Anerkennung ausländischer Qualifikationen
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- Jasmin Kurzmann
- vor 10 Jahren
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1 Anerkennung ausländischer Qualifikationen Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ein Projekt von AGABY und MigraNet Referentin: Yuliya Gorbunova
2 MigraNet Regionales IQ Netzwerk Bayern
3
4 Gliederung 1. Das neue Anerkennungsgesetz 2. Grenzen und kritische Aspekte des Anerkennungsgesetzes 3. Informations-und Beratungsangebote zur Anerkennung
5 1. Das neue Anerkennungsgesetz
6 Migazin.de
7 Ziele des Anerkennungsgesetzes Recht auf Anerkennungsverfahren Einheitliche Anerkennungsverfahren schaffen Beschäftigung entsprechend der Ausbildung ermöglichen Integration in die Arbeitswelt fördern Potenziale der MigrantInnen wirtschaftlich besser nutzen Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen
8 Reglementierte Berufe Reglementierte Berufe sind solche berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts-oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Die Reglementierung dient dem Allgemeinwohl und schützen etwa Patienten, Gesundheit oder Verbraucher vor nicht ausreichend qualifizierten Dienstleistern. Die Anerkennung dieser Berufe ist notwendig. bundesrechtlich geregelte Berufe: Ärzte, Kranken-und Altenpfleger, Apotheker, Hörgerätakustiker, Gerüstbauer, Boots-und Schiffbauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Heizungsbauer landesrechtlich geregelte Berufe: Lehrer, Sozialpädagogen, Erzieher, Ingenieure/Architekten
9 Nicht reglementierte Berufe nicht-reglementiert sind die meisten akademischen Berufe und die ca. 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem. Die Anerkennung dieser Berufe ist nicht notwendig, um diese in Deutschland ausüben zu dürfen. Ausbildungsberufe: Bürokauffrau,Industriemechaniker, Steuerfachangestellte, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, juristische Fachangestellte, Hotelkaufmann/-frau, Schreiner, Kfz-Mechatroniker, Landesrechtliche Ausbildungsberufe: staatlich geprüfter Techniker für Gartenbau, Molkereiwesen, Milchwirtschaft, Kellerwirtschaft
10 Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes Berufliche Anerkennung Reglementierte Berufe Nichtreglementierte Berufe Bundesrechtlich geregelt (z.b. Ärzte, Krankenpfleger, Rechtsanwälte,..) Landesrechtlich geregelt (z.b. Lehrer, Ing.) (rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System) Ausbildungsberufe Landesrechtliche Ausbildungen (z.b. techn. Assistenten) Hochschulabschlüsse für nichtreglementierte Berufe (z.b. Physiker, Ökonomen) Anerkennung ist eine notwendigevoraussetzung für Berufsausübung Anerkennung ist keine Voraussetzung für Berufsausübung = Anwendungsbereich des Gesetzes
11 Neuerungen des Anerkennungsgesetzes a. Ausweitung des Rechtsanspruchs b. Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit c. Einheitliche Kriterien d. Einheitliches Verfahren
12 a. Ausweitung des Rechtsanspruchs Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle InhaberInnen eines ausländischen Berufsabschlusses Vor dem Anerkennungsgesetz Spätaussiedler (Anerkennung) EU-Angehörige (z.t. Anerkennung) Drittstaatsangehörige (keine Anerkennung) Ab 1.April 2012 EU-Angehörige Spätaussiedler Drittstaatsangehörige
13 a. Ausweitung des Rechtsanspruchs Erstmals allgemeiner Anspruch für ca. 350 Ausbildungsberufe im nicht reglementierten Bereich Erstmals allgemeiner Anspruch für reglementierte Berufe auf Bundesebene Anträge aus dem Ausland sind möglich
14 b. Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend ist nur die Qualität der Berufsqualifikation.
15 c. Einheitliche Kriterien Wesentliche Unterschiede sind entscheidend Berücksichtigung der Berufserfahrung Ausgleichsmaßnahmen Anpassungslehrgang Kenntnisstandprüfung Eignungsprüfung Alternative Verfahren Arbeitsproben Fachgespräche Praktische Prüfungen
16 d. Einheitliches Verfahren Zeitrahmen Empfangsbestätigung 3 Monate Entscheidungsfrist Bescheid mit Qualifikationsdokumentation Defizite Kompetenzen Ausgleichsmaßnahmen (reglementierter Beruf)
17 d. Einheitliches Verfahren Am Anfang: deutschen Referenzberuf klären Hilfen: Anerkennungsberatungsstelle Beispiel Surveyor
18 Verfahren für nicht reglementierte Ausbildungsberufe
19 Verfahren für reglementierte Berufe
20 2. Grenzen und kritische Aspekte des Anerkennungsgesetzes
21 Grenzen des Anerkennungsgesetzes Das Gesetz betrifft nur bundesgesetzlich geregelte Berufe. Landesrechtlich geregelte Berufe (z.b. Lehrer, Erzieher, Ingenieure) fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes Länder sind gefordert, Ländergesetze anzupassen Hochschulabschlüsse fallen nur in den Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn sie auf einen reglementierten Beruf hinzuführen. Möglichkeit der Zeugnisbewertung bei ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
22 Kritische Aspekte Anerkennungsgesetz gilt nicht für Hochschulabschlüsse im nicht reglementierten Bereich. Zwang zur Führung ausländischer Grade Berufsrecht geht vor Beweispflicht liegt beim Antragsteller Finanzierung für Anerkennungsverfahren und Maßnahmen Kein Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen Kein Anspruch auf Beratung
23 3. Informations-und Beratungsangebote zur Anerkennung
24 Informations- und Beratungsangebote zur Anerkennung Anerkennungsberatungsstellen im Rahmen des IQ-Netzwerkes (Augsburg und Nürnberg) Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (München) Informationsportal: bq-portal des BMWI Anerkennungsportal des BiBB Telefonhotline des BAMF +49 (0)
25 Unterlagen (Ausbildungsberufe) Lebenslauf (Tabellarische Übersicht in deutscher Sprache über Ausbildungsgänge und ggf. über die bisherige Erwerbstätigkeit) Identitätsnachweis Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses Nachweis über einschlägige Berufserfahrung Sonstige Befähigungsnachweise (beruflichen Weiterbildung) Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (nicht für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz und Personen mit Wohnort in o.g. Länder)
26 Fazit Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es liegt an allen Beteiligten, die Folgeschritte und den weiteren Weg mitzugehen und mitzugestalten.
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
28 Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Bayern. Ein Projekt von AGABY und MigraNet Yuliya Gorbunova
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