Pflegekonferenz 2014

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1 Kommunaler Sozialverband Sachsen Pflegekonferenz 2014 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung für ausländische Fachkräfte in Gesundheitsfachberufen

2 Demografische Entwicklung/Fachkräftemangel - 6,5 Millionen weniger Erwerbstätige bis 2025 ohne Zuwanderung - 24 % weniger Schulabgänger bis ca. 2 Millionen der in Deutschland lebenden Migranten haben einen ausländischen Berufsabschluss - die Öffnung des Arbeitsmarktes eröffnet weitere Möglichkeiten für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte Voraussetzung: zweistufiges Verfahren Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsabschlüsse Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kommunaler Sozialverband Sachsen Thomasiusstraße 1 Astrid Bold Stabsstelle Strategische Planung

3 Rechtsgrundlagen 1. Zuständigkeit: 1 (des jeweiligen Gesetzes): Die Berufsbezeichnung dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist, z. B. 1 AltPflG Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde (z. B. 20 i. V. m. 2 KrPflG) wird durch Landesrecht bestimmt (z. B. 20 KrPflG) Art. 61 des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes i. V. m. 1, 2 des Heilberufezuständigkeitsgesetzes 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung Gesundheitsfachberufe 12 Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung Thomasiusstraße 1 Stabsstelle Strategische Planung

4 Rechtsgrundlagen 2. Vollzug: Richtlinie 2005/36/EG Gesetze des Bundes der jeweiligen Gesundheitsfachberufe i. V. m. der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Anordnungen über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) Rechtsprechnung des Europäischen Gerichtshofes und auf Bundesebene Sächsisches Verwaltungskostengesetz i. V. m. dem 9. Sächsischen Kostenverzeichnis Thomasiusstraße 1 Stabsstelle Strategische Planung

5 Berufsgruppen der Gesundheitsfachberufe In Zuständigkeit des KSV Sachsen 1. Masseure und medizinische Bademeister 2. Altenpfleger 3. Gesundheits- und Krankenpfleger 4. Ergotherapeuten 5. Logopäden 6. Orthoptisten 7. Hebammen und Entbindungspfleger 8. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 9. Diätassistenten 10. Rettungsassistenten (künftig Notfallsanitäter) 11. Podologen 12. Physiotherapeuten 13. Pharmazeutisch-technische Assistenten 14. Medizinisch-technische Assistenten (Funktionsdiagnostik, Labor, Radiologie, Veterinärmedizin) In der Diskussion: Operationstechnische Assistenten.. Thomasiusstraße 1 Stabsstelle Strategische Planung

6 Kernaufgaben 1. Verfahren und Entscheidung über 1.1. Feststellung zur Gleichwertigkeit einer außerhalb Deutschlands erworbenen Ausbildung, Anpassungsqualifikation, Kenntnisstandsprüfung 1.2. Erteilung und Aufhebung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Zweitschriften der Erlaubnis, Ausfertigen und Zustellen einer Urkunde 1.3. die vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung 2. Prüfung der Mitteilung in Strafsachen 3. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten 4. Ausstellung von Bescheinigungen (z. B. Good-Standing Bescheinigung, EG Bescheinigung) 5. Wahrnehmung von Informations- und Berichtspflichten (Land, Bund, EU) Thomasiusstraße1 Stabsstelle Strategische Planung Leipzig

7 Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung 1 (des jeweiligen Gesetzes): Die Berufsbezeichnung dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist, z. B. 1 AltPflG Für Bürgerinnen der BRD: gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungszeit und Nachweis der staatlichen Prüfung Für ausländische Bürger bzw. ausländische Berufsabschlüsse: (EU- einschl. Spätaussiedler- und Nicht-EU-Bürger) 1. Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes 2. Kenntnisnachweis der deutschen Sprache (z. B. Sprachkurs Stufe B2) Für Beide: - Zuverlässigkeit des Antragstellers (Führungszeugnis) - Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest) Thomasiusstraße 1 Stabsstelle Strategische Planung

8 Überprüfung der Gleichwertigkeit Prüfung der Voraussetzungen Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes Ausbildungsinhalte, Ausbildungszeit, Fachkenntnisse Berufserfahrung (muss nicht mehr im Herkunftsland erworben sein) Prüfung ggf. unter Hinzuziehung externer Sachverständiger (z. B. ZAB: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Bonn) Thomasiusstraße 1 Stabsstelle Strategische Planung

9 Erlaubniserteilung Gleichwertigkeit: ja Gleichwertigkeit: nein Anpassungs - Kenntnisstandsmaßnahme prüfung (mit Prüfung) E R L A U B N I S E R T E I L U N G Thomasiusstraße 1 Stabsstelle Strategische Planung

10 Ansprechpartner Kontaktdaten: KSV Sachsen Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung Internet: [email protected] Tel: Frau Bela-Heining [email protected] Tel Frau Zimmer [email protected] Tel Kommunaler Sozialverband Sachsen Thomasiusstraße 1 Astrid Bold Stabsstelle Strategische Planung

11 Weitere Informationsquellen Anlaufstelle zur Erstberatung hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse (IBAS) Verweis auf die jeweils für die Anerkennung zuständige Stelle Anmeldung erforderlich: Tel: , Anerkennungsfinder = Wegweiser zur zuständigen Stelle Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen Fachkräfteoffensive der Bundesregierung Kommunaler Sozialverband Sachsen Thomasiusstraße 1 Astrid Bold Stabsstelle Strategische Planung

12 Kommunaler Sozialverband Sachsen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kommunaler Sozialverband Sachsen Thomasiusstraße 1 Astrid Bold Stabsstelle Strategische Planung

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