Bitte füllen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterschriften aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Anlage) bei.
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- Harry Kohl
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1 Name, Vorname: Aktenzeichen wird von der Behörde vergeben Abschluss aus Land: Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden Großenhainer Straße Dresden Zugang für elektronisch signierte Nachrichten: Bitte füllen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterschriften aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Anlage) bei. A N T R A G auf Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen mit einem Abschluss im Freistaat Sachsen als staatlich anerkannte/r Erzieher/in als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in als staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/Heilpädagogin(FS) der Fachschulen - Fachbereich Gestaltung, Wirtschaft und Technik (Gestalter/in, Betriebswirt/in, Techniker/in) der Berufsfachschulen für Pflegehilfe, Sozialwesen, medizinische Dokumentation (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, Sozialassistent/in, medizinische Dokumentationsassistent/in) W i c h t i g: Bitte Zutreffendes ankreuzen, ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich! Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen wollen, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, welche Ihre Unterschrift ersetzt. zvv_04_99_001_beruf 10/2016 Seite 1 von 6
2 Angaben des/der Antragstellers/in Name, Vorname männlich weiblich Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Telefon*: Festnetz/Mobil *: In welchem Land und wann wurde/n die Qualifikation/en erworben? Welcher allgemeinbildende und welcher berufliche Abschluss wurden im Herkunftsland erworben? *freiwillige Angaben; diese können ggf. eine schnellere Bearbeitung ermöglichen. Erklärungen (erforderlich!) Ich habe einen derartigen Antrag bei keiner anderen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Ich habe einen derartigen Antrag bereits bei einer/mehreren anderen Stelle/n eingereicht, und zwar am bei (Name und Anschrift der Stelle) Von dort habe ich noch keine Entscheidung. Eine Kopie der Entscheidung liegt bei. Ich erkläre, dass ich in Sachsen eine Erwerbstätigkeit ausüben will. Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich weiß dass dieses Verfahren kostenpflichtig ist. Ort, Datum Unterschrift zvv_04_99_001_beruf 10/2016 Seite 2 von 6
3 Tabellarischer Lebenslauf 1. Angaben zur Person Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen Geburtstag, Geburtsort und land Staatsangehörigkeit Seit wann haben sie ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen und in der Bundesrepublik Deutschland? 2. Besuch von Schulen im Herkunftsland (Primarschulen, Sekundarschulen, Berufsbildende Schulen in chronologischer Reihenfolge) von - bis Schule Fachrichtung Ort 3. Besuch von Hochschulen/Universitäten im Herkunftsland von bis Hochschule/ Universität Fachrichtung Ort zvv_04_99_001_beruf 10/2016 Seite 3 von 6
4 4. Angabe zur Berufstätigkeit im Herkunftsland/in der Bundesrepublik (in chronologischer Reihenfolge) von - bis Tätigkeit 5. Angaben zum Schulbesuch seit Einreise nach Deutschland (Mittelschule, Gymnasium, Berufliche Schulen) 6. Angabe zu Sprachkursen, Berufsausbildung, Fort- und Weiterbildungen, Berufstätigkeit seit Einreise nach Deutschland 7. Kurze Darstellung des beabsichtigten weiteren Bildungsweges oder beruflichen Werdeganges (Dies ist ggf. durch geeignete Unterlagen darzulegen!) Ort, Datum Unterschrift zvv_04_99_001_beruf 10/2016 Seite 4 von 6
5 Hinweise zum Antrag auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse sowie Berufsqualifikationen nach dem Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG) Zum vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antragsformular sind nachfolgende Dokumente und Unterlagen (als Lose-Blatt-Sammlung ohne Einlegehüllen) einzureichen: amtlich beglaubigte Kopie* eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Aufenthaltstitel, Reisepass, ggf. Bescheinigung nach Bundesvertriebenengesetz oder Registrierschein) Bescheinigung über eine Namensänderung (Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensführung, erhältlich beim Meldeamt) deutsche Übersetzung** des fremdsprachigen Identitätsnachweises beglaubigte Kopien der originalen Ausbildungsnachweise bzw. Abschlussdokumente, die die Berufsqualifikation dokumentieren; mit den entsprechenden Beilagen/Anlagen (schulischer und beruflicher Bereich) deutsche Übersetzungen der Ausbildungsnachweise bzw. Abschlussdokumente und der entsprechenden Beilagen/Anlagen amtlich beglaubigte Kopie von Nachweisen über Dauer und Art bisher im Ausland bzw. in Deutschland ausgeübter beruflicher Tätigkeiten (Arbeitsbescheinigung, Dienstzeugnis, Arbeitsbuch) oder sonstiger Befähigungsnachweise deutsche Übersetzungen der Tätigkeitsnachweise gilt für reglementierte Berufe: Bescheinigung in deutscher Sprache über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs im Ausbildungsstaat, wenn der Beruf auch dort reglementiert ist Erklärung mit geeigneten Nachweisen, dass eine Erwerbstätigkeit entsprechend der Berufsqualifikation beabsichtigt ist (entfällt für Antragsteller mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat sowie für Staatsangehörige dieser Staaten) Nachweis über Schullaufbahnberatung von Antragsteller/innen bis 25 Jahre (gilt nur für die Anerkennung schulischer Abschlüsse) Bitte übersenden Sie im eigenen Interesse nicht die Originale Ihrer Dokumente. * Amtlich beglaubigte Kopien erhalten Sie in sächsischen Rathäusern, Gemeinde- und Landratsämtern, Bürgerbüros und Meldestellen, d. h. in allen Behörden, die ein Dienstsiegel führen. **Alle Übersetzungen von fremdsprachigen Originaldokumenten müssen von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt sein. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung kann nicht anerkannt werden. Bei der Suche nach einem Übersetzer kann Ihnen nachfolgender Link behilflich sein: zvv_04_99_001_beruf 10/2016 Seite 5 von 6
6 Elektronische Übersendung von Unterlagen: Um das Unterschriftenerfordernis auch bei elektronischer Antragstellung erfüllen zu können, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach deutschem Recht nötig. Ihr Antragsformular sowie die notwendigen Erklärungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, um als unterschrieben zu gelten. Elektronische Signaturen können Sie bei Vertrauensdiensteanbietern (siehe EU Trust Service List oder bei der Bundesdruckerei (für Bürger mit Personalausweis inklusive der Online-Ausweisfunktion oder elektronischem Aufenthaltstitel) erwerben. Unter der Adresse können Sie ein Postfach erhalten, über welches Sie signierte und verschlüsselte s an sächsische Behörden senden können. Sie können Ihre Unterlagen elektronisch übermitteln, wenn Sie Ihre Berufsqualifikation in einem Mitgliedsstaates der EU, einem Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz erworben haben oder diese in einem dieser Staaten bereits anerkannt wurde. Wenn Zweifel an der Gültigkeit der Dokumente bestehen, kann die Bildungsagentur die Vorlage der beglaubigten Kopien oder Originale nachträglich verlangen. Für Abschlüsse aus allen anderen Staaten ist die Vorlage von beglaubigten Kopien immer erforderlich. Das Verfahren ist kostenpflichtig. Es können je nach Aufwand Verwaltungskosten im Rahmen von ca. 30,00 bis 400,00 EUR fällig werden. Anfragen richten Sie bitte an: Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden, Referat 42 Großenhainer Straße Dresden Tel: Sprechzeiten: Dienstag, 13:00 18:00 Uhr im Haus Antrag und Dokumente richten Sie bitte an: Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden, Ref. 42 PF Dresden Zugang für signierte und verschlüsselte Dokumente: zvv_04_99_001_beruf 10/2016 Seite 6 von 6
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