Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8.

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1 Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8. Mai 2012

2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen. Warum dieses Gesetz? Demografische Entwicklung Fachkräftesicherung Verbesserter Zugang zum Arbeitsmarkt (z. B. reglementierte Berufe) Verbesserte Einschätzung über Leistungsniveau/Qualifikation

3 BQFG Anwendungsbereich Was? Feststellung der Gleichwertigkeit zwischen - im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen und - inländischen Ausbildungsnachweisen. Wer? Personen, die im Ausland Ausbildungsnachweise erworben haben und in Deutschland entsprechend arbeiten wollen Hinweis: Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bleibt davon unberührt

4 Begriffe Berufsqualifikationen Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise oder einschlägige Berufserfahrung (im Inoder Ausland) nachgewiesen werden. Ausbildungsnachweise Prüfungszeugnisse und Befähigungsnachweise, ausgestellt von verantwortlichen Stellen für Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsbildung. Berufsbildung Berufsausbildung oder berufliche Fortbildung (geregelt durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift)

5 Inhalte der IHK-Beratung 1. Klärung der Zuständigkeit 2. Prüfung des Anerkennungsanliegens 3. Beratung zur Antragstellung Eigenständige Antragstellung bei - FOSA = Foreign Skills Approval - Sitz in Nürnberg - Zuständig für IHK-Berufe - Keine Antragsannahme und Weiterleitung durch die IHKs!

6 Klärung der Zuständigkeit 1. Prüfung der formalen Antragsvoraussetzungen ja 2. Eingrenzung des möglichen Referenzberufs, um Zuständigkeit zu klären nein nein Prüfung von Alternativen/Verweis an andere Beratungsstellen, z. B. IQ-Netzwerk, Arbeitsverwaltung Verweis an zuständige Stelle Falls unklar: 3. Übergang zu Beratungsschritt 2: Prüfung des Anerkennungsanliegens bzw. bei Verweisberatung: Hinweis über weitere Informationsmöglichkeiten z. B. IHK FOSA, IQ-Netzwerk

7 Prüfung des Anerkennungsanliegens Zentrale Fragen: Was sind die Ziele des Anerkennungsinteressierten? Sind Erwartungen realistisch oder unrealistisch? Ist ein Antrag auf Gleichwertigkeit zielführend? Rechtsgrundlage für Verfahren evtl. zur Wahl stellen!

8 Ist Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung zielführend? Antragsziel/-anliegen: Der/die Antragsteller/in möchte Abschluss anerkennen lassen. auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. zur Externenprüfung zugelassen werden. eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung haben. Beratungsempfehlung Beratung, ob Antragstellung zielführend wenn Zulassung zur Externenprüfung nicht möglich, Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren denkbar nicht zielführend, nur Gleichwertigkeitsbescheinigung möglich (kein deutsches Zeugnis)

9 Ist Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung zielführend? Antragsziel/-anliegen: Der/die Antragsteller/in möchte mehr Geld verdienen. einen Job finden. die Anerkennung des ausländischen Abschlusses für den AG (Einstellung/Entlohnung ist davon abhängig). Zulassung zur Fortbildungsprüfung Beratungsempfehlung Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren könnte Anwendung finden Alternativ: Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung, Externenprüfung Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ist denkbar, wenn Zulassung ( 55 BBiG) abgelehnt wurde

10 Ist Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung zielführend? Antragsziel/-anliegen: Der/die Antragsteller/in möchte arbeiten dürfen. Gleichwertigkeitsfeststellung auf Veranlassung von Jobcenter oder Arbeitsagentur. Beratungsempfehlung für reglementierte Berufe: Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ist erforderlich, sofern keine anderen Verfahren einfacher zu durchlaufen wären für nicht reglementierte Berufe: Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, kann aber im Rahmen der Bewerbung sinnvoll sein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ist zielführend, kein anderes Verfahren ist sinnvoll

11 Beratung zur Antragstellung bei IHK FOSA nach BQFG Informationen zum Verfahrensablauf, Kosten und Dauer Hilfe bei Durchsicht der Unterlagen Hilfe bei Einschätzung zum Referenzberuf Unterstützung bei Ausfüllen des Antrags Abschluss-Check Antragsunterlagen (nur formal!) Eigenständige Antragstellung bei IHK FOSA!

12 Berufsanerkennung Verfahren (I) Lotsen IHK BAMF, BA etc. informieren (Hotline geplant) Standardisierte Eingangsberatung, Suche Referenzberuf, Übergabe Formulare Keine Antragsannahme, keine Weiterleitung durch IHK! IHK FOSA Antragsprüfung, ggf. Nachfragen, Recherche, Prüfung Soll-Ist-Vergleich, ausl. Nachweis zu Referenzberuf, Fertigung Bescheid, Versand, Einpflege in Datenbank, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren IHK Beratung zu Weiterqualifizierung, Externenprüfung und Bildungsangeboten

13 Berufsanerkennung Verfahren (II) Antragsteller muss ausländischen Abschluss haben Antragsteller muss Unterlagen übersetzt und beglaubigt vorlegen Antragsteller muss bei Informationsbeschaffung mitwirken Schriftlicher Antrag Eingangsbestätigung und Nachforderung der fehlenden Unterlagen innerhalb eines Monats Begutachtung und Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (ab Dez. 2012) Fristhemmung bei Nachforderung von Unterlagen und Alternativverfahren

14 Berufsanerkennung Verfahren (III) Vergleich mit deutschem Referenzberuf Nicht jede Abweichung führt zu Ablehnung Abgestufter Mechanismus Wesentlicher Unterschied? nein Anerkennung ja Kompensation mit sonstigen Befähigungsnachweisen oder Berufserfahrung Begründeter, schriftlicher Bescheid

15 Ablauf Verfahren nach Eingangsprüfung (1 Monat) Festlegung Referenzberuf 3 Monate Bearbeitungszeit Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede nein ja Berufserfahrung Hemmung Fristlauf: - Nachforderung Unterlagen - Sonstige Verfahren Gleichwertigkeitsbescheid Ablehnungsbescheid aber: positive Darstellung vorhandener Qualifikationen Fristverlängerung Externer Sachverstand Weiterbildungsmarkt

16 Notwendige Dokumente Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) Nachweis der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Ausbildungszeugnis) Nachweis über einschlägige Berufserfahrung Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Weiterbildungen) Bei Anträgen aus dem Ausland: Erwerbsabsicht Beglaubigte Kopien sowie Übersetzungen staatlich anerkannter Dolmetscher ins Deutsche!

17 BQFG Wer ist zuständig? IHK BBiG-Berufe (im nicht-handwerklichen Gewerbe) HwK Handwerksberufe LwK Landwirtschaftliche Berufe weitere Kammern Kultusministerium Schulabschlüsse, Hochschulzugang

18 Gebühren (BQFG), Planung: - Rahmengebühr: Euro - Sonstige Verfahren: nach Aufwand

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