Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt

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1 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D Hamburg Zimmer: 0.05 (nur Montag und Donnerstag) Telefon: brigitte.wagner@bgv.hamburg.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: Uhr Herr Heinz Gründken (I - Z) Donnerstag: Uhr Zimmer: 0.07 Telefon: heinz.gruendken@bgv.hamburg.de MERKBLATT über die Erteilung einer Berufserlaubnis nach 10 der Bundesärzteordnung (BÄO) bzw. 13 des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) - Ausbildung außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz - Die Erteilung der Berufserlaubnis erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag für längstens 2 Jahre. Für die Erteilung der Berufserlaubnis wird je nach Bearbeitungsaufwand eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 und 350,00 erhoben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen (Punkt 1-15) im Original oder in amtlich beglaubigter Ablichtung mit je einer einfachen Kopie für den Verbleib im Landesprüfungsamt einzureichen. Amtliche Urkunden die außerhalb von Deutschland erstellt worden sind, müssen durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt sein. Information hierzu unter: Urkundenverkehr Allgemein/Urkundenverkehr.html. Ausländische Bescheinigungen sind mit beglaubigten Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern vorzulegen. 1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1) 2. Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift 3. Geburtsurkunde, bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch 4. Identitätsbescheinigung, bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis 5. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0, das zum Zeitpunkt der Erteilung der Berufserlaubnis nicht älter als einen Monat sein darf Hinweis: Das Führungszeugnis ist beim Bezirksamt/Kundenzentrum zu beantragen und direkt an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesprüfungsamt für Heilberufe, G1136 / G1137, Billstraße 80, Hamburg zu schicken. Bei Antragstellern, deren Einreise nach Deutschland weniger als drei Monate zurückliegt, ist eine entsprechende Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes vorzulegen. Stand Sept. 2015

2 6. Ärztliche Bescheinigung (Vordruck 2), eines in Deutschland niedergelassenen Arztes, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Berufserlaubnis nicht älter als drei Monate sein darf. Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt. 7. Ausbildungsnachweis(e), Nachweis über die abgeschlossene (zahn) ärztliche Ausbildung (z.b. Diplom) 8. Fächer- und Stundenübersicht, der die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung (z.b. Internatur, Internship, Ordinatur) und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind. Die Fächer- und Stundenübersicht sollte nach Möglichkeit wie folgt aufgebaut sein: 1.Semester Fach Theoretische Unterrichtsstunden Praktische Unterrichtsstunden insgesamt 2. Semester Fach Theoretische Unterrichtsstunden Praktische Unterrichtsstunden insgesamt u.s.w. 9. Berufszulassungsurkunden (sofern zutreffend) Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des (zahn) ärztlichen Berufes im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden 10. Bisher erteilte Berufserlaubnisse (sofern zutreffend) Sofern Sie zuletzt in einem anderen Bundesland tätig waren, eine Kopie der Berufserlaubnis, ggf. Nachweis über die erfolgreich abgelegte Kenntnisprüfung 11. Nachweise über weitere absolvierte fachspezifische Ausbildungsgänge (sofern zutreffend) Zeugnisse über im Heimatland oder in anderen Ländern ausgeübte (zahn) ärztliche Tätigkeiten, die Art und Dauer der Tätigkeit ausführlich dokumentieren 12. Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit(sofern zutreffend) 13. Certificate of Current Professional Status / Certificate of Good Standing der zuständigen Behörde des Landes, in dem zuletzt ärztliche Tätigkeiten ausgeübt wurden. 14. Nachweis über Deutschkenntnisse Nachweis durch Vorlage eines Zertifikates über eine bestandene Prüfung auf dem Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) des Europarates), oder alternativ durch persönliche Vorsprache 15. Stellennachweis Nachweis einer Beschäftigungsstelle auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

3 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt für Heilberufe G 1136 / 3117 Billstraße Hamburg (Vordruck 1) Antrag auf Erteilung einer widerruflichen Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes nach 10 der Bundesärzteordnung zahnärztlichen Berufes nach 13 des Zahnheilkundegesetzes Hiermit beantrage ich die Erteilung einer widerruflichen Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes. Bitte vollständig in Blockschrift ausfüllen! Anrede Name Vorname/n Geburtsdatum Geburtsort Straße/Nr. PLZ + Ort Staatsangehörigkeit Telefon-Nr. / Ich erkläre, dass ich in keinem anderen Bundesland die (zahn-) ärztliche Berufserlaubnis beantragt habe. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und ich nicht gerichtlich oder berufsgerichtlich vorbestraft bin. Ich kann die vorstehende Erklärung nicht abgeben und erläutere die Gründe hierfür auf der Rückseite dieses Antrages. Mir ist bekannt, dass nach der geltenden Fassung der Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen für die Erteilung der (zahn-) ärztliche Berufserlaubnis eine Gebühr in Höhe von derzeit 50,00 bis 350,00 (je nach Aufwand) zzgl. Porto per Gebührenbescheid erhoben wird. Alle Unterlagen werden per Post an meine o. g. Anschrift gesandt. Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe und die ärztliche Tätigkeit erst nach der Erteilung der beantragten Approbation aufnehmen werde. Datum/Unterschrift

4 - 2 - Angaben zur beruflichen Qualifikation Studium der Zahn/Humanmedizin Genaue Bezeichnung der Fachrichtung Genaue Bezeichnung der Hochschule Erwerb des Diploms am in Praktische Ausbildung nach dem Studium (Internatur, Internship, Ordinatur etc.) Promotion am in Fach(zahn-) arztanerkennung am in (Zahn) ärztliche Berufsübung im Ausland in Deutschland Angaben zum Antrag In welchem Krankenhaus oder anderen Einrichtung und bei welchem Arzt/Zahnarzt soll der (zahn)ärztliche Beruf ausgeübt werden? Anschrift In welcher Funktion wollen Sie tätig werden? Assistenz(zahn-) arzt Gast(zahn-) arzt Praxisvertreter Entlastungsassistent Ausbildungsassistent Andere Funktion Zweck der (zahn) ärztlichen Berufsausübung in Deutschland Weiterbildung Stipendium Erwerb spezieller Kenntnisse/Fortbildung anderer Zweck Für welchen Zeitraum wird die Erlaubnis beantragt?

5 - 3 - Angaben zum Aufenthalt Aufenthalt im Bundesgebiet seit Angaben zum Familienstand ledig verheiratet, dann bitte folgende Angaben zum Ehegatten Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift:

6 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt für Heilberufe G 1136 / G 1137 Billstraße Hamburg (Vordruck 2) Auszustellen von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt Bitte vollständig in Blockschrift ausfüllen! Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Landesprüfungsamt für Heilberufe für die Erteilung Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt Zahnärztin / Zahnarzt Frau/Herr Vorname Name: Geburtsdatum: Straße/Nr.: PLZ + Ort: ist von mir heute ärztlich untersucht worden. Hierbei ist festgestellt worden, dass sie/er nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist. Insbesondere wird bestätigt, dass weder psychische Einschränkungen noch akute oder chronische Erkrankungen (Infektionserkrankungen wie z. B. Hepatitis B und C) oder Suchterkrankungen vorliegen. in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist. Die Untersuchung wurde nicht von einem Familienangehörigen oder Lebensgefährten der untersuchten Person durchgeführt. Ort, Datum (Praxisstempel) Unterschrift der/des Ärztin /Arztes

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