Übersicht über die zu erwerbenden Fachkunden aus der Richtlinie zur StrlSchV:

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Transkript:

Übersicht über die zu erwerbenden Fachkunden aus der Richtlinie zur StrlSchV: Offene radioaktive Stoffe N 1 Gesamtgebiet (Diagnostik und Therapie) Mindestens 36 Monate Erwerb von Sachkunde bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe am Menschen, davon mindestens 24 Monate bei der Diagnostik und 6 Monate bei der Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen. Sofern sich die Fachkunde auch auf die endovaskuläre Strahlentherapie mit offenen radioaktiven Stoffen erstrecken soll, muss der Erwerb der Sachkunde in diesem Gebiet und die notwendige Anzahl dokumentierter Anwendungen nachgewiesen werden; diese Sachkunde kann parallel innerhalb der 36-Monate-Gesamtzeit erworben werden. In der Bescheinigung ist die Fachkunde auf diesem Gebiet gesondert auszuweisen. Anzahl dokumentierter Anwendungen: 2.200 (gemäß N 2 und N 5) N 2 Diagnostik (einschließlich tomographischer Techniken (PET, SPECT) Mindestens 30 Monate Erwerb von Sachkunde bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe zur Untersuchung am Menschen Anzahl dokumentierter Untersuchungen: 2.000 (in angemessener Gewichtung, davon mindestens 500 mit PET-Technik) N 3 Organbezogene Diagnostik Mindestens 18 Monate Erwerb von Sachkunde in der Diagnostik mit offenen radioaktiven Stoffen, davon mindestens 12 Monate auf dem betreffenden Organgebiet, bei Erweiterung auf weitere Organgebiete jeweils 6 Monate Anzahl dokumentierter Untersuchungen: a) Zentralnervensystem: 150 b) Skelett und Gelenksystem: 800 c) kardiovaskuläres System: 500 d) Respirationssystem: 200 Ärztekammer Berlin 1/5 Stand: November 2013

e) Gastrointestinaltrakt: 50 f) Urogenitalsystem: 250 g) endokrine Organe: 800 h) hämapoetisches und lymphatisches System (einschließlich Onkologie und Entzündungsdiagnostik): 400 N 4 Bildgebende nuklearmedizinische Diagnostik (z.b. PET/CT; ohne Schilddrüse und in-vitro-diagnostik) für Personen, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik nach RöV bereits erworben haben Mindestens 24 Monate Erwerb von Sachkunde in der Diagnostik mit kombinierten PET/CT-Untersuchungsverfahren Anzahl dokumentierter Untersuchungen: 1.600 (davon mindestens 800 nicht in PET- oder SPECT-Technik) N 5 Therapie (nur in Verbindung mit Anlage 1 A 1 Nr. 2.1.2) Mindestens 6 Monate Erwerb von Sachkunde in der nuklearmedizinischen Therapie Anzahl dokumentierter Anwendungen: 200, davon mindestens o benigne Schilddrüsenerkrankungen: 100 o maligne Schilddrüsenerkrankungen: 25 o andere solide oder systemische maligne Tumoren und/oder benigne Erkrankungen (einschließlich N 6): 10 N 6 Endoluminale, endovaskuläre und endokavitäre Strahlentherapie mit offenen radioaktiven Stoffen (z.b. SIRT, RSO, Re-Ballonkatheter) (nur zusätzlich zu Anlagen N 1 bzw. N 5) Anzahl dokumentierter Anwendungen: 10 Ärztekammer Berlin 2/5 Stand: November 2013

Strahlenbehandlungen (Teletherapie und Brachytherapie) N 7 Gesamtgebiet der Strahlenbehandlungen Mindestens 36 Monate Erwerb der Sachkunde auf dem Gebiet der o mindestens 12 Monate Indikationsstellung und Strahlentherapieplanung mit bildgebenden Verfahren, o mindestens 18 Monate Anwendungen mit Teletherapiegeräten: Linearbeschleuniger (mindestens 12 Monate) und Gamma- Bestrahlungsvorrichtungen, o mindestens 12 Monate Therapie mit Afterloadingvorrichtungen und umschlossenen radioaktiven Stoffen. Sofern sich die Fachkunde auch auf die endovaskuläre Strahlentherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen erstrecken soll, muss der Erwerb der Sachkunde in diesem Gebiet mindestens 3 Monate andauern; diese Sachkunde kann ebenfalls parallel innerhalb der 36-monatigen Gesamtzeit erworben werden. In der Bescheinigung ist die Fachkunde auf diesem Gebiet gesondert auszuweisen. Anzahl dokumentierter Anwendungen: o Therapieplanungen: 200 o Therapien: 200 o Brachytherapie: (nur in angemessener Gewichtung über alle Anwendungen) 60 N 8 Brachytherapie Mindestens 24 Monate Erwerb der Sachkunde auf dem Gebiet der Brachytherapie einschließlich o mindestens 12 Monate Anwendungen mit Afterloadingvorrichtungen. Anwendungen mit umschlossenen radioaktiven Stoffen zur temporären Applikation können hierbei mit bis zu 6 Monaten anerkannt werden. Bis zu 6 Monate können aus einer bereits erworbenen Sachkunde im Strahlenschutz anerkannt werden. Anzahl dokumentierter Anwendungen: 60 (nur in angemessener Gewichtung über alle Anwendungen) Ärztekammer Berlin 3/5 Stand: November 2013

N 9 Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe zur permanenten Implantation Für das erste Organgebiet mindestens 18 Monate Erwerb der Sachkunde, einschließlich mindestens 9 Monate Strahlentherapieplanung, Differentialindikationsstellung und Betreuung von Patienten in einer strahlentherapeutischen Einrichtung; bei Erweiterung auf weitere Organgebiete mindestens 25 Anwendungen im jeweiligen Organgebiet Anzahl dokumentierter Anwendungen: jeweils 40 o z.b. Auge, Haut, Gehirn, Prostata N 10 Endovaskuläre Strahlentherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen Mindestens 6 Monate Erwerb der Sachkunde in endovaskulärer Strahlentherapie (kann innerhalb des Sachkundeerwerbs für N 11 erworben werden) Anzahl dokumentierter Anwendungen: 25 Teletherapie (Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Gamma- Bestrahlungsvorrichtungen) N 11 Gesamtgebiet Teletherapie Mindestens 36 Monate Erwerb der Sachkunde auf dem Gebiet der o mindestens 12 Monate Strahlentherapieplanung sowie o mindestens 12 Monate Tätigkeit an einer Gamma-Bestrahlungsvorrichtung oder an einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, wovon mindestens 6 Monate an einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nachgewiesen werden müssen Anzahl dokumentierter Anwendungen: o Therapieplanungen 200 o Therapien 200 Ärztekammer Berlin 4/5 Stand: November 2013

N 12 Organspezifische Anwendungen (z.b. Gehirn) Mindestens 18 Monate Erwerb der Sachkunde auf dem Gebiet der o mindestens 9 Monate Strahlentherapieplanung auf dem jeweiligen Organ- Anwendungsgebiet Anzahl dokumentierter Anwendungen: 40 N 13 Neue Anwendungen (z.b. Therapien mit Partikelstrahlung) Es erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Anerkennung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durch die zuständige Stelle. N 14 Therapie-Planung mittels CT und für die bildgeführte Strahlentherapie (IGRT mit Röntgeneinrichtungen) sowie Simulation und Verifikation Diese Fachkundeanforderungen werden in der Richtlinie zur Röntgenverordnung Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin definiert. Ärztekammer Berlin 5/5 Stand: November 2013