Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Lindlar zur NGA- Breitbandversorgung
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- Alfred Keller
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1 Gemeinde Lindlar Der Wahlleiter - Sicherheit und Ordnung - Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, Lindlar An alle Telekommunikationsunternehmen, Breitbandversorger und Netzbetreiber Auskunft erteilt: Herr Schibelka Geschäftszeichen: Zimmer Nr.: E07 Telefondurchwahl: (02266) Telefax: (02266) Telefonzentrale (02266) herbert.schibelka@lindlar.de Homepage: Lindlar, den Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Lindlar zur NGA- Breitbandversorgung 1. Verfahrensgegenstand und Zielsetzung Die Gemeinde Lindlar im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen umfasst eine Fläche von etwa 86 km² und hat etwa Einwohner. Viele Ortslagen im Gemeindegebiet sind noch völlig unzureichend mit Breitband versorgt. Die Gemeinde Lindlar verfolgt das Ziel, die unterversorgten Ortslagen und Gewerbegebiete mit NGA-Netzen mit einer Mindestbandbreite von 50 MBit/s zu erschließen. Mit dem vom bis durchgeführten Markterkundungsverfahren wurden die Ausbauabsichten der Netzbetreiber für die nächsten 3 Jahre abgefragt. In der beigefügten Anlage 2 sind die Ortsbereiche aufgeführt, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgebaut werden sollen. Für die noch verbleibenden mit weniger als 30 Mbit/s (im Downstream) im Sinne NGA unterversorgten Ortsbereiche führt die Gemeinde nun ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch. Grundlage für das Verfahren bildet die NGA-Rahmenrichtlinie 4 (5) in Verbindung mit Ziffer 7.2. der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des BMVI vom Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens sollen eine Entscheidungsgrundlage liefern, ob ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder ein Betreibermodell die geeignetere Option für die Gemeinde Lindlar ist. Des Weiteren soll das Ergebnis dieser Interessenbekundung der Gemeinde als Grundlage eines im Anschluss zu stellenden Förderantrags zur flächendeckenden Erschließung mit mindestens 50 Mbit/s dienen. Bankverbindungen: Kreissparkasse Lindlar Volksbank Wipperfürth-Lindlar eg Öffnungszeiten: Konto-Nr.: Montag - Freitag 8.30 Uhr Uhr BLZ: Montag Uhr Uhr IBAN: DE DE und nach Vereinbarung BIC: COKSDE33 GENODED1WPF Dokument: IBV Gemeinde Lindlar
2 2. Projektgebiet Im Projektgebiet sind alle unterversorgen Ortsbereiche in der Gemeinde Lindlar, die heute bzw. in den nächsten 36 Monaten keine Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s erhalten werden. Die aktuelle Versorgungslage der Gemeinde ist in Anlage 1 als Auszug aus dem Breitbandatlas dargestellt. In Anlage 2 sind die Ortslagen dargestellt, für die als Ergebnis zur bereits durchgeführten Markterkundung Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 3 Jahre bekundet wurden. Somit ergibt sich das Projektgebiet aus der Summe der mit weniger als 30 Mbit/s versorgten Ortslagen gemäß Anlage 1 abzüglich der Gebiete in der Ausbauplanung gemäß Anlage 2. In Anlage 3 sind die Ortslagen des Projektgebiets aufgelistet. 2.1 Anbindung der Schulstandorte Um auf die Herausforderungen der Digitalisierung auch an den Schulen vorbereitet zu sein, ist eine leistungsfähige Breitbandanbindung unabdingbar. In Anlage 4 sind die Standorte der Schulen im Gemeindegebiet Lindlar markiert. Die Anbieter werden gebeten, bei ihrer Netzplanung diese Standorte im besonderen Maße zu berücksichtigen und nach Möglichkeit hier auch Bandbreiten oberhalb von 100 Mbit/s einzuplanen. 2.2 Gewerbegebiete Die beigefügte Anlage 5 enthält eine Übersicht der Gewerbegebiete im Gemeindegebiet Lindlar. Insbesondere für die Anbindung der Gewerbestandorte ist eine leistungsfähige NGA-Anbindung von höchster Bedeutung. So sind die Gewerbegebieten Hommerich und Bolzenbach heute noch absolut unterversorgt (und ohne Ausbauplanung) und sollten daher in der Ausbauplanung besonders berücksichtigt werden. Aber auch für die anderen Gewerbestandorte, die heute bereits mit mind. 30 Mbit/s versorgt bzw. zum Teil versorgt sind, müssen die Möglichkeiten einer besseren Versorgung geprüft werden. Hier sind symmetrische Bandbreiten von mind. 200 Mbit/s wünschenswert. 3. Abfrage an die Netzanbieter / Netzbetreiber Die Bieter werden gebeten, für die flächendeckende Erreichung einer NGA- Breitbandversorgung in der Gemeinde Lindlar ihre Vorgehensweisen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Varianten Wirtschaftlichkeitslückenmodell und/oder Betreibermodell darzulegen. Ziel ist die 100% Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream, verbunden mit einer Verdoppelung der heutigen Versorgungsleistungen, sowohl im Downstream als auch im Upstream. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können gegebenenfalls auch nur für einen Teil der Teilnehmeranschlüsse, wie z.b. für Einrichtungen, Schulen und Gewerbestandorte, angeboten werden. Unabhängig von den angebotenen Lösungen muss sich der Anbieter verpflichten, die Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sowie der Breitbandförderung des Bundes einschließlich der zugehörigen Nebenbestimmungen einzuhalten. U.a. muss sich der Anbieter verpflichten, einen offenen Netzzugang nach den Bestimmungen der genannten Regelungen bereitzustellen. Seite 2 von 5
3 3.1 Angaben zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Abschnitt 3.1 der Förderrichtlinie). Bei Interessenbekundungen zur Wirtschaftlichkeitslückenförderung werden die Anbieter gebeten folgende Informationen bereitzustellen: Angaben zum Unternehmen und Referenzen Würde sich der Bieter bei einer Ausschreibung gemäß 3.1. der Bundesförderrichtlinie (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) beteiligen? Informationen - zur errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, - zum technischen Konzept, - zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung - zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); Erstellung einer groben Ausbauplanung für die Erschließung der unterversorgten Bereiche in der Gemeinde Lindlar für folgende Ausbauziele: a) 85 % mit mindestens 50 Mbit/s, sowie 95% mit mindestens 30 Mbit/s b) 95 % mit mindestens 50 Mbit/s c) 100 % mit mindesten 50 Mbit/s Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücken für die Erreichung der o.g. drei Ausbauziele gemäß der Excel-Tabelle in Anlage 6 Darstellung der vorhandenen und auszubauenden Anschlüsse gemäß der Excel- Tabelle in Anlage 6 Möglicher Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme Würde der Bieter sich verpflichten die Vorgaben der Bundesförderrichtlinie, sowie der NGA-Rahmenrichtlinie zu erfüllen? Dies wären beispielsweise (aber nicht vollständig) - GIS-Nebenbestimmungen - Materialkonzept - Bereitstellung eines von der EU-Kommission genehmigten VULA-Produktes Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss im Falle einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung mindestens sieben Jahre ab Inbetriebnahme dem Zuwendungszweck entsprechend zur Verfügung stehen (Zweckbindungsfrist). 3.2 Angaben zum Betreibermodell Bei Interessenbekundungen zum Betreibermodell werden die Anbieter gebeten folgende Informationen bereitzustellen: Seite 3 von 5
4 Angaben zum Unternehmen und Referenzen Würde sich der Bieter bei einer Ausschreibung gemäß 3.2. der Bundesförderrichtlinie (Betreibermodell) beteiligen? Welche Komponenten sollte das kommunale Netz bereitstellen? Welche Komponenten des passiven Netzes? Welches technische Konzept sollte die kommunale Infrastruktur unterstützen? Welche möglichen Pachtmodelle würde der Bieter unterstützen? (Pauschalbetrag, Betrag pro gewonnenem Kunden, ) Welche Pachtsummen würde der Bieter in einem Verfahren bezüglich der Erschließung der unterversorgten Bereiche der Gemeinde Lindlar anbieten? - für eine FTTB Erschließung - für eine FTTC Erschließung Würde der Bieter sich verpflichten die Vorgaben der Bundesförderrichtlinie, sowie der NGA-Rahmenrichtlinie zu erfüllen? Dies wären beispielsweise (aber nicht vollständig) - GIS-Nebenbestimmungen - Materialkonzept - Bereitstellung eines von der EU-Kommission genehmigten VULA-Produktes Die als Anlage 7 beigefügte Excel-Tabelle zeigt die Berechnungsmethodik für die Finanzplanung des Betreibermodells Beim Betreibermodell entspricht die Zweckbindungsfrist der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages über die passive Infrastruktur. 4. Sonstiges Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung sowie die Beantragung von öffentlichen Fördergeldern zu nutzen. Abhängig von den Ergebnissen wird entschieden werden, ob und inwieweit eine geförderte Ausbaumaßnahme in Betracht kommt. Mit der vorliegenden Interessenbekundung ist keine Pflicht zur Beschaffung von Leistungen verbunden. Es handelt sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. sonstigen Vorschriften des förmlichen Vergaberechts. Eine Aufwandsentschädigung kann nicht gewährt werden. Seite 4 von 5
5 5. Fristen Antworten zu diesem Interessenbekundungsverfahren werden erbeten bis zum 28. Juli 2016 an: Gemeinde Lindlar Herr Schibelka Borromäusstraße Lindlar herbert.schibelka@lindlar.de Falls Sie uns Ihr Angebot auch per zusenden wollen, setzen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per anlagenfreier mit Herrn Schibelka in Verbindung Mit freundlichen Grüßen Dr. Georg Ludwig Bürgermeister Anlagen: Anlage 1: Versorgungsübersicht Auszug Breitbandatlas Anlage 2. Ausbauplanung bis Mitte 2019 Anlage 3: Ortsteile Projektgebiet Anlage 4: Schulstandorte Anlage 5: Übersicht Gewerbegebiete Anlage 6: Excel-Tabelle zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell Anlage 7: Excel-Tabelle zum Betreibermodell Seite 5 von 5
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