Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in der IHK-Organisation

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1 Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in der IHK-Organisation Stv. Bereichsleiter Leiter des Referates Berufsausbildung

2 IHK-Organisation 81 IHKs übernehmen in Deutschland die Interessensvertretung der deutschen Wirtschaft. Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft, besonders den Branchenverbänden, repräsentiert die IHK- Organisation das wirtschaftliche Gesamtinteresse auf der Grundlage einer breiten Unternehmerschaft: 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind gesetzliche Mitglieder der IHKs. DIHK Seite 2

3 Professionelle Lösung! Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist die zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskammern. Sie wurde im Frühjahr 2012 von 77 der 80 deutschen IHKs als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Sie soll ein einheitliches und effizientes Verfahren mit hohen Qualitätsstandards zur Gleichwertigkeitsfeststellung gewährleisten und so die IHKs bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes entlasten. Kern einer Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Die IHK FOSA ist in diesem Zusammenhang zuständig für alle Anträge, die sich auf IHK-Berufe beziehen. Sie nimmt entsprechende Anträge entgegen, führt die Verfahren durch und stellt offizielle und rechtssichere Gleichwertigkeitsbescheide aus, mit denen sich die Antragsteller auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben können. IHK FOSA Seite 3

4 Wer ist nach dem BQFG antragsberechtigt? Sie haben Ihren beruflichen Bildungsabschluss im Ausland erworben. Eine Antragsstellung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus möglich. Sie beabsichtigen, in Ihrem Beruf in Deutschland zu arbeiten oder sind bereits in diesem Beruf tätig. Sie möchten Ihren im Ausland erworbenen Bildungsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Abschluss vergleichen lassen. Die Antragsstellung kann sowohl von in Deutschland lebenden Personen als auch vom Ausland aus vorgenommen werden. Picture by IHK FOSA Seite 4

5 Regionaler Ansprechpartner bleibt ihre IHK für München und Oberbayern! Wir beraten und begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess zur Anerkennung von ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen im IHK Bereich Ansprechpartner für potenzielle Arbeitgeber Information über die erforderlichen Nachweise Erstberatung über Verfahrensschritte und ablauf (telefonisch, online, persönlich) IHK prüft Antrag und Nachweise auf Vollständigkeit, Plausibilität und Zulässigkeit (z.b. Beglaubigungen) Beraten Sie über die Möglichkeiten einer Nachqualifizierung Seite 5

6 Welche Informationen benötigen wir von Ihnen für die Erstberatung? Sämtliche Abschlusszeugnisse aus dem jeweiligen Land Nachweise über bereits gesammelte Berufserfahrung Nachweise und Zeugnisse über weitere Qualifikationen Erforderliche Unterlagen für die Antragsstellung bei der IHK FOSA Picture by IHK FOSA Seite 6

7 Was kostet das Verfahren? Die Erstberatung und Begleitung durch den Anerkennungsprozess bei Ihrer IHK für München und Oberbayern ist kostenlos. Der Gebührenrahmen für eine Antragsstellung bei der IHK FOSA reicht von 100 bis 600 Euro. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrensaufwand, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Kosten für Übersetzungen sind vom Antragssteller zu tragen. Soweit es im Laufe des Verfahrens notwendig wird, aufgrund fehlender Qualifikationsnachweise eine Qualifikationsanalyse ( 14 BQFG) durchzuführen, fallen für den Antragssteller weitere Kosten an. Picture by IHK FOSA Seite 7

8 Weitere Informationen und Kontakt Gerne beraten wir Sie persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Frau Nadine Ollivier Fachreferentin Anerkennung Telefon Weitere Informationen unter im Bereich Ausbildung und Weiterbildung Picture by IHK FOSA Seite 8

9 Worum geht s? Hubert Fazit Schöffmann Anerkennungsgesetz Mai als 12 große Chance Seite 9 Picture Ernst byrose IHK Nürnberg Pixelio

10 Erforderliche Unterlagen für die Antragsstellung bei der IHK FOSA! Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten ein Identitätsnachweis / Personalausweis oder Reisepass im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise Nachweise über einschlägige Berufserfahrung sonstige Befähigungsnachweise (sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich oder hilfreich sind) Erklärung, dass noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (z.b. Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum) (entfällt bei Antragstellern mit Wohnsitz innerhalb EU/EWR oder Schweiz) Alle Unterlagen müssen ins Deutsche übersetzt sein. Bei Bescheinigungen und Zeugnissen sind beglaubigte Kopien erforderlich. IHK FOSA Seite 10

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