Gebäude- und Wohnungsregister Erhebungsblatt Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) bildet das Gebäude- und Wohnungsregistergesetz, die Errichtung des Adressregisters ist in einer Novelle des Vermessungsgesetzes geregelt. Die parlamentarische Beschlussfassung dieser beiden Rechtsgrundlagen erfolgte am 29. Jänner 2004 (BGBl. I Nr. 9/2004) gemeinsam mit dem E-Government Gesetz, da vor allem das Adressregister eine wesentliche Voraussetzung für E-Government bildet. Die im Gebäude- und Wohnungsregister geführten Wohnungsadressen (z.b. Türnummer, etc.) werden auch dem Zentralen Melderegister zur Verfügung gestellt. Damit soll gewährleistet werden, dass Meldevorgänge nur an gültigen Adressen vorgenommen werden können. Darüber hinaus dient das Gebäude- und Wohnungsregister Zwecken der Bundesstatistik und wird als eines der Basisregister für eine Registerzählung herangezogen. Weiters werden aus dem GWR die quartalsweisen EU-Meldungen über die Baubewilligungen (Verordnung (EG) Nr. 1165/98) erstellt und laufende Auswertungen über Gebäude, Wohnungen und Baumaßnahmen vorgenommen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nutzt ab 1. Jänner 2013 das Gebäudeund Wohnungsregister (GWR) als Datenbasis für die Einheitswertfeststellung. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde in der Novelle des GWR-Gesetzes (BGBl. I Nr. 125/2009) geschaffen, welche am 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist. Aus Datenschutzgründen ist kein öffentlicher Zugang zu Einzeldaten gegeben. Auswertungen aus dem Register dürfen nur unter Berücksichtigung der statistischen Geheimhaltungspflicht vorgenommen und veröffentlicht werden. Das Gebäude- und Wohnungsregister ist bei der Statistik Österreich eingerichtet. Um Probleme im Meldeverfahren in Zukunft zu vermeiden, müssen bei Bauvorhaben bei Objekten, wo mehrere Wohnung bzw. Nutzungseinheiten (z.b. ein Gebäude mit einer Wohnung und 2 Geschäften) entstehen, eine EINDEUTIG UNTERSCHEIDBARE Bezeichnung (z.b. Tür 1, Tür 2, usw.) der jeweiligen Nutzungseinheit festgelegt werden. Die legistische Basis dafür bildet der 3 Abs. 2 des Meldegesetzes. Eine ordnungsgemäße Anmeldung kann nur erfolgen, wenn alle Daten im GWR- Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Online) angelegt sind. Deshalb müssen die beiliegenden GWR-Erfassungsblätter ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Zu beachten ist, dass für JEDE Nutzungseinheit (z.b. Wohnung, Keller, etc.) EIN Erfassungsblatt "Angaben zur Nutzungseinheit" ausgefüllt werden muss.
Geschäftszeichen Baubewilligung: Bau Benützungsbewilligung: Bau Datenüberprüfung am: Bau von: Bau GWR-Gebäude- u. Wohnungsregister Dateneingabe Code des Gebäudes: Bau Bauvorhabensmeldung: Bau Fertigstellung: Bau ANGABEN ZUM BAUWERBER / ZUR BAUWERBERIN Name: Adresse 1 : PLZ und Ort: Bei dem Bauherren handelt es sich um eine 2 : physische Person (Privatperson) juristische Person (Stiftung, Vereine, etc.) Bewilligungsdatum und Fertigstellungsdatum: Errichtungsdatum 3 : Fertigstellungsdatum 4 : Adresse an der das neue Gebäude entsteht (Bauplatz): Adresse: PLZ und Ort: KG-Name u. -Nummer: Grundstücksnummer: Rechtswert Hochwert Koordinaten: GIS GIS
ANGABEN ZUM GEBÄUDE Eigentümer des Gebäudes 5 : Privatperson Bund Land Gemeinde Andere öffentliche (rechtliche) Körperschaften Gemeinnützige Bauvereinigung Unternehmen (AG, GmbH,...) Andere Eigentümer (Vereine, gemeinnütz. Stiftungen) Gebäudehöhe 6 : in m Energiekennzahl 7 : kwh/m ² Flächenangaben zum Gebäude 8 : Überbaute Grundfläche in m² Geschoßangaben zum Gebäude: Geschoß Brutto Grundfläche 9 je Geschoß in m² Keller Erdgeschoß 1. Stock 2. Stock 3. Stock 4. Stock evt. weitere Geschoße Geschoßhöhe 10 in m Bauweise Als Bauweise ist eine der folgenden Angaben zu wählen: Mauerwerksbau (Beispiel: Ziegel oder Beton) Stahlbetonskelett Stahlskelett Holzriegelkonstruktion
Ver- und Entsorgung des Gebäudes: Trinkwasserversorgung: Netzanschluss Eigenversorgung Gasversorgung: Netzanschluss kein Netzanschluss Niederschlagswasser: Versickerung Bauplatz Anschluss Kanalnetz Einleitung in Gewässer Elektrizitätsversorgung: Netzanschluss Eigenversorgung nicht vorhanden Abwasserentsorgung: Anschluss Kanalnetz Kleinkläranlage Sammelgrube nicht vorhanden Abfallentsorgung: Gemeinde Eigenabfuhr Beheizung des Gebäudes: Wärmebereitstellung: zentral dezentral Wärmebereitstellungssystem: Kessel: Standardkessel 11 Thermische Solaranlage 18 Kessel: Brennwertkessel 12 Fernwärme 19 Kessel: Niedrigtemperaturkessel 13 Nahwärme (Blockheizung) 20 Wärmepumpe Außenluft/Wasser 14 Raumheizgerät bzw. Herd Wärmepumpe Sole/Wasser 15 sonst. Wärmebereitstellungssyteme 21 Wärmepumpe Wasser/Wasser 16 Wärmepumpe sonstige 17 Betriebsweise: modulierend 22 nicht modulierend 23 monovalent 24 bivalent 25 keine Betriebsweise
Art des Brennstoffs: Heizöl Extraleicht Heizöl Leicht Erdgas Flüssiggas Kohle Scheitholz Hackschnitzel Holz Pellets Strom andere sonstige Biomasse Wärmeabgabesystem: Kleinflächige Wärmeabgabe Gebläsekonvektor Flächenheizung (z.b. Fußboden, Wandheizung) Luftheizung (nur Passivhausstandard) Warmwasseraufbereitung des Gebäudes: Warmwasser-Wärmebereitstellung: zentral (für das Gebäude) dezentral (in der Nutzungseinheit) kein Warmwasser Art der Aufbereitung: kombinierte Erzeugung mit Raumwärme getrennte Erzeugung mittels separatem Kessel getrennte Erzeugung mittels separater Nah-/Fernwärme getrennte Erzeugung mittels elektrischer Energie getrennte Erzeugung mittels separater Wärmepumpe thermische Solaranlage kombiniert mit Heizsystem thermische Solaranlage kombiniert mit anderen (z.b. E Heizstab) kein Warmwasser Belüftung des Gebäudes: natürliche Lüftung (Fensterlüftung) mechanische Lüftung Abluftanlage mechanische Lüftung Zu und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung Raumlufttechnische Anlage für Heizung Raumlufttechnische Anlage für Kühlung Raumlufttechnische Anlage für Befeuchtung keine Belüftung
Gebäudefunktion: Apotheke Einsatzzentrale / Rettungsdienst Polizei Feuerwehr Gemeindeamt Krankenanstalt Tankstelle Schule zur Zeit keine Funktion
ANGABEN ZUR NUTZUNGSEINHEIT Für jede Nutzungseinheit im Gebäude ist ein eigenes Datenblatt auszufüllen (z.b. Keller, Wohnung, Büro, Garage, etc.) Türnummer: Topnummer: Die Angabe einer Tür bzw. Topnummer entfällt, wenn es sich um die Nutzungseinheit Wohnung in einem Einfamilienhaus sowie Nutzugseinheiten des Typs: Privatgarage, Dachbodenfläche, Verkehrsflächen, Landwirtschaftliche Nutzung, Kirchen, sonstige Sakralbauten, Sonstige Bauwerke, Kellerfläche handelt. Lage: Als Lage ist das Geschoß anzugeben, in dem sich der Eingang zur Nutzungseinheit befindet Art der Nutzungseinheit: Wohnung Kultur, Freizeit, Bildungs od. Gesundheitswesen Wohnung/Arbeitsstätte Hotel u. a. Einheiten für kurzfristige Beherbergung Wohnfläche für Gemeinschaften Landwirtschaftliche Nutzung Büroflächen Privatgarage Groß- Einzelhandelsflächen Kirche, sonstige Sakralbauten Verkehrs und Nachrichtenwesen Pseudobaulichkeiten (Zelte, Wohnwägen, ) Industrie und Lagerei sonstiges Bauwerk Kellerfläche Verkehrsflächen Dachbodenfläche gemeinschaftl. Nutzflächen (Sauna, Partyraum, ) Flächenangaben zur Nutzungseinheit: Die Nutzungseinheit erststreckt sich über Geschoß(e). Geschoßangaben zur Nutzungseinheit: Geschoß (z.b. EG, 1. OG) Netto-Nutzfläche je Geschoß in m² Durchschnittliche Raumhöhe 26 in m Anzahl der Räume ab 4 m² (inkl. Küche) Die Netto-Nutzfläche ist die Nettofläche (Wohnfläche) der Nutzungseinheit. Energiekennzahl 7 : kwh/m ²
Ausstattung der Nutzungseinheit: Badezimmer, Dusche: ja nein Küche, Kochnische: ja nein WC: ja nein Wasserauslass: ja nein Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit: Eigenbenützung durch den Gebäudeeigentümer Wohnungseigentum Hauptmiete Dienst und Naturalwohnung Sonstige Rechtsverhältnisse Beheizung der Nutzungseinheit: Wärmebereitstellungssystem: Kessel: Standardkessel 11 Thermische Solaranlage 18 Kessel: Brennwertkessel 12 Fernwärme 19 Kessel: Niedrigtemperaturkessel 13 Nahwärme (Blockheizung) 20 Wärmepumpe Außenluft/Wasser 14 Raumheizgerät bzw. Herd Wärmepumpe Sole/Wasser 15 sonst. Wärmebereitstellungssyteme 21 Wärmepumpe Wasser/Wasser 16 Wärmepumpe sonstige 17 Art des Brennstoffs: Heizöl Extraleicht Heizöl Leicht Erdgas Flüssiggas Kohle Scheitholz Hackschnitzel Holz Pellets Strom andere sonstige Biomasse
Wärmeabgabesystem: Kleinflächige Wärmeabgabe Flächenheizung (z.b. Luftheizung (nur Passivhausstandard) Gebläsekonvektor Warmwasseraufbereitung der Nutzungseinheit: kombinierte Erzeugung mit Raumwärme getrennte Erzeugung mittels separatem Kessel getrennte Erzeugung mittels separater Nah-/Fernwärme getrennte Erzeugung mittels elektrischer Energie getrennte Erzeugung mittels separater Wärmepumpe thermische Solaranlage kombiniert mit Heizsystem thermische Solaranlage kombiniert mit anderen (z.b. E Heizstab) kein Warmwasser Belüftung der Nutzungseinheit: natürliche Lüftung (Fensterlüftung) mechanische Lüftung Abluftanlage mechanische Lüftung Zu und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung Raumlufttechnische Anlage für Heizung Raumlufttechnische Anlage für Kühlung Raumlufttechnische Anlage für Befeuchtung keine Belüftung
ERLÄUTERUNGEN 1 Die Anschrift eines Bauwerbers /einer Bauwerberin ist die Wohnadresse der natürlichen Person bzw. Standortadresse der juristischen Person. 2 Die Kennung des Bauherren bezieht sich immer auf den angegebenen Bauherrn. 3 Das Errichtungsdatum ist der Zeitpunkt, zu dem das Gebäude seinem Bestimmungszweck entsprechend genutzt werden kann. Dieses Errichtungsdatum kann auch vor dem Fertigstellungsdatum liegen. 4 Das Fertigstellungsdatum ist das Datum der Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung. 5 Gehören Anteile an einem Gebäude mehreren unterschiedlichen Eigentümern, so ist eine Zuordnung nach Mehrheit der Eigentumsanteile vorzunehmen. Bei genau gleichen Teilen ist jener als Eigentümer anzugeben, der vorwiegend die Entscheidungen für das Gebäude trifft bzw. als Entscheidungsbefugter auftritt. 6 Die Gebäudehöhe ist die Höhendifferenz zwischen dem obersten Punkt der Bauwerkshülle und dem tiefsten Punkt des an das Gebäude angrenzenden Geländes nach Fertigstellung. 7 Die Energiekennzahl ist der spezifische Heizwärmebedarf (HWB Standort). 8 Die Überbaute Grundfläche ist jene Fläche, welche durch die lotrechte Projektion der äußersten Umrisslinie aller oberirdischen überlagerten Brutto Grundflächenbereiche eines Bauwerkes begrenzt wird (siehe ÖNORM B 1800 Ausgabe 01.01.2002). 9 Die Brutto Grundfläche je Geschoß ist die Summe der Grundflächen je Geschoß unter Einbeziehung der Außenmaße (siehe ÖNORM B 1800 Ausgabe 01.01.2002). 10 Die durchschnittliche Geschoßhöhe ist das Maß im Mittel von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Oberkante des fertigen Fußbodens des darüber liegenden Geschoßes beim obersten Geschoß von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Oberkante der tragenden Deckenkonstruktion, bzw. bei ausgebauten Dachgeschoßen von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Außenkante der Dachhaut. 11 Als Standardkessel werden übliche Öl, Gas oder Holzkessel (meist älteren Baujahrs) bezeichnet, die eine Mindestbetriebstemperatur verlangt (üblicherweise 60 C). 12 Als Brennwertkessel bezeichnet man Kessel, bei denen die Abgase unter 45 C abgekühlt (Wasserdampf kondensiert, Kondensationswärme wird genutzt) und damit die Energie noch besser genutzt wird. Brennwertkessel werden vor allem bei Gas aber auch bei Öl und Holzheizungen eingesetzt. 13 Als Niedertemperaturkessel bezeichnet man spezielle Heizkessel, die mit Öl oder Gas gefeuert werden. Sie werden mit besonders niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben. Die Absenkung der Wassertemperatur im Kessel wird aufgrund einer besonderen Konstruktion des Feuerungsraumes bzw. durch den Einsatz entsprechender Materialien möglich. Die Kessel werden entweder mit Vorlauftemperaturen von ca. 35 bis 40 C betrieben oder können sogar ohne Nachteil bis auf Raumtemperatur auskühlen. In der Regel entspricht jedoch die Kesseltemperatur der Temperatur des Heizkreislaufes (Heizkörper). Die Einsatzgebiete von Niedertemperaturkesseln sind meist Flächenheizungen wie Fußboden oder Wandheizsysteme. 14 Bei Nutzung der Energieträger Außenluft / Wasser wird der Außenluft Energie entzogen und dem Heizwasserkreislauf zugeführt. 15 Bei Nutzung der Energieträger Sole / Wasser (inkl. Direktverdampfer) wie z.b. Erdkollektor, Tiefenbohrung, wird dem Erdreich Energie entzogen und dem Heizwasserkreislauf zugeführt. 16 Bei Nutzung der Energieträger Wasser / Wasser wird dem Wasser (i. d. R. dem Grundwasser) Energie entzogen und dem Heizwasserkreislauf zugeführt. 17 Unter sonstige (z. B. Passivhauskompaktgerät) fallen z.b. Kombinationsgerät aus Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung und Luft / Wasser Wärmepumpe etc. 18 Die Solaranlage liefert zusätzlich zum Warmwasser auch Energie für die Raumheizung. 19 Von Fernwärme spricht man, wenn das Gebäude über eine Fernwärmeleitung mit Wärme (meist mit einer Wärmeübergabestation) versorgt wird. 20 Von Nahwärme spricht man, wenn das Gebäude durch eine Heizungsanlage eines anderen Gebäudes (z. B. Nachbargebäude) versorgt wird. Nicht zur Nahwärme zählen Heizungen, die in einem Nebengebäude betrieben werden und nur ein Gebäude versorgen. 21 Unter sonstige Wärmebereitstellungssysteme fallen alle anderen, vorher nicht erwähnten Wärmebereitstellungssysteme, z. B. Kraft Wärmekopplung, Dampferzeuger. 22 Als modulierend wird die Betriebsweise bezeichnet, wenn die Kesselleistung dem Bedarf angepasst werden kann. 23 Als nicht modulierend wird die Betriebsweise bezeichnet, wenn die Kesselleistung nicht geregelt werden kann. 24 Als monovalent wird die Betriebsweise bezeichnet, wenn die zentrale Wärmebereitstellung ausschließlich mit der Wärmepumpe (kein anderes Heizsystem) erfolgt. 25 Als bivalent wird die Betriebsweise bezeichnet, wenn es zusätzlich zur Wärmepumpe noch ein weiteres Wärmebereitstellungssystem (z.b. Ölkessel der zur Abdeckung des Wärmebedarfes an besonders kalten Tagen dient) gibt. 26 Die durchschnittliche Raumhöhe ist das Maß im Mittel von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Unterkante der darüber liegenden Decke, sowie bei ausgebauten Dachgeschoßen von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Unterkante der Dachhaut.