Nuklearmedizin Übung

Ähnliche Dokumente
Grenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV

Strahlenschutz. Dr. Joachim Unger

Die neuen Meßgrößen in der Personendosimetrie Cornelia H. Lipfert

Kurs: Radiologie und Strahlenschutz. 2c: Rö-VO (Röntgenverordnung), Qualitätssicherung. 1.Klinisches Jahr WS 2008/2009. Stichworte, Tabellen

Merkblatt Strahlenschutz HFU

Merkblatt Strahlenschutz. Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die

Strahlenschutz Grundlagen

Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie

Ra Rn + 4 2He MeV

Betriebsärztliche Aspekte des Strahlenschutzes

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung

RöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3

Strahlenschutzbelehrung

Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg

Contra. Pro. Strahlenschutz, Dosis und Risiko. Kernenergie vielleicht doch?

Grundlagen des Strahlenschutzes. Strahlenschutz. Mod. nach KNuk Uni Rostock

Neue Dosismessgrößen und neue Dosisgrenzwerte im Strahlenschutz (RöV)

Strahlenschutzrecht RöV, StrlSchV. Strahlenschutzrecht. Christian Grachtrup Ulrich Wolf Stabsstelle Strahlenschutz. Stabsstelle für Strahlenschutz

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

TAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM

Strahlenschutzunterweisung Praktikum

medizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik

Strahlenschäden und Strahlenschutz

Strahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n

Physik-Vorlesung. Radioaktivität.

Strahlenschutz in in der Nuklearmedizin

Biologische Strahlenwirkung. Dosis. Dosis. Klinikum Veterinärmedizin Klinik für Kleintiere - Chirurgie der Justus-Liebig-Universität Gießen

Medizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen

Die neue Röntgenverordnung

Strahlenschutz. Grundlagen. Frank Rudolf Stabsstelle Strahlenschutz

7.11 Grundregeln des Strahlenschutzes

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Strahlenschutz. Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte

Strahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika

(c) Alle Rechte beim Autor

Gesellschaft für Strahlenschutz e.v.

Physik für Mediziner im 1. Fachsemester

Quantifizierung der Strahlenmenge - Dosis

Strahlenschutzunterweisung

Strahlenbelastung von Patient und Personal

Die neue Röntgenverordnung. wichtiges aus behördlicher Sicht

Skript zum Masterpraktikum. Studiengang: Radiochemie. Radioaktivität und Strahlenschutz

Leseprobe. Hans-Gerrit Vogt, Heinrich Schultz. Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes ISBN:

Nuklearmedizin Übung

Strahlenschutzanweisung

Regierungspräsidium Freiburg aufgrund des dort eingegliederten Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zuständig.

Teilkörper-Dosimetrie

Teilkörper-Dosimetrie

Arten und Wirkung von Strahlenschutzzubehör

Vorwort zur 1. Auflage 12 Vorwort zur 2. Auflage 15

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Strahlenschutz ab 2019

Herzlich Willkommen. Strahlenschutzrecht für den Tierarzt. K. von Pückler und N. Ondreka. K. von Pückler und N. Ondreka. B. Tellhelm, A.

Klinik für Kleintiere -Chirurgie- (Prof. Dr. Dr. h.c. M. Kramer) Justus Liebig Universität Gießen. Röntgenverordnung & Strahlenschutz

CT der neuesten Generation! Brauche ich noch einen Strahlenschutz für die Augen?

GANZHEITLICHE BETRACHTUNGSWEISE DER SICHERHEIT VON FACHPERSONAL UND PATIENTEN

Physikalisches Grundpraktikum Abteilung Kernphysik

Stichwortverzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB

Strahlenwirkung und Strahlenschutz. Medizintechnik Bildgebende Verfahren

28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte

ANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN

Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe

Strahlenschutzkurs für Mediziner

Klinik für Kleintiere -Chirurgie(Prof. Dr. Dr. h.c. M. Kramer) Justus Liebig Universität Gießen. Röntgenverordnung & Strahlenschutz

Strahlenschutzbelehrung zum Umgang mit radioaktiven Quellen im Physikalischen Fortgeschrittenen-Praktikum. Strahlenart Versuch Energie

Technische Mitteilung Hinweis W 253 Dezember 2008

Offene Fragen im Strahlenschutz

Dosis-Wirkungs-Beziehungen:

Natürliche Radionuklide

Strahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika

- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes

Geschlechts- und altersspezifische Unterschiede bei der beruflichen Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik

was ist neu für die Nuklearmedizin mit der revidierten Strahlenschutzverordnung?

Änderungen der Röntgenverordnung durch die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen

Strahlenschutz in der Röntgentherapie

Strahlenschutz. Überblick über das Arbeifs- und Umwehschutzkonzept. Manfred Röttle GIT VERLAG

Strahlenschutzkurs: Strahlenschutz Personal und Qualitätssicherung

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise

Wird es bei den so genannten Hochdosisuntersuchungen

Einleitung. Kennzeichnung - Begriff

Strahlenschutz in der Medizin. Schröttner J. Tel.: (0) /7395

Medizintechnik RS 1, 2. Röntgenverordnung Strahlenschutzverordnung. Einführung Strahlenschutz

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Strahlenschutz

2.2 Strahlenschutzbevollmächtigter: Dr. René Amore, Dr. Willy Thurn (Stellvertreter)

Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV)

Strahlenschutzanweisung

Technik zu beachten, Technik zu beachten, 2. bei Tätigkeiten nach 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 8, 10 und

Strahlenschutzpraxis Im Labyrinth der Paragraphen?

Institut für Transurane Strahlenexposition durch Emission

Transkript:

Nuklearmedizin Übung Klaus-Hendrik Wolf

Wechselwirkungen mit biologischen Stukturen

Direkte und indirekte Strahlenwirkungen

Dosis-Effekt-Kurven D 0 : Steilheit des geraden Anteils der Kurve n: Empfindliche Bereiche in der Zelle D q : Dosis für 100% Überlebensrate D q = D 0 log n D q und n drücken die Reparaturfähigkeit einer Zelle aus

Linear-Quadratisches Modell Effekt= D D 2 : : nicht reparierbarer Strahlenschaden : : reparierbarer Strahlenschaden S: Anteil überlebender Zellen D: Strahlendosis log S= D D 2 / -Wert: Dosis in Gray bei der linearer Anteil = quadratischer Anteil

Gewebearten Früh reagierendes Gewebe / (Gy) Spät reagierendes Gewebe Dünndarm 6 13 Rückenmark 1,6 5 Dickdarm 10 12 Niere 0,5 5 Haut 9 19 Leber 1,4 3,5 Kallus 9 10 Lunge 2,5 6,3 Knochenmark 9 Haut 2,5 4,5 Spermatoginien 13 Schilddrüse 2,5 4,5 Tumoren Plattenepithelkarzinome 25 Adenokarzinome 10 20 / (Gy)

Strahlenschutz Keine Strahlenexposition sollte ohne Erwartung eines meßbaren Nutzens erfolgen. Der beste Strahlenschutz besteht in einer Vermeidung von Strahlenanwendungen. Die Strahlenexposition ist so niedrig zu halten, wie es unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftigerweise erreichbar ist. Die Äquivalenzdosen bei den betreffenden Individuen sollten die Grenzwerte nicht überschreiten.

Betroffene Von Strahlenschutzmaßnahmen betroffen: das Personal (Ärzte, Physiker, medizinisch-technische Radiologieassistenten, Pflegepersonal usw.) die Patienten unbeteiligte Personen (Handwerker, Sanitäter, Sekretärinnen usw.)

Gesetzliche Regelungen Basis: Atomgesetz (23.12.1959 geändert 1985) Röntgenverordnung (RöV): Regelt den Umgang mit Röntgenanlagen und Störstrahlern Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Regelt den Umgang mit offenen und umschlossenen Radionukliden, Gammabestrahlungseinrichtungen und Teilchenbeschleunigern. Richtlinien und Normen: DIN-Normen (z.b. Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Fachkunderichtlinie Medizin nach RöV)

Ortsdosisleistung Ortsdosisleistung Dosisleistung an einem bestimmten Ort (Meßpunkt) z.b. Schaltpult, Sekretariat, Nachbargebäude,... Ortsdosis Ortsdosis = Ortsdosisleistung Zeit Strahlenschutzbereich Sperrbereich Kontrollbereich Überwachungsbereich betrieblich Außerbetrieblich Ortsdosis / Grenzwerte > 3 msv/h 50 msv/a 15 msv/a 1,5 msv/a Allgemeines Staatsgebiet 0,3 msv/a Personendosis für dort Beschäftigte

Personendosis Personendosis = Äquivalentdosis Körperdosis Grenzwerte der Körperdosis im Kalenderjahr Kategorie AKategorie B Effektive Dosis (Ganzkörperdosis) 50 msv 15 msv 1. Teilkörperdosis Keimdrüsen,Gebärmutter,rotesKnochenmark 50 msv 15 msv 2. Teilkörperdosis Alle Organe und Gewebe, soweit nicht unter 1, 3 und 4 genannt 3. Teilkörperdosis Schilddrüse, Knochenoberfl äche, Haut, soweit nicht unter 4. genannt 4. Teilkörperdosis Hände, Unterarme, Füße, Unt erschenkel, Knöchel,einschließlich der dazugehörigen Hau t 150 msv 45 msv 300 msv 90 msv 500 msv 150 msv

Filmdosimeter Filmdosimeter zur Messung der Personendosis Besteht aus: Röntgenfilm 3 Kupferfilter verschiedener Dicke 1 Bleifilter messbar sind: Strahlenenergie Dosis (Filmschwärzung) Die Einfallsrichtung Auswertung monatlich durch Behörde (je nach Landesrecht)

Strahlenschutzbereiche Sperrbereich Definiert durch Dosisleistung > 3mSv/h Bestrahlungsraum ist während Bestrahlung Sperrbereich Im Sperrbereich darf sich niemand aufhalten mit Ausnahme des gerade behandelten Patienten Sperrbereiche sind deutlich mit dem Hinweis Sperrbereich, kein Zutritt zu kennzeichnen.

Strahlenschutzbereiche Kontrollbereich1/2 Strahlungsbelastung zwischen 15 und 50 msv/a Röntgenräume, Funktionsräume NukMed, Bestrahlungsraum und jeder Raum in dem mit offenen Radionukliden umgegangen wird. Zutritt nur: in Ausübung des Berufs, zur Ausbildung, zur Patientenbehandlung, für Begleitpersonen des Patienten

Strahlenschutzbereiche Kontrollbereich2/2 Im Kontrollbereich hat sich außer den dor Beschäftigten und Patienten niemand aufzuhalten. Personendosimetrie ist zwingend. Keine Schwangeren und Personen unter 18 Jahren Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 kann der Aufenthalt zur Ausbildung genehmigt werden.

Strahlenschutzbereiche Überwachungsbereich Zwischen Kontrollbereich und Außenwelt Soll unbefugten Zutritt verhindern Unterteilung in betrieblichen Überwachungsbereich: 5 msv bis max. 15 msv Aufsicht durch Genehmigunsinhaber Er entscheidet über Dosimeterverwendung Auflagen durch Genehmigunsbehörde möglich außerbetrieblichen Überwachungsbereich: 1,5 bis 5 msv/a bei dauerndem Aufenthalt

Grenzwerte für Personen M ax ima l zu lässig e eff ek tive D osis (m Sv /a) P ers o n endosis (nac h 62,6 3 Str lsc h V und 35 R öv ) Ä rztlic h e U nte rs u chung (nac h 6 7 Str lsc h V und 37 R öv ) B ele h ru n g (nac h 3 9 Str lsc h V und 36 RöV) Beruflich strahlenexponierte Personen Kategorie A 50 Ja Jährlich Halbjährlich Kategorie B 15 Ja Nein Halbjährlich Nicht beruflich strahlenexponierte Personen Gelegen tli cher Aufe nthalt im Kon tro llber eich Aus zubildend e im Kon tro llber eich Aufe nthalt im bet rieblich en Überw ac hun gs ber ei ch Per sonen im außer betr iebli chen Überw ac hun gs ber ei ch Allgemeines Staatsgebiet 5 Ja Nein Ja 5 Ja Nein Ja 5 Nein Nein Nein 1,5 Nein Nein Nein 0,3

Grenzwerte für Personen Beruflich Kategorie A 15 msv Ganzkörper und 150 msv Teilkörperdosis werden im Jahr möglicherweise überschritten. Alle Personen, die mit offenen Radionukliden arbeiten. Kategorie B Belastung bleibt unter Kategorie A Personen unter 18 Jahren max. 5 msv/a Frauen im gebärfähigen Alter max. 5mSv pro Monat an der Gebärmutter

Grenzwerte für Personen nicht beruflich Kommen nur gelegentlich mit Strahlung in Berührung z.b. Pfleger, Schwestern und Sanitäter bei Hilfsdiensten am Patienten, Auszubildende Keine ärztliche Überwachung, müssen Dosimeter tragen und belehrt werden.

Gegenmaßnahmen Abschirmung (Halbwertschichtdicke) Aufenthaltszeit Abstandsquadratgesetz Aufnahmeverbot von Radionukliden Aktiver Strahlenschutz ist eine Sache des Nachdenkens und der Disziplin, nicht von Blei.

Strahlenschutz für den Patienten 1/2 Korrekte Indikationsstellung Wahl des geeigneten Radionuklids und Radiopharmazeutikums Verlängerung der Akquisitionszeit Flexibles Denken des Arztes Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung

Strahlenschutz für den Patienten 2/2 Bestrahlungsplanung die Wahl geeigneter Strahlenarten, komplexe Behandlungstechniken, individuelle Kollimation des Zielvolumens geeignete Einzeldosis, Fraktionierung und Gesamtdosis sowie die unumgängliche Begleit- und Supportivtherapie

Patienteneinverständnis Jeder Patient ist vor Beginn einer Strahlenbehandlung über die Wirkungen und Nebenwirkungen der Therapie sowie über mögliche Behandlungsalternativen aufzuklären. Der Gesprächsinhalt und das Patienteneinverständnis sind schriftlich festzuhalten.