Die Freiwilligen Feuerwehren in Berlin
Die Freiwilligen Feuerwehren Berlins- integraler Bestandteil der Stadt Berlin! Die Berliner Feuerwehr besteht aus der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren ( 2 Abs. 1 FwG). Sie hat Aufgaben zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen nach Maßgabe des Katastrophenschutzgesetzes zu erfüllen.
Berliner Feuerwehr Anzahl der Feuer- und Rettungswachen: Feuer- und Rettungswachen 35 / 22 Feuerwehrhäuser (Typ A) 37 auf Standort (Typ B) 20 plus ELW 3 und Leitstellenreserve
Einsatzkräfte : 2.928 - im täglichen Einsatzdienst: ca. 500 > 57 LHF 24h / 365T: 1.420 - davon Typ B auf : 450 > + 20 LHF + 20 LF 16 Z z.b. im Ausnahmezustand
Einsätze 2009 Insgesamt davon Brände inkl. Fehleinsätze 12.391 2.022 Hilfeleistung 17.166 2.173 Fehleinsätze 446 Rettungsdienst 248.957 27.636 Fehleinsätze 4.583 Summe 278.514 36.860 Der Anteil am jährl. Einsatzaufkommen: 13,2 %
Gesetzliche Grundlagen Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin Feuerwehrgesetz (FwG) vom 23. September 2003 Ausführungsvorschriften über die Freiwilligen Feuerwehren und die Jugendfeuerwehren im Land Berlin (AV ) vom 6. März 2006 Geschäftsanweisung GS Nr.: 02/2009 Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 01.02. 2009
Aufgaben Brandbekämpfung / Menschenrettung Befreiung von Menschen und Tieren aus Notlagen Rettungsdienst / First Responder Technische Hilfeleistung aller Art Katastrophenschutz Jugendarbeit Brandschutzerziehung
Gliederung werden eingeteilt in: Einsatzabteilungen Ehrenabteilungen Jugendfeuerwehren Musikzug
Typen der werden aufgrund der Möglichkeiten ihrer Teilnahme am Einsatzdienst in den Wehren in Typ A: innerhalb von 4 min ausgerückt Typ B: innerhalb von 30 min auf der Wache in Bereitschaft unterschieden
Einstellung mindestens 18 Jahre alt, aber noch nicht das 46. Lebensjahr vollendet haben innerhalb des Zuständigkeitsbereiches ihrer wohnen (Typ A) geistig, körperlich und nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet sein nicht wegen vorsätzlich begangener Taten vorbestraft sein Prozedere dauert mehr als 6 Monate
Freiwillige Feuerwehr: Eintritt und Austritt ist freiwillig
Pflichten der - Angehörigen An 365 Tagen 24 Stunden einsatzbereit sein Körperliche Fitness nach Vorgabe GA Feuerwehr- Untersuchung Planmäßige Teilnahme am Ausbildungs- und Übungsdienst (6 Stunden/Monat) Teilnahme an Fortbildungen Regelmäßige Teilnahme am Einsatzdienst nach Abschluss der Grundausbildung (Typ B mindestens 10 Stunden/Monat)
Aufwandentschädigung Pro Stunde 2,56 für: - Ausbildungs.- und Übungsdienst - Alarmbereitschaftdienst ( Typ B ) - Alarmierungen / angeordnete Besetzung (alle)
Grundausbildung Truppmann inkl. FPD (168 Std.) Atemschutzgeräteträger ( 27 Std.) Rettungshelfer ( 80 Std.) ANT (Atemschutznotfalltraining) ( 24 Std.) Summe: 300 Stunden oder 7,5 Wochen
Weitere Ausbildungen Führerschein LKW Klasse C Maschinist Truppführer Sprechfunker weitere Ausbildungen z.b. (64 Std.) (40 Std.) (44 Std.) Absturzsicherung, Kettensäge, Wassernoteinsätze
Führungsausbildung Gruppenführerausbildung Zugführerausbildung Leiter einer Freiw. Feuerwehr (80 Std.) (80 Std.) (16 Std.) Führer von Verbänden (35 Std.)
Berlin ist etwas Besonderes! Spezielles Fachwissen erforderlich: z.b: U- S- Straßenbahn Erhöhtes Einsatzaufkommen: in 24 h mehr als in 5 dt. Großstädten Ausnahmezustand: + 300-500 pro Stunde > komplexe, automatische Leitstellenabläufe > erhöhte Anforderungen
Ausbildung im Katastrophenschutz Leitung und Führung auf operativ-taktischer Ebene (OPT 1, 2 und 3) für Verbandsführer an der Akademie für Notfallplanung und Krisenmanagement, Ahrweiler (96 Std.) Führungsgehilfen (16 Std.)
Gliederung der Führung Landesbeauftragter / Stellvertreter Ständige Vertreter in den Direktionen / Stellvertreter Wehrleiter / Stellvertreter
Exemplarisch: Wehrleiter Pro Monat sind mind. 40 h erforderlich um nur Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, Übung und Einsätze zusätzlich - AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG: 61,35
Interessenvertretung der Mitglieder der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Berlins e.v. - mit der Berliner Jugendfeuerwehr als Jugendorganisation.
Mitwirkung im Katastrophen - schutz
Die fünf Brandschutzbereitschaften bestehen aus Angehörigen der 1.Zug Ergänzung nach Bedarf 2.Zug Ergänzung nach Bedarf 3.Zug Ergänzung nach Bedarf 4.Zug RTW
Brandschutzbereitschaften Brandschutzbereitschaften bestehen aus Einsatzkräften der und Mittel der Berliner Feuerwehr (Bundfahrzeuge) für den Einsatz bei Großschadensereignissen und im Katastrophenfall
Einsätze der BSB außerhalb Berlins 1997 Hochwasser (Oder) 2002 Hochwasser (Elbe) 2005 Deponiebrand Bernau 2006 Waldbrand (Ossendorf/LOS) 2010 Schwarze Elster
Einsätze der BSB innerhalb Berlins Großbrand Schmöckwitz Reifenlager Sturm Lothar Sturm Anita
Jugendfeuerwehren 45 Jugendfeuerwehren (8 bis 27) Stunden für Jugendarbeit 2010: insgesamt 11.678
Brandschutzerziehung Wachbesuche durch Kindergärten/ Schulen Unterstützung Verkehrserziehung Unterstützung von Kita- / Schulveranstaltungen
Berlin ohne Beispiel Rudow: Um den Kern wohnen 90.000 Einwohner (Kleinstadt, ab 100 T ) -Wache mit LHF, 2 RTW wäre erforderlich 46 Beamte mal 4.500,00 > 2,5 Mio pa + Pension 8 liegen mit den Einsatzzahlen im Bereich der - Wache Wannsee, weitere große Fläche müssten versorgt werden
Berlin ohne Typ A mit LHF Einsatztätigkeit > 250 pro Jahr oder großer Entfernung zur nächsten - Wache
Fragen an die Politik Welche Maßnahmen sind erforderlich, so dass die -Führung bei Projekten / Entscheidungen, die die betreffen, rechtzeitig mit eingebunden werden, bevor es nicht funktioniert? Mit welcher Organisationstruktur kann man der Zersplitterung der in den 3 Direktionen entgegen wirken?
Fragen an die Politik Wie kann die Außenwirkung der -Arbeit innerhalb der Behörde verbessert werden? Ist es sinnvoll drei Zuständigkeiten für die auf Direktionsebene zu schaffen (Wehrleiter, Wachleiter der Berufsfeuerwehr und Sachbearbeiter ) oder lassen sich hier Verwaltungsabläufe optimieren?
Fragen an die Politik Warum stehen den Führungskräften der, die gesetzlich verankerten Arbeits,- und Führungsmittel nicht zur Verfügung (z.b. Fahrzeuge analog den Kreisbrandmeistern in anderen Bundesländern)? Welche finanziellen Mittel stehen der Freiwilligen Feuerwehr für die erweiterte Führerscheinausbildung zur Verfügung und werden diese Mittel auch ausgeschöpft?
Fragen an die Politik Welche Maßnahmen hat die Politik geplant um das ehrenamtliche Engagement in der zu erhalten und für die Zukunft zu stärken, auch unter Berücksichtigung der negativ wirkenden Einflüsse durch die gesellschaftspolitischen Veränderungen? Wie kann die Landespolitik die Bezirkspolitik unterstützen um vor Ort das Ehrenamt zu stärken?
Fragen an die Politik Wie wird in Zukunft von der Politik, von der Senatsverwaltung für Inneres und von der Behördenleitung aktiv auf die Arbeitgeber der Stadt eingewirkt um die Aufrechterhaltung der Funktion der zu gewährleisten? Warum hat die Interessenvertretung der (Landesverband der Berlins e. V. ) ein so geringen Stellenwert, so dass Vertreter aus Politik, Verwaltung und von den Medien auf Einladungen, Hinweisen, etc; kaum reagieren?
Fragen an die Politik Welche Sondermaßnahmen/Programme sind geplant um die teilweise maroden Feuerwachen der kurzfristig in adäquaten Zustand zu bringen? ( Eine Besichtigung ist jederzeit möglich. ) Wie wird die Arbeit der BIM als zentrales Management kontrolliert?
Fragen an die Politik Welche Maßnahmen sind geplant um die Kapazitäten der Service Einheit Aus.- und Fortbildung kurzfristig zu erhöhen? Wie nimmt die Politik aktiven Einfluss, die notwendigen Führungsmittel (Einsatzleitwagen) für selbstständig agierende Einheiten sicherzustellen (bei kleineren Schadenslagen innerhalb des Stadtgebietes)?
Fragen an die Politik Warum gibt es keine kooperative Zusammenarbeit zwischen und? Warum muss ein Angehöriger bei einer Doppelmitgliedschaft (/) seine Aktivitäten minimieren, wenn er in der weiter kommen will?
Hinweis Die Grundlage für die angegebenen Daten war der Jahresbericht 2009 der Berliner Feuerwehr.
Ansprechpartner Detlef.Klemke@berliner-feuerwehr.de Joern.Mueller@berliner-feuerwehr.de Brigitte.Schiffel@berliner-feuerwehr.de
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