Wege zur Amtlichen Basiskarte 1 Präsentationstitel Ort, Datum 24.03.2014 im MIK NRW; 03.04.2014 bei der BR Münster Programm Teil I - Die Angebote des Landes 10:15-10:45 Wege zur Amtlichen Basiskarte (Stephan Heitmann, MIK NRW) 10:45-11:15 Ergebnisse der Projektgruppe ALKIS / ATKIS (Burkhard Schlegel, BR Köln, Leiter der PG ALKIS / ATKIS) 11:15-11:45 Zusammenarbeit von Landesvermessung und Liegenschaftskataster (Mark Büdenbender, BR Köln) 11:45-13:00 Mittagspause 2 1
Programm Teil II - Praxisberichte der Katasterbehörden 13:00-14:00 Handlungsempfehlung zur Erstherstellung und Erfassungskriterien (Jürgen Pflaum, Stadt Dortmund) 14:00-14:30 ABK-Erfassung durch Vergabe von Auswertungen der DOP10- Stereoluftbilder (Burkhard Reinold, Stadt Hamm) 14:30-15:00 ABK-Erfassung durch Auswertung von Stereoluftbildern (Martin Degen, Stadt Dortmund / Fabian Horn, Stadt Bochum) 15:00-15:30 Gezielter Einsatz des Feldvergleichs (Helmut Gausling, Coesfeld) 15:30-16:00 Abschlussdiskussion 3 Programm Teil II - Praxisberichte der Katasterbehörden 13:00-14:00 Handlungsempfehlung zur Erstherstellung und Erfassungskriterien (Jürgen Pflaum, Stadt Dortmund) 14:00-14:30 Vorträge ABK-Erfassung und Teilnehmerliste durch Vergabe werden von zur Auswertungen Verfügung der DOP10- gestellt Stereoluftbilder unter: (Burkhard Reinold, Stadt Hamm) 14:30-15:00 ABK-Erfassung durch Auswertung von Stereoluftbildern (Martin www.katastermodernisierung.nrw.de Degen, Stadt Dortmund / Fabian Horn, Stadt Bochum) 15:00-15:30 Gezielter Einsatz des Feldvergleichs (Helmut Gausling, Coesfeld) 15:30-16:00 Abschlussdiskussion 4 2
Wege zur ABK Die Sicht des Landes auf die ABK 5 Stand der Dinge Minden-Lübbecke Steinfurt Herford Borken Coesfeld Münster Warendorf Gütersloh Lippe 6 Kleve Heinsberg Viersen Aachen MG Düren Wesel KRE Neuss Euskirchen Bielefeld Rhein- Erft- Düs- Recklinghausen Rhein.- Berg. BOT GE HER OB Dortmund Duisburg MH Ennepe- Bochum Essen Ruhr- Hagen Mettmann LEV Köln Wuppertal SG RS Rhein-Sieg- Bonn Unna sel- dorf Oberbergischer Hamm Märkischer Soest Hochsauerlandkreis Olpe Städteregion Siegenwittgenstein Paderborn Höxter 100% 3 70-90% 5 40-70% 8 10-40% 13 0% 24 (Umfrage der BezReg Köln, 2013) 3
Notwendigkeit der ABK Fachlicher Konsens von Land und Katasterbehörden Katasterbehörden: Ablösung der DGK5, optimaler Kompromiss aus Detailtiefe und Übersichtlichkeit Land NRW: Vision der vertikalen Integration (aktuelle ABK als Grundlage von ATKIS) Notwendigkeit der ABK Fachlicher Konsens von Land und Katasterbehörden 8 Abs. 1 DVOzVermKatG Im Liegenschaftskataster sind alle Angaben nach 11 Abs. 1 VermKatG aktuell darzustellen und zu beschreiben. Diese sind als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung in dem Umfang zu erheben und aktuell zu halten, wie dies für deren Bereitstellung in den Standardausgaben textlicher und kartographischer Art bis zum Zielmaßstab 1:5.000 notwendig ist. 4
Land NRW und ABK Minden-Lübbecke Borken Steinfurt Münster Herford Bielefeld Lippe 2013 Coesfeld Warendorf Gütersloh 9 Kleve Heinsberg Viersen Aachen MG Düren Wesel KRE Neuss Euskirchen Rhein- Erft- Düs- Recklinghausen Rhein.- Berg. BOT GE HER OB Dortmund Duisburg MH Ennepe- Bochum Essen Ruhr- Hagen Mettmann LEV Köln Wuppertal SG RS Rhein-Sieg- Bonn Unna sel- dorf Oberbergischer Hamm Märkischer Soest Hochsauerlandkreis Olpe Städteregion Siegenwittgenstein Paderborn Höxter 100% 3 70-90% 5 40-70% 8 10-40% 13 0% 24 (Umfrage der BezReg Köln, 2013) Land NRW und ABK Minden-Lübbecke Borken Steinfurt Münster Herford Bielefeld Lippe 2019 Coesfeld Warendorf Gütersloh 10 Kleve Heinsberg Viersen Siegenwittgenstein Städteregion Aachen MG Düren Wesel KRE Neuss Euskirchen Rhein- Erft- Düs- Recklinghausen Rhein.- Berg. BOT GE HER OB Dortmund Duisburg MH Ennepe- Bochum Essen Ruhr- Hagen Mettmann LEV Köln Wuppertal SG RS Rhein-Sieg- Bonn Unna sel- dorf Oberbergischer Hamm Märkischer Soest Hochsauerlandkreis Olpe Paderborn Höxter 100% 53 70-90% - 40-70% - 10-40% - 0% - (Meldungen der Katasterbehörden, 2019) 5
Land NRW und ABK Minden-Lübbecke Konzeptionelle Unterstützung Mustergliederung für Konzepte Projektgruppe ALKIS/ATKIS ( 6- Stufen-Konzept ) Vorschriftenanpassung Kontakt mit Forstverwaltung Kleve Heinsberg Viersen Siegenwittgenstein Städteregion Aachen MG Düren Steinfurt Borken mit der Landesvermessung Coesfeld Münster Warendorf Wesel Hamm der Landesvermessung Recklinghausen BOT Soest (DOP, Laserscanning) GE Unna HER OB Dortmund Duisburg MH Ennepe- Bochum Essen Übernahme von Daten Ruhr- Hagen KRE Hochsauerlandkreis Mettmann Düs- Märkischer Wuppertal sel- dorf Zusammenarbeit SG RS Neuss Bielefeld Lippe Förderung Rhein.- LEV Berg. Oberbergischer Topographischen Rhein- Köln Erft- Informations- Rhein-Sieg- Euskirchen Zusammenarbeit Nutzung von Daten aus dem BasisDLM im Rahmen des managements Bonn Olpe Gütersloh Herford Finanzielle 2013: Geld! Paderborn Höxter 2014: Geld! 2015: Geld! 2016: Geld! 2017: Geld! 2018: Geld! 2019: Geld! Konzepte der Katasterbehörden / Zeit- und Ressourcenplanung 2019 11 Meilensteinerlass 3.3 Fertigstellung der Amtlichen Basiskarte (ABK) 3.3.1 Regelungen a) Die ABK ist bis 2019 fertigzustellen. b) Ich bitte dazu die Katasterbehörden, den Bezirksregierungen bis zum 31.12.2014 ein Konzept und eine Arbeitsplanung vorzulegen. Jahr 2019 zur Fertigstellung war im ALKIS-Lenkungsgremium verabredet worden und stellt einen Kompromiss dar zwischen Leistungsfähigkeit der Vermessungsverwaltung und Außenwirkung. 12 6
Was ist ABK? Die ABK ist inhaltlich definiert durch die entsprechenden Elemente des Grunddatenbestandes NRW ist formal / kartographisch definiert durch die Vorgaben der Standardausgabe verfügt über eine Grundaktualität von 3 Jahren (korrespondierend zu ATKIS; Vorgabe durch Erhebungserlass) 13 Was bedeutet fertig? Die ABK ist fertig, wenn für den Katasteramtsbezirk 1. die Elemente des Grunddatenbestandes erfasst sind 2. diese in der geforderten Aktualität vorliegen 3. die kartographische Darstellung den Vorgaben der Standardausgabe entspricht (4. die Fortführung dauerhaft gesichert ist.) Zielvorstellung für die zu erarbeitenden Konzepte 14 7
Auffanglinien? Angenommen, die Konzepte zeigen, dass alle technischen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und trotzdem mit einer rechtzeitigen Fertigstellung nicht zu rechnen ist oder die Fortführung nicht garantiert werden kann. Sind 80% vielleicht 100%? Können (zunächst) inhaltliche Abstriche gemacht werden, ohne dass die Plausibilität der ABK leidet? Z.B.: Reichen Böschungen ab einer Höhe von X m? Müssen Gebäudefunktionen sofort in voller Differenzierung vorliegen? Können Waldgebiete ignoriert werden? 15 Auffanglinien? Angenommen, die Konzepte zeigen, dass alle technischen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und trotzdem mit einer rechtzeitigen Fertigstellung nicht zu rechnen ist oder die Fortführung nicht garantiert werden kann. Sind 80% vielleicht 100%? Können (zunächst) inhaltliche Abstriche gemacht werden, ohne dass die Plausibilität der ABK leidet? Abstimmung mit dem Z.B.: Reichen Böschungen ab einer Höhe von X m? Müssen Gebäudefunktionen sofort in voller Differenzierung vorliegen? Können Land suchen Waldgebiete ignoriert werden? 16 8
Auffanglinien? Angenommen, die Konzepte zeigen, dass alle technischen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und trotzdem mit einer rechtzeitigen Fertigstellung nicht zu rechnen ist oder die Fortführung nicht garantiert werden kann. Gibt es eine rote Linie? Kann das Ergebnis der Konzepte lauten, dass sich die Vermessungsverwaltung zu viel vorgenommen hat? Wenn ja, kann die ABK dann weiterhin Bestandteil der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung sein? 17 Daten der Landesvermessung Wald und Holz 18 Produkte Orthophotos ohne Belaubung Orthophotos mit Belaubung Luftbilder Schummerungen TIM-NRW ATKIS DGK5 Orthophotos Luftbilder Lagepläne Bebauungspläne Stadtpläne InVeKoS Nutzung (ja/nein) Aktualität (Jahr) Genauigkeit zur Verfügung stehende Produkte des Landes (Geobasis.nrw) Produkte anderer Stellen Bemerkungen Prioritäten 1. Auswertung von Daten der Landesvermessung 2. Auswertung eingekaufter Fernerkundungsdaten 3. Gezielter Feldvergleich Aus der Mustergliederung der BezRegs für die Konzepterstellung 9
Nutzung von Laserscanningdaten Erfassungsturnus Laserscanning Gesamte Landesfläche ist mit 1P/m² erfasst. Seit Befliegung 2013 neuer Erfassungsstandard von 4P/m². Aus allen Daten werden Schummerungsbilder abgeleitet. 19 Nutzung von Laserscanningdaten Laserscanning mit 1 Punkt/m² Laserscanning mit 4 Punkten/m² 20 10
Nutzung von Laserscanningdaten Laserscanning mit 1 Punkt/m² Laserscanning mit 1 Punkt/m² + DGK5 21 Nutzung von Laserscanningdaten Laserscanning mit 1 Punkt/m² Laserscanning mit 1 Punkt/m² + DGK5 Aktueller Standard liefert 4P/m², aber Daten mit altem Standard sind weiterhin ein hochwertiges Produkt. Nicht auf neue Daten warten! vgl. Kühbach, Fortführung des Liegenschaftskatasters auf der 22 Grundlage vereinfachter Erfassungen der Gewässer, NÖV 3/2010 11
Nutzung der ATKIS-TN Graphische Verschneidung von ATKIS-BasisDLM, Grundstücksgrenzen und Gebäuden 23 Nutzung der ATKIS-TN Graphische Verschneidung von ATKIS-BasisDLM, Grundstücksgrenzen und Gebäuden ATKIS-TN verfügt nicht über die Granularität des Liegenschaftskatasters aber über eine Aktualität von 3 Jahren. Möglichkeit einer ersten, groben Aktualisierung der TN? 24 12
Nutzung der ATKIS-TN Graphische Verschneidung von ATKIS-BasisDLM, Grundstücksgrenzen und Gebäuden ATKIS-TN verfügt nicht Sofern über sich die eine Granularität Anzahl von des Katasterbehörden Liegenschaftskatasters entschließt, die ATKIS-TN zu nutzen aber würde über eine das Aktualität Land prüfen, von ob 3 Jahren. die Übernahme z.b. durch entsprechende Aufbereitung Möglichkeit einer ersten, groben unterstützt werden kann. Aktualisierung der TN? 25 Finanzielle Förderung Mio 2,5 2 1,5 1 0,5 0? Haushaltslage 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr 2013: 1,6 Mio 2014: 2,1 Mio 2015:? Mio 2016:? Mio 2017:? Mio 2018:? Mio 2019:? Mio Gesamt: 3,7 Mio Land NRW beabsichtigt, ABK-Erfassung dauerhaft zu fördern. 26 13
Sachstand RdErl Umgang mit Gewässern Zusammenarbeit Forstverwaltung 27 Umgang mit Gewässern Nr. 3.1.1 Liegenschaftskatastererlass (2) Fließende oberirdische Gewässer ( 3 Abs. 3 Landeswassergesetz - LWG) sind als Flurstücke auszuweisen. Vorgabe führt zu Problemen in der Praxis Entwurf RdErl zur Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Die Anwendung des oben angeführten Satzes wird ausgesetzt, so dass nicht zwingend Flurstücke für Gewässer zu bilden sind. Vor dem Hintergrund einer effizienten Gewässererfassung für die ABK wird daher für den Regelfall empfohlen, die topographische Einmessung der Uferlinien weiter zu betreiben. Beteiligung vor den nächsten Ausschusssitzungen 28 14
Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung 60 Landesforstgesetz (5) [Die Forstbehörden] ermitteln die Waldeigenschaft und den jeweiligen Aufwuchs auf den Waldflächen für die Zwecke des Automatisierten Liegenschaftskatasters und des Automatisierten Liegenschaftsbuches. Aufgabe wird zz nicht wahrgenommen Ressorts haben Gespräche über zukünftige Aufgabenerledigung geführt. Forstverwaltung prüft, wie Aufgabe künftig wieder wahrgenommen werden kann Art und Umfang der Erhebung durch die Forstverwaltung sind Gegenstand weiterer Gespräche. 29 Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung 60 Landesforstgesetz (5) [Die Forstbehörden] ermitteln die Waldeigenschaft und den jeweiligen Aufwuchs auf den Waldflächen für die Zwecke des Automatisierten Liegenschaftskatasters und des Automatisierten Liegenschaftsbuches. Aufgabe wird zz nicht wahrgenommen Ressorts haben Gespräche über zukünftige Aufgabenerledigung geführt. Konzepte flexibel gestalten Forstverwaltung prüft, wie Aufgabe künftig wieder wahrgenommen werden kann Wald zunächst mit geringerer Priorität betrachten Art und Umfang der Erhebung durch die Forstverwaltung sind Gegenstand weiterer Gespräche. 30 15
Fertig 2019 31 Fertig 2019 nur mit einem fachlich fundierten Konzept! 32 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stephan Heitmann stephan.heitmann@mik.nrw.de 33 17