Regierung von Oberbayern INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf (Diätassistent/in, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Hebamme/Entbindungspfleger, Logopädie, Masseur/in und med. Bademeister/in, Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in (MTLA), Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in (MTRA), Notfallsanitäter/in, Orthoptik, Physiotherapie, Podologie) Um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu erlangen, muss nachgewiesen werden, dass Ihr Kenntnisstand mit dem einer in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf ausgebildeten Person gleichwertig ist. Eine automatische Anerkennung ausländischer Ausbildungen gibt es bei den aufgeführten Berufsabschlüssen bisher nicht. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die ausländische Ausbildung im Vergleich zur deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Welche Unterlagen für die Bewertung (Anerkennung) einer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf vorzulegen sind, sehen Sie auf Seite 2. Die Regierung von Oberbayern ist für die Bewertung des Berufsabschlusses zuständig, wenn sich die Arbeitsstelle oder der Wohnort des Antragstellers in Oberbayern befindet bzw. die Absicht besteht, in Oberbayern eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Anerkennung der ausländischen Ausbildung ist von der Inhaberin/vom Inhaber des Diploms oder Abschlusszeugnisses selbst bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Eine Unterstützung beim Antragsverfahren durch den Arbeitgeber in
Seite 2 Oberbayern ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Original durch den/die Antragsteller/in möglich. Für die Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf sind folgende Unterlagen vorzulegen: schriftlicher Antrag (bitte Seiten 5 und 6 ausdrucken und ausfüllen) lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauen Daten über den schulischen und beruflichen Werdegang Schulabschlusszeugnisse/Jahreszeugnisse der Ausbildung in dem Gesundheitsfachberuf Auflistung der Ausbildungsfächer und Unterrichtsstunden der einzelnen Ausbildungsabschnitte Ausbildungsabschluss (z. B. Diplom, Zeugnis, Urkunde) Nachweis der Fachprüfung/Lizenz/Registrierung Arbeitszeugnisse über Beschäftigungen in dem jeweiligen Gesundheitsfachberuf im Inland und im Ausland mit detaillierten Angaben über die Tätigkeit und Verantwortlichkeit - Nachweis einer Arbeitsstelle in Oberbayern oder - Anmeldung im Regierungsbezirk Oberbayern (Anmeldung bei der Meldebehörde Einwohnermeldeamt) oder - nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Absichtserklärung über die Aufnahme einer Beschäftigung in Oberbayern und Nennung einer Kontaktperson mit Wohnsitz in Deutschland (siehe S. 6) Pass oder Ausweis Geburtsurkunde/bei Namensänderung Heiratsurkunde Nachweis der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse ( mindestens Zertifikat Deutsch B2 ). Es werden dabei innerhalb der EU auf Basis einer entsprechenden Prüfung erworbenen Zertifika-
Seite 3 te mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens anerkannt. BITTE BEACHTEN SIE: Bitte senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen in amtlich beglaubigter Kopie (siehe S. 7 und 8), wenn innerhalb der EU beglaubigt wurde, an folgende Adresse: Regierung von Oberbayern Sachgebiet 53.1- Gesundheit Maximilianstr. 39 80538 München Alle beglaubigten Unterlagen sind in der Originalsprache und in deutscher Sprache vorzulegen. Die Beglaubigung kann von einer in einem EU-Mitgliedstaat ermächtigten Beglaubigungsstelle angefertigt werden, wenn auch der Beglaubigungsstempel in deutscher Sprache verfasst ist oder der Stempel entsprechend übersetzt wird. (In Ausnahmefällen können die Antragsunterlagen auch persönlich in Originalen und in Fotokopien in der Originalsprache und in deutscher Sprache bei der Regierung von Oberbayern vorgelegt werden. Zum Beispiel benötigen wir bei der Vorlage eines italienischen Diploms: - das italienische Original-Diplom - die deutsche Original-Übersetzung des Diploms - eine Kopie des italienischen Original-Diploms - eine Kopie der deutschen Original-Übersetzung des Diploms Persönliche Vorsprache bitte nur nach telefonischer Terminvereinbarung.) Übersetzungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb der EU von einem vereidigten Übersetzer, der in einer bei Gericht geführten Dolmetscher- und Übersetzerliste eingetragen ist, vorgenommen worden sind. Nachweise zur gesundheitlichen Eignung und der persönlichen Zuverlässigkeit werden wir ggf. gesondert anfordern. Zur Erhebung der Verwaltungsgebühren behalten wir uns vor, Urkunden oder sonstige Schriftstücke bis zur Bezahlung der geschuldeten Kosten zurückzubehalten (vgl. Art. 14 Abs. 3 Kostengesetz).
Seite 4 Kontakt: 089 2176 2075 Telefonische Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ZUSTÄNDIGKEITEN: Diätassistent/in: Ergotherapie: Gesundheits- und Krankenpflege: Albanien, Bosnien und Herzegowina (Buchstabe A-I), Kosovo, Kroatien, Montenegro und Serbien Bosnien und Herzegowina (Buchstabe R-Z), Bulgarien, Mazedonien, Rumänien, Slowenien und Türkei Italien, Polen, Portugal und Ungarn Österreich und Schweiz Bosnien und Herzegowina (Buchstabe J-Q) und alle übrigen europäischen und außereuropäischen Staaten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege: Hebamme/Entbindungspfleger: Logopädie: Masseur/in und med. Bademeister/in: Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in (MTLA): Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in (MTRA): Notfallsanitäter/in: Orthoptik: Physiotherapie: Podologie: Herr Bianco Domprobst bianco.domprobst@reg-ob.bayern.de Herr Thomas Adam thomas.adam@reg-ob.bayern.de Frau Olga Michaelis olga.michaelis@reg-ob.bayern.de Frau Eva Schmeller eva.schmeller@reg-ob.bayern.de Herr Alexander Joannides alexander.joannides@reg-ob.bayern.de Frau Doris Schulda doris.schulda@reg-ob.bayern.de Herr Thomas Adam thomas.adam@reg-ob.bayern.de Herr Alexander Joannides alexander.joannides@reg-ob.bayern.de Frau Elke Wimmer elke.wimmer@reg-ob.bayern.de Frau Elisabeth Stadler elisabeth.stadler@reg-ob.bayern.de Frau Doris Schulda doris.schulda@reg-ob.bayern.de Frau Doris Schulda doris.schulda@reg-ob.bayern.de Frau Sonja Exner sonja.exner@reg-ob.bayern.de Herr Bianco Domprobst Bianco.domprobst@reg-ob.bayern.de Frau Elisabeth Stadler elisabeth.stadler@reg-ob.bayern.de Herr Bianco Domprobst bianco.domprobst@reg-ob.bayern.de Herr Bianco Domprobst bianco.domprobst@reg-ob.bayern.de
Seite 5 An die Regierung von Oberbayern Sachgebiet 53.1 80534 München Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf Name, Vorname der Antragstellerin / des Antragstellers Wohnort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon E-Mail Hiermit beantrage ich die Anerkennung meiner in (Ort, Ausbildungsland) abgeschlossenen Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in folgendem Gesundheitsfachberuf (bitte ankreuzen) Diätassistent/in Ergotherapie Gesundheits-und Krankenpflege Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Hebamme/Entbindungspfleger Logopädie Masseur/in und med. Bademeister/in Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in (MTLA) Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in (MTRA) Notfallsanitäter/in Orthoptik Physiotherapie Podologie
Seite 6 Ich versichere hiermit, dass ich bei keiner anderen Erlaubnisbehörde einen Antrag auf Anerkennung dieser Berufsausbildung gestellt habe bzw. dass kein entsprechendes Verfahren läuft oder bereits abgeschlossen ist. Ich habe diesen Antrag zu einem früheren Zeitpunkt bei der Regierung von Oberbayern, einer anderen Behörde in Bayern oder in einem anderen Bundesland gestellt: Wann: Wo: Aktenzeichen: Nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Ich erkläre hiermit, dass ich die Absicht habe, in Oberbayern eine Beschäftigung aufzunehmen. Nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Ich bevollmächtige (Name und Adresse der Kontaktperson mit Wohnsitz in Deutschland), mich beim Antragsverfahren zu unterstützen. Ich erkläre, eine Arbeitsaufnahme und/oder einen Wohnortwechsel während dieses Antragsverfahrens unverzüglich bei der Regierung von Oberbayern anzuzeigen. Ferner erkläre ich, dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war. Ort, Datum Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller
Seite 7 Informationen zu einer amtlichen Beglaubigung Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Gemeinden/Städte Landkreise Agentur für Arbeit weitere Behörden, wie die Polizei, Schulen, Universitäten, Gerichte Notare Diplomatische Vertretungen, z.b. Botschaften Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Übersetzer / Dolmetscher Rechtsanwälte Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Banken Krankenkassen und Versicherungen Vereine Firmen Privatpersonen Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: 1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), 2. die Unterschrift des Beglaubigenden und 3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vor-
Seite 8 der- und Rückseite beziehen (z. B. Hiermit wird beglaubigt, dass die beidseitige Kopie mit dem Original übereinstimmt ). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, kann der Beleg nicht anerkannt werden! Eine Kopie einer Beglaubigung ist nicht gültig! Muster einer amtlichen Beglaubigung: