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Transkript:

Nachstehend wird der Wortlaut der fachspezifischen Anlage für das Studienfach Politik zur Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 11. November 2008 (Brem.ABl. 2009 S. 125) bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der fachspezifischen Anlage für das Studienfach Politik zur Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009 S. 176) und - der Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Anlage für das Studienfach Politik zur Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen vom 4. Februar 2011 (Brem.ABl. S. 397) ergibt. Informationen über die Inhalte der einzelnen Änderungsordnungen und das Inkrafttreten der darin getroffenen Regelungen können hier nicht dargestellt werden. Fachspezifische Anlage für das Studienfach Politik des Studienganges Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 4. Februar 2011 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = ) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben. 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. 3 Studienverlauf Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich in deutscher und englischer Sprache gehalten. Im Pflichtbereich können Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache stattfinden, sofern gewährleistet ist, dass ein paralleles deutschsprachiges Angebot besteht. 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

5 Prüfungen (1) Prüfungen können aus mehreren Teilen bestehen. Kreditpunkte für ein Modul werden nur vergeben, wenn jede Teilprüfung bestanden wurde. Entsprechend ihrem Umfang werden drei Arten von Prüfungen unterschieden: kleine Prüfungsleistungen (KPL), mittlere Prüfungsleistungen (MPL) und große Prüfungsleistungen (GPL). 1. Kleine Prüfungsleistungen (KPL) können sein: a. Kurzessay (3-4 Seiten), b. mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1-2 Seiten), c. Kurzklausur mit einer Dauer von 45 Minuten, d. kontinuierliches Bearbeiten von Übungsaufgaben, e. Protokoll (3-4 Seiten). 2. Mittlere Prüfungsleistungen (MPL) können sein: a. mündliches Referat (15 Minuten) und dazu eine schriftliche Ausarbeitung (5 Seiten), b. Essay oder Argumentationspapier zur systematischen Entwicklung eines Arguments (8-10 Seiten, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen), c. Hausarbeit (8-10 Seiten, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen), d. Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten, e. Take-Home-Examination (Hausklausur) als selbständige Bearbeitung eines vorgegebenen Themas innerhalb von zwei Wochen (max. 10 Seiten). 3. Große Prüfungsleistungen (GPL) können sein: a. mündliche Prüfung (20-30 Minuten), b. Klausur mit einer Dauer von 120 Minuten, c. Hausarbeit (15-20 Seiten ohne Anlagen, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen), d. Studienarbeit als umfangreiche praktische oder theoretische Arbeit (z. B. Erhebungen) (15-20 Seiten oder ein vergleichbarer Aufwand bei Arbeiten in anderen Medien, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen). (2) Gruppenprüfungen sind nicht zugelassen. (3) Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Nicht bestandene (Teil-)Prüfungen können dreimal wiederholt werden. 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung (1) Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

(2) Die Anmeldung zur Modulprüfung im Modul Internationale Beziehungen und Außenpolitik (Pol-M3) setzt die Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau von B2 des European Framework of Reference for Languages voraus. 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Tabelle 1 (Bestandteil der 2 und 7 dieser Anlage): M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Politik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan 1 wenn Politik Fach B gemäß MPO 2 Absatz 2 ist Modulbezeichnung P / WP Pflichtbereich Politikwissenschaft 2 Pol-M3 P 9 Internationale Beziehungen und Außenpolitik Pol-M5 Politikfeldanalyse Dazugehörige Lehrveranstaltungen Einführung in die Internationalen Beziehungen Einführung in die Internationalen Beziehungen P 6 Einführung in die Politikfeldanalyse MP/ () Prüfungsform 1. 6 MPL V 2 3 KPL Ü 2 2. 3. MP GPL V 2 4. 6 o. 3 GPL oder MPL Pol-M10 WP 9 Wahlpflichtbereich Politikwissenschaft 3 Politische Theorien moderner Gesellschaften 3 o. 6 MPL oder GPL Pol-M11 WP 9 6 o. 3 GPL oder MPL Internationale Politik 3 o. 6 MPL oder GPL Pol-M12 WP 9 6 o. 3 GPL oder MPL Vergleichende Systemanalyse und 3 o. 6 MPL oder GPL europäische Politik Pol-M13 WP 9 6 o. 3 GPL oder MPL Staatsaufgaben 3 o. 6 MPL oder GPL Pol-M14 WP 9 6 o. 3 GPL oder MPL Regierungssystem der BRD 3 o. 6 MPL oder GPL 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Falls Pol-M3 (ohne Ü) bereits im BA gewählt wurde, muss stattdessen ein weiteres Modul (9 ) im Wahlpflichtbereich absolviert werden. Falls Pol-M5 bereits im BA gewählt wurde, muss stattdessen ein weiteres Teilmodul (GPL, 6 ) im Wahlpflichtbereich absolviert werden. 3 Im Wahlpflichtbereich sind ein Modul (9 ) und ein Teilmodul (GPL, 6 ) zu absolvieren. Ein (Teil-)Modul, das bereits im BA gewählt wurde, kann nicht mehr belegt werden.

Modulbezeichnung P / WP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ () Prüfungsform 1. Fachdidaktischer Professionalisierungsbereich 4 Pol-FD1 P 6 Gegenstand Politikunterricht MP GPL Einführung in die Politische Lehr- und Fachdidaktik Lernprozesse Pol-FD2 P 9 Unterrichtspraktikum mit MP Praktikumbericht Fachdidaktik Praxismodul Vorbereitung und Begleitung Auswertung des Unterrichtspraktikums Pol-FD3 P 13 Praxisfelder Politischer MP GPL Fachdidaktik im Bildung sozialwissenschaftlichen (LV mit stufenspezifischem Kontext Schwerpunkt) Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens Abschlussmodul (Masterarbeit mit Kolloquium sowie Forschungspraktikum) P 21 Forschungslogik und -design politikspezifischer Unterrichtsforschung Masterarbeit MP Masterarbeit 2. 3. 4. X Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/ : Modulprüfung/ Teilmodulprüfung 4 Das Abschlussmodul entfällt, wenn es im anderen Fach oder in Erziehungswissenschaft absolviert wird.

Tabelle 2 (Bestandteil der 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Politik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Politik das Fach B gemäß MPO 2 Absatz 2 ist Modulbezeichnung P/ WP Dazugehörige Lehrveranstaltungen Pol-FD3 P 13 Praxisfelder Politischer Bildung Fachdidaktik im (LV mit stufenspezifischem Schwerpunkt) sozialwissenschaftlichen Kontext Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens Abschlussmodul P 21 Forschungslogik und -design (Masterarbeit mit Kolloquium sowie politikspezifischer Unterrichtsforschung Forschungspraktikum) Masterarbeit MP/ () Prüfungsform MP GPL MP Masterarbeit 1. 2. 3. 4. X