaben, die dem Zwecke des Schützenvereins Osterbrck e.v. fremd sind der durch unverhältnismäßig hhe Vergütungen, begünstigt werden. 4 Gliederung des Vereins Der Schützenverein Osterbrck e.v. unterhält eine selbständige Sprtschützenabteilung, die Mitglied des Landessprtbundes Niedersachsen e.v. und des Fachverbandes Schießsprt ist. Die Sprtschützenabteilung hat eine eigene Geschäftsrdnung. 5 Mitgliedschaft Mitglied kann jede männliche Persn werden, die das 16. Lebensjahr vllendet hat und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfrderlich. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Höhe jeweils auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt werden kann. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vllendet haben swie alle Mitglieder, die vll erwerbsunfähig sind, bleiben beitragsfrei. Die Ehefrauen der verstrbenen Mitglieder genießen bei Veranstaltungen die gleichen Rechte wie alle übrigen Mitglieder. Seite 2 vn 8
Schützenverein Osterbrck e.v. Mitglied in der Sprtschützenabteilung kann jede natürliche Persn beiderlei Geschlechts werden, sfern sie sich zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen und der Geschäftsrdnung der Sprtschützenabteilung bekennt. Über die Aufnahme vn Mitgliedern entscheidet der Vrstand. Die Mitgliedschaft erlischt bei freiwilligem Austritt, der schriftlich beim Vrstand eingereicht werden muss, durch Ausschluss. Ausgeschlssen werden kann, wer den Interessen des Vereins zuwider handelt, wer gegen die Satzung der die Geschäftsrdnung der Sprtschützenabteilung verstößt, wer sich unehrenhafte Handlungen zuschulden kmmen lässt, trtz zweimaliger Auffrderung den Jahresbeitrag nicht bezahlt hat. 6 Ansprüche der Mitglieder Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, alle Einrichtungen des Vereins zweckentsprechend zu benutzen und sich am sprtlichen Schießen zu beteiligen. Es hat an beiden Schützenfesttagen freien Eintritt zu den Veranstaltungen. Das gleiche gilt für die Ehefrauen der Partnerinnen der Mitglieder. Seite 3 vn 8
Schützenverein Osterbrck e.v. 7 Ehrenmitgliedschaft Mitglieder und Persnen, die sich um den Verein besnders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erflgt durch die Jahreshauptversammlung. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie alle übrigen Vereinsmitglieder und sind beitragsfrei. 8 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vrstand und die Jahreshauptversammlung. 9 Vrstand Der Vrstand besteht aus flgenden Persnen: dem 1. Vrsitzenden und dem 1-. und 2. Stellvertreter dem Kassierer dem Schriftführer dem Schießwart Der erweiterte Vrstand setzt sich aus je einem Stellvertreter des Kassierers, des Schriftführers und des Schießwartes swie dem Kmmandeur, dem Adjutanten und dem Gerätewart zusammen. Vrstand im Sinne des 26 BGB sll der 1. Vrsitzende mit dem 1. und 2. Stellvertreter sein, die auch zusammen handlungsberechtigt sind. Seite 4 vn 8
Schützenverein Osterbrck e.v. Die Wahl des Vrstandes erflgt durch die Jahreshauptversammlung auf jeweils drei Jahre. Bei mehreren Vrschlägen muss geheim (durch Zettelwah1) entschieden werden. Beim Ausscheiden eines Vrstandsmitgliedes rückt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung der jeweilige Stellvertreter auf. Der gesamte Vrstand arbeitet ehrenamtlich. Bare Auslagen werden erstattet. 10 Aufgaben des Vrstandes Der Vrstand hat die Pflicht, die Interessen des Vereins in jeder Hinsicht zu wahren, über die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse zu wachen und das Vermögen des Vereins gewissenhaft zu verwalten. Der 1. Vrsitzende des Vereins ist verpflichtet, durch Einsichtnahme in die Geschäftsbücher sich in Abständen vn der jeweiligen Vermögenslage des Vereins Kenntnis zu verschaffen. Vr jeder Jahreshauptversammlung hat eine Rechnungsprüfung zu erflgen vn zwei Mitgliedern, die vn der Jahreshauptversammlung zu bestimmen sind. 11 Jahreshauptversammlung In jedem Jahr sll mindestens eine Jahreshauptversammlung statt-finden, die vm Vrsitzenden durch rtsübliche Bekanntmachung 8 Tage im Vraus einzuberufen ist. Seite 5 vn 8
Schützenverein Osterbrck e.v. 12 Aufgaben der Jahreshauptversammlung Zu den Aufgaben der Jahreshauptversammlung gehören die Entgegennahme und die Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes des vergangenen Jahres, die Entlastung des Vrstandes. Die Jahreshauptversammlung wählt den Vrstand und beschließt erfrderliche Satzungsänderungen. Über die Jahreshauptversammlung sll ein Prtkll geführt werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen müssen vm Vrstand der vn mindestens zehn Mitgliedern beantragt werden. Der Antrag gilt als angenmmen, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder demselben zustimmen. 13 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Jahreshauptversammlung erflgen. Zur Auflösung ist die Zustimmung vn mindestens vier Fünftel der anwesenden Mitglieder ntwendig. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vereins muss jedch anwesend sein. Bei Auflösung der Aufhebung des Vereins der bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Geeste, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Ortsteil Osterbrck zu verwenden hat. l4 Schützenkönig und Thrngeflge Schützenkönig kann jedes Vereinsmitglied werden bei flgenden Vraussetzungen: Dreijährige Vereinsmitgliedschaft ist erfrderlich. Das 21. Lebensjahr muss vllendet sein. Seite 6 vn 8
Schützenverein Osterbrck e.v. Der Whnsitz muss Vereinsgebiet (Kirchspiel Osterbrck) sein. Der König wird durch ein Königsschießen ermittelt. Abgegeben werden 2 Schuss gegen eine Gebühr, die vm Vrstand festgelegt wird. Die fünf Schützen mit der höchsten Ringzahl müssen ein Stechschießen bestreiten. Die in diesem Stechschießen erreichte höchste Ringzahl berechtigt und verpflichtet zugleich zur Übernahme der Königswürde. Der smit ermittelte König bestimmt seine Königin, drei Ehrenpaare und ein Adjutantenpaar und gibt diese dem Vrstand bekannt. Die Königin swie die Ehrendamen müssen 18 Jahre alt sein um im Vereinsgebiert ihren Whnsitz haben. Die Ehrenherren müssen Mitglieder des Vereins sein, mindestens 18 Jahre und ebenfalls im Vereinsgebiet whnen. Als Ausnahme kann nur ein einziger Ehrenherr, der mindestens seit fünf Jahren ununterbrchen Vereinsmitglied ist, mit seiner Ehrendame Mitglied des Thrns werden, auch wenn einer vn beiden der beide nicht im Vereinsgebiet whnen. Der Adjutant muss seinen Whnsitz im Vereinsgebiet haben. Die Festumzüge, an denen möglichst alle Vereinsmitglieder teilnehmen sllen, stehen unter der Leitung des Vrsitzenden und des Kmmandeurs. Deren Anleitungen sind Flge zu leisten. Der König mit seinem Thrngeflge ist jeweils am Prklamatinstag swie am 1. Festtag des flgenden Jahres im Amt. Der König erhält vm Verein einen Kstenzuschuss, dessen Höhe vn der Jahreshauptversammlung festgesetzt wird. Außerdem erhält er einen Königspreis. Die Ksten der Plakette zur Königskette trägt der König. Dem Schützenkönig wird vm Schützenverein eine Königsscheibe überbracht. Der Zeitpunkt der Überbringung wird vm Vrstand festgelegt. Seite 7 vn 8
Schützenverein Osterbrck e.v. Der amtierende König hat an die vm Verein anberaumten Veranstaltungen (Jubiläumsfeiern, Fahnenweihen usw.) anderer Vereine möglichst teilzunehmen. Die dem König und seinem Thrngeflge vm Verein zur Verfügung gestellten Gegenstände (Königshut, Diadem, Schärpen usw.) sind srgfältig zu behandeln und im rdnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben. Bis zur Erlangung einer zweiten der weiteren Königswürde müssen jeweils fünf Jahre vergangen sein. Diese Satzung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung vm 27.12.2014 in Kraft. Sie ersetzt die bisher gültige Satzung vm 29.12.1970, zuletzt geändert am 28.12.1989. Geeste/Ortsteil Osterbrck, den 27.12.2014 Seite 8 vn 8