Anlage II.15 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Französisch/Galloromanistik

Ähnliche Dokumente
Anlage II.15 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Französisch/Galloromanistik

Anlage II.15 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Französisch/Galloromanistik

Anlage II.35 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Portugiesisch / Lusitanistik

Anlage II.42 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Spanisch / Hispanistik

Anlage II.42 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Spanisch / Hispanistik

Anlage II.22 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Italienisch / Italianistik

Anlage II.42 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Spanisch / Hispanistik

Anlage II.38 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Russisch

1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von 66 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.

Anlage II.39 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Skandinavistik

Anlage II.20 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Informatik

Anlage II.47 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Werte und Normen

Anlage II.27 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Mathematik

Anlage II.19 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Indologie

Anlage II.32 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Philosophie

Anlage II.32 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Philosophie

Anlage II.25 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Lateinische Philologie/ Latein

1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt 66 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.

Anlage II.9 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Deutsche Philologie / Deutsch

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Nr. 21 Teil a - c vom S. 1215

Anlage II.18 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Griechische Philologie/Griechisch

Anlage II.30 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Ostasienwissenschaft/Chinesisch als Fremdsprache

Anlage II.18 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Griechische Philologie/Griechisch

II. Empfohlene Vorkenntnisse Für ein erfolgreiches Studium des Studienfachs Physik sind gute mathematische Kenntnisse sehr hilfreich.

Anlage II.9 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Deutsche Philologie / Deutsch

Inhaltsverzeichnis. Philosophische Fakultät: Zweite Änderung der Studienordnung für den Zwei-Fächer- Bachelor-Studiengang 4699

Anlage II.10 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Englisch/Englische Philologie

II. Empfohlene Vorkenntnisse Ausreichende Kenntnisse im Englischen und einer weiteren Fremdsprache.

Anlage II.10 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Englisch/Englische Philologie

Anlage II.13 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Evangelische Religion

B.MZS.03 Einführung in die empirische Sozialforschung (6 C / 6 SWS) B.Spo.02 Trainings- und bewegungswissenschaftliche Grundlagen

Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Chemie

3. Anlage II.13 (Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Evangelische Religion ) wird wie folgt neu gefasst:

Anlage II.10 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Englisch/Englische Philologie

Anlage II.16 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Geschichte

Anlage II.10 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Englisch/Englische Philologie

Georg-August-Universität Göttingen. Modulverzeichnis

Modulverzeichnisse zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang für die Teilstudiengänge

Anlage II.30 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Ostasienwissenschaft/Chinesisch als Fremdsprache

1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt 66 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Französisch

Anlage II.32 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Philosophie

Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Chemie

Prüfungsanforderungen

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Italienisch

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Anlage II.34 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Politikwissenschaft

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch

Anlage II.34 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Politikwissenschaft

Fachspezifische Bestimmungen - Studienfach Archäologie der griechischen, römischen und byzantinischen Welt

Anlage II.48 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Anlage II.41 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Soziologie

Georg-August-Universität Göttingen. Modulverzeichnis

Teilmodul B.Frz Einführung in die französische Literaturwissenschaft Seminar Einführung in die französische Literaturwissenschaft

Inhaltsverzeichnis. Modulverzeichnis zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei- Fächer-Bachelor-Studiengang. Französisch/Galloromanistik 3279

Anlage II.21 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Iranistik

Inhaltsverzeichnis. Seite

Französisch/Galloromanistik Indologie Italienisch/Italianistik Portugiesisch/Lusitanistik Russisch Skandinavistik 2211

Anlagen II.38 bis II.48 zur Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang 1506

Anlage II.34 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Politikwissenschaft

Anlage II.25 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Lateinische Philologie/ Latein

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung

84 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 125

Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Musikwissenschaft

Modulverzeichnis. Georg-August-Universität Göttingen

Anlage II.34 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Politikwissenschaft

20. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Anlage II.16 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Geschichte

Master of Education: Französisch Gym Ges

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt an Berufskollegs

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Georg-August-Universität Göttingen. Modulverzeichnis

1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 66 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.

FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SPANISCH / HISPANISTIK. 1.Fachspezifische Studienziele ( 2 Abs. 5)

Master of Education: Spanisch Gym Ges

4.6 Geschichte. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Georg-August-Universität Göttingen Stand: SoSe 2016 Seminar für Slavische Philologie

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Besonderer Teil Romanische Philologie

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Kulturwissenschaften. Zentrale Studienberatung

Prüfungs- und Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Komparatistik der Georg-August-Universität Göttingen

Anlage II.40 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Slavische Philologie

Amtliche Mitteilungen

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

Prüfungsanforderungen

Inhaltsverzeichnis. Neufassung der Studienordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang Teil V mit folgenden Anlagen:

Bachelor of Arts Italienisch September 2017 Revision

1. Kerncurriculum Es müssen Module im Umfang von 66 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Englisch im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Amtliche Mitteilungen / 23. Jahrgang 168

Transkript:

Anlage II.15 Fachspezifische Bestimmungen Studienfach Französisch/Galloromanistik I. Fachspezifische Studienziele Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studienfachs Französisch/Galloromanistik sollen die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten erwerben. Sie sollen die erworbenen sprachlichen Ausdrucksmittel der Fremdsprache sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Bereich differenziert und korrekt anwenden können, umfangreiche und fundierte Kenntnisse über Sprache, Literatur sowie über die wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und historischen Gegebenheiten Frankreichs und französischsprachiger Länder und Regionen erlangen und diese mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden beschreiben und anwenden können. Ferner sollen Absolventinnen und Absolventen des lehramtbezogenen Bachelor-Studienfachs Französisch/Galloromanistik grundlegendes Wissen über den Fremdsprachenerwerb und den Fremdsprachenunterricht des Französischen erwerben. Absolventinnen und Absolventen des nicht-lehramtbezogenen Bachelor-Studienfachs Französisch/Galloromanistik sollen Basiswissen für Studium und Beruf in außerschulischen Zusammenhängen erlangen, wie z.b. zur bibliographischen Recherche, zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten oder zu Phänomenen der Mehrsprachigkeit. II. Zugangsvoraussetzungen Französischkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums; siehe Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das Studienfach Französisch/Galloromanistik und für das Studienfach Spanisch/Hispanistik (in allen Studiengängen ohne weiterführende Studiengänge) in der jeweils geltenden Fassung. III. Empfohlene Kenntnisse Ein Nachweis über Latein-Grundkenntnisse ist Zugangsvoraussetzung für den Master- Studiengang Romanistik ; die Absolvierung bereits während des Bachelor-Studiums wird dringend empfohlen und kann im Professionalisierungsbereich eingebracht werden. IV. Modulübersicht 1. Kerncurriculum Es müssen folgende elf Pflichtmodule im Umfang von 6 erfolgreich absolviert werden: B.Frz.101 Sprachpraxis (7 C / 8 SWS) B.Frz.102 ( / 4 SWS) B.Frz.103 ( / 4 SWS) B.Frz.104 Landeswissenschaft ( / 4 SWS)

B.Frz.106 Fachspezifische Vermittlungskompetenz B.Frz.107 französische Sprache und Literatur des Mittelalters (4 C / 4 SWS) B.Frz.201 I Sprachpraxis ( / 4 SWS) B.Frz.202 ( / 4 SWS) B.Frz.203 ( / 4 SWS) B.Frz.204 Landeswissenschaft ( / 2 SWS) B.Frz.205 II Sprachpraxis ( / 4 SWS) Das Modul B.Frz.101 ist Orientierungsmodul. 2. Studienangebot in Profilen des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs a. Fachwissenschaftliches Profil Studierende des Studienfaches Französisch/Galloromanistik können zusätzlich zum Kerncurriculum das fachwissenschaftliche Profil studieren. Dazu müssen wenigstens drei der folgenden Module im Umfang von insgesamt wenigstens 1 erfolgreich absolviert werden: B.Frz.206a Wissenschaftsmodul Sprachwissenschaft I ( / 2 SWS) B.Frz.206b Wissenschaftsmodul I ( / 2 SWS) B.Frz.206c Wissenschaftsmodul Landeswissenschaft I ( / 2 SWS) B.Frz.207a Wissenschaftsmodul Sprachwissenschaft II ( / 2 SWS) B.Frz.207b Wissenschaftsmodul II ( / 2 SWS) B.Frz.207c Wissenschaftsmodul Landeswissenschaft II ( / 2 SWS) B.Frz.208a Wissenschaftsmodul Sprachwissenschaft III ( / 2 SWS) B.Frz.208b Wissenschaftsmodul III ( / 2 SWS) B.Frz.208c Wissenschaftsmodul Landeswissenschaft III ( / 2 SWS) B.Frz.209a Vertiefungsmodul Literaturgeschichte I B.Frz.209b Vertiefungsmodul Literaturgeschichte II b. Lehramtbezogenes Profil Studierende des lehramtbezogenen Profils müssen folgendes Wahlpflichtmodul im Umfang von erfolgreich absolvieren; das Modul ersetzt das Pflichtmodul B.Frz.106, welches von Studierenden des lehramtbezogenen Profils nicht absolviert werden muss: B.Frz.105 Fachdidaktik Französisch ( / 4 SWS)

3. Studienangebot im Bereich Schlüsselkompetenzen Folgende Wahlmodule können von Studierenden des Studienfaches Französisch/Galloromanistik im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen) absolviert werden: B.Frz.301 Studienrelevanter Auslandsaufenthalt (10 C / 1 SWS) B.Frz.302 Übersetzung Französisch Deutsch B.Frz.303 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens B.Frz.304 Medienkompetenz B.Frz.305 Sprachlernkompetenz B.Frz.WP.106 Wirtschaftsfranzösisch (4 C / 2 SWS) SK.Rom.301 Kleine romanische Sprache: Rumänisch I SK.Rom.302 Kleine romanische Sprache: Rumänisch II SK.Rom.303 Kleine romanische Sprache: Katalanisch I SK.Rom.304 Kleine romanische Sprache: Katalanisch II SK.Rom.305 Grundlagen für Studium und Beruf SK.Rom.306 Sprachtechnologie ( / 4 SWS) SK.Rom.308 Exkursion ( / 2 SWS) SK.Rom.320 Theaterpraxis für Romanisten ( / 2 SWS) 4. Zweitfach Französisch im Bachelor-Studiengang Wirtschaftspädagogik a. Zugangsvoraussetzungen Französischkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums; siehe Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das Studienfach Französisch/Galloromanistik und für das Studienfach Spanisch/Hispanistik (in allen Studiengängen ohne weiterführende Studiengänge) in der jeweils geltenden Fassung. b. Pflichtmodule Es müssen folgende sieben Module im Umfang von insgesamt 3 erfolgreich absolviert werden: B.Frz.101 Sprachpraxis (7 C / 8 SWS) B.Frz.102 ( / 4 SWS) B.Frz.104 Landeswissenschaft ( / 4 SWS) B.Frz.201 I Sprachpraxis ( / 4 SWS) B.Frz.205 II Sprachpraxis ( / 4 SWS) B.Frz.WP.105 Fachdidaktik Französisch WiPäd B.Frz.WP.106 Wirtschaftsfranzösisch (4 C / 2 SWS)

V. Beleg-Empfehlungen für den Bereich Schlüsselkompetenzen Im Bereich der Schlüsselkompetenzen können die in dieser Ordnung aufgeführten Module, Module aus dem Schlüsselkompetenz-Angebot der Philosophischen Fakultät sowie Module aus dem Angebot der ZESS belegt werden. Zur sinnvollen Ergänzung des Studiums der Galloromanistik empfiehlt es sich besonders, Module aus dem Bereich Sprachkompetenz (z.b. Englisch, Fachsprachen Französisch), EDV/Informationstechnologie, Interkulturelle Kompetenz, Mediation und Rhetorik zu belegen. VI. Fachspezifische Prüfungsformen Neben den nach den Bestimmungen der APO zulässigen Prüfungsleistungen können folgende fachspezifische Prüfungsleistungen vorgesehen werden. 1. Portfolio Ein Portfolio beinhaltet die Reflexion des Lernprozesses anhand einer sukzessiv entstehenden Arbeitsmappe. 2. Protokoll Ein Protokoll ist die schriftliche Zusammenfassung einer Seminarsitzung. VII. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit / Bachelorarbeit 1. Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit im Studienfach Französisch/Galloromanistik ist der Nachweis von 2 aus den Modulen B.Frz.101 104 und B.Frz.201. 2. Die Bachelorarbeit im Studienfach Französisch/Galloromanistik muss in einem der Teilfächer Sprach-, Literatur- oder Landeswissenschaft absolviert werden; sie hat einen Umfang von max. 40 Seiten und kann in deutscher oder französischer Sprache verfasst werden. Das Verfassen der Bachelor-Arbeit in der Fremdsprache bleibt ohne Auswirkung auf die Benotung. VIII. Wiederholung von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung Eine Wiederholung von bestandenen Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung ist nicht möglich; die Bestimmung des 16 a Abs. 3 Satz 2 APO bleibt unberührt. IX. Studium oder Praktikum im Ausland Ein Fremdsprachenstudium soll zur gründlichen Kenntnis der Lebensbedingungen in den Regionen der Zielsprache führen. Für den Erwerb dieser interkulturellen Kompetenz ist ein Auslandsaufenthalt praktisch unabdingbar. Gute Möglichkeiten hierzu sind ein ERASMUS- Auslandssemester oder ein ERASMUS-Praktikum (LLP: Lifelong Learning Programme der EU zur Förderung der internationalen Kooperation im Bereich der Berufsbildung).

Im Rahmen des Bachelor-Studiums wird das Modul Studienrelevanter Auslandsaufenthalt als Schlüsselkompetenz-Modul zu 10 C angeboten. Der studienrelevante Auslandsaufenthalt kann aus einem Auslandsstudium bestehen, das vorzugsweise im fünften Semester erfolgen sollte; je nach individueller Studiensituation kann auch ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Die während des Auslandsstudiums erworbenen Credits können zusätzlich in den jeweiligen fachwissenschaftlichen Modulen angerechnet werden, sofern die Studien- und Prüfungsleistungen mit den Anforderungen der jeweiligen Studiengänge kompatibel sind. Für die Zulassung zur Masterprüfung im Studiengang Master of Education ist ein dreimonatiger studienrelevanter Auslandsaufenthalt obligatorisch. Bei der Wahl zweier moderner Fremdsprachen muss der Aufenthalt nur für eine Sprache nachgewiesen werden. Vor dem Studium erfolgte Auslandsaufenthalte können ohne Erwerb von Credits auf Antrag anerkannt werden, sofern sie das Kriterium der Studienrelevanz erfüllen. Den Studierenden der nicht lehramtbezogenen Profile wird die Absolvierung des Moduls Studienrelevanter Auslandsaufenthalt dringend empfohlen. Ebenso empfiehlt sich die Absolvierung des Moduls für Studierende des lehramtbezogenen Profils, auch wenn der Auslandsaufenthalt bereits für das andere Fach nachgewiesen wird.

X. Exemplarische Studienverlaufspläne 1. Studienfach Französisch/Galloromanistik in Kombination mit Studienfach Deutsche Philologie/Deutsch Lehramtsbezogenes Profil Sem. Σ C* 1. 2. Σ 31 C 3. Σ 2 4. Σ 2 5. 6. Σ 32C Σ 180 C BA-Fach Französisch/Galloromanistik (6 + 3 C) BA-Fach Deutsche Philologie/Deutsch (6 + 3 C) B.Frz.101 Sprachpraxis 7 C Optionalbereich (10 C) Erziehungswissenschaften (20 C) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.Frz.105 B.MZS.01 B.Frz.104 B.Ger.01-1 Fachdidaktik Methoden der Landeswissenschaft Germanistik 1.1 Französisch empirischen Sozialforschung (Wahlmodul) 4 C B.Frz.201 Sprachpraxis I B.Frz.205 Sprachpraxis II BA-Arbeit B.Frz.102 B.Frz.107 französische Sprache und Literatur des MA 4 C B.Frz.202 B.Frz.204 Landeswissenschaft B.Frz.103 B.Frz.203 B.Ger.01-2 Germanistik 1.2 B.Ger.02-1 hist. und syst. Perspektiven B.Ger.02-3 Linguistik synchrone und diachrone Perspektiven B.Ger.03-2b Vertiefungsmodul Mediävistik B.Ger.03-1b Vertiefungsmodul B.Ger.02-2 Mediävistik hist. und syst. Perspektiven B.Ger.03-1a Text, Medien, Kultur B.Ger.05 Fachdidaktik Deutsch B.Lat.12 Grundkenntnisse Latein (Wahlmodul) B.Erz.1 Schulpädagogik B.Erz.30 Orientierungspraktikum B.Erz.20 Schulpraktikum 6 (+ 3 C) (+ ) 6 (+ 3 C) 10 C 20 C

2. Studienfach Französisch/Galloromanistik (mit Fachwissenschaftliches Profil) in Kombination mit Studienfach Englische Philologie/Englisch Sem. Σ C* 1. 2. Σ 31 C 3. Σ 2 4. 5. Σ 2 6. Σ 32 C Σ 180 C BA-Fach Französisch/Galloromanistik (6) BA-Fach Englische Philologie/Englisch (6) B.Frz.101 Sprachpraxis 7 C Fachwissenschaftliches Profil (1) Schlüsselkompetenzen (1) Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul Modul B.Frz.106 B.Frz.104 B.EP.01 B.EP.02 Fachspezifische Basismodul Englische Basismodul Sprachpraxis Vermittlungskompetenz Landeswissenschaft Philologie 7 C 3 C B.Frz.201 Sprachpraxis I B.Frz.205 Sprachpraxis II BA-Arbeit B.Frz.102 B.Frz.202 B.Frz.107 französische Sprache und Literatur des MA 4 C B.Frz.204 Landeswissenschaft B.Frz.103 B.Frz.203 B.EP.21 Kultur- u. d. nordam. Raums I B.EP.31 Kultur- u. d. nordam. Raums II B.EP.41 Literatur- u. Kulturwissenschaft im nordamerikan. Raum B.EP.075a Vertiefungsmodul Sprachpraxis (Pflicht) B.EP.204 Medieval English Literature and Culture B.EP.201: Anglophone Literature and Culture I B.EP.202: Anglophone Literature and Culture II B.Frz.206b Wissenschaftsmodul I B.Frz.207b Wissenschaftsmodul II B.Frz208b Wissenschaftsmodul III B.Lat.12 Grundkenntnisse Latein SK.EP.E1-1: Top Up Medientkompetenz 2 C SK.EP.E3: Selbst- und Sozialkompetenzen 4 C SK.EP.E10M Interkulturelle Kompetenzen (A) 6 (+ ) 6 1 1