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Transkript:

Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (ego-mv) Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern (BKZ M-V) Eckdrift 103 19061 Schwerin Markterkundungsverfahren in Vorbereitung eines möglichen Projektes zur Verbesserung der Breitbandversorgung im einem vordefinierten Projektgebiet (Sub-Cluster) Cluster: 04 Landkreis Vorpommern-Rügen Sub-Cluster: 08 POP-Cluster : 030; 031; 032; 033; 034 Verfahrensbeginn: 15.06. 2015 00:00 Uhr Verfahrensende: 30.07.2015 23:59 Uhr Das Projektgebiet und die dazugehörigen Einzelgebiete sind in den beigefügten Karten konkret bestimmt. Das Projektgebiet untergliedert sich in Einzelgebieten (sog. POP-Cluster). Im Rahmen der Beantwortung dieser Markterkundung ist jeweils Bezug auf das Einzelgebiet (POP-Cluster) zunehmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt die Breitbandversorgung in dem ausgewiesenen Projektgebiet zu verbessern. Ziel ist es, den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen durch die Marktteilnehmer in einem weiter zu selektierenden Projektgebiet zu erreichen. Gegenwärtig werden durch Marktteilnehmer bereits einzelne Bereiche des Gebietes mit Breitband versorgt. In anderen Bereichen wird die Grundversorgung von mindestens 2 MBit/sec. nicht bzw. nur unzureichend erreicht. Diese Situation ist gerade für die ortsansässigen Unternehmen und Gewerbetreiben sowie betroffene Haushalte nicht zufriedenstellend. Das Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern (BKZ M-V) beim Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ego-mv) Eckdrift 103 19061 Schwerin ist beauftragt, die erforderlichen Teilschritte für die Vorbereitung dieses Projektes einzuleiten und im Auftrage der Landkreise des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden.

Die öffentliche Hand stellt auf der Grundlage der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) 1 im Rahmen dieser Markterkundung fest, ob in den nächsten 3 Jahren der Aufbau eines NGA-Netzes im Territorium der dargestellten Projektgebiete zu erwarten ist. Ausbauabsichten von Marktteilnehmern können auch Teilgebiete des Projektgebietes betreffen. Nach Abschluss aller Maßnahmen der Markterkundung wird das konkrete Zielgebiet bestimmt. Im Rahmen des Verfahrens werden vor Ort ansässige Unternehmen und aktive Marktteilnehmer nach deren Ausbauabsichten befragt. Wir richten daher an alle tatsächlichen und/oder potentiellen Anbieter im Gebiet die nachstehend aufgeführten Fragen: Meldung zum Infrastrukturatlas: 1) a) Ist das Unternehmen als Teilnehmer an diesem Verfahren der gesetzlichen Pflicht gemäß TKG 77a 2 nachgekommen und hat die Angaben bzw. Informationen zur Darstellung im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur bereitgestellt. 1) b) Wenn sie die Frage 1) a) mit Ja beantwortet haben: Datum der letzten Meldung an die Bundesnetzagentur Meldung der vorhandene NGA-Infrastrukturen: 2) a) Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in den Einzelgebieten des dargestellten Projektgebietes NGA-Netze betrieben, die eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s Downstream und/oder Upstream ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze in den Gemeindegebieten investiert? 2) b) Wenn Sie Frage 1a) mit Ja beantwortet haben: Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in den vorbezeichneten Gemeindegebieten NGA-Netze betrieben, die eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s Downstream und/oder Upstream ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze in den Gemeindegebieten investiert? 2) c) Wenn Sie Frage 2) a) und/oder Frage 2) b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Gemeinden/Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? Fügen sie bitte eine detaillierte Aufstellung bzw. geodatenreferenzierte kartographische Darstellung (GIS oder CAD Format) der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene bei. 1 Amtsblatt der Europäischen Union C 25/1 vom 26.01.2013 2 TKG - Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 108 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist

Meldung zum eigenwirtschaftlicher Ausbau des Netzbetreibers: 3) a) Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau in den Einzelgebieten des dargestellten Projektgebietes mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s Downstream und/oder Upstream ermöglicht?(sollte dies der Fall sein, ist für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht eine verpflichtende, rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vorzulegen, eine bloße Absichtserklärung ist für den Nachweis nicht ausreichend.) 3) b) Wenn Sie Frage 3) a) mit Ja beantwortet haben: Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau in den Einzelgebieten des dargestellten Projektgebietes mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s Downstream und/oder Upstream ermöglicht? (Sollte dies der Fall sein, ist für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht eine verpflichtende, rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vorzulegen, eine bloße Absichtserklärung ist für den Nachweis nicht ausreichend.) 3) c)wenn Sie Frage 3) a) und/oder Frage 3) b) mit Ja beantwortet haben: Sind Sie bereits gegenüber der Bundesnetzagentur tätig geworden? 3) d) Wenn Sie Frage 3) a) und/oder Frage 3) b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Gemeinden/Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? Fügen sie bitte eine detaillierte Aufstellung bzw. geodatenreferenzierte kartographische Darstellung (GIS oder CAD Format) der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene bei. 3) e) Wenn Sie Frage 3) a) und/oder Frage 3) b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten sollen an relevanten Verteilpunkten wie z. B. Kabelverzweiger realisiert werden? Für die fristgerechte Beantwortung dieser Markterkundung kann die nationale Plattform www.breitbandausschreibungen.de (vorab Registrierung erforderlich) bzw. der Postweg genutzt werden. Bei Fragen zur Registrierung und der Nutzung der nationalen Plattform steht das Breitbandbüro des Bundes www.breitbandbüro.de (Tel.: 030 60404060) zur Verfügung. Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern (BKZ M-V) c/o Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ego-mv) Eckdrift 103 19061 Schwerin E-Mail: info@breitband-mv.de Tel.: 0385 773347 20 Anlage: Karten und Gemeindeübersicht zum Projektgebiet

Cluster 04 Vorpommern-Rügen Subcluster 08 Breitbandkompetenzzentrum M-V Gemeindeübersicht mit Scorringwerten aus der TüV Studie Cluster_id Gemeinde Amt Einwohner Einwohner / km² 50 Mbit/s C04_SC08_030 Altenpleen Altenpleen 966 48 31 C04_SC08_030 Groß Mohrdorf Altenpleen 761 18 18 C04_SC08_030 Klausdorf Altenpleen 626 54 12 C04_SC08_030 Kramerhof Altenpleen 1.785 100 34 C04_SC08_030 Preetz Altenpleen 1.027 73 8 C04_SC08_030 Prohn Altenpleen 2.018 126 5 C04_SC08_031 Stralsund, amtsfreie Gemeinde 57.197 1.058 96 Hansestadt C04_SC08_032 Elmenhorst Miltzow 719 32 16 C04_SC08_032 Sundhagen Miltzow 5.111 32 5 C04_SC08_032 Wittenhagen Miltzow 1.127 24 20 C04_SC08_033 Grimmen, Stadt amtsfreie Gemeinde 9.993 199 24 C04_SC08_033 Süderholz amtsfreie Gemeinde 3.946 26 7 C04_SC08_034 Groß Niepars 347 21 18 Kordshagen C04_SC08_034 Jakobsdorf Niepars 477 27 15 C04_SC08_034 Kummerow Niepars 314 27 33 C04_SC08_034 Neu Niepars 322 18 9 Bartelshagen C04_SC08_034 Niepars Niepars 1.801 50 5 C04_SC08_034 Pantelitz Niepars 764 53 17 C04_SC08_034 Wendorf Niepars 927 59 40 C04_SC08_034 Zarrendorf Niepars 1.065 229 5

Projektgebiet C04_SC08_030 Amt Altenpleen Einsichtnahme unter ENB 0452/15 Projektgebiet C04_SC08_031 Stadt Stralsund Einsichtnahme unter ENB 0453/15 Projektgebiet C04_SC08_032 Amt Miltzow Einsichtnahme unter ENB 0454/15

Projektgebiet C04_SC08_033 Stadt Grimmen, amtsfreie Gemeinde Süderholz Einsichtnahme unter ENB 0455/15 Projektgebiet C04_SC08_034 Amt Niepars Einsichtnahme unter ENB 0456/15 Bildquelle: Breitbandinfrastrukturatlas MV Dieser Ausdruck ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers. Als Vervielfältigungen gelten z.b. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.