Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in der IHK-Organisation
|
|
- Christin Schulze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in der IHK-Organisation Stv. Bereichsleiter Leiter des Referates Berufsausbildung
2 IHK-Organisation 81 IHKs übernehmen in Deutschland die Interessensvertretung der deutschen Wirtschaft. Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft, besonders den Branchenverbänden, repräsentiert die IHK- Organisation das wirtschaftliche Gesamtinteresse auf der Grundlage einer breiten Unternehmerschaft: 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind gesetzliche Mitglieder der IHKs. DIHK Seite 2
3 Professionelle Lösung! Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist die zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskammern. Sie wurde im Frühjahr 2012 von 77 der 80 deutschen IHKs als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Sie soll ein einheitliches und effizientes Verfahren mit hohen Qualitätsstandards zur Gleichwertigkeitsfeststellung gewährleisten und so die IHKs bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes entlasten. Kern einer Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Die IHK FOSA ist in diesem Zusammenhang zuständig für alle Anträge, die sich auf IHK-Berufe beziehen. Sie nimmt entsprechende Anträge entgegen, führt die Verfahren durch und stellt offizielle und rechtssichere Gleichwertigkeitsbescheide aus, mit denen sich die Antragsteller auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben können. IHK FOSA Seite 3
4 Wer ist nach dem BQFG antragsberechtigt? Sie haben Ihren beruflichen Bildungsabschluss im Ausland erworben. Eine Antragsstellung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus möglich. Sie beabsichtigen, in Ihrem Beruf in Deutschland zu arbeiten oder sind bereits in diesem Beruf tätig. Sie möchten Ihren im Ausland erworbenen Bildungsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Abschluss vergleichen lassen. Die Antragsstellung kann sowohl von in Deutschland lebenden Personen als auch vom Ausland aus vorgenommen werden. Picture by IHK FOSA Seite 4
5 Regionaler Ansprechpartner bleibt ihre IHK für München und Oberbayern! Wir beraten und begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess zur Anerkennung von ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen im IHK Bereich Ansprechpartner für potenzielle Arbeitgeber Information über die erforderlichen Nachweise Erstberatung über Verfahrensschritte und ablauf (telefonisch, online, persönlich) IHK prüft Antrag und Nachweise auf Vollständigkeit, Plausibilität und Zulässigkeit (z.b. Beglaubigungen) Beraten Sie über die Möglichkeiten einer Nachqualifizierung Seite 5
6 Welche Informationen benötigen wir von Ihnen für die Erstberatung? Sämtliche Abschlusszeugnisse aus dem jeweiligen Land Nachweise über bereits gesammelte Berufserfahrung Nachweise und Zeugnisse über weitere Qualifikationen Erforderliche Unterlagen für die Antragsstellung bei der IHK FOSA Picture by IHK FOSA Seite 6
7 Was kostet das Verfahren? Die Erstberatung und Begleitung durch den Anerkennungsprozess bei Ihrer IHK für München und Oberbayern ist kostenlos. Der Gebührenrahmen für eine Antragsstellung bei der IHK FOSA reicht von 100 bis 600 Euro. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrensaufwand, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Kosten für Übersetzungen sind vom Antragssteller zu tragen. Soweit es im Laufe des Verfahrens notwendig wird, aufgrund fehlender Qualifikationsnachweise eine Qualifikationsanalyse ( 14 BQFG) durchzuführen, fallen für den Antragssteller weitere Kosten an. Picture by IHK FOSA Seite 7
8 Weitere Informationen und Kontakt Gerne beraten wir Sie persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Frau Nadine Ollivier Fachreferentin Anerkennung Telefon Weitere Informationen unter im Bereich Ausbildung und Weiterbildung Picture by IHK FOSA Seite 8
9 Worum geht s? Hubert Fazit Schöffmann Anerkennungsgesetz Mai als 12 große Chance Seite 9 Picture Ernst byrose IHK Nürnberg Pixelio
10 Erforderliche Unterlagen für die Antragsstellung bei der IHK FOSA! Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten ein Identitätsnachweis / Personalausweis oder Reisepass im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise Nachweise über einschlägige Berufserfahrung sonstige Befähigungsnachweise (sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich oder hilfreich sind) Erklärung, dass noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (z.b. Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum) (entfällt bei Antragstellern mit Wohnsitz innerhalb EU/EWR oder Schweiz) Alle Unterlagen müssen ins Deutsche übersetzt sein. Bei Bescheinigungen und Zeugnissen sind beglaubigte Kopien erforderlich. IHK FOSA Seite 10
Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen
Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen Roswitha Sopper-Bannert IHK Frankfurt am Main Aus- und Weiterbildung Bearbeitung bei den IHKs Bei den Mitgliedsunternehmen der IHKs werden
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Bitte Zutreffendes ankreuzen Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer
MehrInformationen zur Anerkennung: Land-, haus- und forstwirtschaftliche Berufe
Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Informationen zur Anerkennung: Land-, haus- und forstwirtschaftliche Berufe Zu den land-, haus- und forstwirtschaftlichen Berufen gehören: Landwirtschaftlicher
MehrDas Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8. Mai 2012 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Gesetz
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus ( 15 BQFG) Die mit * gekennzeichneten Felder sind freiwillig auszufüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung.
MehrPrototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016
Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016 Die Qualifikationsanalyse Einordnung in das BQFG (Anerkennungsgesetz) Grundsatz: Überprüfung der Gleichwertigkeit aufgrund
MehrCheckliste: Vollstä ndigkeit der Unterlägen
Checkliste: Vollstä ndigkeit der Unterlägen Welche Unterlagen muss eine Antragstellerin oder ein Antragsteller vorlegen? Für die Bewertung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2412-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
MehrFragen und Antworten zu häufigen Missverständnissen Stand: 04.12.2012
IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg Fragen und Antworten zu häufigen Missverständnissen Stand: 04.12.2012 Antragsvoraussetzungen Woher erfahre ich, ob meine Ausbildung staatlich anerkannt ist? o Wenn
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG)
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG) Hier: Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
i Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Zusammenschluss von Steuerberaterkammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen
MehrEinstiegsberatung zur Anerkennung nach dem BerufsQualifikationsFeststellungsGesetz (BQFG)
Einstiegsberatung zur Anerkennung nach dem BerufsQualifikationsFeststellungsGesetz (BQFG) Berlin, 12. Juni 2013 IQ-Fachgruppe Anerkennung Rainer Kettner BQFG (Anerkennungsgesetz): seit dem 01. April 2012
Mehr13:30 Uhr Begrüßung und Einführung Ausländische Berufsqualifikationen was sieht das BQFG vor?
Programm 13:30 Uhr Begrüßung und Einführung Ausländische Berufsqualifikationen was sieht das BQFG vor? Dr. Brigitte Scheuerle Federführung Aus- und Weiterbildung 14:00 Uhr Aufgaben des IQ-Netzwerks Juliane
MehrReconocimiento en Alemania de la formación profesional IHK FOSA
Reconocimiento en Alemania de la formación profesional IHK FOSA Madrid / Barcelona IHK FOSA 1 Übersicht 1. Das Anerkennungsgesetz 2. Die IHK FOSA 3. Das Anerkennungsverfahren 4. España 5. Praktische Hinweise
MehrAnerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) Joachim Dellbrück
MehrAnerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse
Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse Anerkennungsmöglichkeiten Die Anerkennung von schulischen Abschlüssen wird in Thüringen zentral vom Thüringer Kultusministerium durchgeführt.
MehrAnerkennung von Berufsqualifikationen
Anerkennung von Berufsqualifikationen oder: Weil ich mehr kann Referentin: Angelika Kiyani Anerkennungsstelle nach dem BBiG geregelt für den Bereich der nichthandwerklichen Berufsabschlüsse IHK FOSA (Foreign
MehrQuelle: Fundstelle: GVOBl. 2014, 92 Gliederungs-Nr: Zum 25.11.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Erster Teil.
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BQFG-SH Ausfertigungsdatum: 01.06.2014 Gültig ab: 27.06.2014 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2014, 92 Gliederungs-Nr: 800-5 Gesetz über die Feststellung
MehrNeue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Der Oberbürgermeister Neue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Neue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Seite
MehrZertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v.
Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v. Schärfen Sie Ihr Profil im Markt der Mediation schaffen Sie ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal
MehrServicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Ein bundesweites Modellprojekt
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen Ein bundesweites Modellprojekt 1 Kontaktdaten: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen c/o TÜV NORD Bildung Saar GmbH Bildungszentrum
MehrAnerkennungsstellen in Bayern bzw. Oberbayern für die berufliche Anerkennung
Aus- und Weiterbildung Anerkennungsstellen in Bayern bzw. Oberbayern für die berufliche Anerkennung Die Anerkennungsstellen sind für ganz Bayern zuständig, sofern nichts Gegenteiliges vermerkt wurde. Reglementierte
MehrAnerkennung ausländischer Qualifikationen
Anerkennung ausländischer Qualifikationen Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ein Projekt von AGABY und MigraNet Referentin: Yuliya
MehrGrundlagen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Grundlagen der ausländischer Qualifikationen Stand: April 2015 Inhalt: 1. Arten der 2. Allgemeine Informationen zur 3. Einzureichende Dokumente 4. Nutzen
MehrQualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk
Qualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk Input in Forum 2 der IQ-Fachtagung am 31.01.2013 in Berlin Dr. Beate Kramer Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Abgrenzung: Anerkennungsgesetz
MehrAnerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung Orientierungshilfe für Beratungsfachkräfte des Hanse-Jobcenters Rostock www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de
MehrRekrutierung ausländischer Fachkräfte
BIHK-Fachkräfteberatung Rekrutierung ausländischer Fachkräfte Rechtliches Rekrutierungswege Integration 19.12.2013 Rekrutierung aus dem Ausland Seite 1 Wen wollen Sie ansprechen? Lohnt sich die Rekrutierung
MehrGlossar. Aufenthaltserlaubnis:
Glossar Aufenthaltserlaubnis: Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.
MehrWer? Wie? Was? Fragen und Antworten zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
An wen kann ich mich wenden? Was ist mit meiner Berufserfahrung? Kann ich die Zeugnisse aus meiner Heimat hier anerkennen lassen? Besuchen Sie uns auf www.iq-netzwerk-sh.de Wer? Wie? Was? Fragen und Antworten
MehrIntegration (Ausländische Qualifikationen respektieren)
Forum für Migrantinnen und Migranten in Kiel Kiel, 8. Mai 2012 1. Zentrale politische Zielsetzungen Das Gesetz soll beitragen zur: Sicherung der Fachkräftebasis Vorhandenes Potential aktivieren Transparenz
MehrAusländische Berufsabschlüsse - so funktioniert die Anerkennung
Ausländische Berufsabschlüsse - so funktioniert die Anerkennung VORWORT SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR ANERKENNUNG Erhöhen Sie Ihre Chancen mit einer Berufsanerkennung! Peter Driessen Hauptgeschäftsführer Bayerischer
MehrTelefonnummer & Mailadresse. Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ohne Zeugnisdokumente
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer & Mailadresse Bezirksregierung Köln Dezernat 45 Herrn Müller 50606 Köln Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ohne Zeugnisdokumente Sehr
Mehrfür die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
MERKBLATT für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Aus- und Weiterbildung 1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden,
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 7 8 5 zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Vom 16. Oktober 2012 Der Landtag hat folgendes Gesetz
MehrAnerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes
Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Ariane Baderschneider Fachtagung: Willkommens- und Anerkennungskultur Die Rolle der Migrantenorganisationen
MehrTeilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse Stefan Gebelhardt, Martina Flaspöhler Caritasverband Nordhessen-Kassel e.v. 01.
MehrMerkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage
Mehrfür die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
MERKBLATT für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Aus- und Weiterbildung 1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden,
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Ihr Ansprechpartner: Dr. Frank Rieger, LL.M.oec. Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-285349-279 Informationen für Interessenten und Antragsteller
MehrBundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.v.
Fortbildungs- und Qualifikationskonzept Geprüfte(r) Dellentechniker(in)* BVAT Geprüfte(r) Dellenmachaniker(in)* BVAT Der Bundesverband Dellentechnik und Hagelinstandsetzung e.v. strebt die umfassende,
MehrBerufs- und Hochschulabschlüssen in Hessen
Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Anerkennungsverfahren für ausländische Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen in Hessen Darmstadt, 18. September 2012 Zorica Erceg, Şükriye Altun Mangel beramí berufliche Integration
MehrAnerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Erste Ergebnisse zu Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz Von Bettina Link Für Menschen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erlangt haben, ist es seit dem
MehrAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes Dorothea Fohrbeck/Ralf W. Maier ein Beitrag zur Tagung: Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2012 27. 29.01.2012 in
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN
Stand: 1. Jänner 2015 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrFunktion: Hersteller Importeur Exporteur Agent Dienstleister
FIRMENPROFIL (bitte in deutsch oder englisch ausfüllen) Bitte stellen Sie den Hintergrund Ihres Vorhabens in Berlin anhand der unten genannten Fragen vor. Sie dienen dem Verständnis und der Beurteilung
MehrDie Approbation kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der/die Antragsteller/in:
Informationen zur tierärztlichen Approbation und zur tierärztlichen Berufserlaubnis betr. eines abgeschlossenen tierärztlichen Studiums außerhalb der EU/Schweiz- (sogenannte Drittländer) Bitte beachten
MehrAnerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen - Konzept zur Umsetzung des Bundesgesetezs im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/942 Landtag (zu Drs. 18/243) 18. Wahlperiode 11.06.2013 Mitteilung des Senats vom 11. Juni 2013 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen - Konzept zur Umsetzung
Mehr12. November 2013. Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Anerkennungsgesetz - Erfahrungswerte der IHK Nürnberg für Mittelfranken
12. November 2013 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Anerkennungsgesetz - Erfahrungswerte der IHK Ass.jur. IHK 1 Beratungspraxis IHK Kontaktaufnahme durch potenziellen Antragsteller Prüfung der
MehrNürnberger Dialog zur Berufsbildung: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Nürnberger Dialog zur Berufsbildung: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse 11.07.2012 - IHK Nürnberg für Mittelfranken IHK FOSA 1 IHK FOSA - Das erste Jahr 11.07.2013 IHK FOSA 2 Übersicht I. Bilanz
MehrD a s W i c h t i g s t e, w a s S i e f ü r e i n e e r f o l g r e i c h e B e w e r b u n g b r a u c h e n! Erfolgreich bewerben
Erfolgreich bewerben Anschreiben und Lebenslauf korrekt formulieren und sicher gestalten Zeugnisse und Nachweise: Was wirklich in die Bewerbungsmappe gehört Die E-Mail-Bewerbung Details Beachtung schenken
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis nach 5 Abs. 1 IngKaG
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis nach 5 Abs. 1 IngKaG Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in aufgrund sonstiger ausländischer Studienabschlüsse Sehr geehrter Antragsteller, mit dem Landesgesetz
MehrWegweiser zur Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Wegweiser zur Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Senatorin für Bildung und Wissenschaft Senator für Justiz und Verfassung Handelskammer
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrGesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2515 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Vom 6. Dezember
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6260 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
MehrIntegratives Fernstudium am FHM-Studienzentrum Ihrer Bildungseinrichtung
Integratives Fernstudium am FHM-Studienzentrum Ihrer Bildungseinrichtung Schritt für Schritt von der Bewerbung zum Studienstart Immatrikulkation / Studienstart Studienplatzzusage Bearbeitung der Immatrikulationsunterlagen
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis nach 3 Abs. 1 IngKaG. Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in aufgrund ausländischer Berufsqualifikationen
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis nach 3 Abs. 1 IngKaG Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in aufgrund ausländischer Berufsqualifikationen Sehr geehrter Antragsteller, mit dem Landesgesetz zum
MehrDer Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis
Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7637 zu Drucksache 5/7592 zu Drucksache 5/6963 09.04.2014 Ä n d e r u n g s a n t r a g der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung
MehrVersammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Ein Merkblatt Ihrer IHK Versammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Wenn Sie Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sonst auf
MehrAnerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Ein Weg zum passenden Job
Das IQ-Netzwerk Baden-Württemberg, Region Freiburg wird koordiniert durch: Herausgabe IQ Netzwerk Baden-Württemberg, Region Freiburg Büro für Migration und Integration, Stadt Freiburg Redaktion Arbeitskreis
MehrStempel und Unterschrift der Behörde
Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn
MehrMerkblatt Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Merkblatt Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit - für Deutsche, die im Ausland leben - (Stand: September 2011) 1. Was versteht man unter einer Beibehaltungsgenehmigung? Wer als Deutscher auf Antrag
MehrGemeinsame Inhalte, individueller Online-Auftritt:
Gemeinsame Inhalte, individueller Online-Auftritt: Kooperation der bayerischen IHKs egovernment Anwenderforum 21.05.2014 1 Christian Maurer Bereichsleiter IT-Service IHK Würzburg-Schweinfurt Systemadministration
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/1220 15.10.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrAnrechnung beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen auf ein Hochschulstudium
Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen auf ein Hochschulstudium Leitfaden für Studierende und Bewerber/-innen Einführung Mit dem Anrechnungsverfahren beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen
MehrWirtschaftskommunikation
Master-Studiengang Studienvoraussetzungen erster akademischer Grad (Bachelor) mit mindestens 180 Leistungspunkten insbesondere Bachelorabschluss oder Gesellschafts- und Bachelor- oder Masterabschluss oder
MehrINFORMATIONS- UND MERKBLATT FÜR DIE ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG ALS SACHVERSTÄNDIGER DURCH DIE IHK
MERKBLATT Recht und Fairplay INFORMATIONS- UND MERKBLATT FÜR DIE ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG ALS SACHVERSTÄNDIGER DURCH DIE IHK BEDEUTUNG DER ÖFFENTLICHEN BESTELLUNG Die IHK bestellt Sachverständige
MehrMerkblätter Österreichische Dokumentenüberprüfungsverfahren: Merkblatt für Doktoranden
Merkblätter Österreichische Dokumentenüberprüfungsverfahren: Merkblatt für Doktoranden Für Bewerber, die ein Promotionsstudium aufnehmen wollen Stand: 06.2014 Diese Regelungen gelten nur für Bewerber/innen,
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
MehrHandbuch der Verwaltung Band II Teil VIII - Studienangelegenheiten
Handbuch der Verwaltung Band II Teil VIII - Studienangelegenheiten Satzung zur Änderung der Immatrikulationsordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 22.02.2010 Satzung zur Änderung der Immatrikulationsordnung
MehrAusfüllhilfe zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
1 Anlage 1: Ausfüllhilfe zum Sachkundenachweis im Mit der Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen gesetz (PflSchG) (1) und der -Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) (2) wurde ein neues Verfahren
MehrBei uns können Sie an verschiedenen für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Qualifizierungen
Förderung und Finanzierung Ihrer Fortbildung 1. Bildungsgutschein Zur Finanzierung von individuell notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen vergibt die Bundesagentur für Arbeit seit 01.01.2003 so genannte Bildungsgutscheine.
MehrIntegratives Fernstudium BWL am FHM-Studienzentrum des Mulvany-Berufskollegs
Integratives Fernstudium BWL am FHM-Studienzentrum des Mulvany-Berufskollegs Schritt für Schritt von der Bewerbung zum Studienstart Immatrikulkation / Studienstart Studienplatzzusage Bearbeitung der Immatrikulationsunterlagen
MehrSachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn*
Bereich Sach- und Fachkundeprüfung Merkblatt zur Februar 2007 Sachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn* Anmerkung: Wir haben in dieser Fassung bereits den Verordnungsentwurf vom 18.12.2006
MehrAnerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenzen
Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenzen Fachtagung Ausgestaltung von Anrechnungsverfahren und innovativen Modellen für berufsbegleitende Studiengänge Bielefeld, 22.09.-23.09.2014
MehrINFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER
Regierung von Oberbayern INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf (Diätassistent/in, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits-
MehrAntrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft
An den Vorstand der Patentanwaltskammer Postfach 26 01 08 80058 München Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft Hiermit beantrage ich meine Zulassung als Patentanwältin / Patentanwalt. I. Persönliche
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrThema kompakt Anerkennungsgesetz
Thema kompakt Anerkennungsgesetz Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de --------- Berlin,
MehrAusbildung: Pflege Dual Bachelor of Science (B.Sc.)
Ausbildung: Pflege Dual Bachelor of Science (B.Sc.) Allgemeine Informationen Für alle, die künftig Verantwortung übernehmen wollen. In Kooperation mit der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg bietet das
MehrLeitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse in Schleswig-Holstein Seite 15
Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse in Schleswig-Holstein Seite 15 3 Anerkennung beruflicher Qualifikationen In diesem Kapitel wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen
MehrStudierendensekretariat
Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491404 Gesetz- und Verordnungsblatt 37 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 70. Jahrgang Nr. 4 Berlin, den 19. Februar 2014
MehrBewerbungsinformationen für deutsche Staatsbürger/innen mit ausländischer Vorbildung
Bewerbungsinformationen für deutsche Staatsbürger/innen mit ausländischer Vorbildung Dieses Merkblatt enthält Hinweise zum Bewerbungsverfahren für Studieninteressierte mit deutscher Staatsbürgerschaft,
MehrGesamte Rechtsvorschrift für EWR-Psychologengesetz, Fassung vom 09.06.2015
Gesamte Rechtsvorschrift für EWR-Psychologengesetz, Fassung vom 09.06.2015 Langtitel Bundesgesetz über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs von klinischen Psychologen und
MehrMerkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrIntegratives Fernstudium BWL am FHM-Studienzentrum. EWF Berlin
Integratives Fernstudium BWL am FHM-Studienzentrum EWF Berlin Schritt für Schritt von der Bewerbung zum Studienstart Immatrikulkation / Studienstart Studienplatzzusage Bearbeitung der Immatrikulationsunterlagen
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2
MehrAntragsformular 2015. Einsendeschluss ist der 5. August 2015. Bei Aufnahme beginnt die Förderung im September 2015.
Antragsformular 2015 Dieses Formular ist ein wichtiges Element Ihrer Bewerbung. Alle Daten und Informationen, die wir damit erheben, dienen ausschließlich dem Auswahlverfahren. Bitte füllen Sie den Antrag
Mehr