Die Facharbeit (2015/2016)

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Die Facharbeit (2015/2016) Inhalt I. Allgemeines II. Verbindlicher Zeitrahmen und Beratungsgespräche III. Abgabe der Facharbeit IV. Beurteilungsfragen an eine Facharbeit 1. Formales 2. Inhaltliche Darstellungsweise 3. Wissenschaftliche Arbeitsweise 4. Ertrag der Arbeit V. Formale Vorgaben für eine Facharbeit 1. Allgemeine formale Vorgaben 2. Seitennummerierung und Anordnung: 3. Zitate und Literaturverweise im Text 4. Bibliographische Angaben und Nachweise Übersicht über die Facharbeits-Beratungen (Protokollformular) I. Allgemeines In der Q1 wird die 1. Klausur im zweiten Halbjahr in einem schriftlichen Fach durch eine Facharbeit ersetzt. Die für die Facharbeit erteilte Note zählt somit wie eine Klausurnote. Die Facharbeit führt in Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens ein. Die Themen erwachsen aus Fragestellungen des Unterrichts oder lokalen Bezügen. Die Arbeit wird beratend begleitet, aber prinzipiell selbstständig angefertigt. Jede(r) Schüler(in) bekommt ein individuelles Thema. Der Umfang der Arbeit beträgt im Textteil (d.h. ohne Materialien, Illustrationen, Anlagen) i.d.r. 8-12 Seiten. Bei praktischen Arbeiten können Abweichungen sinnvoll sein. Die Kosten der Arbeit trägt der Autor bzw. die Autorin. Aus Gründen gerechter Verteilung der Arbeitsbelastung soll jede(r) Lehrer(in) maximal fünf Arbeiten annehmen. Auf den Wahlzetteln können die Schüler(innen) zwei Präferenzen angeben, nennen für alle Fälle aber auch ihre anderen schriftlichen Fächer. Die Verteilung erfolgt über die Stufenleitung in Absprache mit den Fachlehrer(inne)n. Schüler(innen) sollten mit Fachlehrer(inne)n im Vorfeld klären, ob ein Thema möglich ist; Zusicherungen von Plätzen gelten jedoch nicht. Bei Fragen während des Schreibprozesses sollte man sich an den / die Betreuungslehrer(in) wenden. Informationen zur Anfertigung von Facharbeiten finden sich überdies in Publikationen diverser Schulbuchverlage.

II. Verbindlicher Zeitrahmen und Beratungsgespräche Phase 1: bis zum 27. 11. 2015: Abgabe des Fachwahlzettels (nach Vorgesprächen) Anfang Dezember 2015 gibt die Stufenleitung die Fächerzuordnung bekannt. Phase 2: bis 22. 12. 2015: schriftliche Festlegung des Themas (nach Beratung I) Phase 3: bis 12. 2. 2016: Materialsammlung, Recherche, Rohfassung, Beratung II Phase 4: bis März 2015: Schreibphase, Beratung III (bis 4. 3. 2016) und Abgabe Abgabetermin: Fr., 11. 3. 2016, 12 Uhr (Ausschlussfrist!!!) Zu Phase 1: Die Wahl des Faches sowie des Themas wird ggf. eingeschränkt durch den Angebotsrahmen des Faches und die Kapazität der Fachlehrer(innen). Daher führt man Vorabgespräche, die jedoch keine Reservierungen darstellen. Zu Phase 2: Die Themenstellung orientiert sich an den fachspezifischen Richtlinien. Mit der schriftlichen (wörtlichen!) Festlegung des Themas wird auch der Erwartungsrahmen umrissen. Ein späterer Themenwechsel ist nicht erlaubt. Zu Phase 3: Bei der entsprechenden Beratung in dieser Phase soll die Schülerin bzw. der Schüler bereits genauere Vorstellungen vom Inhalt erläutern, Gliederung, Konzepte, Literaturliste etc. sowie ein Arbeitstagebuch vorlegen. Zu Phase 4: Bei der hier anstehenden Beratung sollen endgültige Gliederung und Entwürfe einen Überblick über den Stand der Arbeit ermöglichen. Beratungsgespräche: In den Phasen 2, 3 und 4 findet je eine Beratung statt. Fachlehrer(in) und Schüler(in) tragen Verantwortung dafür, dass Beratungen durchgeführt werden. Die Beratungsgespräche werden mit in die Bewertung einbezogen, da sie Aufschluss über Engagement, Stand der Vorbereitungen, Zeitmanagement usw. geben. Die Inhalte der Beratungsgespräche werden stichpunktartig auf dem Begleitblatt protokolliert und von beiden Seiten abgezeichnet. Inhalte der Beratungsgespräche können z.b. thematische Schwerpunktsetzungen, den Stand der Materialrecherche, Entscheidungen zum Einbeziehen bestimmter Quellen, formale Fragen oder Vereinbarungen über den Umgang mit Problemen, die während des Schreibprozesses auftreten, sein.

III. Abgabe der Facharbeit a) Die Abgabe der Arbeit erfolgt ausschließlich bei der Stufenleitung. Nur sie kann Verlängerungen genehmigen, und zwar ausschließlich aus Gründen, welche die Schüler(innen) nicht zu vertreten haben. Bei längerfristigen Erkrankungen unmittelbar vor dem Abgabetermin ist ein Attest vorzulegen, das Schulunfähigkeit bescheinigt. b) Außer dem Ausdruck (Papierform) ist eine CD mit der Arbeit als Datei einzureichen! Die Schüler(innen) sind verpflichtet, Vorsorge gegen Datenverluste, Folgen von Computerabstürzen, fehlenden Druckmittelreserven etc. zu treffen. EDV-Probleme gelten nicht als Verlängerungsgrund! c) Eine nicht fristgemäß abgegebene Facharbeit wird mit ungenügend bewertet! d) Die Facharbeit schließt mit zwei Erklärungen. Die Facharbeit schließt mit zwei Erklärungen: der Versicherung der eigenständigen Anfertigung und der Entscheidung, ob die Arbeit im schulischen Rahmen (Tag der offenen Tür, Homepage, Fach-CDs) veröffentlicht werden darf oder nicht. Erklärungen auf der letzten Seite der Facharbeit (wörtlich so zu übernehmen!): Ich erkläre, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich bin mit der Veröffentlichung der Facharbeit im Rahmen der Schul-Homepage oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Präsentationen einverstanden / nicht einverstanden. (Nichtzutreffendes bitte streichen.) Beide Erklärungen sind mit dem Abgabedatum und der Unterschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin zu versehen! Ebenfalls beizulegen ist das Protokollformular, auf dem die Inhalte und getroffenen Vereinbarungen der drei Beratungsgespräche stichpunktartig vermerkt werden. Lehrer/-in wie auch Schüler/-in bestätigen die Kenntnisnahme jeweils mit ihrer Unterschrift. Der Facharbeit ist außerdem (verbindlich!) ein Arbeitstagebuch beizulegen. Hierfür genügt eine knappe tabellarische Übersicht über für die Facharbeit geleistete Tätigkeiten, z.b.: Datum: 8. 12. 14 Tätigkeit: Internet-Recherche Dauer: 2 ½ Stunden. Der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin entscheidet, ob zur Bewertung der Arbeit ein Abschlussgespräch erforderlich ist. Dieses soll den Schülern vorher angekündigt werden. Das kann z.b. der Fall sein, wenn Zweifel an der selbständigen Anfertigung bestehen.

IV. Beurteilungsfragen an eine Facharbeit Die Bewertung erfolgt in der Regel über fachspezifische Punkteraster, die in unterschiedlicher Gewichtung unten aufgeführte Aspekte beinhalten. Über diesen Fragenkatalog hinaus können weitere Schwerpunkte erforderlich werden, beispielsweise bei künstlerischen (kreativen) oder experimentellen Teilleistungen. 1. Formales Ist die Arbeit vollständig (+ Erklärungen, Protokoll, Dateiversion, Arbeitstagebuch)? Sind zusätzlich zum Textteil Anmerkungen in Fuß- oder Endnoten enthalten? Sind die Zitate exakt wiedergegeben, mit genauer Quellenangabe? Ist ein geordnetes Literaturverzeichnis vorhanden mit Angaben zur in der Arbeit benutzten Sekundärliteratur, ggf. zur Primärliteratur, Internetquellen usw.? Wie steht es mit der sprachlichen Richtigkeit (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) und dem sprachlichen Ausdruck (Satzbau, Wortwahl)? Wie ist der äußere Eindruck, das Schriftbild; sind die typografischen Vereinbarungen eingehalten (Einband, Seitenspiegel, gliedernde Abschnitte, Überschriften etc.)? 2. Inhaltliche Darstellungsweise Ist die Arbeit themengerecht und logisch gegliedert? Werden Thesen sorgfältig und widerspruchsfrei begründet; werden Gedankengänge lückenlos dargelegt; sind Einzelschritte schlüssig aufeinander bezogen? Ist die Gesamtdarstellung in sich stringent; werden Redundanzen vermieden? Ist ein durchgängiger Themenbezug gegeben? 3. Wissenschaftliche Arbeitsweise Werden sinnvolle fachliche Begriffe klar definiert und eindeutig verwendet? Werden die fachlichen Methoden beherrscht, sinnvoll und kritisch benutzt? In welchem Maße hat sich die Verfasserin bzw. der Verfasser um die Beschaffung von Informationen und Sekundärliteratur bemüht? Wie wird mit Quellen und Sekundärliteratur umgegangen (nur zitierend oder kritisch)? Wird gewissenhaft unterschieden zwischen Faktendarstellung, Referat der Positionen anderer und der eigenen Meinung? Wird das Bemühen um Sachlichkeit und wissenschaftliche Distanz deutlich? 4. Ertrag der Arbeit Wie ist das Verhältnis von Fragestellung, Auswertung und Ergebnissen zueinander? Wie reichhaltig (aspektreich, ausgewogen, nuanciert) ist die Arbeit gedanklich? Wird ein persönliches Engagement der Verfasserin bzw. des Verfassers in der Sache, am Thema erkennbar? Kommt die Verfasserin bzw. der Verfasser zu vertieften, abstrahierenden, selbständigen und kritischen Einsichten? 5. Beratungen Wie intensiv hat die Schülerin bzw. der Schüler im Verlauf des Arbeitsprozesses (Recherche, Gliederung, Ausführung) mit der betreuenden Lehrkraft kooperiert? Hat die Schülerin bzw. der Schüler Beratungsangebote zielführend wahrgenommen?

V. Formale Vorgaben für eine Facharbeit 1. Allgemeine formale Vorgaben Format: DIN A4, einseitig beschrieben Satzspiegel und Schrift: gängiger Font, z.b. Times oder Ariel; Schriftgrad 12pt, nicht fett gedruckt Kapitelüberschriften können größer und fett gesetzt werden, aber keine 20pt- Überschriften etc., um den Text länger erscheinen zu lassen Zeilenabstand: eigener Text 1 ½ -zeilig; längere Zitate einzeilig und eingerückt beim Randabstand links genug Rand zum Einheften beachten (ca. 3 cm); rechts ca. 2,5 cm (automatisches Seitenlayout ist meistens angemessen) Heftung: Schnellhefter oder Clipmappe (um ein Beiheften von Blättern durch den Korrektor zu ermöglichen), Verfasser und Thema müssen auf der Vorderseite des Schnellhefters stehen (außer bei Klarsichtdeckel). Seiten nicht einzeln in Klarsichthüllen (zu umständlich zu korrigieren) 2. Seitennummerierung und Anordnung: Das Titelblatt zählt als Seite 1, wird aber nicht mit einer Seitenzahl versehen, enthält folgende Angaben: Städtisches Gymnasium Leichlingen Schuljahr 2015/2016 Facharbeit Thema: Die geheimnisvolle Facharbeit von: Petra Mustermann, Q1 Kurs: GK Deutsch (d1) Fachlehrerin: Frau Laber Abgabetermin: 11. 3. 2016 Inhaltsverzeichnis (nummerierte Kapitel, z.b. 1.2, 3.2.1) beginnt auf Seite 2, wird aber nicht mit einer Seitenzahl versehen. Die Textseiten werden nach dem Inhaltsverzeichnis beginnend (also in der Regel ab S. 3) nummeriert.

In den Text integrierte Materialien (Illustrationen) werden in die Seitenzählung einbezogen, d.h. 10 Seiten Text erstrecken sich evtl. über 15 gezählte Seiten. Die Seitenzählung erstreckt sich auch auf das Literaturverzeichnis, den Abbildungsnachweis und die Anhänge (folgen alle nach dem Text). Sofern es keine Anhänge gibt, stehen auf der letzten nummerierten Seite die unterschriebenen Erklärungen (Text s.o.). 3. Zitate und Literaturverweise im Text Zitate: Wörtliche Textübernahmen sind durch Anführungszeichen zu kennzeichnen. Zitate ab drei Zeilen können durch Einrücken und Einzeiligkeit angezeigt werden. Bei Paraphrasen klärt z.b. eine Fußnote am Schluss des betreffenden Satzes oder Abschnitts die Informationsquelle(n) 1 : 1 Vgl. hierzu Müller 2011, S. 35-38 und Meier 2013, S. 146. Auslassungen und Veränderungen sowie erklärende Zusätze innerhalb von Zitaten werden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Altmodische oder fehlerhafte Schreibweisen im Original sind durch den Zusatz [sic] als solche kenntlich zu machen. Hervorhebungen durch den Verfasser der Facharbeit werden durch den Zusatz Hervorhebung d. Verf. zugeordnet. Alle Zitate werden nachgewiesen durch eine bibliografische Angabe der Quelle. Im Text kann eine einheitliche Kurzform verwendet werden (s. nächster Punkt). Literaturverweise im Text: Verfassernachname, Jahr und Seite können im Text als Kurzform integriert werden. Dabei gibt es mehrere Alternativen, etwa: (KIENCKE 2015: 5 f.); (Bayer 1999, 219 f.); in Fußnoten z.b.: Bayer, Der missverstandene Leistungskurs, 219 f. Alternativ erscheinen Verweise als Fußnote 2 : 2 Kiencke 2015, S. 5. Vgl. dazu auch Grunzkopp 2013, S. 34. In Fußnoten können außerdem Zusatzinformation erscheinen. Wichtig ist es, einheitlich vorzugehen, Formate nicht zu mischen. Diese Kurzangaben verweisen auf die vollständigen bibliographischen Angaben im Literaturverzeichnis; Kurzformen müssen daher eindeutig auflösbar sein. Bei Internetreferenzen im Text keinen Linksalat hinschreiben: (www.dasismeintoller-blog.de=?%grf\+?! gzsz=$dsds-rhabarber.com). Das sagt niemandem etwas. Stattdessen: Kurzform in den Text / die Fußnote stellen; ggf. durchnummerieren: I 13. Der vollständige Link findet sich dann im Literaturverzeichnis (mit Datum und Uhrzeit des letzten Aufrufs). Abbildungen im Text sind in jedem Fall mit einer Bildunterschrift und Nummer (z.b.: Abb. 1) zu versehen. Die Nummer findet sich im Abbildungsverzeichnis mit dem Fundort der Abbildung wieder.

4. Bibliographische Angaben und Nachweise In der Bibliographie im Anschluss an den Text finden sich Angaben zu Primärliteratur / Quellen, Sekundärliteratur und Internetquellen Außerdem sind Musikstücke / CDs usw. (Diskographie), Filme und Abbildungen (Abbildungsnachweis) in gesonderten Listen aufzuführen. Anhänge beinhalten dagegen selbst erstellte Materialien, Versuchsprotokolle, Dokumente usw., die nicht in fremden Quellen zu finden sind. Sie werden mit einer vorangestellten Übersicht versehen, die mit Hilfe von Großbuchstaben geordnet ist. Die Großbuchstaben finden sich auf den Anhangsseiten selbst wieder: C1: Versuchsanordnung 1 C2: Versuchsdurchführung Versuch 1 (Protokoll) D1: Versuchsanordnung 2 Bibliographische Angaben bei Büchern: Verfasser bzw. Herausgeber (Zuname, Vorname) Bei Werken von sehr vielen Verfassern, z.b. Nachschlagewerken, lässt man diese Angabe weg. Titel (mit Untertiteln, falls vorhanden) kursiv gesetzt Erscheinungsort und Erscheinungsjahr (beim Fehlen dieser Angaben ist anzugeben: o.o. = ohne Ort bzw. o.j. = ohne Jahr) Auflagenangabe durch hochgestellte Ziffern beim Erscheinungsjahr z.b.: Finkenburg, W. Einführung in die Atomphysik. Berlin, Göttingen: 1998 2. bei Zeitschriftenartikeln, einzelnen Aufsätzen aus Aufsatzsammlungen etc.: Verfasser (Zuname, Vorname) Titel des Aufsatzes in Anführungszeichen in: Titel der Zeitschrift / Aufsatzsammlung kursiv gesetzt Jahrgang und Nummer der Zeitschrift, Seitenangabe z.b.: Schmähling, W. Arbeitstechniken - Rüstzeug für Studium und Beruf, in: schulreport 1999/4, Seite 10 16. bei Filmen: Titel, Land, Jahr, Regisseur z.b.: Der fröhliche Deutsch-LK. Deutschland 2015, Regie: Ali McSqueal. bei Internetseiten (in sinnvoller Reihenfolge geordnet, am besten thematisch mit inhaltlichen Hinweisen = zu welchem Teilbereich sie gehören): Verfasser (falls bekannt) nennen oder Organisation, welche die Seite betreibt Titel der Seite (der Angabe voranstellen), jedenfalls die genaue Adresse angeben ggf. kurz den Inhalt benennen, falls er aus dem Titel der Seite nicht ersichtlich ist Datum und Uhrzeit, zu dem / der die Seite zuletzt aufgerufen wurde z.b.: I 13: Kiencke, A. Fantasieblog für Übungszwecke. www.dasismein-tollerblog.de=?%grf\+?!gzsz=$dsds-rhabarber.com (3. 12. 2015, 17.05 h) Im Zweifelsfall den Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin nach formalen Präferenzen befragen und auf jeden Fall die Arbeit einheitlich gestalten!

Übersicht über die Facharbeits-Beratungen (Protokollformular) Name des Schülers / der Schülerin: Fachlehrer(in): Kurs: 1. Beratung zur Themenfestlegung (bis 22. 12. 2015) Datum: Wortlaut des Themas: Ggf. an diesem Termin getroffene Absprachen, etwa zu Quellen, Gliederung, Umfang: Unterschrift Schüler(in): Lehrerkürzel:

2. Beratung (bis 12. 2. 2016); Datum: Gegenstände des Beratungsgesprächs (Stichpunkte); Vereinbarungen; Bemerkungen zur Vorlage von Gliederung, Materialien, Notizen, Arbeitstagebuch bzw. Fehlen derselben: Unterschrift Schüler(in): Lehrerkürzel: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Beratung (bis 4. 3. 2016); Datum: Gegenstände des Beratungsgesprächs (Stichpunkte); Vereinbarungen; Bemerkungen zur Vorlage von Gliederung, Rohfassung, Arbeitstagebuch bzw. Fehlen derselben: Unterschrift Schüler(in): Lehrerkürzel: