Die TPDG wurde von den Städten Lengerich und Tecklenburg mit der Durchführung des Breitbandausbaus im Rahmen eines öffentlichrechtlichen
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- Frieda Müller
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1 WIRTSCHAFTSRAT Recht Adenauerallee Hannover Ihr Zeichen Unser Zeichen Sekretariat Datum Austen Jäkel Standort Hannover: Dr. Henrik Bremer und Partner Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. Sebastian Melz und Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Carsten Fricke Fachanwalt für Familienrecht Antje Heister Rechtsanwältin Erik Weidemann Fachanwalt für Arbeitsrecht Philip Beckmann Meike Austen Rechtsanwältin Dr. Niels Gercke Markterkundungsverfahren gemäß 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung für die Städte Lengerich und Tecklenburg Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass uns die Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbh (TPDG) mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vollmacht wird anwaltlich versichert. Die TPDG wurde von den Städten Lengerich und Tecklenburg mit der Durchführung des Breitbandausbaus im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Vertrages beauftragt. Kontakt: Adenauerallee Hannover Tel.: Fax: Website: info@wr-recht.de Standort Hamburg Bleichenbrücke Hamburg Tel.: 040 / Fax: 040 / Standort Berlin Beisheim Center Ebertstraße Berlin Telefon: 030 / Fax: 030 / Standort Göttingen Wiesenstraße Göttingen Telefon: 0551 / Fax: 0551 / BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb PartReg. Amtsgericht Hamburg PR 986 I. Geplantes Erschließungsvorhaben Die TPDG plant für die Gebiete der Städte Lengerich und Tecklenburg den flächendeckenden Ausbau eines Next Generation Access Netzes (NGA) zu unterstützen, um die derzeitige Unterversorgung im Gemeindegebiet zu beheben. In großen Teilen der Gemeinden steht den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern kein NGA-fähiger Internetanschluss zur Verfügung. Die TPDG hat deshalb auf Grundlage einer Bankverbindung: Kreissparkasse Köln IBAN: DE BIC: COKSDE33XXX Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE BIC: DEUTDEHHXXX Anderkonto: Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE BIC: DEUTDEHHXXX Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE
2 im Jahr 2015 durchgeführten Markterkundung Fördermittel nach der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom beantragt. Mit vorliegendem Markterkundungsverfahren sollen nun die weißen Flecken der NGA- Versorgung verifiziert und aktualisiert werden, um anschließend für die Gemeindeteile, in denen ein Marktversagen festgestellt wurde, ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen und die Versorgung mittels Fördermaßnahmen sicherzustellen. II. Struktur des Projektgebietes Laut Breitbandatlas des Bundes ( Stand ) ist das Zielgebiet wie folgt strukturiert: Gemeinde Lengerich Tecklenburg Gemeindeschlüssel Anzahl Einwohner im Projektgebiet (Hauptwohnung) Anzahl Haushalte im Projektgebiet Fläche des Projektgebietes 106,9 km² Verfügbare Technologien DSL, CATV, HSDPA, LTE III. Inhalt der Markterkundung Die Europäischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (Stand: Juni 2015) verlangen für die Förderung eines NGA-Ausbaus zunächst die Rückfrage bei bereits vorhandenen Anbietern nach deren Ausbauabsichten. Wir richten daher an Sie als tatsächlichen oder potentiellen Anbieter im Gebiet der oben bezeichneten Gemeinde die nachstehend aufgeführten Fragen: 1 a) Welche Up- und Downloadgeschwindigkeiten werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in dem vorbezeichneten Gemeindegebiet erreicht? 1 b) Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in dem vorbezeichneten Gemeindegebiet NGA-Netze betrieben, die jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze im Gemeindegebiet investiert? Seite 2 von 6
3 1 c) Wenn Sie Frage 1b) mit Ja beantwortet haben: Werden bereits heute von Ihrem Unternehmen in dem vorbezeichneten Gemeindegebiet NGA-Netze betrieben, die eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglichen oder haben Sie bereits in solche Netze in dem Gemeindegebiet investiert? 1 d) Wenn Sie Frage 1b) und/oder Frage 1c) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies jeweils der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. 2 a) Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau des vorbezeichneten Gemeindegebietes mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht? 2 b) Wenn Sie Frage 2a) mit Ja beantwortet haben: Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Ausbaupläne, die in den nächsten drei Jahren einen entsprechenden Ausbau des vorbezeichneten Gemeindegebietes mit einem NGA-Netz vorsehen, das eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht? 2 c) Wenn Sie Frage 2a) und/ oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: Sind Sie bereits gegenüber der Bundesnetzagentur tätig geworden? Seite 3 von 6
4 2 d) Wenn Sie Frage 2a) und/oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies jeweils der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. 2 e) Wenn Sie Frage 2a) und/oder Frage 2b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten (up- und downstream) sollen realisiert werden? 3 a) Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne, in den nächsten drei Jahren in ein bereits in dem Gemeindegebiet bestehendes Infrastrukturnetz zu investieren, so dass jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht wird? 3 b) Wenn Sie Frage 3a) mit Ja beantwortet haben: Bestehen bereits heute seitens Ihres Unternehmens konkrete Modernisierungs- und Ausbaupläne, in den nächsten drei Jahren in ein bereits in dem Gemeindegebiet bestehendes Infrastrukturnetz zu investieren, so dass jedem Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig ermöglicht wird? 3 c) Wenn Sie Frage 3a) und/ oder Frage 3b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. Seite 4 von 6
5 3 d) Wenn Sie Frage 3a) und/oder Frage 3b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten sollen realisiert werden? 4 a) Wird durch Ihr Unternehmen der Aufbau eines NGA-Netzes, dass jedem Teilnehmer mindestens 30 Mbit/s downstream zuverlässig bietet, durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens in den nächsten drei Jahren erfolgen? 4 b) Wenn Sie Frage 4a) mit Ja beantwortet haben: Wird durch Ihr Unternehmen der Aufbau eines NGA-Netzes, dass jedem Teilnehmer mindestens 50 Mbit/s downstream zuverlässig bietet, durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens in den nächsten drei Jahren erfolgen? 4 c) Wenn Sie Frage 4a) und/oder Frage 4b) mit Ja beantwortet haben: In welchen Ortsteilen/Bereichen genau ist dies der Fall? Bitte stellen Sie die Antwort anhand einer Karte oder mittels Nennung von Straßen und Hausnummern dar. 4 d) Wenn Sie Frage 4a) und/oder Frage 4b) mit Ja beantwortet haben: Welche Bandbreiten sollen realisiert werden? Seite 5 von 6
6 Die Antworten richten Sie bitte bis spätestens an folgende Adresse: Wirtschaftsrat Recht Frau Meike Austen Adenauerallee Hannover Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Meike Austen Rechtsanwältin Seite 6 von 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
WIRTSCHAFTSRAT Recht Adenauerallee 10 30175 Hannover Ihr Zeichen Unser Zeichen Sekretariat Datum Austen Jäkel 24.08.2016 Standort Hannover: Dr. Henrik Bremer und Partner Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer,
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
WIRTSCHAFTSRAT Recht Bleichenbrücke 11 20354 Hamburg Ihr Zeichen Unser Zeichen Sekretariat Datum Austen Jäkel 24.10.2016 Markterkundungsverfahren gemäß 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland
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Media AG Herzog-Rudolf-Str. 1 80539 München MRK Media AG Herzog-Rudolf-Str. 1 80539 München Fon + 49 - (0) 89 2420669-00 Fax + 49 - (0) 89 2420669-55 info@mrk-media.de www.mrk-media.de München, 01.09.2017
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Qualifizierte Anbieterabfrage gemäß 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung; Für das Gebiet
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