Freiheit + Verantwortung Standort Service. Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

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1 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

2 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichem und einem praktischen Teil Der schriftliche Teil gliedert sich in 4 Kategorien auf: 1. allgemeiner Teil (Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen) 2. Investmentvermögen i. S. d. 1 Satz 2 des Investmentgesetzes 3. geschlossene Fonds 4. sonstige Vermögensanlagen i.s.d. 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes Praktischer Teil Kundenberatungsgespräch (Rollenspiel) November 2012 (Carsten Sommer)

3 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau Zeitliche Gliederung der einzelnen Prüfungsteile Allgemeiner Teil Investmentanlagen Geschlossene Fonds Sonstige Vermögensanlagen Schriftlich gesamt Praktischer Teil 30 Minuten 45 Minuten 45 Minuten 45 Minuten 165 Minuten ca. 30 Minuten November 2012 (Carsten Sommer)

4 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau den praktischen Teil muss nicht absolvieren, wer die Erlaubnis oder Sachkunde nach 34d oder e nachgewiesen hat und sich nur für die 2. Kategorie (Investmentvermögen) angemeldet hat oder wer eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach 34f Absatz 1 Satz 3 GewO auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkte Erlaubnis ablegt November 2012 (Carsten Sommer)

5 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau Beispiele: - Jemand, der die Erlaubnis oder Sachkunde nach 34d oder e besitzt und sich nur für die 2. Kategorie (Investmentanlagen) angemeldet hat, muss zum Bestehen keine praktische Prüfung ablegen. - Wenn sich dieser Teilnehmer/diese Teilnehmerin gleichzeitig für die 3. Kategorie (geschlossene Fonds) angemeldet hat, muss er/sie eine praktische Prüfung ablegen November 2012 (Carsten Sommer)

6 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau - Wenn dieser Teilnehmer/diese Teilnehmerin seine/ihre Sachkunde nach 34f um die 3. Kategorie (geschlossene Fonds) erweitern möchte, muss er/sie keine praktische Prüfung absolvieren. - Um die Erlaubnis bzw. Sachkunde für die 4. Kategorie (sonstige Vermögenslagen) zu erwerben, muss bereits die Erlaubnis bzw. Sachkunde für die 3. Kategorie vorliegen bzw. in der selben Prüfung nachgewiesen werden November 2012 (Carsten Sommer)

7 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online auf unsere Internetseite (Dokumentennummer: 57808). Anmeldeschluss zur Prüfung ist immer 30 Tage vor dem Prüfungsdatum Die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann oder -frau gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens 50 % der zu erreichenden Punkte absolviert werden November 2012 (Carsten Sommer)

8 Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau Werden weniger als 50 % in einem Prüfungsteil erreicht, gilt die komplette Prüfung als nicht bestanden. Bereits bestandene Prüfungsteile werden nicht angerechnet. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, es gibt keine Sperrfrist November 2012 (Carsten Sommer)

9 Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen? Jeder Selbstständige, auf den die Alte-Hasen-Regelung nicht zutrifft. Angestellte, die direkt an der Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagenprodukten mitwirken und zuverlässig sind. Personen, mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, denen keine Vergleichbarkeit attestiert werden kann, müssen eine spezifische Sachkundeprüfung absolvieren November 2012 (Carsten Sommer)

10 Wer muss die Sachkundeprüfung nicht ablegen? Alle Selbstständigen, auf die die Alte-Hasen-Regelung zutrifft. Alle Angestellten, denen ihr Arbeitgeber bescheinigt, dass sie seit dem 1. Januar 2006 durchgehend bei der Vermittlung und Beratung von Finanzanlagenprodukten tätig sind. Personen mit gleichgestellter Berufsqualifikation November 2012 (Carsten Sommer)

11 Gleichgestellte Berufsqualifikationen 1. Abschluss (ohne weitere Berufserfahrung) als geprüfter Bankfachwirt/-in (IHK) geprüfter Fachwirt/-in für Versicherung und Finanzen (IHK) geprüfter Investment-Fachwirt/-in (IHK) geprüfter Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung Investmentfondskaufmann/-frau November 2012 (Carsten Sommer)

12 Gleichgestellte Berufsqualifikationen 2. Abschluss (mit zusätzlich mind. 1-jähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung) eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherung oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) als Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung als Finanzfachwirt/-in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule November 2012 (Carsten Sommer)

13 Gleichgestellte Berufsqualifikationen 3. Abschluss (mit zusätzlich mind. 2-jähriger Berufserfahrung in der Anlagenvermittlung oder -beratung) als Fachberater/-in (IHK) ohne kaufmännische Ausbildung 4. Erfolgreich abgeschlossenes mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie, mit zusätzlich mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der Anlagenvermittlung oder -beratung November 2012 (Carsten Sommer)

14 Gleichgestellte Berufsqualifikationen 5. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse, sofern dem Antrag auf Vergleichbarkeit zugestimmt wurde November 2012 (Carsten Sommer)

15 23. / 24. Januar / 21. März / 25. April / 20. Juni / 25. Juli / 26. September / 24. Oktober / 28. November 2013 Prüfungstermine 2013 Anmeldeschluss ist 30 Tage vor dem Prüfungstermin November 2012 (Carsten Sommer)

16 Auf unserer Internetseite mit der Dokumentnummer finden Sie folgende Informationen: Link zur Online Anmeldung Verordnung Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann /-frau Inhaltliche Anforderung an die Sachkundeprüfung Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung Prüfungstermine / Gebühren (erst nach Abstimmung durch die Vollversammlung) November 2012 (Carsten Sommer)

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