SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Ähnliche Dokumente
Freiwillige Vereinbarung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Umsetzung. NABU-Workshop Management von Natura2000-Gebieten in der AWZ Tönning,

Kitesurfen im Wattenmeer

Kite-Surfen im Wattenmeer-Nationalpark

DER MINISTER UND DIE KITEZONEN

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Referentenentwurf. des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. für eine

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4883 neu *)

VÖGEL ODER KITER? Der Streit um drohende Kite-Verbote ist längst nicht beigelegt. Dabei stellt sich die Frage: Wer ist denn nun die bedrohte Spezies?

Artikel 108 zur Änderung der Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes "Helgoländer Felssockel" vom 21. Juni 2005 (BGBl.

- Das Verbot des 1 Absatz 4 Nummer 2 gilt auch nicht für kleine, ausschließlich windgetriebene Segeljollen bis 7,20 Meter Länge.

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Matthias Machnig Staatssekretär

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7354 -

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 04. Juni 2010

Betroffene Bundeswasserstraße: Nordsee

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 2. Oktober 2013

Kitesurfen im Wattenmeer

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Johannes Callsen und Astrid Damerow (CDU)

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen und -zahlungen

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16

Anfrage an Parteien und Kandidaten zur Niedersachsenwahl

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 876 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2054

Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde.

Schleswig-Holsteinischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/457. SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Bürgerdialog A 33 Nord

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Vorzeitiger Grunderwerb für den Bau von Autobahngroßprojekten in Niedersachsen

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 15. Juni 2015

Novellierung Befahrensverordnung Nordsee Text: Bezug: Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee

Güstrow, 18. April 2013 Ulrich Meßner. Wind- und Kitesurfen. Funsportarten im Konflikt mit Schutzgebieten Müritz Nationalpark

16. Wahlperiode Drucksache 16/

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die NABU- Stiftung Nationales Naturerbe in Baden-Württemberg

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Errichtung von Steganlagen an Bundeswasserstraßen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5783 -

Zu den Kommunalwahlen 2019 soll das inklusive Wahlrecht in Baden-Württemberg eingeführt werden.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Allgemeinverbindliche Tarifverträge in Mecklenburg-Vorpommern

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Zur Berufsbildungsstelle See, Bremen Deutscher Bundestag WD /15

Unterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland?

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/2609. des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte. 58 Jagdbehörden

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem Mais in Baden-Württemberg

Schriftliche Kleine Anfrage

Durchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode Veranstaltungen öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen

Schleswig-Holstein Der echte Norden

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 14. Juli 2015

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Risiken, Richtlinien und Regulierung der Hundehaltung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 11. Juli Beibehaltungsförderung des Ökolandbaus in Schleswig-Holstein

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode - Neufassung

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

der Abg. Bettina Lisbach und Alexander Salomon GRÜNE

Landtag Brandenburg E-AWE 6/30 6. Wahlperiode Ausschuss für Wirtschaft und Energie 23. März 2017

1.1 Welche Gebietskulisse in der Rhön ist derzeit konkret im Blickfeld des Ministeriums?

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

Schriftliche Kleine Anfrage

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/2818. Unterrichtung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD

per 19. August 2013

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens, Drucksache 18/1565

Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4449 18. Wahlperiode 2016-07-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Kitesurfverbotszonen in Schleswig-Holstein 1. Wann, mit welchem Inhalt und auf welchen Ebenen wurden von der Landesregierung bisher Gespräche mit Verbänden und zuständigen Behörden hinsichtlich der geplanten Einrichtung von Kitesurfverbotszonen geführt und mit welchem Ergebnis? Das MELUR plant in der nicht die Einrichtung von Kitesurfverbotszogen, sondern hat beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) allgemeine Befahrensregelungen für die marinen Anteile von neun -Naturschutzgebieten beantragt. Eine Entscheidung des BMVI steht noch aus. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beer (Piraten) Drucksache 18/4036 zur Frage der Gespräche mit Vertretern der Kite-Surfer, Kite-Industrie und Wassersportschulen verwiesen. Das MELUR hat zum Kitesurfen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bisher zwei Gespräche mit Vertretern von Wassersportschulen, Kite-Industrie und Surfverbänden geführt und zwar am 8. und 10. Februar 2016. Neben Vertretern von Gemeinden und Naturschutzverbänden haben

Drucksache 18/4449 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode von Seiten des Wassersports mehrere Wassersportschulen und deren Verbandsvertretung sowie Vertreter der organisierten Sportverbände und - vereine) teilgenommen. Hierbei wurden der vorgesehene Weg, aus naturschutzfachlicher Sicht geeignete Gebiete für das Kitesurfen auszuweisen, sowie die Gebietskulisse vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beer (Piraten) Drucksache 18/4036 zur Frage der Gespräche mit Vertretern der Kite-Surfer, Kite-Industrie und Wassersportschulen verwiesen. Nord- und Am 07.06. und 30.06. hat es Gespräche des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit den Mandatsträgern von VDWS (Verband Deutscher Wassersport Schulen e. V.), DSV (Deutscher Segler-Verband) und GKA (Global Kitesports Association) im MELUR gegeben. Hierbei wurde erörtert, ob es denkbar wäre, im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Land und Vertretern von Kitesport, Tourismus und Naturschutz gemeinsam die Ausweisung der Kitegebiete zu unterstützen und durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen, ohne dass es bislang zu einem Abschluss gekommen ist. 2. Sind die Inhalte der Gespräche auch mit den Mandatsträgern der Breitensportler (VDWS und GKA) bzw. örtlicher Wassersportverbände ergebnisoffen besprochen worden? Nord- und Siehe Antwort zu Frage 1 Für die Gespräche zum Wattenmeer gilt darüber hinaus, dass die örtlichen Wassersportverbände z.t. im Arbeitskreis Befahrensverordnung vertreten sind bzw. an den Gesprächen, die die Nationalparkverwaltung auf regionaler und lokaler Ebene geführt hat, teilgenommen haben. 3. Wurde die Einrichtung von Schutzzonen für alle emissionsfreien Wassersportarten in den Planungen der Landesregierung und den Gesprächen mit den Verbänden berücksichtigt? Wenn ja, was hält die Landesregierung von dieser Maßnahme? Wenn nein, warum nicht? Die vorliegenden gutachterlichen Begründungen des Verbotsantrages zur Befahrensregelung in neun -Naturschutzgebieten (siehe Antwort zur Frage 1 und Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP), Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein) schließt mit einzelnen gebietsspezifischen Ausnahmen auch das Verbot emissionsfreier Wassersportarten ein. 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4449 Für den Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gibt es Regelungen für das Befahren der Wasserflächen mit motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeugen im Rahmen der Befahrensverordnung des Bundes (zuletzt geändert 1997). Hierbei sind auch zeitliche und räumliche Regelungen enthalten, die zum Schutz von Vögeln und Robben ein Befahren definierter Gebiete unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Diese Regelungen, die u.a. auch für emissionsfreie Wassersportarten gelten, existieren bereits seit vielen Jahren. Ein gemeinsamer Antrag der drei Wattenmeer- Küstenländer SH, NI und HH beim Bundesverkehrsministerium auf Änderung der Befahrensverordnung wurde bereits 2006 gestellt. Die Gespräche für eine Erneuerung dieses Antrags wurden 2015 wieder aufgenommen mit dem Ziel, einen wiederum gemeinsamen Antrag einzureichen. Darin soll auch eine Regelung für Kitesurfen und Parasailing erfasst sein. Für Hintergründe und weitere Angaben, wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP), Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein verwiesen. 4. Wie begründet die Landesregierung den Schutzzweck bei der geplanten Einrichtung von Kitesurfverbotszonen? Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein wird verwiesen. Die darin erwähnte Studie des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Staatliche Vogelschutzwarte ist zwischenzeitlich in der Schriftenreihe Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen erschienen. 5. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Landesregierung hinsichtlich der geplanten Einrichtung von Kitesurfverbotszonen in Schleswig-Holstein auf die Vogelpopulationen? Rechnet die Landesregierung mit einem Anstieg der Vogelpopulationen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung rechnet nach Umsetzung des beantragten Befahrensverbotes in den betroffenen Schutzgebieten (siehe Antwort zur Frage 1) mit einer Verringerung der Störwirkung auf Brut- und Rastvögel (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein). Mit einem Anteil der Befahrensverbotsflächen von 0,29 % an dem schleswigholsteinischen Teil der werden die Auswirkungen auf den Bestand der Populationen jedoch nur für Arten mit stark konzentrierten Vorkommen in den Schutzgebieten Wirkung zeigen können. 3

Drucksache 18/4449 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Grundsätzlich ist zu beachten, dass im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, der zugleich als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet ist, alle Störungen zu unterlassen sind, die sich negativ auf die Vogelwelt auswirken können (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein). Die Landesregierung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine Verschlechterung der Bestandssituation vermeiden. Mit der Ausweisung von Gebieten, die aus naturschutzfachlicher Sicht für das Kitesurfen geeignet sind, wird der Ansatz verfolgt, dass es in den für rastende und brütende Vogelarten wichtigen Bereichen nicht zu Störungen kommt. Dies kann sich positiv auf die Bestandszahlen auswirken. 6. Verfolgt die Landesregierung Pläne zur Erstellung neuer wissenschaftlicher Studien hinsichtlich des Gefahrenpotentials von Kitesurfen auf Tier- und Naturschutz? Wenn ja, welche Gutachter wurden dazu beauftragt und mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Nein, die Landesregierung plant keine neuen wissenschaftlichen Studien, da die beantragten Befahrensverbote bereits ausreichend gutachterlich begründet sind (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein) und weitere Anträge für Befahrensverbote aus Gründen des Naturschutzes in der nicht geplant sind. Dies ist nicht beabsichtigt. Die grundsätzlichen Wirkungen des Kitens insbesondere auf rastende Vögel sind bekannt. Auf die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein wird verwiesen. Für den Bereich des Nationalparks ist in vielen Gesprächen einvernehmlich abgestimmt worden, welche Gebiete sich aus Sicht des Naturschutzes, der Gemeinden, des Schutzes der Badegäste und der örtlichen Eigenschaften sowie aus Sicht der Kitesurfer als sinnvolle Kulisse ergeben. Eine Notwendigkeit, dies zusätzlich für jede Einzelfläche gutachterlich zu prüfen, wird nicht gesehen. 7. Plant die Landesregierung im Rahmen eines trilateralen Abkommens zwischen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bezüglich des Wattenmeeres auch ein generelles Drachensteigverbot zu erlassen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Nein, ein generelles Verbot, im Wattenmeer Drachen steigen zu lassen, oder ein diesbezügliches Abkommen mit Hamburg und Niedersachsen sind nicht geplant. Die Landesregierung hält ein generelles Drachensteigverbot im 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4449 schleswig-holsteinischen Wattenmeer für nicht erforderlich. 8. Bis wann und mit welcher Begründung plant die Landesregierung die Novellierung der Befahrensordnung von Bundeswasserstraßen für die Errichtung von Kitesurfverbotszonen dem Bundesverkehrsministerium vorzulegen? Siehe Antwort zu Frage 1. Ein Antrag auf Änderung der Befahrensverordnung für den Nationalpark wurde bereits 2006 gemeinsam mit den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg gestellt. Ein neuerlicher Antrag, der auch eine Regelung für das Kitesurfen erfassen soll, wird erst nach Abschluss der Gespräche mit den Verbänden gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg zu stellen sein. Wenn eine Vereinbarung auf Basis der von den Nationalparkkuratorien mitgetragenen Gebietskulisse getroffen wird, wird die gemeinsame Formulierung auch in einen gemeinsamen Antrag einfließen 5